Landtag Brandenburg Drucksache 6/11937 6. Wahlperiode Neudruck Eingegangen: 19.08.2019 / Ausgegeben: 27.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4744 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11767 Familienzusammenhalt stärken - Unterhaltsvorschuss als Ultima Ratio Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Da wo der Staat kann und muss, sollte er auch eingreifen und Familien unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine solche Maßnahme, die auch erst kürzlich für Jugendliche (bis 18 Jahre) erweitert wurde. Diese Leistung ist mittlerweile ein wichtiger finanzieller Baustein für viele Elternteile. Zuletzt stieg die Zahl der Kinder, für die der Staat diesen Vorschuss zahlt von 370.000 auf 780.000 Kinder. 91 Prozent dieser Kinder leben bei den Müttern. Der Staat zahlte damit insgesamt 2,1 Mrd. Euro, wovon nur 270 Mio. Euro zurückgeholt werden konnten (2018). In Brandenburg wurden 2018 über 89 Mio. Euro als Vorschuss ausgezahlt und lediglich 9,8 Mio. Euro eingeholt, dies entspricht einer Quote von nur 11%. Für Auszahlung und Rückgriff sind die Kommunen zuständig. Während die Landkreise Elbe-Elster, Potsdam-Mittelmark und Oberhavel mit ca. 20% vergleichsweise gute Rückgriffquoten vorzuweisen haben, sind die Kreisfreien Städte und viele andere Landkreise mit Quoten unter 9% weniger effektiv. Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen in diesem Zusammenhang bislang vor allem über Fortund Weiterbildungsmaßnahmen. Die Landesregierung ist allerdings auch für gute und familienfreundliche Rahmenbedingungen zuständig. Konkrete Maßnahmen, beispielsweise über die Familienbildung, können den Zusammenhalt der Familien stärken. Vor allem hier bietet sich eine Möglichkeit die Anzahl der Leistungsfälle in Zukunft einzugrenzen und Familien zu fördern. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedlichen Ergebnisse der Rückgriffquote der Landkreise und Kreisfreien Städte, auch vor dem Hintergrund der durchgeführten Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen? Zu Frage 1: Im betrachteten Jahr 2018 waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstellen des Landes Brandenburg überwiegend noch mit der Bearbeitung der (Neu-) Anträge beschäftigt, die sich aus der Gesetzesänderung zum 01.07.2017 ergeben hatten. Diese wurden vorrangig vor dem Rückgriff bearbeitet, da zunächst die Alleinerziehenden unterstützt werden sollten. Nicht alle Landkreise mussten eine hohe Anzahl an Anträgen bewältigen, teilweise gab es gegenüber dem 30.06.2017 (vor der Gesetzesänderung ) bis zum 31.03.2019 einen Anstieg der Fallzahlen von über 100 %. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11937 (ND) - 2 - Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstellen befanden sich somit in unterschiedlichen Ausgangspositionen, was zu einer Spreizung der Rückgriffquote von 4,46 % bis 21,45 % führte. Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen, wie z. B. die fachliche Unterstützung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Fortbildungsmaßnahmen , Begleitung der Gesetzesänderung, finanzielle Unterstützung, wurden und werden allen Landkreisen und kreisfreien Städten seitens der Landesregierung angeboten . Frage 2: Anhand der Anlage zur Antwort der Kleinen Anfrage Nr. 4350 lässt sich aus der Anzahl der Leistungsfälle ein Zusammenhang zur Rückgriffquote ableiten: Wie bewertet die Landesregierung diesen Zusammenhang und wie können Kommunen mit einer hohen Anzahl von Leistungsfällen dem Anspruch einer guten Rückgriffquote gerecht werden? Zu Frage 2: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, ist der betrachtete Zeitraum nicht repräsentativ. Die Unterhaltsvorschussstellen befanden sich in einer besonderen Ausnahmesituation. Die Bewilligung der Anträge hatte Vorrang vor dem Rückgriff. Nachdem die zahlreichen Anträge mit großem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgearbeitet waren, wurde sich verstärkt um den Rückgriff bemüht. Deutlich wird dies in der Betrachtung des ersten Halbjahres 2019. