Landtag Brandenburg Drucksache 6/11949 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.08.2019 / Ausgegeben: 26.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4742 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11765 Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse - Welchen Plan hat die Landesregierung ? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Am 10. Juli 2019 hat die Bundesregierung ihre Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ vorgestellt. In der im Sommer 2018 eingesetzten Kommission wollte der Bund zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen untersuchen und Vorschläge zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet entwickeln. Dazu wurden verschiedene thematische Facharbeitsgruppen eingesetzt. Auch das Land Brandenburg hat sich in die Arbeit der Kommission eingebracht und im November 2018 angekündigt auch die (Zwischen- )Ergebnisse der Enquetekommission 6/1 „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ in die Arbeit der Bundeskommission einzubringen (vgl. Drucksache 6/9913). Bei den nun vorgestellten Schlussfolgerungen handelt es sich um zwölf Maßnahmen der Bundesregierung, die bisher nicht mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wurden. In der RBB Sendung „Brandenburg Aktuell “ vom 10. Juli 2019 wurde berichtet, dass der Bund im September mit den Ländern und Kommunen über eine konkrete Untersetzung der Maßnahmen sprechen möchte und den Ländern die Möglichkeit geben wird, sich zu den Vorschlägen zu positionieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann genau und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die Schlussfolgerungen , die die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen betreffen, mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern? Zu Frage 1: Ein neuerliches Zusammentreffen der Kommission ist nicht geplant. Nach der Sommerpause soll es einen Termin zwischen dem Chef des Bundeskanzleramtes mit den Chefs und Chefinnen der Staats- und Senatskanzleien geben; Termin und Einladung stehen noch aus. Die Schlussfolgerungen der Bundesregierung sollen im Weiteren Gegenstand der regulären Besprechungen der Länder mit dem Bund am 14.11.2019 und am 5.12.2019 gemeinsam mit der Bundeskanzlerin sein. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11949 - 2 - 2. Mit dem Abschlussbericht der Enquetekommission 6/1 „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ liegen weit über 100 konkrete Handlungsempfehlungen vor u.a. auch zur Stärkung der Dörfer und des ländlichen Raumes, für schnelles Internet und mehr ÖPNV (vgl. Drucksache 6/11258). Welche dieser Handlungsempfehlungen wird die Landesregierung zur Untersetzung der Maßnahmen des Bundes bei den Erörterungen prioritär einbringen? Zu Frage 2: Es lässt sich derzeit nicht abschätzen, wie der Bund seine am 10.07.2019 beschlossenen Schlussfolgerungen umsetzen will. Der Bund schreibt in seinen Schlussfolgerungen : “Wegen der Breite und Komplexität der Themen konnten nicht alle Fragestellungen in den Arbeitsgruppen dieser Kommission gelöst werden. Im Rahmen eines Folgeprozesses zur Kommissionsarbeit sind verschiedene Themen mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse näher zu bearbeiten. Wir wollen zukünftig alle gesetzgeberischen Vorhaben des Bundes daraufhin prüfen, welche Wirkungen sie auf die Wahrung und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland haben („Gleichwertigkeits- Check“). Wir werden dafür sorgen, dass die Länder und Kommunen auch im Folgenden inhaltlich stark eingebunden bleiben. In einem ersten Schritt sollen diese Schlussfolgerungen insbesondere mit Blick auf die vorgenannten Bereiche mit den Ländern sowie den Kommunalen Spitzenverbänden gesondert erörtert werden.” Weiteres ist der Landesregierung bislang nicht bekannt, deshalb stellt sich die Frage nach einer Priorisierung nicht. Losgelöst von einer Priorisierung der Empfehlungen der Enquete-Kommission ist aber klar, dass es für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland wichtig ist, dass die Zuweisungen des Bundes für die erfolgreiche Städtebau- und Wohnungsbauförderung in Ostdeutschland auf konstantem Niveau fortgesetzt und die Altschulden ostdeutscher Wohnungsunternehmen abgebaut werden. Auch fordert das Land, dass sich der Bund in stärkerem Maße an dem notwendigen Ausbau der Schieneninfrastruktur im Knoten Berlin/ Berliner Umland sowie in strukturschwachen und im Strukturwandel befindlichen Gebieten wie beispielsweise der Lausitz, der Uckermark oder Märkisch -Oderland beteiligt. Die Arbeit der Enquete Kommission hat zudem deutlich gezeigt, dass die Prozesse der Digitalisierung erheblichen Einfluss auf alle Bereiche der Daseinsvorsorge haben. In der Digitalisierungsstrategie für das Land Brandenburg ist beschrieben, wie sich Leben und Arbeiten im ländlichen Raum mit Hilfe von Digitalisierung verbessern kann. Dafür ist eine flächendeckend leistungsfähige digitale Infrastruktur die Grundvoraussetzung. Diese kann neuartige nachfrageorientierte Angebotsformen als Ergänzung zum bestehenden Liniennetz im ÖPNV unterstützen, wie den Rufbus als On-Demand-Angebot (Buchung u.a. über mobile App) insbesondere auch im ländlichen Raum, langfristig möglicherweise auch selbstfahrende Kleinbusse im ÖPNV. Oder beispielhaft den Rettungsdienst ….Deshalb wird sich das Land Brandenburg wie bisher beim Bund auch für eine entsprechende Ausgestaltung der Förderung für den Breitbandausbau einsetzen. Auch mit Blick auf die Mobilfunkversorgung sind bestehende Versorgungslücken zügig zu schließen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11949 - 3 - 3. Zur Steuerung und zur Umsetzung der Maßnahmen des Bundes soll ein Staatssekretärsausschuss beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingesetzt werden. Wie plant die Landesregierung sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Bundes auch in Brandenburg für die Menschen spürbare Veränderungen bewirken werden? Zu Frage 3: An dem vom Bund für die Umsetzung seiner Schlussfolgerungen vorgesehenen Staatssekretärsausschuss sollen die Länder nicht beteiligt werden.