Landtag Brandenburg Drucksache 6/11966 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.08.2019 / Ausgegeben: 02.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4770 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion), Raik Nowka (CDU-Fraktion), Roswitha Schier (CDU-Fraktion) und Prof. Dr. Michael Schierack (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11824 Zwei Monate kein Zugverkehr zwischen Cottbus und Calau Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Laut aktueller Presseberichterstattung soll der Zugverkehr zwischen Cottbus und Calau für zwei Monate aufgrund von Bauarbeiten eingestellt werden . Für diesen Zeitraum wurde ein Schienenersatzverkehr angekündigt. Die Nutzerinnen und Nutzer in diesem Streckenabschnitt müssen aufgrund dessen mit deutlichen Verlängerungen der Fahrzeit rechnen. 1. Wieviel Menschen nutzen täglich die Züge des RE 10 und RB 43 zwischen Falkenberg /Elster und Cottbus in beiden Fahrtrichtungen? zu Frage 1: Von Montag bis Freitag nutzen rund 1.500 Fahrgäste pro Tag die Regionalzüge im betroffenen Abschnitt Calau-Cottbus. Am Wochenende sind es etwa 900 Fahrgäste pro Tag. 2. Welche Baumaßnahmen sind konkret in welchem Zeitraum geplant? Seit wann sind der Landesregierung diese Baumaßnahmen bekannt? zu Frage 2: Nach Angaben der DB Netz AG wird während der Streckensperrung vom 31. August, 18 Uhr bis 4. November 2019, 4 Uhr die Strecke an mehreren Stellen modernisiert und instandgehalten. Neben den Brückenarbeiten an der Überführung Greifenhainer Fließ wird im Bahnhof Eichow ein Gleis und ein Bahnübergang sowie zwischen Eichow und Calau einige Kilometer Streckengleis erneuert. Darüber hinaus wird abschnittsweise der Gleisuntergrund erneuert, in Cottbus an einem Kreuzungsbauwerk Instandhaltungsarbeiten ausgeführt sowie ein Gleis erneuert. Die Sperrzeit musste gegenüber der ursprünglichen Ankündigung erweitert werden, da die technologischen Bedingungen zur Aushärtung des Betons neu bewertet werden mussten. Die Baumaßnahme wurde im Laufe des Jahres 2017 von der DB Netz AG im Rahmen der Vorbereitungen für den Jahresfahrplan 2018/2019 bekannt gegeben. Am 24. Mai 2018 wurde diese Baumaßnahme innerhalb der Veranstaltung „VBB im Dialog“ in Lübben öffentlich angekündigt. 3. Welche Bahnhöfe werden in welchem Zeitraum nicht mehr angefahren? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11966 - 2 - zu Frage 3: Der Haltepunkt Kolkwitz Süd kann während der gesamten Streckensperrung nicht von Zügen bedient werden. Ersatzweise verkehren Busse mit Halt am Kolkwitzer Rathaus. 4. Um wieviel Minuten verlängert sich durch den Schienenersatzverkehr die Fahrzeit zwischen Calau und Cottbus? zu Frage 4: Die Fahrzeit zwischen Calau und Cottbus verlängert sich um zirka 18 Minuten. Aufgrund des erforderlichen Umstieges in Calau verlängern sich die Reisezeiten für die Fahrgäste in der Relation Falkenberg - Finsterwalde - Cottbus um etwa 20-25 Minuten. 5. Welche Einschränkungen ergeben sich durch den Schienenersatzverkehr, zum Beispiel im Hinblick auf die Mitnahme von Fahrrädern? zu Frage 5: In den Bussen des Ersatzverkehrs ist die Beförderung von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen nur eingeschränkt möglich, wobei die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen Vorrang hat. Das Buspersonal entscheidet im Einzelfall über die Fahrradmitnahme. 