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres haben die Unterhaltsvorschussstellen rund 6,1 Mio. Euro eingenommen. Demgegenüber stehen Ausgaben in Höhe von rund 45,1 Mio. Euro. Somit hat sich die Rückgriffquote um 2,42 % gesteigert (2018: 11,08 %, 1. Halbjahr 2019: 13,50 %). Noch deutlicher wird der Vergleich zum Vorjahreszeitraum: 1. Halbjahr 2018 1. Halbjahr 2019 Vergleich Einnahmen 4.552.152,92 EUR 6.087.573,56 EUR + 33,73 % Ausgaben 45.935.497,73 EUR 45.082.793,84 EUR - 1,86 % Rückgriffquote 9,91 % 13,50 % + 3,59 % Die Ausgaben sind gesunken und die Einnahmen deutlich erhöht. Die Aufschlüsselung auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist der Anlage 1 zu entnehmen. Während im ersten Halbjahr 2018 noch 11 Landkreise und kreisfreie Städte eine Rückgriffquote unter 10 % aufwiesen, sind es im ersten Halbjahr 2019 nur noch 5 Landkreise und kreisfreie Städte. Alle Unterhaltsvorschussstellen arbeiten intensiv an der Rückgriffbearbeitung, unabhängig von der Leistungsfallanzahl. Frage 3: Wie werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019/2020 (je 600.000 Euro) verwendet? Zu Frage 3: Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen für eine Zentralisierung des Auslandsrückgriffs im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit verwendet werden. Entsprechende Gespräche werden zurzeit geführt. Es sollen damit Personal- und Sachkosten finanziert werden. Daneben sollen weitere Projekte der Landkreise und kreisfreien Städte zur Erhöhung der Rückgriffquote gefördert werden. Frage 4: Sollen die Landesmaßnahmen zur Unterstützung der Rückgriffbemühungen erweitert werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11937 (ND) - 3 - Zu Frage 4: Es wird im Weiteren geprüft, ob die Arbeit der Zentralstelle für Auslandsrückgriff verstetigt werden kann. Frage 5: Inwieweit hat sich vor allem der ausgedehnte Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (bis 18 Jahre) im Land Brandenburg bemerkbar gemacht? Zu Frage 5: Seit der Ausweitung des Unterhaltsvorschussanspruchs haben sich die Fallzahlen im Land Brandenburg mehr als verdoppelt (Stand 31.03.2019: + 106,58 %). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung in den einzelnen Altersstufen . Während der prozentuale Anteil der ersten und zweiten Altersstufe an der Gesamtfallzahl stetig gesunken ist, ist der prozentuale Anteil der dritten Altersstufe über den dargestellten Zeitraum um mehr als 20 % gestiegen. Stand 1. Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 2. Altersstufe (6 bis 11 Jahre) 3. Altersstufe (12 bis 17 Jahre) absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual 30.09.2017 8.515 38,68 % 10.318 46,86 % 3.184 14,46 % 31.12.2017 8.264 30,70 % 12.294 45,67 % 6.359 23,63 % 31.03.2018 8.041 25,42 % 14.180 44,83 % 9.408 29,75 % 30.09.2018 7.928 23,49 % 14.918 44,20 % 10.907 32,31 % 31.12.2018 7.966 22,91 % 15.143 43,56 % 11.656 33,53 % 31.03.2019 7.662 21,95 % 15.124 43,33 % 12.115 34,71 % Datengrundlage: Statistische Erhebung des MBJS. Frage 6: Haben die Landkreise und Kreisfreien Städte in den letzten 3 Jahren zusätzliches Personal zur Bearbeitung der Ansprüche eingestellt? Wenn ja, wie viel? (bitte nach Region aufteilen) Zu Frage 6: Die Landesregierung hat aus den Landkreisen und kreisfreien Städten die Rückmeldung erhalten, dass die Unterhaltsvorschussstellen mit weiterem Personal verstärkt wurden. