Landtag Brandenburg Drucksache 6/12014 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.09.2019 / Ausgegeben: 23.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4799 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11924 Baumaßnahmen für den Ausbau der B 102 Ortsdurchfahrt Jüterbog zwischen „Am Spring“ und Knoten Ortsumgehung Jüterbog (B101) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Für die Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 102 in Ortslage Jüterbog zwischen „Am Spring“ und dem Knoten Ortsumgehung Jüterbog (B101) plant der Landesbetrieb Straßenwesen für das Jahr 2020 eine grundhafte Sanierung. 1. Wie weit sind die Planungen des Landesbetriebes Straßenwesen zur Sanierung des betreffenden Straßenabschnitts fortgeschritten? zu Frage 1: Die Baumaßnahme zum Ausbau der B 102 Ortsdurchfahrt Jüterbog zwischen "Am Spring" und dem Knoten Ortsumgehung (B 101) ist in drei Bauabschnitte geteilt: • "B 102 ab Dammtor/L81" vom Durchlass vor der Einmündung "Am Spring" bis Dammtor einschließlich Knotenpunktbereich mit L 81 • "Mitte" - vom Dammtor bis zur Nuthebrücke • "Ost" - von der Nuthebrücke bis zur B101 (einschließlich Ersatzneubau der Brücke über die Alte Nuthe) Der Bereich am Dammtor wurde bereits Ende der Neunziger Jahre grundhaft ausgebaut, der Bauabschnitt "Mitte" befindet sich im Bau. Die Ausführungs- und Vergabeunterlagen zum Bauabschnitt "Ost" werden derzeit erarbeitet. 2. Wann ist der Baustart geplant und wann das Ende der geplanten Bauarbeiten? (Bitte angeben, in welche Bauabschnitte die Strecke eingeteilt wird und wann mit Bauarbeiten auf den Teilabschnitten gerechnet werden kann.) zu Frage 2: In Abhängigkeit vom anstehenden Vergabeverfahren für die Bauleistung ist vorgesehen, im Frühjahr 2020 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Maßnahme kann in einer Bauzeit von mindestens zwei Jahren abgeschlossen werden. Die konkreten Bauzeiträume und die einzelnen Teilabschnitte können erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens benannt werden. 3. Wird es in der geplanten Bauzeit zu Vollsperrungen kommen? (Wenn ja, wie wird für die Anwohner eine Erreichbarkeit ihrer Grundstücke mit eigenem KFZ geregelt?) Landtag Brandenburg Drucksache 6/12014 - 2 - zu Frage 3: Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung in mehreren Teilabschnitten erfolgen . Auf Grund des großen Umfangs an Gewerken sind die Grundstücke bis zu 3 Monate nicht direkt von der B 102 erreichbar. Die anliegenden Grundstücke werden für die Anwohner zeitweilig nur mit Einschränkungen erreichbar sein. 4. Plant der Landesbetrieb Straßenwesen die Lagerung von Baumaterialien auf Grundstücken von Anwohnern? Wie ist die rechtliche Regelung dazu und bedarf es der Zustimmung der Anwohner? Wenn ja, liegen die Zustimmungen der betroffenen Anwohner bereits vor und hat dies Einfluss auf den Zeitplan der Baumaßnahme? 5. Werden Anwohner seitens des Landes Brandenburg für die mögliche Lagerung von Baumaterialien auf deren Grundstück finanziell entschädigt? Wenn ja, in welcher Form wird dies geschehen? zu Fragen 4 und 5: Eine Lagerung von Baumaterialien auf Grundstücken von Anwohnern ist nicht vorgesehen.