Landtag Brandenburg Drucksache 6/11946 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.08.2019 / Ausgegeben: 26.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4725 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11744 Kofinanzierung des Förderprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Das Bundesförderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ fördert unbewegliche Kulturdenkmäler (Baudenkmäler, historische Parks und Gärten, Bodendenkmäler) von nationaler Bedeutung. Hierzu zählen Denkmäler, in denen sich beispielhaft architektonische , städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Über die Anträge entscheidet die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien unter Berücksichtigung der Stellungnahme des/der jeweiligen Landeskonservators/Landeskonservatorin und nach Anhörung einer externen Sachverständigenkommission. Im Rahmen des Förderprogramms konnten bundesweit zwischen 1950 und 2018 über 680 Denkmäler mit Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 357 Mio. Euro erhalten und restauriert werden. Die Bundesmittel werden für grundsätzlich längstens fünf Jahre in den alten Ländern beziehungsweise sieben Jahre in den neuen Ländern einschließlich Berlin-Ost vergeben. Die Bundesförderung muss jeweils durch einen Landesanteil im Rahmen des Zumutbaren kofinanziert werden. Auch in Brandenburg wird das Förderprogramm rege genutzt. Der Beginn bewilligter Maßnahmen verzögert sich aber offensichtlich häufig aufgrund nicht ausreichend zur Verfügung stehender Kofinanzierungsmittel des Landes. Ein Beispiel dafür ist das Joachimsthalsche Gymnasium Templin, in dessen historischem Gebäudeensemble des 1607 gegründeten Gymnasiums eine Europäische Schule als Internatsschule entstehen soll. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe stehen im laufenden Haushalt jährlich Kofinanzierungsmittel des Landes für Maßnahmen aus dem Bundesförderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler “ zur Verfügung? Zu Frage 1: Zur Kofinanzierung von Maßnahmen aus dem Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ des Bundes stehen im laufenden Haushalt des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum 1.021.300 € zur Verfügung. 2. Wie viele und welche Projekte im Land Brandenburg wurden seit 1990 aus dem Bundesprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ gefördert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11946 - 2 - Zu Frage 2: Das Förderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ gibt es seit dem Jahr 1991. Im Zeitraum von 1991 bis 2019 wurden bzw. werden insgesamt folgende 31 Objekte gefördert: Bad Wilsnack - Wunderblutkirche Bernau - Bundesschule Brandenburg - Dom Brieske - Gaststätte Kaiserkrone Chorin - Kloster Doberlug-Kirchhain - Klosterkirche Doberlug Eberswalde - Borsighalle Elstal - Olympisches Dorf Frankfurt (Oder) - Museum Viadrina Frankfurt (Oder) - St. Marienkirche Heiligengrabe - Kloster Stift Herzberg - St. Marienkirche Hohenofen - Papierfabrik Hoppegarten - Galopprennbahn Jüterbog - St. Nikolai Jüterbog - Kloster Zinna Lenzen - Burg Lichterfeld - Förderbrücke F60 Luckau - Nikolaikirche Luckenwalde - Hutfabrik Mühlberg - Kloster Güldenstern Neuruppin - Marienkirche Neuzelle - Kloster Neuzelle - Pfarrkirche „Zum Heiligen Kreuz“ Peitz - ehem. Eisenhütten- und Hammerwerk Potsdam - Friedenskirche Potsdam - Kaiserbahnhof Rüdersdorf - Museumspark Stahnsdorf - Südwestkirchhof Templin - Hyparschale Wolfshagen - Denkmalensemble 3. Welche Projekte im Land Brandenburg stehen zurzeit auf der Warteliste, da trotz positiver Signale von Seiten der Bundesebene die Kofinanzierungsmittel des Landes derzeit nicht zur Verfügung stehen? Zu Frage 3: Auf der Warteliste stehen derzeit das Schloss Branitz und das Joachimsthalsche Gymnasium Templin, für die der Bund eine Förderung in Aussicht gestellt hat. 4. Welche Bedeutung misst das Land Brandenburg dem geplanten Projekt einer Europäischen Schule im Joachimsthalschen Gymnasium Templin zu? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11946 - 3 - Zu Frage 4: Das Projekt der „Stiftung Gebäudeensemble Joachimsthalsches Gymnasium Templin“ wird von Seiten der Landesregierung befürwortet und unterstützt. Unter anderem das klare Bekenntnis der geplanten Schule zu europäischen Werten und der Blick vor allem auf Mittel- und Osteuropa werden im Hinblick auf die Schullandschaft im Land Brandenburg als Bereicherung angesehen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat mit einem Schreiben vom 21. März 2018 gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Forschung mitgeteilt, dass die Einreichung von Unterlagen durch die deutsche Delegation beim Obersten Rat der Europäischen Schulen vonseiten des Landes befürwortet und unterstützt wird. Unabhängig davon muss – sofern die geplante Schule als Ersatzschule gemäß § 123 BbgSchulG geführt werden soll – das reguläre Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. In dessen Rahmen sind die vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen zu erfüllen. Das geplante Schulprojekt würde dazu beitragen, denkmalverträgliche Lösungen für die einst zu weitgehend vergleichbaren Zwecken errichteten Gebäude und die zugehörigen gärtnerischen Anlagen zu finden. 5. Trifft es zu, dass auch die Bundesmittel für die Restaurierung des Joachimsthalschen Gymnasiums nicht abgerufen werden können, weil die Kofinanzierung des Landes Brandenburg nicht gesichert ist? Zu Frage 5: Die Bundesmittel werden für längstens sieben Jahre vergeben. Sie stehen überjährig zur Verfügung und können somit auch in den Folgejahren abgerufen werden, sobald eine Kofinanzierung durch das Land in gleicher, mindestens aber in angemessener Höhe zur Verfügung gestellt werden kann. Was als angemessen angesehen wird, muss im konkreten Fall mit dem Bund verhandelt werden. 6. In welcher Höhe würden zusätzliche Landesmittel benötigt, um den Kofinanzierungsstau für das Bundesförderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ zu beheben ? Zu Frage 6: Für die Umsetzung der denkmalpflegerischen Maßnahmen am Schloss Branitz und am Joachimsthalschen Gymnasium Templin im Rahmen des Bundesdenkmalpflegeprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“ werden rd. 600.000 € für die landesseitige Kofinanzierung benötigt. Zu Frage 3: Auf der Warteliste stehen derzeit das Schloss Branitz und das Joachimsthalsche Gymnasium Templin, für die der Bund eine Förderung in Aussicht gestellt hat.