Landtag Brandenburg Drucksache 6/12013 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.09.2019 / Ausgegeben: 23.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4789 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/11894 Nachfrage - Kleine Anfrage 6/11504 - Nachfragen zur Kreditsituation der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Aus dem Tätigkeitsbericht des Sonderausschusses BER der 6. Wahlperiode kann abgelesen werden, wie sich die finanzielle Situation der FBB für die Jahre 2014 bis 2018 dargestellt hat (Seite 42 Tätigkeitsbericht des Sonderausschusses BER der 6. Wahlperiode): in Mio. Euro 2014 2015 2016 2017 2018 Passagiere insgesamt (Mio.) 28,0 29,5 32,9 33,3 34,7 Flughafen Tegel: 20,7 21,0 21,25 20,5 22 Flughafen Schönefeld 7,3 8,5 11,65 12,9 12,7 Umsatzerlöse 289 326 372 392 414,6 EBITDA145 56 85,2 109 102 118,7 Konzernergebnis - 171 - 137 - 101 - 84 - 71,5 In den Jahren 2014 bis 2018 hat die FBB nur Verluste gemacht. In der Summe allein über die Jahre 2014 bis 2018 sind Verluste in Höhe von 564,5 Mio. € zusammengekommen. Laut Konzernbilanz des Geschäftsjahres 2017 hatten sich im Jahr 2017 die Verluste der Vorjahre auf 831 Mio. € (fast 1 Mrd.) aufsummiert, da diese Verluste nie abgebaut wurden. Für die Jahre 2014 bis 2019 kann man berechnen, dass im Jahr 2014 ein Verlust von 6,10 € pro Passagier, im Jahr 2015 ein Verlust von 4,60 € pro Passagier, im Jahr 2016 ein Verlust von 3,07 € pro Passagier, im Jahr 2017 ein Verlust von 2,52 € pro Passagier und im Jahr 2018 ein Verlust von 2,06 € pro Passagier entstanden ist. Die Landesregierung antwortet in der Kleinen Anfrage 6/11504 auf die Frage, wie hoch die Summe der aufgelaufenen Verluste der FBB aus allen Vorjahren (seit Gründung der FBB) bis zum heutige Tag sei, dass bis 31.1.2018 ein Verlust von 992,1 Millionen Euro entstanden ist. Frage 1: Warum zahlen die Nutzer der Flughäfen, die Passagiere, nicht kostendeckende Entgelte? Landtag Brandenburg Drucksache 6/12013 - 2 - zu Frage 1: Die der Frage zugrundeliegende Umrechnung der handelsrechtlichen Jahresergebnisse der FBB auf Ergebnisse je Fluggast lässt außer Betracht, dass die handelsrechtlichen Ergebnisse der FBB bisher maßgeblich durch die Zinsen und Abschreibungen aus dem BER-Projekt im Vorfeld der Inbetriebnahme belastet werden. Aus dem laufenden Geschäft des Flughafenbetriebs erwirtschaftet die FBB positive Deckungsbeiträge, was sich an dem - in der Kleinen Anfrage wiedergegebenen - positiven EBITDA als Kennziffer für die betriebliche Kernertragskraft des Unternehmens zeigt. Dazu tragen auch die von der FBB vereinnahmten Entgelte bei, wobei die Passagierentgelte nicht von den Fluggästen , sondern von den Fluggesellschaften entrichtet werden. Frage 2: Warum haften die Gesellschafter Berlin, Brandenburg sowie der Bund und damit die Steuerzahler für die Verluste der FBB in Höhe von insgesamt 992,1 Million Euro? zu Frage 2: Das derzeit negative Bilanzergebnis wird die FBB nach Inbetriebnahme des BER planmäßig aus eigener Kraft abtragen. Eine Einstandspflicht der Gesellschafter besteht nicht. Im Übrigen verweist die Landesregierung nochmals auf das positive Eigenkapital der FBB von rd. € 1,191 Mrd. Frage 3: Wie sollen in Zukunft Zinsen und Tilgung der Kredite für den Bau des Flughafens BER bei der Ertragslage bezahlt werden? zu Frage 3: Mit der Eröffnung des BER wird sich nach den Planungen der FBB die Ertragslage des Unternehmens deutlich verbessern. Dies wird der FBB eine vollständige Bedienung des Kapitaldienstes (Zinsen und Tilgung) aus eigener Kraft ermöglichen. Frage 4: Geht die Landesregierung, bzw. die FBB davon aus, dass es mit dem Singleairport , d.h. dem Umzug von Tegel zum Flughafen BER zu deutlichen Kostensenkungen kommen wird? Wenn ja, welche Kostenbereiche wird das betreffen und in welcher Höhe? zu Frage 4: Der Betrieb des Single-Flughafens BER wird der FBB zufolge deutlich wirtschaftlicher sein als der Betrieb mehrerer Flughafenstandorte; dies folgt aus der Konzentration der Infrastrukturen auf einen Standort. Frage 5: Ist in der Wirtschaftlichkeitsplanung der FBB nach Eröffnung des Flughafen BER, geplant im Oktober 2020, dies bereits eingepreist? zu Frage 5: Ja. Frage 6: Sollen Personalstellen aufgrund von Einspareffekten beim Singleairport abgebaut werden? Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen? zu Frage 6: Die Umzugs-, Inbetriebnahme- und erste Betriebsphase des BER wird besondere Anforderungen an die personellen Ressourcen der FBB stellen, die nach Einschätzung der FBB einen nennenswerten Personalabbau zunächst nicht zulassen. Frage 7: Wie hoch jeweils waren die Abschreibungen der FBB in den letzten 5 Jahren? Wie hoch werden die Abschreibungen des Flughafens BER in den 5 Folgejahren nach Eröffnung sein und sind die Abschreibungen nach Eröffnung des BER gedeckt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/12013 - 3 - zu Frage 7: in Mio. EUR 2014 2015 2016 2017 2018 Abschreibungen 96,4 101,0 108,3 109,8 93,9 Die Planung der FBB weist ein Abschreibungsniveau in den 5 Folgejahren nach Eröffnung BER von rd. 280 Mio. EUR p.a. auf. Die Abschreibungen werden planmäßig durch die Erträge des BER gedeckt.