Landtag Brandenburg Drucksache 6/11979 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.08.2019 / Ausgegeben: 04.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4776 des Abgeordneten Günter Baaske (SPD-Fraktion) Drucksache 6/11845 Besuch Bundesministerin Julia Klöckner am 31.7.2019 im Wald bei Treuenbrietzen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 31.7.2019 besuchte Frau Ministerin Klöckner Treuenbrietzen. Gegenstand ihres Besuches waren die Waldbrandflächen des Vorjahres und die Wiederaufforstungsflächen. Bei der Gelegenheit sprach sie mit Vertretern der Gemeinde, dem Stadtförster und privaten Waldeigentümern. Nach Presseberichten kritisiert der Stadtförster, dass die Gemeinde bei der Aufforstung „alles allein stemmen muss, während das Land Brandenburg knapp 50 Prozent seiner Ausgaben aus verschiedenen Töpfen gedeckt bekommt“. Auch wurde die Behauptung in den Raum gestellt, dass das Land jährlich 165 Millionen Euro Zuschuss für seine Forstwirtschaft erhält. (MAZ Fläming Echo vom 2.8.1019). Über die sozialen Medien wurde informiert, dass die Stadt Treuenbrietzen für die Wiederaufforstungen eine Förderung von 40.000 Euro mit 68% der Förderung erhält und damit lediglich 15 ha gefördert würden. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des Stadtförsters zum Landeswald ? zu Frage 1: Der Wald im Eigentum des Landes sowie die landeseigenen Liegenschaften des Forstvermögens werden, wie dies im aktuellen Haushaltsgesetz im Kapitel 10 080 veröffentlicht ist, ohne Zuschüsse bewirtschaftet. Aus den eigenen betrieblichen Einnahmen werden ca. 500 Beschäftigte des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) mit Arbeiten im Landeswald und im Liegenschaftsmanagement sowie alle Aufträge für Waren, Rohstoffe und Fremdleistungen finanziert. Zusätzlich erhält der LFB Zuweisungen für Maßnahmen im Landeswald im Rahmen von Waldumbau und Gemeinwohl (z.B. Erholungswaldgestaltung , Arten- und Biotopschutz etc.). Dieses entspricht weitgehend den Inhalten , in denen für den Wald der anderen Besitzarten Fördermittel zur Verfügung stehen. Die weiteren Finanzierungen des LFB sind Zuweisungen zur Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Forstbehörde oder zur Finanzierung des Personals, das noch im Überhang zur Personalzielzahl bzw. in der Ruhephase der Altersteilzeit ist. Zudem sind hier Zuweisungen für Investitions- und Betriebsmittel der Forstbehörde ausgewiesen. Für Gemeinwohlleistungen im Landeswald sowie für die behördlichen Aufgaben und für alle anderen Leistungen für andere Waldbesitzarten stehen für das Jahr 2019 insgesamt 68,2 Mio. Euro und für das Jahr 2020 insgesamt 68,3 Mio. Euro zur Verfügung. Die anderen in den Medien bekannt gemachten Zahlen sind der Landesregierung nicht bekannt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11979 - 2 - Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeiten der Förderung zum Brandschutz und Wiederaufforstung von Körperschaftswald im Hinblick auf die Situation in Treuenbrietzen? zu Frage 2: Die vorherrschenden Möglichkeiten nach Maßgabe der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU- MLUL-Forst-RL) werden seitens der Landesregierung sowohl für den Privat- wie auch den Körperschaftswald als äußerst auskömmlich und umfangreich eingeschätzt. Hinsichtlich des vorbeugenden Waldbrandschutzes besteht für beide vorbezeichneten Waldbesitzarten eine 100 %-ige Fördermöglichkeit der anerkennungsfähigen Kosten sowohl für die Wegeinstandsetzung als auch für die Anlage von Löschwasserentnahmestellen (LWE) - i.d.R. die Neuanlage von Flachspiegel- und Tiefbrunnen - aber auch die Unterhaltung vorhandener LWE. Für das im vergangenen Jahr niedergebrannte Waldgebiet bei Treuenbrietzen wurde durch das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde für die Wiederaufforstung der abgängigen Waldflächen ein fachliches Gutachten als Empfehlung für die Waldbesitzer erstellt. Bei der Förderung des Waldumbaus und der Förderung der Wiederaufforstung nach Kalamitäten und Waldbränden steht eine breite Auswahl an standortgerechten Pflanzenarten zur Verfügung. Auch hier ist die Förderquote von bis zu 80 % bei Berücksichtigung einer Obergrenze als ausreichend zu bewerten.