Landtag Brandenburg Drucksache 6/12019 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.09.2019 / Ausgegeben: 23.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4797 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/11919 Stand des Schallschutzprogramms am Flughafen BER zum 31.7.2019 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Anfang 2019 wurde hierzu von mir zum Stand des Schallschutzprogramms zum Ende des Jahres 2018 nachgefragt. Da die Landesregierung meine Fragen zum Stand des Schallschutzprogramms im Februar 2019 nicht korrekt beantwortet hat, frage ich erneut nach. Für das Schallschutzprogramm sind 750 Millionen Euro vorgesehen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Information, wofür das Steuergeld verwendet wird. In der Vergangenheit hatte es mehrere Kleine Anfragen mit mehreren Fragestellungen gegeben, die immer wieder stereotyp beantwortet wurden, dass das Geschäfts - und Betriebsgeheimnisse der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) seien und/oder der der Landesregierung dazu keine Informationen vorliegen. In der Zwischenzeit gibt es ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Auskunftspflicht von Regierungen zu Staatsunternehmen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit in Bezug auf die Verwendung von Steuergeldern (Bundesverfassungsgericht: Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -). Die Leitsätze sind bekannt. Sollte die Landesregierung die konkrete und dezidierte Beantwortung der Fragen mit dem Verweis auf den Schutz vertraulicher Information „seines Beteiligungs-Unternehmen“ (siehe Ziffer 6a der Leitsätze) ablehnen, müsste die Landesregierung umfassend begründen, worin die Interessen des Landes Brandenburg liegen, dass diese Informationen zur Verwendung von Steuergeldern nicht bekannt werden dürfen. Da allerseits öffentlich bekannt ist, wieviel das Land Brandenburg und die anderen Gesellschafter in die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) an Geldern gepumpt haben, dürfte das wohl schwerfallen , zumal keine Auskünfte begehrt werden, die einen Einzelfall betreffen, sondern es werden Auskünfte zu Fallgruppen und Gesamtsummen begehrt. 1. Wie viele für Schallschutz KEV sind bis zum Februar 2014 gestellt worden? Wie viele Mittel sind bis zum 31.7.2019 seit Beginn des Schallschutzprogramms für Schallschutz im Rahmen von KEV an Bürger zugesagt und auch ausgereicht worden? Wie viele Schallschutz KEV sind bewilligt und noch nicht ausgezahlt (bitte mit Angabe der genauen Beträge )? zu Frage 1: Nach Angaben der FBB wurden bis zum Februar 2014 für insgesamt 18.866 Wohneinheiten Anträge auf KEV gestellt. Ende Februar 2014 wurde von der FBB von KEV auf die Anspruchsermittlung (ASE) umgestellt. Bis dahin wurden 17,6 Mio. Euro ausgezahlt . Landtag Brandenburg Drucksache 6/12019 - 2 - 2. Wie viele für „Schallschutzbescheide ASE B“ sind bis zum 31.7.2019 erstellt worden? Wie viele Mittel sind jetzt seit Beginn des Schallschutzprogramms für „Schallschutzbescheide ASE B“ an Bürger zugesagt und auch ausgereicht worden? Wie viele „Schallschutzbescheide ASE B“ sind bewilligt und noch nicht ausgezahlt (bitte mit Angabe der genauen Beträge)? zu Frage 2: Nach Angaben der FBB wurden bis zum 31.07.2019 für 12.621 Wohneinheiten (WE) im Tagschutzgebiet und Nachtschutzgebiet Anspruchsermittlungen B (ASE-B) versandt . Darin enthalten sind auch die bis zum Februar 2014 versandten KEV im Nachtschutz . Insgesamt wurden bislang ca. 32 Mio. Euro für ASE-B ausgezahlt, noch offen ist die Auszahlung von ca. 88,3 Mio. Euro. Die offenen Mittel werden erst nach erfolgter Umsetzung der baulichen Schallschutzmaßnahmen erstattet. 3. Wie viele für „Schallschutzbescheide ASE E“ sind bis zum 31.7.2019 erstellt worden? Wie viele Mittel sind jetzt seit Beginn des Schallschutzprogramms „für Schallschutzbescheide ASE E“ an Bürger zugesagt und auch ausgereicht worden? Wie viele „Schallschutzbescheide ASE B“ sind bewilligt und noch nicht ausgezahlt (bitte mit Angabe der genauen Beträge)? zu Frage 3: Nach Angaben der FBB wurden bis zum 31.07.2019 für 6.672 WE Anspruchsermittlungen E (ASE-E) versandt und für 6.324 WE ausgezahlt. Die ausgezahlten Mittel belaufen sich auf ca. 258,9 Mio. Euro. Bezüglich des Fragenteils zu den ASE-B wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie viele Anträge auf Außenbereichsentschädigung sind bis zum 31.7.2019 gestellt worden? Wie viele Anträge auf Außenbereichsentschädigung sind abgelehnt worden? Wie viele Mittel sind seit Beginn des Schallschutzprogramms für Außenbereichsentschädigungen an Bürger zugesagt und auch ausgereicht worden? Wie viele Anträge auf Außenbereichsentschädigung sind bewilligt und noch nicht ausgezahlt (bitte mit Angabe der genauen Beträge)? zu Frage 4: Nach Angaben der FBB wurden bis zum 31.07.2019 für 5.427 Objekte Anträge auf eine Außenwohnbereichsentschädigung gestellt, davon wurden 153 Anträge abgelehnt . Als Außenwohnbereichsentschädigung wurden bislang ca. 20,6 Mio. Euro ausgezahlt . Noch offen ist die Auszahlung von ca. 0,5 Mio. Euro für 142 Objekte. 5. Wie viele Mittel für konkreten Schallschutz sind jetzt seit Beginn des Schallschutzprogramms bis zum 31.7.2019 für sonstige Kosten aufgegliedert nach Kostenposten und Höhe bewilligt worden? Wie viele davon sind ausgezahlt? Wie viel davon ist bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt? zu Frage 5: Nach Angaben der FBB wurden neben den Kosten für baulichen Schallschutz und Entschädigungen bislang insgesamt ca. 21,2 Mio. Euro für besondere Einrichtungen und freiwillige Leistungen ausgegeben.