Landtag Brandenburg Drucksache 6/12024 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.09.2019 / Ausgegeben: 23.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4804 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11933 Belastung der Schulen durch Schulbilanzierung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Ab diesem Schuljahr wurde für alle Schulen in Brandenburg die Schul-Bilanzierung (SchuB) eingeführt. Ab November sind dazu Schulbilanzgespräche geplant. Die Schulen wurden aufgefordert, zur Vorbereitung bis Oktober eine Vielzahl von Daten zu sechs Qualitätskategorien in einer neuen Software „ZENSOS- SchuB“ zu dokumentieren. Diese Aufgabe erweist sich allem Anschein nach als sehr aufwändig , zumal die neue Software trotz entsprechender Hinweise der Schulleitungen keine Verknüpfungen oder ausreichende Schnittstellenfähigkeit zu anderen ZENSOS-Modulen oder der Schulverwaltungssoftware „weBBschule“ besitzt, so dass bereits anderweitig erfasste Daten erneut eingegeben werden müssen. Außerdem sollen die Schulen erneut Daten beibringen, die der Schulaufsicht bereits vorliegen. Diese zusätzliche Verwaltungsstätigkeit führt zu großer Belastung in den Schulen. Frage 1: Welche Daten sollen im Rahmen der Schulbilanzierung erfasst werden, die der Schulaufsicht bereits vorliegen? Zu Frage 1: Von den Schulleitungen sind keine Daten zu erfassen, die der Schulaufsicht bereits aus anderen Erfassungen vorliegen. Daten, die Schulleitungen im Rahmen anderer Erfassungen in ZENSOS einzutragen haben, werden in „ZENSOS-SchuB“ automatisch generiert. Das Modul „ZENSOS-SchuB“ vereint die bekannten Module „DAQ“ (Datengestützte Qualitätsgespräche) und „Schulporträts“ und beinhaltet auch die Daten, die bisher im ZENSOS-Modul „Erweiterte Schuldaten“ verortet waren. Diese Module entfallen und werden daher nicht mehr befüllt. Frage 2: Gab es eine Evaluierung der Pilotphase des Softwareprogramms „ZENSOS- SchuB“? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 2: Das Modul „ZENSOS-SchuB“ wurde im Zeitraum vom 26.11.2018 bis 17.05.2019 pilotiert und evaluiert. Die Ergebnisse des Evaluationsberichtes zeigen, dass insbesondere Schulleitungen dem Modul „ZENSOS-SchuB“ eine hohe Praktikabilität bescheinigen . Für 70 % der befragten Schulleitungen war es unproblematisch, Dokumente hochzuladen und Eintragungen vorzunehmen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/12024 - 2 - Ebenso positiv äußerten sich die Schulleitungen über das Design des ZENSOS-Moduls, insbesondere, weil das neue Modul einen raschen Überblick über den Bearbeitungsstand der Daten und Dokumente ermöglicht. Insgesamt äußerten 92 % der Schulleitungen nach der Pilotierung eine ausgesprochene Zufriedenheit bezüglich der Zusammenarbeit mit der unteren Schulaufsicht im Rahmen der Statusgespräche. Frage 3: Warum ist beim Softwareprogramm zu „ZENSOS-SchuB“ trotz entsprechender Hinweise von Seiten der Schulleitungen nach der Pilotphase keine Verknüpfung zu anderen ZENSOS-Modulen und zur Schulverwaltungssoftware „weBBschule“ geschaffen worden ? Zu Frage 3: Die Aussage, dass keine Berücksichtigung anderer Datenquellen erfolgt, ist nicht zutreffend. Im Modul „ZENSOS-SchuB“ werden zum großen Teil Daten erfasst und gepflegt, die Bestandteil anderer ZENSOS-Module waren. Dazu gehören „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen", „Controlling Netzwerk Grund- und Förderschulen " sowie „IT- und Medienausstattung". Diese Daten werden automatisch übernommen. Neu geschaffen wurde der Bereich des Dokumenten-Uploads (bspw. Schulprogramm), welcher erstmalig zur Verfügung steht und somit keine Datenübernahme ermöglicht. Da diese schulbezogenen Konzepte und die weiteren schulischen Dokumente keine Bestandteile des Schulverwaltungssystems weBBschule sind, kann auch keine Verknüpfung zur Datenübernahme in diesem Bereich geschaffen werden. Es wurde jedoch die Datenübernahme für die Folgeschuljahre innerhalb des Moduls "ZENSOS-SchuB" realisiert, so dass bei der zukünftigen Datenpflege die weitere Wartung des jeweiligen Datenbestandes ohne größere Aufwände ermöglicht wird. Frage 4: Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, kurzfristig Verknüpfungen bzw. Schnittstellen von „ZENSOS-SchuB“ zu anderen ZENSOS-Modulen bzw. Verwaltungsprogrammen zu erstellen und vorhandene Schnittstellen auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen und entsprechend nachzubessern, um eine doppelte Datenerfassung zu vermeiden? Zu Frage 4: Die Prüfung