Landtag Brandenburg Drucksache 6/11953 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.08.2019 / Ausgegeben: 26.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4763 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/11806 Ausbau von Waldbrandschutzwegen - immer noch mit giftigem Plastemüll? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Amt Schlieben sollen weitere Waldwege als Waldbrandschutzwege (EU-MLUL-Forst- RL 100 Prozent Förderung) ausgebaut werden. Wieder müssen mit dem Recyclingmaterial bis zu 5 % Störstoffe (Folien, Plaste, Glas, Metalle …) verbaut werden. Laut Information des Amtsdirektors in der Stadtverordnetenversammlung in Schlieben, erhielt er bei einem Anruf bei der Förderstelle die Auskunft, dass reine Mineralgemische nicht gefördert werden. Vorangegangen waren unzählige Beschwerden, weil Plastik, Metalle, Glas und sonstige Störstoffe bei vorangegangenen Wegebaumaßnahmen eingebaut worden sind. Mit dem Beschluss Drucksache 11435-B „Weg mit dem Plastikmüll“ wird die Landesregierung u.a. aufgefordert, „den Plastikeintrag in die Umwelt weiter zu reduzieren“. Es kann doch nicht sein, wenn man nicht weiß, wohin mit dem Plastikmüll, er nach den Meeren, nun in den Brandenburger Wäldern verkippt wird. Frage 1: Entspricht es der Tatsache, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn die mineralischen Abfälle der Tragschicht keine Störstoffe enthalten? zu Frage 1: Nein. Frage 2: Die Verwendung von unbedenklichem Recycling-Material in der Tragschicht trägt dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzip der Fördermittelverwendung bei, das heißt, in den Waldwegen kann bedenkenlos bis zu 5% Müll verbaut werden. Auf die Gefahr für Wildtiere wurde bereits in vorhergehenden Anfragen hingewiesen. Wie bewertet die Landesregierung das „Entsorgen“ von Recyclingmaterial insbesondere von Microplastik in Waldwegen im Hinblick auf zukünftige Generationen? Frage 3: In der Landtagsitzung im Juni wurde von der Regierungskoalition ein Antrag zur Vermeidung von Plastik eingebracht, insbesondere um die schädlichen Einflüsse der Microplastik in der Natur, auf Tiere und Menschen zu unterbinden. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Wie ist es möglich, das trotzdem noch tonnenweise bzw. viele Kubikmeter Plastikmüll in das Ökosystem Wald verteilt werden darf und sogar durch Festlegungen in Förderprogrammen, bei Waldbrandschutzwegen, gefordert wird? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11953 - 2 - zu Frage 2 und 3: Bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 4234 (Drucksache 6/10478) hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass sich der nach den „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regel“ (LAGA M20) maximal zulässige Anteil an nichtmineralischen Stoffen nicht auf das eingesetzte Recyclingmaterial, sondern auf das Ausgangsmaterial (z. B. Bauschutt) bezieht und nur maßgeblich ist, sofern eine weitergehende Abtrennung der Störstoffe aufgrund ihrer geringen Größe unzumutbar ist. Vor dem Einsatz als Recyclingbaustoff ist das Ausgangsmaterial grundsätzlich aufzubereiten. Da dabei in der Regel eine weitere Abtrennung von Fremdbestandteilen erfolgt, ist davon auszugehen, dass der Gehalt an Fremdstoffen in aufbereiteten Recyclingbaustoffen deutlich unterhalb von 5 Volumen-% liegt. Die Verwertung mineralischer Abfälle trägt maßgeblich zu einem schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen bei. Um eine schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen zu gewährleisten, hat das Land Brandenburg mit mehreren Erlassen die Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall 20 LAGA M20 eingeführt. Sofern eine Verwertung im Straßenbau erfolgt, sind weiterhin die Anforderungen nach den Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau 2014 (BTR RC STB 14) einzuhalten. Die aufgrund dieser Regelungen einzuhaltenden Verfahrensweisen und Grenzwerte wurden in der Weise festgelegt, dass bei ihrer Einhaltung ein Schaden für Mensch und Umwelt nicht zu erwarten ist. Frage 4: Welche Maßnahmen sind konkret eingeleitet