Landtag Brandenburg Drucksache 6/12020 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.09.2019 / Ausgegeben: 23.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4798 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11923 Forstliche Standortskartierung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Rahmen der Forstlichen Standortskartierung werden die örtlichen Standortgegebenheiten im Wald untersucht. Dazu gehört die Ausprägung des Bodens genauso wie andere relevante Umweltparameter. Die erhobenen Daten sind Voraussetzung für die im Waldgesetz vorgeschriebene Entwicklung standortgerechter Waldökosysteme und gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels und des notwendigen Waldumbaus wichtige Grundlage für forstliche Entscheidungen von Behörden und Waldbesitzern und Waldbesitzerinnen. Die Arbeitsgemeinschaft Forstliche Standorts- und Vegetationskunde (AFSV) beklagt eine rückläufige Intensität der Boden- und Standortskartierungen in mehreren Bundesländern. Frage 1: Wie ist die Forstliche Standortskartierung in Brandenburg organisiert (institutionelle Anbindung, Personalausstattung) und wie hat sich dies jeweils seit dem Jahr 2000 entwickelt? zu Frage 1: Die Aufgaben der Standortserkundung werden im Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) in den Abteilungen Landeswaldbewirtschaftung und Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE) wahrgenommen. Im Jahr 2000 waren in der Abteilung Waldbau/Waldwachstum des LFE hierfür 6,5 Personen eingesetzt. Mit der Gründung des LFB wurden die Aufgaben den beiden o.a. Abteilungen zugeordnet, wobei die operative Umsetzung mit der Betreuung des Standorterkundungsverfahrens der Abteilung Landeswaldbewirtschaftung (2 Personen) und die eher grundsätzlichen landesweiten Aufgaben (4,5 Personen) dem LFE zugeordnet wurden. Frage 2: Was ist derzeit Inhalt der Forstlichen Standortskartierung (Maßstab, erfasste Parameter )? Wird die Standortskartierung als Aufgabe für den Gesamtwald angesehen? Haben sich die Inhalte in den letzten Jahren verändert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/12020 - 2 - zu Frage 2: Die „Standortserkundungsanweisung für das nordostdeutsche Tiefland“ (SEA), nach der heute in Brandenburg gearbeitet wird, wurde Anfang der sechziger Jahre entwickelt . Die Verfahrensinhalte haben sich nicht maßgeblich geändert. Das Verfahren ist bereits weitgehend auf die Berücksichtigung von Prozessen bei klimatischen Veränderungen ausgerichtet. Ziel der forstlichen Standortserkundung ist es, das Leistungsvermögen des Naturraumes zu beschreiben und damit standörtliche Möglichkeiten und Grenzen für die forstliche Bewirtschaftung, insbesondere für die Baumartenwahl, aufzuzeigen. Dabei werden langfristig stabile Bodeneigenschaften (z. B. Substrat- und Horizontprofil) und veränderliche Bodeneigenschaften (z. B. Grund- und Stauwasserverhältnisse, Humuszustand) erfasst. Die Weiterentwicklung der Informationssysteme ermöglicht darüber hinaus, neben den üblichen unmittelbaren Feldkartierarbeiten, auch Informationen aus Datenbanken (klimatologische und hydrologische Parameter), aus geografischen Informationssystemen und aus Fernerkundungsergebnissen zu verknüpfen. Diesen verbindenden Ansatz bearbeitet das LFE für den Wald aller Eigentumsarten. Die Aufgaben der Standortserkundung, die in der Abteilung Landeswaldbewirtschaftung wahrgenommen werden, finden auf den Waldflächen im Eigentum des Landes statt; Aufgaben im LFE erfolgen für Wald aller Eigentumsarten . Frage 3: In welchem Umfang erfolgen Kartierungen im Gelände? In welchem Turnus müssen diese Kartierungen