Landtag Brandenburg Drucksache 6/12000 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.09.2019 / Ausgegeben: 18.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4794 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11899 Asylverfahrensberatung in Eisenhüttenstadt Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Juli dieses Jahres wurde bekannt, dass die Brandenburger Landesregierung und die Bundesregierung die Absicht haben, am Flughafen Schönefeld eine Asylverfahrensberatung direkt durch den Bund durchführen zu lassen. Daher stellt sich nun die Frage, ob hierdurch der bewährte Weg der unabhängigen Asylverfahrensberatung , wie er auch von der Europäischen Union und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege empfohlen wird, infrage gestellt wird. Für das Land Brandenburg ist das Beratungsangebot in Eisenhüttenstadt als Ort der Erstaufnahmeeinrichtung von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang und in Ergänzung an die Große Anfrage 29 sowie an das Konzept der Landesregierung „Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und zu Angeboten der psychosozialen Unterstützung von geflüchteten Menschen in Brandenburg“ (Drucksache 6/7878) frage ich die Landesregierung: 1. Was sind die Inhalte der Asylverfahrensberatung durch das DRK in Eisenhüttenstadt? Liegt der Landesregierung ein Konzept vor? Falls ja, bitte anfügen. zu Frage 1: Die Asylverfahrensberatung ist für alle Standorte der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende Bestandteil der jeweiligen Dienstleistungsverträge. Die Dienstleistungsverträge beinhalten eine qualifizierte migrationsspezifische Sozialberatung einschließlich einer Asylverfahrensberatung. Der genaue Anteil der Asylverfahrensberatung an der Gesamtleistung lässt sich nicht ausweisen. Die Asylsuchenden sollen über die sie betreffende rechtliche Situation und ihre sich daraus ergebenden Möglichkeiten eingehend informiert werden. Die Beratungsleistungen umfassen bewusst keine individuelle Rechts- und Chancenberatung , um Zielkonflikte von vornherein auszuschließen. Aufgrund der Unabhängigkeit der Asylverfahrensberatung durch den beauftragten Wohnheimbetreiber liegt der Landesregierung kein Konzept vor. Auf die Antworten zu den Fragen 48 und 49 der Großen Anfrage Nr. 29 (Drucksache 6/8424) wird verwiesen. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Asylverfahrensberatung in Eisenhüttenstadt gegenwärtig tätig? Wie viele Stellen sind unbesetzt? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies jeweils (bitte nach Qualifikation aufschlüsseln)? zu Frage 2: Am Standort Eisenhüttenstadt setzt der Wohnheimbetreiber derzeit 16 Sozialarbeiter /innen ein. Wie mit der Antwort zu Frage 1 mitgeteilt, lässt sich eine Aufschlüsse- Landtag Brandenburg Drucksache 6/12000 - 2 - lung des Anteils der Asylverfahrensberatung an der Gesamtleistung der qualifizierten migrationsspezifischen Sozialberatung nicht ausweisen. 3. Zu welchen Sprechzeiten wird die Beratung angeboten? Inwieweit bestehen Möglichkeiten zur telefonischen Beratung oder zur Beratung bzw. Kontaktaufnahme via E-Mail? zu Frage 3: Die Sozialberatung wird montags bis freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen ) von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeboten. Die Teilnahme an der Beratung ist fakultativ. In der Regel suchen die Asylsuchenden die Beratung auf. Es findet aber auch eine dezentrale Beratung statt. In jedem Unterkunftsgebäude sind dafür Beratungsräume eingerichtet. Eine telefonische Beratung ist nicht vorgesehen. Damit wird auch sichergestellt, dass die Beratung für Bewohner/innen der Erstaufnahmeeinrichtung nicht durch Unberechtigte missbraucht wird. 4. Auf welchem Wege und in welchen Sprachen werden Asylsuchende über das Beratungsangebot und die Kontaktmöglichkeiten informiert? zu Frage 4: Informationen erfolgen im Rahmen des Erstorientierungsgesprächs durch den Wohnheimbetreiber an der Rezeption bei der Aufnahme. Darüber hinaus gibt es mehrsprachige Aushänge mit Hinweisen zum Beratungsangebot. Die in den Unterkunftsgebäuden tätigen Sozialarbeiter/innen suchen die Bewohner/innen auch auf und bieten Beratung an. Die Sozialarbeiter/innen sind multilingual qualifiziert. Bei Bedarf werden Dolmetscher /innen hinzugezogen. 