Landtag Brandenburg Drucksache 6/12023 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.09.2019 / Ausgegeben: 23.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4809 der Abgeordneten Bettina Fortunato (Fraktion DIE LINKE) und Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11959 Bekämpfung von Bisam und Nutria Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit der Novellierung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vom 28.6.2019 wurden Nutria und Bisam dem Jagdrecht unterstellt. Beide Arten können durch Wühltätigkeit in Deichen Schäden anrichten und werden deshalb regional bekämpft. Aus einigen Regionen wird berichtet, dass die Bekämpfung zum Erliegen gekommen ist, weil die bisherige Form der Bekämpfung durch die Aufnahme der Arten ins Jagdrecht nicht mehr möglich ist. Frage 1: Wie war die Bekämpfung von Nutria und Bisam bisher organisiert? Welche Voraussetzungen musste ein Bisamjäger erfüllen um tätig werden zu können? zu Frage 1: Die wasserwirtschaftliche Bisambekämpfung in Brandenburg wurde bisher (seit 1991) ausschließlich durch festangestellte sowie freiwillig tätige Bisamjäger durchgeführt . Sie wurde bislang schwerpunktmäßig an den Hochwasserschutzanlagen und an den Gewässern I. Ordnung durchgeführt. Um das Aufkommen der Schadtiere aus dem Umkreis besser in den Griff zu bekommen, gab es auch Einsätze an Gewässern II. Ordnung. Die jährliche Strecke beträgt im Schnitt 3.500 Tiere. Seit einigen Jahren verbreiten sich zusätzlich Nutrias immer stärker und entwickeln sich somit zu einem ernst zu nehmenden neuen Schadtier, dessen Bekämpfung bisher noch nicht adäquat organisiert war. Für die Bekämpfung von Bisam mussten die Bisamjäger einen Sachkundenachweis vorlegen , um von dem Veterinäramt des jeweiligen Wohnsitzes eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) für die Bejagung von Bisam zu erhalten. Frage 2: Wie viele Personen waren zu Beginn des Jahres 2019 mit welchen Anteilen ihrer Arbeitszeit mit dieser Aufgabe betraut? zu Frage 2: Zu Beginn des Jahres 2019 waren neun hauptamtliche Bisamjäger in Vollzeit und drei freiwillige Bisamfänger nebenberuflich tätig. Landtag Brandenburg Drucksache 6/12023 - 2 - Frage 3: Wer trug die Kosten für diese Bekämpfungsmaßnahmen? Wenn die Kostentragung beim Land lag: Aus welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe wurden die Maßnahmen in den Jahren 2017 und 2018 finanziert? zu Frage 3: Die Bekämpfungsmaßnahmen werden vom Land Brandenburg über dem Wasserwirtschaftsamt zugewiesene Mittel aus den Haushaltstiteln 10105 / 521 82 und 521 83 (Gewässerunterhaltung) finanziert. Die Kosten für diese Maßnahmen beliefen sich 2017 und 2018 jährlich auf ca. 560.000 €. Frage 4: Welche Gründe führten zur Aufnahme von Bisam und Nutria ins Jagdrecht? zu Frage 4: Ziel der Neuregelung ist es, die Bejagung und Bestandsregulierung dieser invasiven Arten zukünftig sowohl von den Jägern als auch von den Bisamjägern und auf der gesamten bejagbaren Fläche umsetzen zu können. Frage 5: Trifft es zu, dass die bisherigen Bisamjäger nicht mehr befugt sind, die Bekämpfung durchzuführen? Frage 6: Wie soll nach Auffassung der Landesregierung zukünftig der Schutz der Deiche vor Wühlschäden abgesichert werden? zu Frage 5 und 6: Voraussetzung für den künftigen Einsatz der Bisamjäger an den Gewässern I. Ordnung und Deichen sind ein Jagdschein sowie die Übertragung einer Jagderlaubnis durch die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Ziel der obersten Jagdbehörde und der obersten Wasserbehörde ist es, für die Bejagung und Bestandsregulierung von Bisam und Nutria zukünftig die erfahrenen Bisamjäger und die lokal vor Ort agierenden Jäger und Jägerinnen gleichermaßen zu gewinnen. Nutria und Bisam weiter zurückzudrängen und eine Ausbreitung entlang der Fließgewässer zu unterbinden, erfordert ein noch stärkeres gemeinsames Engagement in der Zukunft.