Landtag Brandenburg Drucksache 6/11983 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.09.2019 / Ausgegeben: 09.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4779 des Abgeordneten Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11861 Lückenschluss des Radweges entlang der L 20 von Pinnow nach Velten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Seit Jahren fordern die Städte Velten und Hohen Neuendorf den Bau eines Radweges entlang der L 20 zwischen Borgsdorf-Pinnow und Velten. Die Stadt Velten vereinbarte hierzu mit dem Landesbetrieb Straßenwesen eine Regelung zur Vorfinanzierung von Bau und Planung durch die Stadtverwaltung. Der Abschnitt Velten - Bernsteinsee wurde am Montag, 29.07.2019 eröffnet. Die Strecke von Velten weiter nach Pinnow (Hohen Neuendorf) fehlt weiterhin. 1. Warum durfte Velten den Teilabschnitt planen und vorfinanzieren, der Stadt Hohen Neuendorf wird diese Option jedoch versagt? zu Frage 1: Es trifft nicht zu, dass der Stadt Hohen Neuendorf die Option versagt wird. Die Vorfinanzierung durch die Stadt Velten war ein Ausnahmefall und lag darin begründet, dass der Landesbetrieb Straßenwesen zu dem damaligen Zeitpunkt keine zeitnahe Realisierung des Radwegeabschnittes in Aussicht stellen konnte. Für den Lückenschluss zwischen Bernsteinsee und Pinnow kann eine Zeitschiene aufgezeigt werden. Der Planungsbeginn ist für 2020 vorgesehen. 2. Wann genau soll der Bau des jetzt noch fehlenden Teilstückes vom Landesbetrieb realisiert werden? zu Frage 2: Die bauliche Umsetzung des Radwegs ist abhängig vom Planungsverlauf und vom Verlauf des Baurechtsverfahrens. 3. Ist ein separater Radweg auf der neuen Brücke der L 20 über die A 10 bereits vorgesehen ? zu Frage 3: Der Radwegabschnitt auf der Brücke ist Bestandteil der Planfeststellung für die A 10. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11983 - 2 - 4. Das Teilstück Bernsteinsee - Pinnow ist für Radfahrende aktuell sehr gefährlich. Kann das Land eine Sofortmaßnahme, z.B. eine Absenkung des Tempolimits umsetzen, um das Unfallrisiko etwas zu senken? zu Frage 4: Für eine derartige verkehrsrechtliche Anordnung wäre die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel zuständig.