wiederholt werden, um die Karten aktuell zu halten? zu Frage 3: Kartierungsarbeiten im Gelände erfolgen im Landeswald im Umfang von jährlich ca. 800 Hektar (Neukartierung) und 3.000 Hektar (Grundwasserstufenaktualisierung). Für den Wald der anderen Eigentumsarten liegen der Landesregierung keine Angaben zu Kartierungen im Gelände vor. Die in Frage 2 bereits beschriebene Weiterentwicklung der Möglichkeiten für die Bestimmung einer standortgerechten Baumarteneignung ermöglicht eine hochauflösende differenzierte Darstellung, aus der das LFE aktuell neue Baumartenempfehlungen für alle Eigentumsarten entwickelt. Diese sollen 2020 publiziert werden. Frage 4: Für welchen Flächenanteil des Waldes liegen Standortskarten in welchem Maßstab vor? Welcher Anteil basiert auf aktuellem Datenstand, welcher Anteil müsste aktualisiert werden? Bitte jeweils nach Landeswald, Körperschaftswald und Privatwald differenzieren . zu Frage 4: Die Kartierung erfolgt im Maßstab 1 : 5.000. Die kartierten Ergebnisse sind im Maßstab 1 : 10.000 landesweit für alle Waldeigentumsarten im Internet unter nachfolgendem Link einsehbar und auch digital nachnutzbar. https://forst.brandenburg.de/lfb/de/startseite/service/geoportal/ Standortskarten liegen vor für: Eigentumsart Erkundung vor 1960 in Hektar Erkundung nach 1960 in Hektar Landeswald 8.255 240.257 Körperschaftswald 15.603 67.372 Privatwald 67.680 459.652 Für Flächen mit ehemaliger oder aktueller militärischer Nutzung, heute Waldflächen im Bundeseigentum, oder Flächen des Nationalen Naturerbes im Eigentum von Stiftungen und Verbänden sowie für aktuell nicht betretbare Waldflächen in Bergbaufolgelandschaften Landtag Brandenburg Drucksache 6/12020 - 3 - (2.397 ha) liegen keine forstlichen Standortsdaten vor. In allen Fällen, in denen Fördermittel im Rahmen des Waldumbaus in Anspruch genommen werden, kann durch jeden Antragsteller vor Durchführung der Maßnahme ein forstliches Standortgutachten erstellt werden , um die Aktualität der forstlichen Standortsinformationen zu gewährleisten. Somit sichert die Landesregierung jederzeit eine aktuelle Standortsinformation bei Entscheidungen über die Baumartenwahl ab, in denen öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. Die Daten werden dann auch zur Aktualisierung der Standortskarten zur Verfügung gestellt. Frage 5: Für welche forstlichen Aufgaben werden die Ergebnisse der Standortskartierung verwendet? Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der Forstlichen Standortskartierung für die Forstwirtschaft in Brandenburg ein? Welche Bedeutung haben die Standortskarten hinsichtlich des Naturschutzes, der Biotopkartierung und des Bodenschutzes im Wald? zu Frage 5: Die Ergebnisse der Standortskartierung werden maßgeblich für die Baumartenwahl und die Sensitivität des Bodens für forstliche Bewirtschaftungsmaßnahmen verwendet . Sie finden damit Eingang in die Baumartenempfehlungen (Bestandeszieltypen - BZT) sowie die Empfehlungen zum standortgerechten technologischen Verfahrenseinsatz (Holzernteentscheidungshilfe Brandenburg - HEEB). Bei der Beurteilung von Standortgerechtigkeit und Naturnähe sind sie Ausgangsgröße zur Beurteilung der Vegetationsausstattung und damit Grundlage der verschiedenen Biotopkartierungen in Naturschutz, Bodenschutz und Forstwirtschaft. Frage 6: Sind für die Zukunft Änderungen im Aufgabenumfang, der organisatorischen Anbindung oder personellen Ausstattung geplant? Bitte erläutern und begründen. zu Frage 6: Es sind keine Änderungen vorgesehen, da die aktuelle organisatorische Anbindung und personelle Ausstattung als sachlich angemessen angesehen wird.