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzlich eingestellt wurden, ist nicht bekannt. Frage 7: Haben die Landkreise und Kreisfreien Städte Überlastung angezeigt? Wenn ja, welche? Zu Frage 7: Grundsätzlich ist seitens der Landkreise und kreisfreien Städte ein erhöhter Arbeitsaufwand gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angezeigt worden . Konkrete Anzeigen der Landkreise und kreisfreien Städte liegen nicht vor. Die Entgegennahme dieser Überlastungsanzeigen liegt auch in der Zuständigkeit der Kommunen. Frage 8: Sind der Landesregierung Probleme bei dem Auszahlen des Unterhaltsvorschusses bekannt? Wenn ja, welche? Zu Frage 8: Der Landesregierung sind keine Probleme beim Auszahlen des Unterhaltsvorschusses bekannt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11937 (ND) - 4 - Frage 9: Liegt der Landesregierung eine Statistik vor, wonach zwischen „zahlungsunfähig“ und „zahlungsunwillig“ unterschieden wird? Zu Frage 9: Die Daten zum Unterhaltsvorschussgesetz werden bundesweit einheitlich erhoben . Eine Unterscheidung zwischen „zahlungsunfähig“ und „zahlungsunwillig“ wird dabei nicht gemacht. Frage 10: Ab wann gilt eine Person als „zahlungsunfähig“? Zu Frage 10: Ob eine unterhaltspflichtige Person als „zahlungsunfähig“ gilt, hängt immer vom Einzelfall ab. In der Regel orientiert sich die Prüfung im Land Brandenburg an den Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Diese sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Darin heißt es in Nr. 21.1: „Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus , den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt.“ Frage 11: Wie viele Leistungsberechtigte sind geschieden/ alleinerziehend? Zu Frage 11: Die Leistungsberechtigten sind Kinder und Jugendliche, welche die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 UhVorschG erfüllen. Diese sind in der Regel weder geschieden noch alleinerziehend. Gemeint sind wohl deren alleinerziehende Elternteile; deren Familienstand ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 12: Wie viele Personen erhalten Unterhaltsvorschuss für mehr als ein Kind? Zu Frage 12: Wie bereits in der Antwort zu Frage 9 dargestellt, werden die Daten zum Unterhaltsvorschussgesetz bundesweit einheitlich erhoben. Wie viele Personen Unterhaltsvorschuss für mehr als ein Kind erhalten, ist der Landesregierung daher nicht bekannt. Frage 13: Im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren kommt es auf den Einzelfall an, den die Gerichte im Rahmen ihrer Unabhängigkeit unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls zu bewerten haben. Wie hat sich die Anzahl der Verfahren in den letzten 10 Jahren entwickelt? Zu Frage 13: In der nachfolgenden Tabelle sind die erledigten Verfahren der jeweiligen Jahre angegeben, in denen der Verfahrensgegenstand „elterliche Sorge“ Teil des familiengerichtlichen Verfahrens war. Jahr erledigte Verfahren mit dem Verfahrensgegenstand „elterliche Sorge“ 2009 3.026 2010 3.395 2011 3.859 2012 3.871 2013 4.248 2014 4.510 2015 5.179 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11937 (ND) - 5 - 2016 5.625 2017 4.766 2018 4.663 Datengrundlage: MdJEV, Bundeseinheitliche Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) Frage 14: Wie viele Leistungsberechtigte leben im sogenannten „Wechselmodell“, wonach beide Elternteile zu gleichen