Landtag Brandenburg Drucksache 6/11943 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.08.2019 / Ausgegeben: 26.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4761 der Abgeordneten Isabelle Vandre (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11803 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 4502 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Bezugnehmend auf ihre Antwort in der Drucksache 6/11420 vom 14.05.2019 frage ich die Landesregierung: Zu 1.) Setzen die Dekane an allen Hochschulen, wie an der BTUCS, den Umfang der Lehrverpflichtung fest oder gibt es Hochschulen, die von diesem Prozedere abweichen? Wenn ja, welche? Wie erfolgt die Festlegung des Umfanges der Lehrverpflichtung dann? Zu Frage 1: Gemäß § 2 Abs. 3 LehrVV entscheidet die Dekanin oder der Dekan über den Umfang der Lehrverpflichtung. Soweit Lehrpersonen in zentralen Einrichtungen tätig sind, entscheidet die Präsidentin oder der Präsident (§ 2 Abs. 4 LehrVV). Abweichungen hiervon sind nicht vorgesehen. Zu 2.) Wie verteilen sich die unter Frage 2 durch die Universität Potsdam angegebenen Lehrdeputate auf die Fakultäten? Zu Frage 2: LVS1 JurF PhilF HuWiF WiSoF MNF GWF ZE Gesamt2 2 - 10 29,17 79,25 96,78 47,20 208,65 21,00 7,00 498,05 11 – 16 1,00 25,50 21,86 7,75 14,67 16,50 87,28 17 – 20 4,00 9,50 1,00 1,00 12,50 28,00 >20 11,42 11,42 Gesamt 30,17 108,75 139,56 55,95 224,32 21,00 36,00 615,75 1 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) gemäß LehrVV 2 Jeweils Anzahl der Stellen für Akademische Mitarbeiter/innen Landtag Brandenburg Drucksache 6/11943 - 2 - Zu 3.) Die Aufschlüsselung der Tätigkeitsdarstellung beantwortet nicht meine Frage. Welche Vor- und Nachbereitungszeit pro SWS wird an der Universität Potsdam konkret eingeplant ? Zu Frage 3: Aufgrund der Individualität der Lehrveranstaltungen, sowohl in methodischdidaktischer als auch inhaltlicher Hinsicht, gibt es keine normierten Vorgaben seitens der Universität Potsdam hinsichtlich der Vor- und Nachbereitungszeiten. Die übersandten Hinweise auf die verschiedenen Gruppen gemäß des Senatsbeschlusses vom 21.10.2015 (siehe Antwort KA 4502 - Frage 1) sind als beispielhaft anzusehen. Hiernach ist von folgenden Schätz- und Durchschnittswerten - die selbstverständlich rein rechnerisch die vorlesungsfreie Zeit, in der ebenfalls Vor- und Nachbereitungen auch in Form von Betreuungs- und Korrekturaufwand vorgenommen werden, nicht berücksichtigen - auszugehen: Gruppe 1: 4 LVS/40 Wochenstunden: Zeitanteil LVS: durchschnittlich 20% der Arbeitszeit pro Woche (8 h) (4 x 0,75 h = 3 Zeitstunden 5 Stunden durchschnittliche Vor- und Nachbereitungszeit) Gruppe 2: 6 LVS/40 Wochenstunden: Zeitanteil LVS: durchschnittlich 30% der Arbeitszeit pro Woche (12 h) (6 x 0,75 h = 4,5 Zeitstunden 7,5 Stunden durchschnittliche Vor- und Nachbereitungszeit) Gruppe 3: 11 LVS/40 Wochenstunden: Zeitanteil LVS: durchschnittlich 45% der Arbeitszeit pro Woche (18 h) (11 x 0,75 h = 8,25 Zeitstunden 9,75 Stunden durchschnittliche Vor- und Nachbereitungszeit) Gruppe 4: 18 LVS/40 Wochenstunden: Zeitanteil LVS: durchschnittlich 80% der Arbeitszeit pro Woche (32 h) (18 x 0,75 h = 13,5 Zeitstunden 18,5 Stunden durchschnittliche Vor- und Nachbereitungszeit) Gruppe 5: 24 LVS/40 Wochenstunden: Zeitanteil LVS: durchschnittlich 95% der Arbeitszeit pro Woche (38 h) (24 x 0,75 h = 18 Zeitstunden 20 Stunden durchschnittliche Vor- und Nachbereitungszeit) Die bekannte Individualität der Lehrveranstaltungen und damit auch der aufzuwendenden Vor- und Nachbereitungszeiten fließt in die individuelle Festlegung der Lehrverpflichtung durch die Dekanin oder den Dekan bzw. den Präsidenten ein.