Landtag Brandenburg Drucksache 6/11973 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.08.2019 / Ausgegeben: 03.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4764 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Ingo Senftleben (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11815 Keine Information der örtlichen Rettungskräfte bei Straßenbauarbeiten in Verantwortung des Landes Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landdesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Rettungskräfte der Feuerwehr Ortrand erfuhren von der aktuellen dreimonatigen Sperrung der Anschlussstelle Ortrand der A 13 in Richtung Dresden aus einem Zeitungsbericht. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass derartige mangelhafte Informationsflüsse offenbar regelmäßig vorkommen. Die örtlichen Rettungskräfte sind bei Einsätzen im Bereich der Autobahnen darauf angewiesen, schnell und ungehindert den Einsatzort zu erreichen. Umwege aufgrund von nicht bekannten Sperrungen können in diesen Fällen schnell Menschenleben gefährden und wären durch sinnvoll strukturierte Informationsflüsse leicht vermeidbar. 1. Weshalb erfolgt keine Information der örtlichen Rettungskräfte über geplante Baumaßnahmen , insbesondere im Fall von damit einhergehenden Sperrungen? zu Frage 1: Vor Beginn von Straßenbaumaßnahmen werden je nach Straßenklasse (Bundesautobahnen , Bundes- und Landesstraßen) und Art der Baumaßnahmen entsprechende Abstimmungen mit den kommunalen Gebietskörperschaften, der Polizei, den Rettungsdiensten und Feuerwehren vorgenommen. Ebenso werden die Kommunen in den Planungs - bzw. Bauprozess einer Maßnahme bewusst mit einbezogen und über die Maßnahme informiert. Die Bürgermeister bzw. Gemeindevertreter werden in der Regel über eine Baumaßnahme informiert bzw. zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen. Formal münden die Abstimmungen in das Anhörungsverfahren zur verkehrsrechtlichen Anordnung, welche nach Anordnung an die verantwortlichen Stellen zur Information ausgereicht wird. Für Maßnahmen auf den Autobahnen wird eine gesonderte Liste „Verkehrsbeschränkungen auf Autobahnen des Landes Brandenburg“ wöchentlich erstellt und an die Polizeidirektionen und Landkreise verteilt. Ferner gibt der Landesbetrieb Straßenwesen zu den Baumaßnahmen regelmäßig im Vorfeld Pressemitteilungen heraus. Der Informationsfluss ist somit gegeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11973 - 2 - 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren , das im Zuge der Verkehrsrechtlichen Anordnung vorgesehen ist, ausreicht, auch wenn offensichtlich zum wiederholten Male kein vollständiger Informationsfluss zu den örtlichen Rettungskräften sichergestellt ist? 3. Ist beabsichtigt, die bisherige Vorgehensweise zu ändern, um einen problemlosen Informationsfluss zu den Rettungskräften zu gewährleisten? Falls ja, in welcher Form und in welcher Reichweite? Falls nein, warum nicht? zu Fragen 2 und 3: Der Informationsfluss zu den für den Einsatz zuständigen Leitstellen ist nach Ansicht der Landesregierung grundsätzlich gewährleistet. Die planmäßige Presseund Öffentlichkeitsarbeit im Landesbetrieb Straßenwesen unterstützt diesen Informationsfluss . Es ist nicht beabsichtigt, die bisherige Vorgehensweise zu ändern. 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob es in der Vergangenheit zu Situationen gekommen ist, in denen Rettungskräfte aufgrund von ihnen nicht bekannten Straßensperrungen eine längere Fahrt zum Einsatzort auf sich nehmen mussten? (Falls ja, bitte konkret benennen und erläutern.) zu Frage 4: Solche Situationen sind der Landesregierung nicht bekannt.