Teilen die Verantwortung für das Kind/die Kinder übernehmen ? Zu Frage 14: Im Land Brandenburg leben keine Leistungsberechtigten im sogenannten „paritätischen Wechselmodell“. Leistungsberechtigte haben u. a. nur dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn das Kind bzw. der Jugendliche bei dem Elternteil lebt, welcher alleinerziehend ist. Alleinerziehung liegt nicht vor, wenn das Kind nicht eindeutig seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat, der ganz überwiegend die Erziehungsverantwortung trägt. Beim benannten „paritätischen Wechselmodell “ liegt eine Alleinerziehung eines Elternteils nicht vor, da beide Elternteile zu gleichen Teilen die Verantwortung tragen. Damit ist der Anspruch ausgeschlossen. Frage 15: Wie oft wird dieses Modell im Vergleich zu anderen Regelungen angewendet? Zu Frage 15: Wie oft dieses Modell im Vergleich zu anderen Regelungen angewendet wird, ist der Landregierung nicht bekannt. Frage 16: Welche präventiven Maßnahmen, insbesondere zur Stärkung des Familienzusammenhalts , hat das Land Brandenburg in den letzten 5 Jahren organisiert? Zu Frage 16: Insbesondere mit dem familienpolitischen Maßnahmenpaket setzt sich die Landesregierung bereits seit vielen Jahren dafür ein, Brandenburg zu einer besonders familienfreundlichen Region zu entwickeln. Das Maßnahmenpaket umfasst derzeit 40 Maßnahmen, welche die Familien im Land Brandenburg in unterschiedlicher Art und Weise unterstützen (siehe Drucksache 6/6932). Zu diesen Landesmaßnahmen gehören beispielsweise die Familienferienzuschüsse, mit denen Familien mit geringem Einkommen finanziell gefördert werden, um einen gemeinsamen Erholungsurlaub verleben zu können. Durch diese Auszeit vom Alltag wird ein Beitrag zur Stärkung des familiären Zusammenhalts geleistet. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied 8,00 Euro. Das Land stellt hierfür jährlich 380.000 Euro zur Verfügung. Eine vergleichbare Zielrichtung verfolgt der „Familienpass Brandenburg“, mit dem viele Freizeitangebote zu reduzierten Eintrittspreisen von Familien genutzt werden können. Der aktuelle Pass 2019/2020 enthält rund 500 solcher Angebote. Über den Familienpass können Familien gemeinsame Freizeit erleben, positive Erlebnisse und neue Erfahrungen sammeln. Die 36 Mehrgenerationenhäuser (MGH) im Land Brandenburg stehen stellvertretend für Einrichtungen in den Regionen Brandenburgs, die mit offenen Treffs, Freizeitaktivitäten, Elternkursen oder Beratungsangeboten Familien in ihrem Alltag unterstützen. Das Land fördert die Servicestelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Mehrgenerationenhäuser seit 2015 jährlich mit 70.000 Euro. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11937 (ND) - 6 - Darüber hinaus hat eine Reihe von MGH für verschiedenartigste Maßnahmen und Investitionen Mittel aus der Lottokonzessionsabgabe erhalten. Derzeit wird eine Landesförderung auf den Weg gebracht, die die Entwicklung der MGH zu „Familienzentren“ zum Inhalt hat. Damit wird das Leistungsspektrum der Häuser um weitere Angebote für Familien ergänzt. Hierfür stehen rund 480.000 Euro/Jahr im Landeshaushalt zur Verfügung. Anlage/n: 1. Anlage MBJS Anlage 1 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun insges. Jan Feb Mrz Apr Mai Jun insges. in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR Barnim 0,00 108.516,83 40.035,44 32.925,21 56.044,18 51.172,03 288.693,69 0,00 126.645,25 47.066,58 68.968,98 56.523,54 63.232,88 362.437,23 + 25,54 % Dahme-Spreewald 32.270,00 25.525,40 33.320,97 32.864,63 24.580,03 29.000,00 177.561,03 32.987,52 48.020,64 