Landtag Brandenburg Drucksache 6/12027 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.09.2019 / Ausgegeben: 24.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4795 der Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11917 Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4691, Gewässerverunreinigung und Fischsterben in der Schwarzen Elster durch den Bau der EUGAL-Pipeline Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Aus den Antworten der Landesregierung auf die o.g. Kleine Anfrage ergeben sich Nachfragen. Wie die Landesregierung in den Antworten auf die Fragen 1, 7 und 8 mitteilt, sind aufgrund von Informationen über niedrige pH-Werte bzw. hohe Eisenwerte zum Baulos 11 von im Landkreis Elbe-Elster zur Einleitung von gehobenem Grundwasser genutzten Gewässern im Februar 2019 anlassbezogene Beprobungen und Maßnahmen angeordnet worden. Frage 1: Welche konkreten Informationen lagen welcher Landesbehörde (LBGR, Obere Wasserbehörde) zu Mängeln bei der Ausführung der Baumaßnahmen zum Baulos 11 der EUGAL-Pipeline seit Januar 2019 vor? (bitte chronologisch und tabellarisch auflisten) zu Frage 1: Zu Mängeln bei der Ausführung der Wasserhaltungen lagen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und dem Landesamt für Umwelt, Obere Wasserbehörde (OWB) seit Januar 2019 folgende Informationen vor: Informationen von Eingang der Information am (Datum), bei In welcher Form Bekanntgabe an das LBGR (Datum) Festgestellte Mängel (mit Zuordnung der Einleitstellen) Untere Wasserbehörde Landkreis Elbe-Elster (UWB LK EE) 05.02.2019, LfU/OWB per E-Mail nach Vor-Ort-Kontrolle - Fehlende Tauchwand bei Absetzcontainer bei Einleitstelle E218 (Vierengraben ): fehlender Absetzcontainer, Anlage künstliches Erdbecken UWB LK EE 28.02.2019 LfU/OWB 06.03.2019 LfU/OWB 28.02.2019: gemeinsame Vor- Ort-Kontrolle mehrerer Wasserhaltungen durch OWB und UWB LK EE 06.03.2019: Anschreiben (Zusammenfassung Vor-Ort- 04.03./06.03./ 11.03.2019 E202 (Schiemenz-Mühlgraben), E200/201 (Schacke), E204 (Floßgraben ): teilw. fehlender Sandfang, Sedimentablagerungen , teilw. fehlender Erosionsschutz an Einleitstelle, Erosionsschaden Böschung, fehlende Wasseruhr, 1 Direkteinleitung ohne Absetzcontainer, Wasseruhr außer Betrieb, Sedimentablagerung vor verrohrtem Grabenabschnitt Landtag Brandenburg Drucksache 6/12027 - 2 - Kontrollen der UWB) UWB LK EE 09.05.2019, LfU/OWB Telefonat nach Vor-Ort-Kontrolle 09.05.2019 Ableitkapazität der Einleitgräben südlich der Pulsnitz überlastet, angrenzende Flächen dadurch teilweise überschwemmt UWB LK EE / OWB 16.05.2019 UWB LK EE /LfU/OWB gemeinsame Vor- Ort-Kontrolle 17.05.2019 E225 (Großthiemig-Krauschützer- Binnengraben) und E226 (Graben A6): teilweise Dieselaggregate ohne Auffangwannen, fehlende Wasseruhren , Zulauf Absetzbecken falsch, fehlender 2-Kammer- Absetzcontainer UWB LK EE 04.07.2019, LBGR (LfU/OWB cc) E-Mail nach Vor- Ort-Kontrolle 04.07.2019 E214 (Plessa-Dolsth.