Landtag Brandenburg Drucksache 6/12016 6. Wahlperiode Eingegangen: 17.09.2019 / Ausgegeben: 23.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4800 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11929 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) - Juni 2019 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.06.2019 bis 30.06.2019 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 25.08.2019 ausgewertet. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Juni 2019 in dem Bereich „PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Störungen der Totenruhe, - Bildung einer kriminellen Vereinigung und - sonstigen Straftaten? zu Frage 1: Im Monat Juni 2019 wurden im Rahmen des KPMD-PMK insgesamt 122 Politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Fragestellung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/12016 - 2 - Übersicht der Straftaten im Phänomenbereich „PMK –rechts-“ Kategorie Anzahl der Fälle Juni 2019 Gewaltdelikte 6 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 116 Gesamt 122 Quelle: KPMD-PMK Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden sechs Politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst, die alle als extremistisch bewertet wurden. Eine dezidierte Aufstellung im Sinne der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomen -bereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Monat Juni 2019 wurden keine terroristischen Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts- gemeldet. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft , die hinter der Tat / den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den Monat Juni 2019 wurden keine Straftaten gemäß § 168 StGB (Störung der Totenruhe) im Phänomenbereich PMK-rechts- gemeldet. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o.ä.? Landtag Brandenburg Drucksache 6/12016 - 3 - zu Frage 5: Für den Monat Juni 2019 liegen im Phänomenbereich PMK-rechts- keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Existenz von kriminellen und/oder terroristischen Vereinigungen im Land Brandenburg vor. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Juni 2019? zu Frage 6: Die folgende Auflistung enthält die Aufschlüsselung der 116 sonstigen Straftaten gemäß Beantwortung der Frage 1. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 78 Volksverhetzung § 130 StGB 17 Beleidigung § 185 StGB 13 Üble Nachrede § 189 StGB 1 Bedrohung § 241 StGB 1 Diebstahl § 242 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 5 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 116 Quelle: KPMD-PMK Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 30. Juni für das Jahr 2019? zu Frage 7: Es wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung (Stand 26.08.2019) für die Monate Januar bis Mai 2019 insgesamt 48 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den nachgemeldeten Straftaten gemäß Frage 7 handelt es sich in drei Fällen um Gewaltstraftaten. Alle Gewaltstraftaten wurden als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung im Sinne der Fragestellung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Stand 25.08.2019 Anlage 1 KA 4800 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 04.06.2019 224 Prenzlau Uckermark fremdenfeindlich, ausländerfeindlich, Ausländer-/Asylthematik 1 1 Syrien 2 07.06.2019 223 Oranienburg Oberhavel fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Deutschland 3 11.06.2019 223 Seelow Märkisch-Oderland Ausländer-/Asylthematik, fremdenfeindlich, Rassismus, ausländerfeindlich 1 1 Kamerun 4 15.06.2019 224 Prenzlau Uckermark fremdenfeindlich, ausländerfeindlich 2 1 Syrien 5 17.06.2019 223 Potsdam Potsdam fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Georgien 6 21.06.2019 223 Cottbus Cottbus fremdenfeindlich, ausländerfeindlich 1 2 Syrien Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- Stand 25.08.2019 Anlage 2 KA 4800 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 16.02.2019 224 Pritzwalk Prignitz fremdenfeindlich, ausländerfeindlich 1 1 Syrien 2 11.05.2019 223 Potsdam Potsdam fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Deutschland 3 30.05.2019 308 Oderberg Barnim fremdenfeindlich, ausländerfeindlich 1 1 Serbien Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 8: Nachmeldungen Gewaltdelikte -rechts-