Landtag Brandenburg Drucksache 6/11941 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.08.2019 / Ausgegeben: 26.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4745 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11768 Kindertagespflegepersonen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) sind gegenwärtig im Land Brandenburg tätig und wie hat sich ihre Zahl seit dem Jahr 2015 entwickelt ? (bitte nach Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten sowie nach Tagesvätern und Tagesmüttern aufschlüsseln) Zu Frage 1: Die aktuellen Daten beziehen sich auf den Stichtag 01.03.2018 (Quelle: Bundeskinder - und Jugendhilfestatistik). Zu diesem Zeitpunkt haben 1.056 Tagespflegepersonen Kinder im Rahmen der Kindertagespflege betreut. Das sind etwa 100 Personen weniger als 2015 (- 9%). Der Anteil der männlichen Tagespflegepersonen ist in diesem Zeitraum leicht von 4,6% auf 6,1 % gestiegen. Die regionalen Daten nach Landkreisen und kreisfreien Städten können der Anlage zu Frage 1 entnommen werden. Frage 2: Wie viele Kinder im Land Brandenburg wurden in den Jahren von 2015 bis heute von Kindertagespflegepersonen betreut? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten und nach Altersgruppen der betreuten Kinder [Kategorien U3, Ü3], weiterhin bitte in absoluten Zahlen sowie als prozentualer Anteil aller in Brandenburg betreuten Kinder angeben) Zu Frage 2: Im Jahr 2015 wurden 4.536 Kinder im Rahmen der Kindertagespflege betreut, im Jahr 2016 waren es 4.553 Kinder, im Jahr 2017 4.469 Kinder und im Jahr 2018 4.305 Kinder (jeweils zum Stichtag 01.03.). Die regionalen Daten nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach den gewünschten Alterskategorien sind in der Anlage zu Frage 2 dargestellt. Frage 3: Wie viele Kindertagespflegepersonen haben seit 2015 ihre Tätigkeit aufgegeben und sind der Landesregierung die Gründe für das Ende der Tätigkeit bekannt? (bitte nach Jahren sowie Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten aufschlüsseln) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11941 - 2 - Zu Frage 3: Aus den vorhandenen Daten lässt sich nur ablesen, ob die Zahl der Kindertagespflegepersonen insgesamt zu- oder abgenommen hat, nicht jedoch, wie viele Personen eine Tätigkeit in der Kindertagespflege beendet oder neu aufgenommen haben. Der Landesregierung liegen daher keine Daten dazu vor, wie viele Kindertagespflegepersonen seit 2015 ihre Tätigkeit aufgegeben haben. Weiterhin liegen keine Informationen zu den Gründen der Beendigung einer Tätigkeit vor. Frage 4: Wie viele Tagespflegepersonen betreuten in den Jahren 2015-2018 a) 2 oder weniger Kinder, b) 3 oder 4 Kinder, c) 5 und mehr Kinder? (bitte nach Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 4: Im Land Brandenburg ist die Betreuung von mehr als fünf Kindern für Kindertagespflegepersonen nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. Vertretung). Die Bundeskinderund Jugendhilfestatistik erfasst grundsätzlich „5 und mehr Kinder“. Für das Land Brandenburg ist davon auszugehen, dass in der Regel fünf Kinder das Maximum sind. Zum Stichtag 01.03.2015 betreuten a) 208 Kindertagespflegepersonen bis zu 2 Kinder, b) 398 Kindertagespflegepersonen 3 oder 4 Kinder, c) 552 Kindertagespflegepersonen 5 und mehr Kinder. Zum Stichtag 01.03.2016 betreuten a) 165 Kindertagespflegepersonen bis zu 2 Kinder, b) 382 Kindertagespflegepersonen 3 oder 4 Kinder, c) 594 Kindertagespflegepersonen 5 und mehr Kinder. Zum Stichtag 01.03.2017 betreuten a) 159 Kindertagespflegepersonen bis zu 2 Kinder, b) 362 Kindertagespflegepersonen 3 oder 4 Kinder, c) 580 Kindertagespflegepersonen 5 und mehr Kinder. Zum Stichtag 01.03.2018 betreuten a) 168 Kindertagespflegepersonen bis zu 2 Kinder, b) 325 Kindertagespflegepersonen 3 oder 4 Kinder, c) 563 Kindertagespflegepersonen 5 und mehr Kinder. Die Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist in der Anlage zu Frage 4 dargestellt. Frage 5: Welche durchschnittlichen Betreuungszeiten hatten Tagespflegekinder in den Jahren 2015-2018? (bitte nach Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 5: Die durchschnittlichen vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten sind in den Jahren 2015 bis 2018 (jeweils Stichtag 01.03.) landesweit nahezu konstant bei 38,8 bzw. 38,9 Stunden pro Woche bzw. 7,8 Stunden pro Tag geblieben. Detaillierte Angaben nach Landkreis und kreisfreier Stadt können der Anlage zu Frage 5 entnommen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11941 - 3 - Frage 6: Wie viele Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder in selbstgenutztem Wohnraum ? Wie viele haben eigens dafür Räume errichtet/ angemietet? (bitte nach Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 6: Der überwiegende Teil der Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder in der eigenen Wohnung. Im Jahr 2015 waren dies 776 Kindertagespflegepersonen, im Jahr 2016 735 Personen, im Jahr 2017 671 Personen und im Jahr 2018 660 Personen. In der Wohnung des Kindes/der Kinder werden nur wenige Kinder betreut - im Jahr 2015 von 13 Kindertagespflegepersonen, in den Jahren 2016 und 2017 von 18 und im Jahr 2018 von 16 Kindertagespflegepersonen. In anderen Räumen haben im Jahr 2015 369 Kindertagespflegepersonen, im Jahr 2016 389, im Jahr 2017 413 und im Jahr 2018 382 Kindertagespflegepersonen Kinder betreut. Ob diese „anderen Räume“ eigens für die Kindertagespflege errichtet oder angemietet wurden, geht aus der statistischen Auswertung nicht hervor. Die Daten beziehen sich jeweils auf den Stichtag 01.03. Die nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselten