Landtag Brandenburg Drucksache 6/11955 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.08.2019 / Ausgegeben: 27.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4760 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11801 „Operation Abendsonne“ - Beförderungen und Stellenhebungen durch die Landesregierung am Ende der 6. Wahlperiode Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Zum Ende einer Legislaturperiode gilt im Hinblick auf die Vermeidung einer Präjudizierung der künftigen Landesregierung, dass bei der Beschlussfassung kabinettspflichtiger Personalien besondere politische Zurückhaltung geboten ist. Damit soll vermieden werden, dass bestimmte Beförderungen oder Stellenhebungen in Anbetracht des möglichen Ausscheidens der bisherigen Kabinettsmitglieder aus der Landesregierung ausschließlich politisch motiviert erfolgen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Stimmt die Landesregierung der Aussage zu, dass eine besondere politische Zurückhaltung zum Ende der Wahlperiode und in der Zeit zwischen Konstituierung des neuen Landtages und der Bildung einer neuen Landesregierung bei der Beschlussfassung kabinettspflichtiger Personalien zur Vermeidung einer Präjudizierung künftiger Landesregierung geboten ist? Wenn ja, inwiefern setzt sie dieses Gebot um? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 1: Die Landesregierung stimmt der Aussage zu, dass eine besondere politische Zurückhaltung zum Ende der Wahlperiode und in der Zeit zwischen Konstituierung des neuen Landtages und der Bildung einer neuen Landesregierung bei der Beschlussfassung kabinettspflichtiger Personalien geboten ist. Deshalb hat sie sich in der Sitzung der Landesregierung am 16.04.2019 darüber verständigt, grundsätzlich ab dem 01.06.2019 auf kabinettpflichtige Personalmaßnahmen zu verzichten. 2. In wie vielen Fällen kam es seit dem 1.3.2019 zu Beförderungen und Stellenhebungen in Landesministerien, die durch das Kabinett zu billigen waren? (bitte nach Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses, Landesministerien sowie Ausgangsbesoldungsstufe und Zielbesoldungsstufe sowie Datum des Wirksamwerdens der Beförderung/Stellenhebung aufschlüsseln) 3. Inwiefern wurde der Personalrat bei der jeweiligen Entscheidung beteiligt und wie hat sich dieser zur entsprechenden Beförderung bzw. Stellenhebung positioniert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11955 - 2 - zu den Fragen 2 und 3: Seit dem 01.03.2019 kam es in den Landesministerien zu keinen Beförderungen und Stellenhebungen, die durch das Kabinett zu billigen waren. 4. Inwiefern sind für die noch verbleibende Zeit bis zum 1.9.2019 und für die Zeit bis zur voraussichtlichen Bildung einer neuen Landesregierung Beförderungen und Stellenhebungen in Landesministerien, die durch das Kabinett zu billigen sind, geplant? (bitte nach Zeitpunkt der Kabinettsbefassung, Landesministerien sowie Ausgangsbesoldungsstufe und Zielbesoldungsstufe aufschlüsseln) 5. Kann die Landesregierung für die verbleibende Zeit bis zum 1.9.2019 und für die Zeit bis zur voraussichtlichen Bildung einer neuen Landesregierung Beförderungen und Stellenhebungen in Landesministerien, die durch das Kabinett zu billigen sind, ausschließen ? Wenn nein, warum nicht? zu den Fragen 4 und 5: In der verbleibenden Zeit bis zum 01.09.2019 wird es keine Beförderungen und Stellenhebungen in Landesministerien geben, die durch das Kabinett zu billigen sind. Zwischen dem Wahltag am 01.09.2019 und dem Tag der Ernennung der Mitglieder der Landesregierung gilt das Ernennungsverbot des § 5 Landesbeamtengesetz Brandenburg.