5. Inwiefern werden Asylsuchende auf weitere Beratungsangebote in und außerhalb der EAE in Eisenhüttenstadt aufmerksam gemacht? In welchen Sprachen erfolgt dies? zu Frage 5: Die Anbieter von externen Beratungsangeboten machen mit Flyern und Aushängen auf ihre Angebote aufmerksam. Im Rahmen der Erstorientierungsgespräche wird auf die Möglichkeit externer Beratung hingewiesen. Zu den Sprachen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wie ist der konkrete Ablauf der Asylverfahrensberatung (Terminvergabe, Dauer der Beratung etc.)? zu Frage 6: Bei der Asylverfahrensberatung sind die Dringlichkeit und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Wie bereits mit der Antwort zu Frage 3 mitgeteilt, können Asylsuchende die Asylverfahrensberatung freiwillig in Anspruch nehmen. Es gibt keine verpflichtende Teilnahme. In der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende bietet der Wohnheimbetreiber nach der Registrierung der Asylsuchenden eine Erstorientierungsberatung in Kleingruppen an. Die Gruppen werden nach Sprachkenntnissen gebildet. Während des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung können die Bewohner/innen jederzeit das fakultative Beratungsangebot des Wohnheimbetreibers sowie die Beratungsangebote externer Anbieter in Anspruch nehmen. Die Dauer der Beratungen variiert einzelfallbezogen . 7. Wie wird sichergestellt, dass eine Asylverfahrensberatung zeitlich vor der persönlichen Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stattfinden kann? Landtag Brandenburg Drucksache 6/12000 - 3 - zu Frage 7: Die Asylverfahrensberatung ist Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (nunmehr § 12a AsylG). Daher bietet das BAMF als Gruppenberatung eine allgemeine Asylverfahrensberatung vor Asylantragstellung und darauf aufbauend eine Einzelfallberatung vor der Anhörung zum Asylverfahren an. Für die durch das Land organisierte Beratung wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Erfolgt die Asylverfahrensberatung stets als Einzelfallberatung? Wenn nein, in welchen Fällen wird eine Gruppenberatung angeboten? Was sind die Gründe dafür? 9. Wird auch Geflüchteten, die für eine Gruppenberatung vorgesehen sind, auf ihren Wunsch hin eine individuelle Beratung gewährt? zu den Fragen 8 und 9: Mit der Gruppenberatung können mehrere Personen gleichzeitig erreicht und in das Asylverfahren eingeführt werden. Bei Bedarf findet darüber hinaus eine Einzelfallberatung statt. Einzelfallberatungen können beim Wohnheimbetreiber, bei externen Beratungsanbietern sowie beim BAMF in Anspruch genommen werden - siehe auch vorhergehende Antworten. 10. Wie viele SprachmittlerInnen stehen für welche Sprachen für die Asylverfahrensberatung jeweils zur Verfügung? zu Frage 10: Sprachmittler/innen stehen je nach Erfordernis zur Verfügung. 11. Ist die Rückkehrberatung Teil der Asylverfahrensberatung? Zu welchem Zeitpunkt des Asylverfahrens findet die Rückkehrberatung statt? zu Frage 11: Bei Interesse kann jederzeit fakultativ zur freiwilligen Ausreise beraten werden . Im Übrigen findet eine Rückkehrberatung ereignisbezogen nach Verfahrensstand statt. So findet bei Feststellung von Dublin-Fällen eine Rückkehrberatung schon während der Registrierung durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) des Landes Brandenburg statt. Bei negativen Asylbescheiden des BAMF findet auch eine freiwillige Rückkehrberatung durch die ZABH statt. Darüber hinaus gibt es ein ständiges fakultatives Rückkehrberatungsangebot durch die Internationale Organisation für Migration (IOM). 