Landtag Brandenburg Drucksache 6/11922 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.08.2019 / Ausgegeben: 20.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4731 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11754 Soll-Ist-Stellenbesetzung aufgeschlüsselt nach Personalkörpern Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Gemäß §18 Abs. 2, Nr. 4 Haushaltsgesetz 2019/2020 berichten die Ministerien dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages über die Besetzung der Planstellen und Stellen mit Stand 31. Mai 2019. Für die Öffentlichkeit ist diesbezüglich eine Aufschlüsselung nach Personalkörpern entsprechend der Systematik der Personalbedarfsplanung von Interesse (z.B. MIK: Aufschlüsselung nach 03 010 Ministerium , 03 020 LGB, 030 020 ZIT, 03 110- 03 150 Polizei, 03 750 LSTE, 03 810 ZABH - siehe Antwort auf Kleine Anfrage Drucksache. 6/9714). Frage 1: Wie ist die aktuelle Soll-Ist-Stellenbesetzung aufgeschlüsselt nach Personalkörpern zum 31. Mai 2019 (siehe Erläuterung im Vortext)? zu Frage 1: Der Bericht der Ministerien gemäß §18 Abs. 2 Nr. 4 Haushaltsgesetz 2019/2020 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages über die Besetzung der Planstellen und Stellen mit Stand 31. Mai 2019 ist noch in Bearbeitung und dem Landtag daher noch nicht zugegangen. Das Ministerium der Finanzen nimmt diese Kleine Anfrage zum Anlass, den in Arbeit befindlichen Bericht um eine Aufschlüsselung nach Kapiteln zu erweitern. Frage 2: Auf welche Summe belaufen sich die im Haushaltsjahr 2019 bisher nicht abgerufenen Mittel aufgrund bisheriger Nicht-Besetzung von im Haushaltsplan ausgebrachten und ausfinanzierten Stellen (bitte nach Ressorts auflisten)? Frage 3: Auf welche Summe beliefen sich die im Haushaltsjahr 2018 nicht abgerufenen Mittel aufgrund der Nicht-Besetzung von im Haushaltsplan ausgebrachten und ausfinanzierten Stellen jeweils zum Jahresende 2018 und zum 31. Mai 2018 (bitte nach Ressorts auflisten)? zu den Fragen 2 und 3: Die Personalbudgets stehen den Ressorts zur Finanzierung der ausgebrachten Stellen zur Verfügung. Aus verschiedenen Gründen kommt es vor, dass Stellen vorübergehend nicht besetzt sind oder dass Stellen mit Beamten einer niedrigeren Besoldungs- oder Laufbahngruppe besetzt werden (vgl. § VV-LHO zu § 49, Tz. 2.3.1, 2.3.4.2). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11922 - 2 - Nicht für die Besoldung oder Vergütung von auf Stellen geführten Mitarbeitern abgeflossene Mittel des Personalbudgets werden teilweise dazu verwendet, befristet beschäftigte Mitarbeiter zu bezahlen, die nicht auf einer Stelle geführt werden müssen. Zudem erlaubt VV-LHO zu § 49, Tz. 4.1, dass Tarifbeschäftigte auf Beamtenstellen geführt werden, was in der Regel zu höheren Ausgaben führt (spätere Versorgungszahlungen ausgenommen). Nicht verausgabte Mittel können im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des Personalbudgets auch für andere personalbezogene Ausgaben verwendet werden, wozu unter anderem Beihilfen für Beamte gehören. Die aufgeführten Beispiele verdeutlichen, dass die nicht abgerufenen Mittel aufgrund von Nicht-Besetzungen von Stellen nicht einzeln identifiziert werden können. Minderausgaben in den Personalbudgets spiegeln sich in der Höhe der Personalbudgetrücklagen wider.