31.324,73 60.113,72 28.537,28 42.141,26 243.125,15 + 36,92 % Elbe-Elster 61.329,29 62.757,44 59.313,59 62.217,73 64.162,06 65.876,53 375.656,64 78.199,37 75.741,48 95.073,61 69.939,58 76.016,66 79.933,23 474.903,93 + 26,42 % Havelland 26.512,62 58.089,94 47.426,01 36.681,79 48.263,22 53.625,54 270.599,12 37.112,45 49.048,89 55.900,84 53.458,80 58.745,93 50.469,39 304.736,30 + 12,62 % Märkisch-Oderland 48.383,09 80.059,62 0,00 82.271,50 57.117,72 49.847,26 317.679,19 30.547,42 78.099,91 50.200,49 76.165,13 50.364,11 65.347,40 350.724,46 + 10,40 % Oberhavel 64.654,87 103.900,66 87.428,68 115.812,28 116.916,34 64.527,52 553.240,35 121.837,22 120.041,45 142.067,27 137.775,88 144.441,87 70.533,92 736.697,61 + 33,16 % Oberspreewald-Lausitz 40.851,30 31.767,71 32.447,34 33.037,13 30.014,56 28.158,97 196.277,01 34.151,25 30.565,24 48.543,03 48.318,79 42.853,38 47.095,09 251.526,78 + 28,15 % Oder-Spree 37.244,20 37.948,30 39.962,15 40.309,83 38.686,79 43.372,47 237.523,74 40.334,94 51.637,65 38.590,75 44.212,38 64.339,58 47.745,53 286.860,83 + 20,77 % Ostprignitz-Ruppin 25.365,00 29.527,00 21.415,64 35.560,00 24.671,00 30.825,41 167.364,05 23.660,48 35.159,02 34.427,92 41.636,00 41.163,00 47.860,00 223.906,42 + 33,78 % Potsdam-Mittelmark 50.585,13 53.447,45 68.299,61 62.152,94 56.676,91 65.515,11 356.677,15 78.620,24 112.029,69 89.923,35 99.695,30 124.440,89 101.762,20 606.471,67 + 70,03 % Prignitz 25.558,49 25.179,80 29.612,84 28.754,99 31.648,29 28.560,43 169.314,84 31.838,11 33.948,62 49.238,45 40.763,02 40.816,51 41.148,78 237.753,49 + 40,42 % Spree-Neiße 32.630,75 36.705,10 25.120,79 28.136,98 37.783,63 42.378,97 202.756,22 47.675,83 49.561,18 49.827,51 44.607,45 48.020,05 63.019,07 302.711,09 + 49,30 % Teltow-Fläming 51.026,97 78.709,57 48.285,74 61.426,60 22.403,91 76.437,47 338.290,26 60.053,71 80.725,69 66.755,07 75.936,87 76.661,12 29.773,50 389.905,96 + 15,26 % Uckermark 55.368,32 51.384,99 53.596,28 52.623,09 51.645,25 55.806,87 320.424,80 42.644,99 53.000,00 57.384,92 84.282,87 64.000,00 76.692,37 378.005,15 + 17,97 % Potsdam 25.395,73 16.737,71 17.280,96 29.200,19 23.490,47 39.519,61 151.624,67 33.912,51 46.095,81 40.630,96 61.705,10 45.521,83 51.606,17 279.472,38 + 84,32 % Brandenburg 0,00 34.768,00 73.440,00 19.160,90 14.086,00 44.013,00 185.467,90 45.606,69 35.734,29 34.973,62 64.235,47 45.009,71 94.535,84 320.095,62 + 72,59 % Frankfurt (Oder) 14.462,89 4.084,92 9.969,34 9.024,59 11.375,95 9.959,24 58.876,93 9.339,59 10.683,39 10.759,96 16.752,62 15.847,07 13.877,01 77.259,64 + 31,22 % Cottbus 30.922,49 20.970,30 23.007,64 51.694,00 24.019,01 33.511,89 184.125,33 50.060,00 55.405,64 58.506,73 31.398,76 29.354,81 36.253,91 260.979,85 + 41,74 % Gesamtsumme 622.561,14 860.080,74 709.963,02 813.854,38 733.585,32 812.108,32 4.552.152,92 798.582,32 1.092.143,84 1.001.195,79 1.119.966,72 1.052.657,34 1.023.027,55 6.087.573,56 + 33,73 % Jan Feb Mrz Apr Mai Jun insges. Jan Feb Mrz Apr Mai Jun insges. in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR Barnim 598.236,78 632.048,81 732.567,57 641.510,25 584.003,57 593.989,11 3.782.356,09 582.315,00 589.030,00 606.781,00 600.294,57 602.668,20 590.218,00 3.571.306,77 - 5,58 % 7,63% 10,15% + 2,52 % Dahme-Spreewald 424.027,70 421.176,99 404.599,69 437.978,93 443.376,37 429.654,12 2.560.813,80 419.953,36 416.083,18 445.119,87 423.964,00 436.176,78 433.791,23 2.575.088,42 + 0,56 % 6,93% 9,44% + 2,51 % Elbe-Elster 308.019,00 310.550,00 318.691,00 311.583,00 311.468,00 305.487,00 1.865.798,00 315.288,00 322.127,00 325.799,00 334.255,00 332.600,00 333.171,00 1.963.240,00 + 5,22 % 20,13% 