12. Findet durch die Beratungsstelle regelmäßig eine Erläuterung der Ablehnungsgründe sowie eine Beratung und Hilfestellung zur Einlegung möglicher Rechtsmittel statt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Ablauf und was ist Inhalt der Beratung? (Eins-zu- Eins-Beratung, Gruppenberatung etc.) 15. Im Haushalt 2019/2020 sind 180.000 Euro für eine unabhängige Geflüchtetenberatung eingestellt. Wie werden die Mittel im Einzelnen verwendet? zu den Fragen 12 und 15: Zu den im Haushalt 2019/2020 eingestellten Haushaltsmitteln findet derzeit eine Ausschreibung für eine Rechtsmittelberatung statt. Ab Oktober 2019 soll eine durchgängige Rechtsmittelberatung angeboten werden. Diese Rechtsmittelberatung soll in der Regel am Tag nach der Zustellung des Bescheids vom BAMF erfolgen. Folgende Inhalte sollen in der Regel situationsangepasst im Rahmen der Beratung angesprochen werden: - kurze Überprüfung des Bescheids des BAMF im Hinblick auf Tenor, Rechtsbehelfsbeleh- Landtag Brandenburg Drucksache 6/12000 - 4 - rung und Grundzüge der Asylentscheidung - Erläuterung der tragenden Gründe der Entscheidung und der daraus erwachsenden Konsequenzen für die Beratenen - Erläuterung von Art und Formvoraussetzungen der jeweils zulässigen Rechtsmittel einschließlich praktischer weiterführender Hinweise im Hinblick auf Notwendigkeit und Verfügbarkeit externer Rechtsbeistände - kurzer Hinweis auf Möglichkeiten zur freiwilligen Ausreise einschließlich praktischer weiterführender Hinweise auf die speziellen Beratungsangebote von IOM - kurzer Ausblick auf die weiteren Verfahrensschritte, welche die Asylsuchenden nach Einlegung von Rechtsmitteln erwarten - Hinweis auf weitergehende Beratungsangebote rechtlicher, sozialer und/oder seelsorgerischer Art innerhalb und außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung 13. Werden Einschätzungen zur Mitwirkung und Rückkehrbereitschaft der Asylsuchenden, die in der Asylverfahrensberatung in Eisenhüttenstadt gewonnen werden, an andere Dienststellen weitergeleitet, z. B. an das BAMF? Falls ja, an welche Stellen, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage? zu Frage 13: Nein. Die Inhalte der Beratungsgespräche sind vertraulich und der ZABH und dem BAMF nicht bekannt. 14. Gibt es eine behördeneigene Konzeption der ZABH, die die verschiedenen Prozesse und Verfahrensweisen in Bezug auf besondere Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten bündelt ? Falls ja, bitte anfügen. zu Frage 14: Das Konzept, welches mit dem Konzept der Landesregierung „Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und zu Angeboten der psychosozialen Unterstützung von geflüchteten Menschen im Land Brandenburg“ (Drucksache 6/7878) unter Punkt 1.2.3 Erstaufnahmeeinrichtung genannt wird, wird derzeit überarbeitet. 16. An welchen weiteren Standorten wird eine unabhängige Geflüchtetenberatung durchgeführt ? Mit wie vielen Vollzeitäquivalenten? zu Frage 16: Die o.g. unabhängige Geflüchtetenberatung soll nach Abschluss des Vergabeverfahrens ab Oktober 2019 an allen Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung durchgeführt werden und die bereits bestehenden Beratungsangebote ergänzen. Die neu einzuführende Beratung soll montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angeboten werden , wobei die konkreten Beratungszeiten sich nach dem Bedarf und den jeweils gegebenen Umständen der Beratenen richten. Mit der Ausschreibung der Leistung wurden folgende Präsenzzeiten für die Standorte gewünscht und als monatlicher Pauschalbetrag angeboten. Weitere Details können im Zuge der Auftragsvergabe vereinbart werden. - Standort Eisenhüttenstadt: drei Tage/Woche - Standort Frankfurt (Oder): zwei Tage/Woche - Standort Doberlug-Kirchhain: vier Tage/Woche - Standort Wünsdorf: vier Tage/Woche Landtag Brandenburg Drucksache 6/12000 - 5 - Darüber hinaus hat die Landesregierung Kenntnis von einem Förderantrag eines freien Trägers, der diesen Antrag im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen zur Förderung durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU im Jahr 2018 beim BAMF eingereicht hat. Das Projektvorhaben beinhaltet u. a. Erstorientierungskurse sowie eine rechts- und verfahrenstechnische Auskunftserteilung für Geflüchtete der Standorte der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt, Doberlug-Kirchhain, Wünsdorf und Frankfurt (Oder). Nach Information der Landesregierung ist der Antrag vom BAMF noch nicht beschieden worden.