Datum des Eingangs: 14.11.2014 / Ausgegeben: 19.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/120 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 13 des Abgeordneten Klaus Ness der SPD-Fraktion Drucksache 6/40 Bürgerwehr Eisenhüttenstadt Wortlaut der Kleinen Anfrage 13 vom 15.10.2014: In den letzten Wochen haben verschiedene Medien über die sogenannte „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ sowie die von ihr unter dem gleichen Namen betriebene geschlossene Facebook-Gruppe berichtet. In diesem Zusammenhang wurden immer wieder fremdenfeindliche und rassistische Postings, wie die Titulierung von Asylbewerber als „Neger“, „Bettelziegen“ oder „Zoobewohner“, zitiert (vgl. taz vom 14.10.2014). Einige Aktive – darunter auch die ursprünglichen Initiatoren - wurden laut Medienberichten jüngst aus der Facebook-Gruppe der "Bürgerwehr" entfernt. Angeblich soll die Internet-Initiative von jetzigen den Wortführern radikalisiert werden (vgl. MOZ vom 07.10.2014). Hierzu passt, dass einer der Administratoren ein Tattoo mit dem Schriftzug „final solution“ (Endlösung) tragen soll. Andere Berichte aus dem Mai 2014 erwähnen, dass sich unter den Mitgliedern der Facebook-Gruppe auch ehemalige Führungspersönlichkeiten aus dem Umfeld der aufgelösten “Autonomen Nationalisten – Oder Spree” und andere lokal bekannte Neonazis befänden. Stadt und Polizei sollen Gespräche mit Akteuren der Gruppe geführt haben, um Möglichkeiten zur Schließung eine Sicherheitspartnerschaft im Rahmen der Kommunalen Kriminalitätsverhütung zu prüfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ bekannt? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über diese Gruppierung(en) vor und wie ist sie bisher öffentlich in Erscheinung getreten? 2. Gibt es insbesondere in Hinblick auf mögliche rechtsextremistische Einstellungspotenziale polizeiliche Erkenntnisse zu Aktiven und Organisatoren der „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ und der ihr zuzurechnenden Facebook-Seite? 3. Wie bewertet die Landesregierung das Auftreten und Agieren der „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ hinsichtlich möglicher fremdenfeindlicher Ressentiments a) in der Stadt Eisenhüttenstadt selbst b) in der ihr zuzurechnenden Facebook-Gruppe(n) 4. Gab oder gibt es Kontakte zwischen Mitgliedern der „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ und Polizeidienststellen? Wenn Ja, welcher Art waren diese Kontakte. 5. Gibt es oder gab es Verhandlungen der Polizei mit der „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ und der Stadt Eisenhüttenstadt über eine Sicherheitspartnerschaft auf Grundlage der konzertierten Aktion "Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV)"? Wenn Ja, in welchem Stadium befinden sich die Gespräche bzw. was hat ggf. zum Abbruch der Gespräche geführt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Landesregierung die „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ bekannt? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über diese Gruppierung(en) vor und wie ist sie bisher öffentlich in Erscheinung getreten? zu Frage 1: Den Sicherheitsbehörden des Landes Brandenburg ist die Facebook-Initiative „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ seit Ende März 2014 bekannt. Anfangs wurde der Facebookaccount als geschlossene Gruppe betrieben, von Anfang April bis Ende Mai geöffnet und danach wieder geschlossen. Gegenwärtig sind für dieses Profil ca. 600 User ausgewiesen. Gemäß den polizeilichen Feststellungen ist ein nachhaltiges öffentliches Auftreten der personellen Vereinigung im Bereich Eisenhüttenstadt nicht gegeben. Nur vereinzelt werden durch diese verdächtige Situationen oder Hinweise der Polizei telefonisch gemeldet. Frage 2: Gibt es insbesondere in Hinblick auf mögliche rechtsextremistische Einstellungspotenziale polizeiliche Erkenntnisse zu Aktiven und Organisatoren der „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ und der ihr zuzurechnenden Facebook-Seite? zu Frage 2: Unter diesem Personenkreis befinden sich auch einzelne Personen, die in der Vergangenheit mit rechtsextremistischen Aktivitäten aufgefallen sind. Bekannt sind auch einzelne Einträge, die auf eine rechtsradikale Einstellung einzelner Mitglieder der Facebookgruppe schließen lassen. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung das Auftreten und Agieren der „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ hinsichtlich möglicher fremdenfeindlicher Ressentiments a) in der Stadt Eisenhüttenstadt selbst b) in der ihr zuzurechnenden Facebook-Gruppe(n) zu Frage 3: Auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Bislang wurden durch die Polizei zur so genannten „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das weitere Auftreten und Agieren wird auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass aufgrund der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten, Inhalte/Posts in dem genannten Facebook-Profil (geschlossene Benutzergruppe) durch die Polizei nicht einsehbar sind und somit nicht abschließend bewertet werden können. Frage 4: Gab oder gibt es Kontakte zwischen Mitgliedern der „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ und Polizeidienststellen? Wenn Ja, welcher Art waren diese Kontakte. zu Frage 4: Die Kontakte beschränken sich auf die in der Antwort zu Frage 1 benannten vereinzelten Hinweise zu verdächtigen Situationen von vermeintlichen Mitgliedern der „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ an die Polizei. Frage 5: Gibt es oder gab es Verhandlungen der Polizei mit der „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ und der Stadt Eisenhüttenstadt über eine Sicherheitspartnerschaft auf Grundlage der konzertierten Aktion "Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV)"? Wenn Ja, in welchem Stadium befinden sich die Gespräche bzw. was hat ggf. zum Abbruch der Gespräche geführt? zu Frage 5: Nach polizeilichem Sachstand lehnt die Stadt Eisenhüttenstadt eine Zusammenarbeit mit der so genannten „Bürgerwehr Eisenhüttenstadt“ ab. Somit ist eine maßgebliche Voraussetzung zur Berufung von Mitgliedern dieser personellen Vereinigung als Sicherheitspartner durch die Polizei im Sinne des Erlasses „Kommunale Kriminalitätsverhütung“ nicht gegeben.