Landtag Brandenburg Drucksache 6/12015 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.09.2019 / Ausgegeben: 23.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4791 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/11896 Mängel am Flughafen BER Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der Vergangenheit war die Rede von 10.000enden Mängeln am Flughafen BER, die noch beseitigt werden müssen. Aktuell ist der Sachstand der Mängelbeseitigung nur verbal bekannt. Konkrete Zahlen wurden, auch im letzten Sonderausschuss BER am 6.8.2019 nicht genannt. Auf Fragen von Journalisten zu aktuellen Mängelzahlen wird angeblich vom Chef des Flughafen BER, Herrn Lütke Daldrup, nicht geantwortet. In der Zwischenzeit gibt es ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Auskunftspflicht von Regierungen zu Staatsunternehmen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit in Bezug auf die Verwendung von Steuergeldern (Bundesverfassungsgericht : Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -). Die Leitsätze sind bekannt. Sollte die Landesregierung die konkrete und dezidierte Beantwortung der Fragen mit dem Verweis auf den Schutz vertraulicher Information „seines Beteiligungs -Unternehmen“ (siehe Ziffer 6a der Leitsätze) ablehnen, müsste die Landesregierung umfassend begründen, worin die Interessen des Landes Brandenburg liegen, dass diese Informationen zur Verwendung von Steuergeldern nicht bekannt werden dürfen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung verfügt nicht über alle, für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage erforderlichen Informationen. Sie hat daher die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Zuarbeit gebeten. Diese Zuarbeit ist in die nachfolgende Beantwortung einbezogen worden. 1. Wie viele Mängel des baulichen und technischen Konstrukts am Flughafen BER sind zum Stichtag Ende Juni 2019 in absoluten Zahlen vorhanden? Zu Frage 1: Nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB wurde die absolute Anzahl wesentlicher Mängel im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates am 05.08.2019 mit 1875 für den 31.07.2019 angegeben. 2. In welche Kategorien teilt die Flughafengesellschaft (FBB) diese Mängel wie ein (gleichwohl es nach Angaben des TÜV am 6.8.2019 im Sonderausschuss BER keine Mängelkategorien im Baurecht gibt)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/12015 - 2 - Zu Frage 2: Nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB erfolgt die Mangelaufnahme des TÜV kategorisiert nach wesentlichen und sonstigen bzw. einfachen Mängeln. 3. Wie verteilen sich die Mängel auf die Anlagengruppen? Zu Frage 3: Nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB sind die Mängel bezogen auf die im Sonderausschuss BER bereits mehrfach vorgestellten Anlagengruppen schwerpunktmäßig der Anlagengruppe 06 (SSV/SiBel) zuzuordnen. 4. Wie verteilen sich die Mängel auf die verschiedenen Gebäude des Flughafens BER? Zu Frage 4: Die Mängel aus der ÜSV-Prüfung beziehen sich nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB alle auf das Fluggastterminal (FGT).