Landtag Brandenburg Drucksache 6/11999 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.09.2019 / Ausgegeben: 18.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4790 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/11895 Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen des Schallschutzprogramms BER kommen unterschiedliche Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz. Alle Maßnahmen des Schallschutzprogramms am Flughafen BER sind im Rahmenleistungsverzeichnis (RLV) aufgelistet . Auf der Internetseite der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) kann unter dem Menüpunkt Nachbarn/Schallschutzprogramm BER/Bauliche Umsetzung/ Leistungsverzeichnis das Rahmenleistungsverzeichnis des Schallschutzprogramm am Flughafen BER ohne Angabe von Preisen eingesehen werden. Im Sonderausschuss BER im Brandenburger Landtag wurde am 27.5.2019 und am 6.8.2019 bezüglich des Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER nachgefragt. Der Vorsitzende der Geschäftsführung des Flughafens Berlin Brandenburg bestätigte, dass das Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER derzeit überarbeitet wird. In der Zwischenzeit gibt es ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Auskunftspflicht von Regierungen zu Staatsunternehmen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit in Bezug auf die Verwendung von Steuergeldern (Bundesverfassungsgericht: Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -). Die Leitsätze sind bekannt. Sollte die Landesregierung die konkrete und dezidierte Beantwortung der Fragen mit dem Verweis auf den Schutz vertraulicher Information „seines Beteiligungs-Unternehmen“ (siehe Ziffer 6a der Leitsätze) ablehnen, müsste die Landesregierung umfassend begründen, worin die Interessen des Landes Brandenburg liegen, dass diese Informationen zur Verwendung von Steuergeldern nicht bekannt werden dürfen. 1. Gibt es ein aktuelles Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER? Von wann stammt dieses Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm? Wird dies öffentlich bekannt gemacht? Wenn ja, wie? zu Frage 1: Das aktuelle Rahmenleistungsverzeichnis der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) zum Schallschutzprogramm BER wurde von der FBB im Jahr 2015 gutachterlich erstellt. Es ist ohne Preise auf der Website der FBB öffentlich einsehbar (https://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/baulicheumsetzung /leistungsverzeichnis/index.php). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11999 - 2 - 2. Stimmt es, dass das Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER derzeit überarbeitet wird? Wann wird es zur Verfügung stehen? zu Frage 2: Ja, nach aktueller Einschätzung der FBB wird das überarbeitete/aktualisierte Rahmenleistungsverzeichnis im vierten Quartal 2019 eingeführt. 3. Kann das derzeitig geltende Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER von Landtagsabgeordneten mit Angabe von Einzelpreisen eingesehen werden ? Wenn ja, wo und unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? 4. Kann das derzeitig geltende Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER von den Betroffenen des Schallschutzprogramms, d.h. von BürgerInnen und RechtsanwältInnen, mit Angabe von Einzelpreisen eingesehen werden? Wenn ja, wo und unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? zu Fragen 3 und 4: Das derzeit geltende Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER mit Angabe von Einzelpreisen liegt der Landesregierung nicht vor. Die erforderlichen Maßnahmen können je nach Lage, baulicher Gegebenheit und individueller Nutzung eines Gebäudes sehr unterschiedlich sein. Die Antragsteller erhalten deshalb mit ihrer Anspruchsermittlung B (baulicher Schallschutz, ASE-B) ein objektspezifisches Leistungsverzeichnis mit den für sie maßgeblichen Einzelpreisen. 5. Kann das aktuell überarbeite Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER von Landtagsabgeordneten mit Angabe von Einzelpreisen nach Beendigung der Überarbeitung eingesehen werden? Wenn ja, wo und unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? 6. Kann das aktuell überarbeitete Rahmenleistungsverzeichnis Schallschutzprogramm Flughafen BER von den Betroffenen des Schallschutzprogramms mit Angabe von Einzelpreisen nach Beendigung der Überarbeitung eingesehen werden eingesehen werden? Wenn ja, wo und unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? zu Fragen 5 und 6: Siehe Antwort zu Fragen 3 und 4. Die Antwort gilt nach derzeitigem Stand auch für das zukünftige Rahmenleistungsverzeichnis. Die Anspruchsberechtigten werden auch zukünftig mit ihrer Anspruchsermittlung B (baulicher Schallschutz) ein objektspezifisches Leistungsverzeichnis mit den für sie maßgeblichen Einzelpreisen erhalten. 7. Stimmt es, dass die Preise jetzt wegen der Inflation nicht mehr auskömmlich sind? zu Frage 7: Nach Angabe der FBB werden inflationsbedingte Preissteigerungen bereits bei der Erstellung der ASE-B berücksichtigt. 8. Wie wird mit BürgerInnnen umgegangen, die im Jahr 2012, 2013, 2014,2015,2016, 2017, 2018 und 2019 auf Basis des „alten“ Rahmenleistungsverzeichnisses Schallschutzprogramm KEV, ASE-B bekommen haben und jetzt bei der Umsetzung des Schallschutzes feststellen, dass die Preise nicht auskömmlich sind und sie mit dem Geld gar nicht das finanzieren können, was ihnen von der Flughafengesellschaft zugesagt ist? Wie soll das gelöst werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11999 - 3 - zu Frage 8: Die Erstellung der Anspruchsermittlung ist ein freiwilliges Angebot der FBB, das Anspruchsberechtigte von dem Erfordernis befreit, selbst den Nachweis über die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und die hierfür notwendigen Aufwendungen führen zu müssen. Die FBB geht grundsätzlich davon aus, dass die bauliche Umsetzung mit Erhalt der Anspruchsermittlung zu den ausgewiesenen Kosten möglich ist. Anpassungen erfolgen, wenn sich herausstellt, dass die Anspruchsermittlung nicht alle Kosten der erforderlichen Maßnahmen ausweist. Gehen im Zuge der baulichen Umsetzung begründete Nachträge ein, werden diese berücksichtigt und wenn nötig auch Preisanpassungen im Rahmenleistungsverzeichnis vorgenommen.