6. Wie soll die Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen während der Sperrung realisiert werden? zu Frage 6: Es wird ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Calau und Cottbus eingerichtet auf dem weitestgehend Niederflurbusse eingesetzt werden. Der Bahnhof Calau ist jedoch grundsätzlich nicht barrierefrei. Es wurde mit der DB Netz AG geprüft, ob die Züge von/nach Leipzig in Calau am Hausbahnsteig halten können. Aufgrund von Restriktionen in der Leit- und Sicherungstechnik ist dies aber nicht möglich. Für mobilitätseingeschränkten Reisende, die auf einen Aufzug angewiesen sind, ist in Calau ein Umstieg zwischen Zug und SEV-Bus daher nicht möglich. DB Regio sieht zusammen mit der Mobilitätsservice -Zentrale (MSZ) folgende Verfahrensweise vor: Reisende, die aus Cottbus kommend zu allen Bahnhöfen zwischen Schönborn (b Doberlug) und Leipzig reisen möchten, umfahren mit der Regionalbahn die Baustelle über die Strecke Ruhland - Elsterwerda-Biehla - Falkenberg (RB49 + S4) und steigen in Ruhland oder Falkenberg(Elster) um. Reisende, die aus Cottbus kommend zu einem der Bahnhöfe zwischen Gollmitz (NL) und Doberlug-Kirchhain reisen möchten, fahren mit dem Ersatzverkehr von Cottbus bis Calau und von Calau bis zu ihrem Zielbahnhof mit einem rollstuhlgerechten Fahrzeug. In der Gegenrichtung wird analog verfahren. Die MSZ nimmt die Anmeldungen nach einem Sonderplan entgegen. Die Bestellung eines rollstuhlgerechten Fahrzeuges wird durch die MSZ organisiert und der Reisende darüber informiert. 7. Wie sollen die Verkehrsanschlüsse im Nullpunkt Cottbus für die Reisenden realisiert werden? Ist sichergestellt, dass es trotz Sperrung zu keiner Fahrtzeitverlängerung in Richtung Berlin und Leipzig kommt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11966 - 3 - zu Frage 7: Durch die längere Fahrzeit der Ersatzverkehre wird in Cottbus erst der folgende Anschluss erreicht. Für Fahrgäste von Cottbus Richtung Leipzig verlängert sich die Fahrzeit um etwa 20-25 Minuten. Fahrgäste von Cottbus Richtung Berlin, von Finsterwalde und Calau Richtung Berlin sowie von Calau und Finsterwalde Richtung Leipzig nutzen den Abschnitt Calau-Cottbus in der Regel nicht, so dass sich hier auch keine Fahrzeitverlängerungen ergeben. 8. Werden die Nutzer für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschädigt? Falls ja, in welcher Form? zu Frage 8: Nein. 9. Wie werden die Menschen in der Region über die Baumaßnahmen und die Einschränkungen des Bahnverkehrs informiert? zu Frage 9: Die Einschränkungen waren gemäß der ursprünglichen Ankündigung bereits im Jahresfahrplan 2018/2019 enthalten, so dass die Fahrplanmedien bereits seit Herbst 2018 den Ausfall der Züge berücksichtigt haben. Inzwischen wurden auch die Ersatzverkehre in den elektronischen Fahrplanauskünften ergänzt. Darüber hinaus erfolgt die reguläre Bauinformation über Aushänge an den Bahnhöfen und gedruckte Informationsmaterialien mit den Ersatzfahrplänen. Die Informationen können auch im Internet in der Übersicht der baubedingten Fahrplanänderungen abgerufen werden. 10. Weshalb ist eine Durchführung der Baumaßnahmen ohne Vollsperrung nicht möglich? zu Frage 10: Die DB Netz AG teilt hierzu mit: „Die Brücke [über das Greifenhainer Fließ] besteht aus einem Überbau, der von beiden Gleisen genutzt wird. Der alte Überbau wird entfernt - die frei liegenden Widerlager werden an Ort und Stelle erneuert; danach wird ein neuer Überbau eingesetzt. Für die Möglichkeit eines eingleisigen Betriebes müsste die Konstruktion der Brücke grundlegend verändert und in insgesamt vier Widerlager und zwei Überbauten getrennt werden. Ein derartiger Neubau birgt unter laufendem Betrieb Sicherheitsrisiken und wäre zudem mindestens bei der Trennung des alten Widerlagers in zwei Hälften ebenfalls mit Totalsperrungen verbunden. Eine bautechnologische Ausführung dieser Art wurde nicht verfolgt. Zudem hätte die Veränderung der Brückenkonstruktion planrechtliche Relevanz.“