- Binnengraben), Dammgraben, Schweißgraben Plessa, E217 (Hauptschradengraben), E232 (Graben A14): Fehlende Wasseruhren , Sedimentablagerungen UWB LK EE 04.07.2019 MLUL, LBGR, LfU/OWB Schreiben (Übermittlung per Mail) 04.07.2019 allgemeine Information über problematische Gewässersituation in Gräben (Eisen- und ph-Werte), fehlende Wasseraufbereitungen, Eisenhydroxidschlammablagerungen , Sedimentationen, mangelhafte Übermittlung Untersuchungsergebnisse LBGR, LfU/ OWB 08.07.2019, LBGR / OWB gemeinsame Vor- Ort-Kontrolle 08.07.2019 - E218: 2 fehlende Wasseruhren - Nachrüstung - E223: Aufstellen größerer / mehrere Absetzcontainer, Angabe aller Zählernummern - E225: Ablagerungen, auch im anhängigen Grabensystem zu beräumen - E230: Direkteinleitungen umlegen über Absetzcontainer, alle Zuleitungen in eine Kammer einleiten / 2- Kammer-Prinzip herstellen E230 Graben A15 Rückfluss von Flächen UWB LK EE 09.07.2019, LBGR (LfU/OWB cc) E-Mail nach Vor- Ort-Kontrolle 09.07.2019 Einleitung in den Dammgraben (keine planfestgestellte Einleitstelle) UWB LK EE 12.07.2019, LfU/OWB 3 Telefonate nach Vor-Ort-Kontrolle - E214 (Plessa-Dolsth.- Binnengraben), Dammgraben: Schwemmsandkegel mit Ölaustritt, Flächenversickerung mit Oberflächenabfluss in Gräben UWB LK EE 12.07.2019, MLUL (OWB cc) E-Mail nach Vor- Ort-Kontrolle - Eisenhydroxidablagerungen, Einleitung in den Dammgraben, kontaminierter Schwemmgutkegel, gefüllte Ölauffangwanne Landtag Brandenburg Drucksache 6/12027 - 3 - Die oben genannten Mängel wurden entweder durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster (UWB LK EE) festgestellt und gemeldet oder durch die OWB und das LBGR bei Vor-Ort-Kontrollen festgestellt. Bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die in der wasserrechtlichen Erlaubnis des Planfeststellungsbeschlusses vom 17.08.2018 (PFB) in Teil A Nr. V 2.2 geregelten Nebenbestimmungen wurden die entsprechenden Anordnungen zur Mängelbeseitigung getroffen. Frage 2: Wann wurden welche Beprobungen von wem (LBGR, OWB) zu welchem Zeitpunkt angeordnet und welches Ergebnis ergaben die jeweiligen Beprobungen? (bitte chronologisch und tabellarisch auflisten) zu Frage 2: Bei allen Grundwasserentnahmen im Zuge der Errichtung der EUGAL-Pipeline hat der Vorhabenträger eine Beprobung des entnommenen Grundwassers durch ein unabhängiges Prüflabor vorzunehmen. Bei einer Einleitung des gehobenen Grundwassers in ein Oberflächengewässer ist ebenfalls die Wasserbeschaffenheit des Einleitgewässers durch ein unabhängiges Prüflabor zu bestimmen, um eine Verschlechterung der Beschaffenheit des Einleitgewässers auszuschließen. Die Untersuchungsergebnisse sind unter Angabe des Entnahmestandortes und der Entnahmezeit der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der OWB vorzulegen, (siehe Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 4691, Frage 4). Neben dem anlagenbezogenen Monitoring wurden konkret die folgenden Beprobungen in Baulos 11 gefordert: Frage 3: Welche jeweiligen Maßnahmen wurden wann von wem (LBGR, OWB) angeordnet und welches Ziel hatten die jeweiligen Maßnahmen? (bitte chronologisch und tabellarisch auflisten) zu Frage 3: Neben den unter Nr. 2 genannten wurden folgende Maßnahmen angeordnet: Datum Behörde Angeordnete Maßnahme(n) Ziel(e) 04.03.2019 OWB (LBGR cc) für E200/201 (Schacke): - Verlegung der Einleitstelle, strömungsgünstig - Erosionsschutz - regelmäßige Kontrolle Zustand Ein- - keine weiteren Böschungsschädigungen - Vorbeugung weiterer Böschungsschäden Datum Beprobungen Ergebnisse 17.05.2019 Oberflächengewässer und Grundwasser für die Einleitstellen E 225 bis E 232 (gemäß Nebenbestimmungen Teil A Nr. V 2.2 des PFB) Siehe Anlage 1 29.05.2019 MKW E 224 und E 225 E224: Kohlenwasserstoffe, n-C10-22 < 100 µg/l