Landtag Brandenburg Drucksache 6/11963 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.08.2019 / Ausgegeben: 02.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4762 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11805 Nachbesetzung der Schulleitung am Sängerstadt-Gymnasium vorerst gescheitert Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Stelle des Schulleiters am Sängerstadt-Gymnasium Finsterwalde muss nachbesetzt werden. Der scheidende Schulleiter plante eigentlich, zum Ende des auslaufenden Schuljahres in den Ruhestand zu gehen. Das Verfahren zur Nachbesetzung stand kurz vor dem Abschluss. Laut einem Bericht der Lausitzer Rundschau hat nun aber das Schulamt Cottbus das Verfahren gestoppt. An der Schule herrscht Unverständnis. Frage 1: Wie viele Stellen gibt es in der Schulleitung des Sängerstadt-Gymnasiums und wie viele davon müssen in nächster Zeit nachbesetzt werden? Zu Frage 1: Für die Schulleitung am Sängerstadt-Gymnasium Finsterwalde stehen drei Stellen zur Verfügung. Zur Schulleitung dieser Schule gehören nach § 69 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter und eine Oberstufenkoordinatorin. Die Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter war ursprünglich zum 01.08.2019 nachzubesetzen. Aufgrund des Antrags des Schulleiters, den Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand um ein halbes Jahr aufzuschieben, ist nunmehr die Nachbesetzung der Stelle zum 01.02.2020 erforderlich. Die Stelle als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter ist besetzt. Eine Nachbesetzung ist frühestens zum 01.08.2022 erforderlich. Die Stelle als Oberstufenkoordinatorin oder Oberstufenkoordinator war zum 01.08.2019 nachzubesetzen. Frage 2: Wann wurden die entsprechenden Nachbesetzungsverfahren eingeleitet und in welchem Stadium befinden sie sich derzeit? Zu Frage 2: Die Ausschreibung der Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter am Sängerstadt -Gymnasium Finsterwalde zum Besetzungstermin 01.08.2019 wurde im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nummer 24 vom 10. September 2018 veröffentlicht. Das Auswahlverfahren wurde abgebrochen (vgl. Antwort zu Frage 3). Die Ausschreibung der Stelle als Schulleiterin bzw. Schulleiter am Sängerstadt-Gymnasium Finsterwalde zum Besetzungstermin 01.02.2020 wird im nächsten Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht. Die Ausschreibung der Stelle als Oberstufenkoordinatorin oder Oberstufenkoordinator wurde im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nummer 24 vom 10. September 2018 veröffentlicht. Das Aus- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11963 - 2 - wahlverfahren ist mittlerweile abgeschlossen worden und die Stelle dauerhaft besetzt. Frage 3: Welche der Verfahren wurden aus welchen Gründen abgebrochen? Zu Frage 3: Es wurde das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter abgebrochen. Im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren wurde Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die das Verfahren führende Schulrätin erhoben, die zu prüfen war. Im Rahmen dieser Prüfung ist festgestellt worden, dass die vorliegenden dienstlichen Beurteilungen teilweise nicht als Grundlage für eine zu treffende tragbare Auswahlentscheidung herangezogen werden können, da sie teilweise fehlerhaft waren bzw. es an einer hinreichenden Aktualität der dienstlichen Beurteilungen im Vergleich zu dienstlichen Beurteilungen anderer Bewerberinnen bzw. Bewerber mangelte. Daher hat das Staatliche Schulamt Cottbus entschieden, das Auswahlverfahren aus dienstlichen bzw. sachlichen Gründen abzubrechen und die Stelle erneut auszuschreiben, um eine tragbare Auswahlentscheidung nach den Grundsätzen des Artikels 33 des Grundgesetzes zu gewährleisten. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung diesen Abbruch bzw. diese Abbrüche? Zu Frage 4: Die Landesregierung unterstützt die sachgerechte Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Cottbus, das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter aus dienstlichen Gründen abzubrechen, die Stelle erneut auszuschreiben und damit das Auswahlverfahren neu zu beginnen. Dienstliche Gründe, die den Abbruch eines Auswahlverfahrens sachlich rechtfertigen, liegen nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auch in solchen Fällen vor, in denen eine Auswahlentscheidung aufgrund von erheblichen Verfahrensmängeln nicht ermessensfehlerfrei nach den Grundsätzen des Artikels 33 des Grundgesetzes getroffen werden kann, was vorliegend gegeben ist. Frage 5: Wie geht es mit diesen Verfahren weiter? Oder werden die Stellen neu ausgeschrieben ? Frage 6: Wann ist mit einer dauerhaften Nachbesetzung der Stellen zu rechnen? Zu den Fragen 5 und 6: Da das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter am Sängerstadt-Gymnasium Finsterwalde abgebrochen wurde, wird dieses Verfahren nicht weitergeführt. Die Stelle wird neu ausgeschrieben und sodann das Auswahlverfahren durchgeführt. Es ist beabsichtigt, die Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter am Sängerstadt-Gymnasium Finsterwalde zum 01.02.2020 zu besetzen. Frage 7: Wie wird in der Zwischenzeit die Leitung der Schule organisiert? Zu Frage 7: Da der bisherige Schulleiter des Sängerstadt-Gymnasiums Finsterwalde bis zum 01.02.2020 im Dienst ist und seine bisherigen Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt fortführt , die Stelle als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter besetzt ist sowie die Stelle der Oberstufenkoordinatorin dauerhaft besetzt wurde, ist die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung durch die Schulleitung gesichert.