Daten können der Anlage zu Frage 6 entnommen werden . Frage 7: Welche Förderungen bzw. Investitionen zur Verbesserung des Versorgungsgrades in der Kindertagespflege gab es seitens des Landes Brandenburg und von Seiten des Bundes seit 2015 für die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte? Wie gestaltete sich die Inanspruchnahme der Mittel durch die einzelnen Landkreise bzw. Kreisfreien Städte? Zu Frage 7: Investitionen in die Kindertagespflege waren bzw. sind im Rahmen der Bundesinvestitionsprogramme Kinderbetreuungsausbau seit 2008 möglich. Aktuell laufen die Investitionsprogramme 2015-2018 und 2017-2020. Die Bundesinvestitionsmittel zum Ausbau der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätten und Kindertagespflege) werden den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte in Form von Kontingenten zur Verfügung gestellt. Hierzu hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entsprechende Förderrichtlinien erlassen. Die Jugendämter entscheiden dann nach eigenen fachlichen Kriterien und Prioritätensetzungen, wie die Investitionsmittel eingesetzt werden. Es gilt für Investitionen in die Kindertagespflege eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro. In den aktuell laufenden Bundesinvestitionsprogrammen Kinderbetreuungsfinanzierung wurden zwei Anträge auf Investitionen in die Kindertagespflege mit einem Volumen von insgesamt 14.453 EUR gestellt; davon ist einer bereits bewilligt. Das Land unterstützt und fördert die Weiterentwicklung der Kindertagespflege mit dem jährlich im November stattfindenden Fachtag Kindertagespflege, der in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern und anderen Organisationen durchgeführt wird. Seit 2017 wird darüber hinaus der Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg e.V. gefördert (2019 rund 55.500 EUR). Im April 2018 hat dieser das „Brandenburgische Kindertagespflegebüro “ eröffnet, das Kindertagespflegepersonen, Jugendämtern, Eltern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen rund um die Kindertagespflege berät und unterstützt. Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“? Wurde oder wird dies im Land Brandenburg genutzt ? Wenn ja, wo? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11941 - 4 - Zu Frage 8: Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ ist die Fortführung des seit 2016 laufenden Bundesprogramms Kindertagespflege, mit dem der Bund die Verbreitung des “Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege“ (QHB) einführen und die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege unterstützen will. Informationen zum Bundesprogramm wurden an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet , Bewerbungen aus dem Land Brandenburg erfolgten nicht. Eine Erklärung mag in den Bedingungen und Konditionen des Bundesprogramms zu finden sein: So müssen teilnehmende Jugendämter garantieren, nach Beendigung der Bundesförderung von drei Jahren die Stellen der Fachberatung für Kindertagespflege und die erweiterte Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen (von 160 Std. auf 300 Std.) aus eigenen Mitteln weiter zu finanzieren. Frage 9: 2015 lagen der Landesregierung keine Informationen zu den Unterstützungen /Förderprogrammen der Kommunen für die Kindertagespflege vor. Liegen der Landesregierung hierzu mittlerweile Informationen vor? Zu Frage 9: Der Landesregierung liegen dazu weiterhin keine Informationen vor. Frage 10: Wie gestalten sich derzeit die „Örtlichen Regelungen zur Kindertagespflege“ und wie viele unterschiedliche Richtlinien bzw. Satzungen zur Kindertagespflege gibt es im Land Brandenburg? Zu Frage 10: Auf der Internetseite des Landesverbandes für Kindertagespflege Brandenburg e.V. können detaillierte Informationen zu den einzelnen Regelungen in den Jugendämtern eingesehen werden. Frage 11: Unterscheidet das Land bei der Finanzierung in der Kindertagesbetreuung nach „Kita“ und Kindertagespflege? Zu Frage 11: Die Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung gemäß § 16 Absatz 6 Kindertagesstättengesetz (KitaG) werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach der Anzahl der Kinder (nicht der im Rahmen von Kindertagesbetreuung betreuten Kinder) im Alter bis 12 bzw. bis 6 Jahre sowie teilweise nach der Anzahl der Kinder mit einem niedrigen Sozialstatus gemäß Schuleingangsuntersuchungen verteilt. Hierbei und auch bei der Fortschreibung der zu verteilenden Zuschüsse gemäß Landeszuschussanpassungsverordnung (LAZAV) wird nicht nach Betreuungsform unterschieden. Beim Kostenausgleich gemäß § 16a Absatz 2 KitaG für den Ausgleich der Mehrbelastungen infolge des erweiterten Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung nach § 24 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ist in der Mehrbelastungsausgleichsverordnung (Kita-MBAV) geregelt, dass für einen belegten Kindertagespflegeplatz 0,65 der Kosten eines belegten Platzes in einer Kindertageseinrichtung angenommen werden (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Kita-MBAV). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11941 - 5 - Frage 12: Wie hoch ist der Kostensatz/ Einzelbetrag den das Land pro Kind an die Kreise bzw. Kommunen ausreicht? (bitte nach Landkreisen/ Kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 12: Die Landeszuschüsse und Kostenausgleiche, mit denen das Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung unterstützt, sind im Kita-Gesetz und in Verordnungen geregelt. Es gibt keinen „Kostensatz / Einzelbetrag pro Kind“, den das Land an die Kreise bzw. Kommunen ausreicht. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 5. Anlage 5