24,19% + 4,06 % Havelland 444.319,60 419.369,32 349.373,22 452.469,56 471.364,12 379.018,00 2.515.913,82 523.643,25 497.131,53 422.309,60 541.301,00 483.009,00 448.494,67 2.915.889,05 + 15,90 % 10,76% 10,45% - 0,30 % Märkisch-Oderland 601.750,84 629.959,32 672.945,61 698.673,93 684.353,77 694.721,92 3.982.405,39 652.236,00 668.297,97 662.756,76 674.118,17 662.574,00 665.705,57 3.985.688,47 + 0,08 % 7,98% 8,80% + 0,82 % Oberhavel 450.100,00 527.208,41 558.514,33 471.696,67 475.399,89 481.192,00 2.964.111,30 451.326,00 497.100,40 498.391,90 494.182,45 494.996,18 487.263,92 2.923.260,85 - 1,38 % 18,66% 25,20% + 6,54 % Oberspreewald-Lausitz 440.119,00 443.796,00 491.277,00 437.785,00 443.989,00 420.334,00 2.677.300,00 420.527,00 421.369,00 429.859,96 436.417,96 435.170,63 422.709,00 2.566.053,55 - 4,16 % 7,33% 9,80% + 2,47 % Oder-Spree 511.158,10 528.396,03 563.495,13 507.524,98 590.879,29 495.982,00 3.197.435,53 525.828,67 536.363,32 524.067,84 541.225,31 515.778,08 524.092,58 3.167.355,80 - 0,94 % 7,43% 9,06% + 1,63 % Ostprignitz-Ruppin 345.284,90 379.231,00 359.111,40 407.383,00 396.639,00 360.856,00 2.248.505,30 362.429,17 355.861,00 411.458,33 361.731,36 371.125,51 366.408,52 2.229.013,89 - 0,87 % 7,44% 10,05% + 2,60 % Potsdam-Mittelmark 464.937,20 335.340,21 276.209,50 385.928,50 329.954,50 300.761,70 2.093.131,61 377.367,00 345.760,00 312.224,00 388.785,00 336.570,00 311.766,00 2.072.472,00 - 0,99 % 17,04% 29,26% + 12,22 % Prignitz 319.767,28 271.351,99 269.190,34 247.179,10 248.050,14 251.553,74 1.607.092,59 255.684,46 247.197,94 243.012,00 269.678,82 246.079,57 250.456,82 1.512.109,61 - 5,91 % 10,54% 15,72% + 5,19 % Spree-Neiße 374.224,00 363.753,34 379.538,00 380.027,00 378.103,00 341.227,00 2.216.872,34 345.356,00 360.192,44 346.832,00 348.386,00 345.838,00 351.917,00 2.098.521,44 - 5,34 % 9,15% 14,42% + 5,28 % Teltow-Fläming 737.678,96 585.378,55 361.662,00 639.905,00 453.882,00 401.817,00 3.180.323,51 490.187,28 455.245,00 417.903,00 496.761,60 447.314,00 411.263,50 2.718.674,38 - 14,52 % 10,64% 14,34% + 3,70 % Uckermark 392.005,00 528.661,00 500.738,00 482.324,00 479.622,00 511.226,00 2.894.576,00 529.459,00 540.476,00 512.203,00 518.321,00 530.615,00 531.101,00 3.162.175,00 + 9,24 % 11,07% 11,95% + 0,88 % Potsdam 298.577,52 363.477,68 426.754,98 332.917,42 334.035,83 287.619,80 2.043.383,23 431.048,99 411.122,83 432.351,42 304.854,96 300.878,00 302.981,00 2.183.237,20 + 6,84 % 7,42% 12,80% + 5,38 % Brandenburg 303.730,00 373.827,00 339.971,00 325.210,00 318.676,00 320.891,00 1.982.305,00 295.729,00 281.870,66 288.147,47 331.370,00 323.881,00 328.893,00 1.849.891,13 - 6,68 % 9,36% 17,30% + 7,95 % Frankfurt (Oder) 192.449,00 336.900,97 215.139,85 224.317,98 236.513,00 232.257,95 1.437.578,75 208.572,00 210.557,75 211.692,25 229.150,75 208.665,75 221.390,81 1.290.029,31 - 10,26 % 4,10% 5,99% + 1,89 % Cottbus 443.928,94 480.225,24 428.597,68 428.675,40 461.209,82 442.958,39 2.685.595,47 324.597,00 323.508,00 320.491,00 432.425,02 450.394,25 447.371,70 2.298.786,97 - 14,40 % 6,86% 11,35% + 4,50 % Gesamtsumme 7.650.313,82 7.930.651,86 7.648.376,30 7.813.089,72 7.641.519,30 7.251.546,73 45.935.497,73 7.511.547,18 7.479.294,02 7.411.400,40 7.727.222,97 7.524.333,95 7.428.995,32 45.082.793,84 - 1,86 % 9,91% 13,50% + 3,59 % Vergleich in % Landkreis/ kreisfreie Stadt Einnahmen nach § 7 UhVorschG Landkreis/ kreisfreie Stadt I. Halbjahr 2019 I. Halbjahr 2019 Ausgaben Vergleich in % Vergleich in % Rückgriffquote I. HJ 2018 in % Rückgriffquote I. HJ 2019 in % Einnahmen nach § 7 UhVorschG Ausgaben I. Halbjahr 2018 I. Halbjahr 2018