worden, um die Forderung und den Auftrag des Landtages, die Verbringung von Plastikmüll und Schadstoffen in der Natur zu unterbinden? Frage 7: Warum ist die Forderung des Landtages bisher nicht umgesetzt worden? zu Frage 4 und 7: Der Landtag hat am 13.06.2019 den Beschluss „Weg mit dem Plastikmüll “ gefasst. Die Landesregierung prüft gegenwärtig, welche Maßnahmen den zukünftig besseren Umgang mit Kunststoffen gewährleisten. Frage 5: Wann ist mit konkreten Änderungen dieser Förderrichtlinie zu rechnen, so dass keine Microplastik mehr eingebaut wird? zu Frage 5: Die einschlägige Förderrichtlinie, nach welcher die grundhafte Instandsetzung von Waldwegen zugunsten der ganzjährigen Befahrbarkeit durch die Feuerwehren zum Zwecke der Waldbrandbekämpfung gefördert werden kann, datiert vom 14. Oktober 2015, wurde zuletzt zum 19. Januar 2019 aktualisiert. Die Landesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderung der Förderrichtlinie. Frage 6: Nach Beschlussfassung im Landtag, Plastikmüll zu vermeiden und die Natur zu schützen, ist diese Handlungsweise der Verordnung- bzw. Fördermittelrichtlinie gebenden Stelle nicht in ihren Handlungen gedeckt, da der Landtag einen anderen konkreten Auftrag mittels Beschluss erteilt hat. Wer übernimmt für diese Form der Umweltverschmutzung die Verantwortung? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11953 - 3 - zu Frage 6: Die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen beim Einbau von Recyclingmaterial liegt beim Bauherrn und den bauausführenden Firmen. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallverwertung beim Einbau vor Ort obliegt den unteren Abfallwirtschaftsbehörden der Landkreise. Die Abfallbehörden prüfen und veranlassen im Einzelfall die notwendigen Maßnahmen auf Grund der Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der Überwachung. Frage 8: Welche Maßnahmen können konkret sofort eingeleitet werden, damit dieses Mülldesaster unterbleibt? zu Frage 8: Aus Sicht der Landesregierung sind keine Maßnahmen erforderlich, die über die in der Antwort zu Frage 6 dargestellte Vorgehensweise hinausgehen. Frage 9: Wie viele Kilometer Waldwege werden im Jahr 2019 mit diesem Programm gefördert und gebaut? zu Frage 9: Unter Hinzuziehung der Fördermöglichkeiten für den Privat- und Körperschaftswald sind im Jahr 2019 insgesamt ca. 150 km Wegeinstandsetzung bereits bewilligt bzw. beantragt. Für den Landeswald, für den eine einschlägige Verwaltungsvorschrift eine Zuwendung zu den anerkennungsfähigen Kosten ermöglicht, sind im Jahr 2019 insgesamt ca. 180 km Wegeinstandsetzung in Bearbeitung. Frage 10: Da in den bisher gebauten Wegen große Mengen Folien, PVC (alte Plastikrohre , Dachrinnen und andere Plastikteile) eingebaut wurden, die das hochgiftige PCB enthalten können, besteht die Möglichkeit, dass auch bei den nächsten Wegebaumaßnahmen diese Situation wieder eintritt. Erklärungen der bauausführenden Unternehmen, den kleinteiligen Störstoffanteil in der Menge einzuhalten, sind wenig hilfreich. Schon bei den letzten Baumaßnahmen auf den Waldwegen um Jagsal, Oelsig, Malitschkendorf oder Falkenberg /E. sind erst nach erheblichen Protesten der Bürger, auch über die Presse, das oberflächliche Ablesen der großen Plastik-, Metall-, Glas- und andere Fremdteile veranlasst und ausgeführt worden. Inzwischen kommen erneut Fremdteile zum Vorschein, da wegen dieser Fremdstoffe wenig Stabilität in den Wegen ist und bei Holztransporten und Regen wieder Löcher in den Wegen entstehen. Da diese Situation bekannt ist, erhärtet sich die Frage, warum immer noch Störstoffe, die dann PCB freisetzen können, in der Natur verbaut werden dürfen? zu Frage 10: Bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 4234 (Drucksache 6/10478) hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass bei Einhaltung des zulässigen Fremdstoffgehaltes im Ausgangsmaterial sowie der umweltbezogenen Grenzwerte im Recyclingbaustoff davon auszugehen ist, dass Recyclingbaustoffe keine PCB-Belastungen aufweisen, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Grundwasser haben.