Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1201 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 434 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/934 Würgespiele in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 434 vom 23.03.2015: Laut Medienberichten der Märkischen Allgemeinen vom 19. März 2015 kam es an der Potsdamer Goethe-Grundschule zu Würgespielen, bei denen ein Fünftklässler schwer verletzt und ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Die Stadtverwaltung und das Schulamt hätten von dem Vorfall nichts gewusst. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung diesen Potsdamer Fall des Würgespiels? Zieht die Landesregierung aus diesem Vorfall konkrete Konsequenzen? 2. Sind strafrechtliche Ermittlungen in diesem Fall eingeleitet worden? 3. Wie viele Würgespielvorfälle in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt (Bitte nach Ort und Zeit aufführen)? 4. In wie vielen Fällen gab es Verletzte (Bitte nach Ort und Zeit aufführen)? 5. In wie vielen Fällen waren Minderjährige betroffen (Bitte nach Ort und Zeit auffüh- ren sowie nach Geschlecht unterscheiden)? 6. In wie vielen Fällen fanden Würgespiele an welchen Brandenburger Schulen statt (Bitte nach Ort und Zeit aufführen)? 7. Sind die Schulen verpflichtet, derartige Vorfälle an das jeweils zuständige Schul- amt oder andere Behörden zu melden? Wenn ja, warum hat die Meldepflicht im Potsdamer Fall nicht funktioniert? Wenn nein, soll eine solche Meldeplicht eingeführt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung diesen Potsdamer Fall des Würgespiels? Zieht die Landesregierung aus diesem Vorfall konkrete Konsequenzen? Zu Frage 1: Kindern und Jugendlichen sind die tödlichen Gefahren von „Würgespielen“ oftmals nicht bekannt oder bewusst. Die Landesregierung nahm daher den bekannt gewordenen Vorfall zum Anlass, die Lehrkräfte im Land Brandenburg ausführlich über den Sachverhalt und vor allem zu den möglichen Gefährdungen zu informieren. Die regional zuständige Schulaufsicht ist angewiesen worden, in allen Dienstberatungen mit den Schulleitungen auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen. Den Schulleitungen ist zu erklären, dass die Information zur Thematik den Schülerinnen und Schülern so zu erläutern ist, dass es zu keiner Ermunterung der Schülerinnen und Schüler kommt, es einmal „auszuprobieren“. Vorfälle sollen mit den Schülerinnen und Schülern unter dem Präventionsaspekt aufgearbeitet werden. Aufgrund des aktuellen Vorfalls ist das LISUM gebeten worden, im Bildungsserver Berlin-Brandenburg (http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/wuergespiele.html) die Thematik „Würgespiele“ umfassend darzustellen. Darüber hinaus wurden die Lehrkräfte auf die Meldepflicht (siehe nachfolgend zu Frage 7) hingewiesen. Frage 2: Sind strafrechtliche Ermittlungen in diesem Fall eingeleitet worden? Zu Frage 2: Der Sachverhalt ist Gegenstand eines Überprüfungsvorgangs der Staatsanwaltschaft Potsdam, der aufgrund des Zeitungsartikels der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 18. März 2015 („Grundschüler bei Würgespiel verletzt – Fünftklässler aus der Goetheschule ließ sich die Luft abdrücken“) angelegt wurde. Da es sich sowohl bei dem Geschädigten als auch bei den beiden beteiligten Mitschülern um strafunmündige Kinder handelt und keine Anhaltspunkte für Aufsichtspflichtverletzungen vorliegen , hat die Staatsanwaltschaft Potsdam von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gemäß § 152 Absatz 2 in Verbindung mit § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung abgesehen. Seitens der Polizei werden gegenwärtig ebenfalls keine Ermittlungen zum Sachverhalt geführt. Frage 3: Wie viele Würgespielvorfälle in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt (Bitte nach Ort und Zeit aufführen)? Frage 4: In wie vielen Fällen gab es Verletzte (Bitte nach Ort und Zeit aufführen)? Frage 5: In wie vielen Fällen waren Minderjährige betroffen (Bitte nach Ort und Zeit aufführen sowie nach Geschlecht unterscheiden)? Frage 6: In wie vielen Fällen fanden Würgespiele an welchen Brandenburger Schulen statt (Bitte nach Ort und Zeit aufführen)? Zu den Fragen 3 bis 6: Der Unfallkasse Brandenburg sind immer wieder Ereignisse gemeldet worden, bei denen Jungen Strangulierungsverletzungen während der Schulzeit erlitten haben; jedoch wurde in keinem Fall über ein selbstschädigendes Verhalten durch Würgespiele berichtet. Der Landesregierung sind zwei gesicherte Vorfälle im Zusammenhang mit Würgespielen bekannt geworden: Goethe-Grundschule Potsdam Schuljahr 2014/2015 Grundschule „Geschw. Scholl“ Spremberg/OT Schwarze Pumpe Schuljahr 2013/2014 In diesen Fällen waren ausschließlich Minderjährige betroffen, die auch Verletzungen davontrugen. In einem Fall war ein Junge betroffen, im zweiten Fall ist nicht bekannt, ob es ein Junge oder Mädchen war. Frage 7: Sind die Schulen verpflichtet, derartige Vorfälle an das jeweils zuständige Schulamt oder andere Behörden zu melden? Wenn ja, warum hat die Meldepflicht im Potsdamer Fall nicht funktioniert? Wenn nein, soll eine solche Meldeplicht eingeführt werden ? Zu Frage 7: Ja, in den Notfallplänen für die Schulen des Landes Brandenburg in der Fassung vom August 2014 wird auf Seite 37 das Meldeverfahren im Fall einer Körperverletzung geregelt. Bei einer Körperverletzung ist die Unfallkasse Brandenburg (Unfallanzeige ) zu informieren und das Meldeformular gemäß Rundschreiben 6/09 vom 17. August 2009 „Hinsehen – Handeln – Helfen, angstfrei leben und lernen in der Schule “ (ABl. MBJS 2009/06, S. 221) auszufüllen und an die zuständige Regionalstelle des Landesschulamts zu richten. Im Potsdamer Fall erreichte die Meldung der Schulleitung aufgrund eines Bürofehlers nicht zeitnah die regional zuständige Schulaufsicht .