weiterer Schnittstellen in ZENSOS und dem Schulverwaltungsportal weBBschule hinsichtlich Aufwand und Nutzen stellt einen fortlaufenden Prozess dar. Des Weiteren sei auf die Beantwortung zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Welche zusätzlichen Verwaltungskräfte stehen den Schulleitungen zur Verfügung , um die umfangreichen Befragungen und die Dokumentation im Rahmen der Schulbilanzierung noch zusätzlich zu erledigen? Oder ist die Landesregierung der Ansicht, die Schulbilanzierung bedeute keinen verwaltungstechnischen Mehraufwand? Zu Frage 5: Zusätzliche Verwaltungskräfte werden nicht benötigt. Die Pflege schuleigener Daten liegt in der administrativen Verantwortung der Schulleitungen. Insofern haben allein die Schulleitungen das Zugriffsrecht auf ZENSOS. Infolgedessen ist es nur der Schulleitung möglich, in „ZENSOS-SchuB“ Eintragungen vorzunehmen und Dokumente hochzuladen . Fachkonferenzleitungen, Lehrkräfte und/oder Gremienmitglieder können die Schulleitungen unterstützen, indem sie notwendige Dokumente/Protokolle, die in „ZENSOS- SchuB“ abzulegen sind, der Schulleitung digital zur Verfügung stellen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/12024 - 3 - Frage 6: Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, den Schulen eine längere Frist bis zum Ende des Schuljahres einzuräumen, um die datengestützten Statusgespräche zur Schulbilanzierung zu führen? Zu Frage 6: Der Schulaufsicht und den Schulen ist im Ergebnis der Pilotierung eine Fristverlängerung für die Durchführung der Statusgespräche eingeräumt worden (Zeitraum Oktober bis Ende eines Schuljahres). Zu Frage 1: Von den Schulleitungen sind keine Daten zu erfassen, die der Schulaufsicht bereits aus anderen Erfassungen vorliegen. Daten, die Schulleitungen im Rahmen anderer Erfassungen in ZENSOS einzutragen haben, werden in „ZENSOS-SchuB“ automatisch... Frage 2: Gab es eine Evaluierung der Pilotphase des Softwareprogramms „ZENSOS-SchuB“? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 2: Das Modul „ZENSOS-SchuB“ wurde im Zeitraum vom 26.11.2018 bis 17.05.2019 pilotiert und evaluiert. Die Ergebnisse des Evaluationsberichtes zeigen, dass insbesondere Schulleitungen dem Modul „ZENSOS-SchuB“ eine hohe Praktikabilität bescheini... Ebenso positiv äußerten sich die Schulleitungen über das Design des ZENSOS-Moduls, insbesondere, weil das neue Modul einen raschen Überblick über den Bearbeitungsstand der Daten und Dokumente ermöglicht. Insgesamt äußerten 92 % der Schulleitungen nach... Frage 3: Warum ist beim Softwareprogramm zu „ZENSOS-SchuB“ trotz entsprechender Hinweise von Seiten der Schulleitungen nach der Pilotphase keine Verknüpfung zu anderen ZENSOS-Modulen und zur Schulverwaltungssoftware „weBBschule“ geschaffen worden? Zu Frage 3: Die Aussage, dass keine Berücksichtigung anderer Datenquellen erfolgt, ist nicht zutreffend. Im Modul „ZENSOS-SchuB“ werden zum großen Teil Daten erfasst und gepflegt, die Bestandteil anderer ZENSOS-Module waren. Dazu gehören „Arbeitssiche... Frage 4: Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, kurzfristig Verknüpfungen bzw. Schnittstellen von „ZENSOS-SchuB“ zu anderen ZENSOS-Modulen bzw. Verwaltungsprogrammen zu erstellen und vorhandene Schnittstellen auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfe... Zu Frage 4: Die Prüfung weiterer Schnittstellen in ZENSOS und dem Schulverwaltungsportal weBBschule hinsichtlich Aufwand und Nutzen stellt einen fortlaufenden Prozess dar. Des Weiteren sei auf die Beantwortung zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Welche zusätzlichen Verwaltungskräfte stehen den Schulleitungen zur Verfügung, um die umfangreichen Befragungen und die Dokumentation im Rahmen der Schulbilanzierung noch zusätzlich zu erledigen? Oder ist die Landesregierung der Ansicht, die ... Zu Frage 5: Zusätzliche Verwaltungskräfte werden nicht benötigt. Die Pflege schuleigener Daten liegt in der administrativen Verantwortung der Schulleitungen. Insofern haben allein die Schulleitungen das Zugriffsrecht auf ZENSOS. Infolgedessen ist es n... Frage 6: Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, den Schulen eine längere Frist bis zum Ende des Schuljahres einzuräumen, um die datengestützten Statusgespräche zur Schulbilanzierung zu führen? Zu Frage 6: Der Schulaufsicht und den Schulen ist im Ergebnis der Pilotierung eine Fristverlängerung für die Durchführung der Statusgespräche eingeräumt worden (Zeitraum Oktober bis Ende eines Schuljahres).