Landtag Brandenburg Drucksache 6/12026 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.09.2019 / Ausgegeben: 24.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4792 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/11897 24. Statusbericht des TÜV Rheinland zum Flughafen BER Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der 18. und 23. Statusbericht des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER waren in den 32., 33. und 34. Sitzung des Sonderausschusses BER Gegenstand lebhafter Diskussion. Der 18. und 23. Statusbericht des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER wurden aufgrund der Anforderung von Abgeordneten des Landtags von der Landesregierung bei der Flughafengesellschaft Berlin und Brandenburg angefordert und den Abgeordneten zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen ist, dass die Statusberichte des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER fortgeschrieben werden. Der Sonderausschuss BER hatte bereits am 24.5.2019 den 24. Statusbericht des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER über den Sonderausschuss BER von der Landesregierung angefordert und bisher keine Antwort (2 Monate und 14 Tage) bekommen, ob, bzw. wann es diesen 24. Statusbericht des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER gibt und wann die Abgeordneten diesen Statusbericht einsehen können. In der Zwischenzeit gibt es ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Auskunftspflicht von Regierungen zu Staatsunternehmen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit in Bezug auf die Verwendung von Steuergeldern (Bundesverfassungsgericht: Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -). Die Leitsätze sind bekannt. Sollte die Landesregierung die konkrete und dezidierte Beantwortung der Fragen mit dem Verweis auf den Schutz vertraulicher Information „seines Beteiligungs-Unternehmen“ (siehe Ziffer 6a der Leitsätze) ablehnen, müsste die Landesregierung umfassend begründen, worin die Interessen des Landes Brandenburg liegen, dass diese Informationen zur Verwendung von Steuergeldern nicht bekannt werden dürfen. 1. Trifft es zu, dass der Sonderausschuss BER, vertreten durch die Vorsitzende am 24.5.2019 den 24. Statusbericht des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER angefordert hat? zu Frage 1: Ja, das trifft zu. Der Chef der Staatskanzlei teilte dem Abgeordneten, auf dessen Initiative die Ausschussvorsitzende sich an die Staatskanzlei gewandt und der entsprechende Nachfragen zum Bearbeitungsstand an die Landesregierung übermittelt hatte, mit Schreiben vom 17.06.2019 mit, dass ein 24. Statusbericht nach Auskunft der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bis dato nicht vorlag. Landtag Brandenburg Drucksache 6/12026 - 2 - 2. Gibt es den 24. Statusbericht des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER bereits? zu Frage 2: Zur Beantwortung der hiesigen Kleinen Anfrage wurde die FBB erneut um Mitteilung gebeten, ob der 24. TÜV-Statusbericht nunmehr vorliegt. Nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB gibt es den Bericht inzwischen. 3. Wenn es den 24. Statusbericht des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER noch nicht gibt, wann wird es ihn voraussichtlich geben? zu Frage 3: Vgl. Antwort zu Frage 2. 4. Gibt es weitere Statusberichte des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER seit dem 23. und 24. Statusbericht des TÜV Rheinland zum Stand der Mängel am Flughafen BER? Wenn ja, welche? zu Frage 4: Nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB gibt es keine weiteren Berichte.