Kohlenwasserstoffe, n-C10-40 < 100 µg/l E225: Kohlenwasserstoffe, n-C10-22 < 100 µg/l Kohlenwasserstoffe, n-C10-40 < 100 µg/l 25.06.2019 E213, E 214, E215a, E218 tägliche Messung pH-Werte Siehe Anlage 1 Landtag Brandenburg Drucksache 6/12027 - 4 - leitstelle - nach Abschluss Grundwasserhaltung Widerherstellung beschädigter Böschungs - und Sohlabschnitte - Aufforderung zur Einhaltung der festgelegten Grenzwerte - Termin nach Abschluss der Arbeiten mit Verbandstechniker - Wiederherstellung Ausgangszustand Böschung und Sohle 06.03.2019 OWB (LBGR cc) für offene Wasserhaltung zwischen BB248 – BB 249: - regelmäßige Beräumung Absetzbecken - regelmäßige Kontrolle schadloser Abfluss Einleitstelle vor verrohrtem Abschnitt - Entfernung Sedimentablagerungen vor Stauanlage - Beräumung des verrohrten Abschnitts bei Ablagerungen - Abstimmung der Arbeiten mit Verbandstechniker - ordnungsgemäßer Betrieb Sedimentationsbecken - Vorbeugung Gefahrensituation - ordnungsgemäße Wiederherstellung Ausgangszustand 11.03.2019 OWB (LBGR cc) für E200/201 (Schacke), E203 (Torfstichgraben ): - regelmäßige Kontrolle Wasseruhren auf Funktionstüchtigkeit - sofortiger Austausch nicht funktionstüchtiger Wasseruhren - alle Brunnen mit Wasseruhren ausstatten - sämtliches Grundwasser über Absetzcontainer leiten - regelmäßige Beräumung Absetzcontainer und Kontrolle ordnungsgemäßer Betrieb - bei Übersteigen der Kapazität der Container sind mehrere/größere Container aufzustellen - Untersagung der Direkteinleitung in die Schacke - Erfassung Einleitmenge - ordnungsgemäßer Sedimentationsprozess - Erfassung Einleitmenge und Sedimentation 09.05.2019 OWB (LBGR cc) Einstellung Schöpfwerkbetrieb mit Überleitung in die Pulsnitz Verhinderung des Eintrags von Eisen in Pulsnitz 17.05.2019 Abstimmung zwischen LBGR,OWB,UWB und Vorhabenträger Beratung in Plessa: Festlegung zur Umlegung Einleitung von Schwarze Elster (E215) zu Plessa-Dolsth.- Binnengraben (E214a) Verhinderung des Eintrags von Eisen in die Schwarze Elster 17.05.2019 OWB (LBGR cc) für E225 und E226: - Dieselaggregate / Pumpen austauschen oder umrüsten - Wasseruhren nachrüsten - Zuläufe Absetzbecken umsetzen - Fotodokumentation E225-E232 oberhalb beproben, zu hebendes Grundwasser erneut beproben - Vermeidung Schadstoffeintritt in Gewässer - Erfassung der Einleitmenge - Gewährleistung 2-Kammer- Prinzip - Kontrolle der Umsetzung der Anordnung Landtag Brandenburg Drucksache 6/12027 - 5 - 20.05.2019 OWB - größere und mehr Absetzcontainer aufzustellen - Belüftung einrichten und Strohballen einsetzen - Erhöhung Verweilzeit für Sedimentation - Beschleunigung Eisenfällung 25.06.2019 OWB (LBGR cc) zur Aufbereitung des Grundwassers vor Einleitung (pH Anhebung auf 6,5-8) für die zu diesem Zeitpunkt aktiven Einleitstellen E 213, 214, 215a, 218 mit wöchentlicher Beprobung Parameter, täglich pH-Wert, Übergabe an OWB pH-Anhebung, kein weiterer Eintrag saurer Zuflüsse in Schwarze Elster 08.07.2019 OWB Ordnungsverfügung (Untersagung von Einleiten von Grundwasser, soweit Grundwasser pH unterhalb 6,0 aufweist ; Anhebung pH-Wert in bestimmten OWK auf 6,5-8 Kein weiterer Eintrag saurer Zuflüsse in SE 12.07.2019 OWB - belastetes Sediment entfernen - Verwallung einrichten - pH-Wert-Anhebung Schweißgraben Busch auf mindestens 6,0 - Eisen gesamt am Auslauf 2-3 mg/l - Verhinderung Kontamination Boden/Grundwasser - kein Oberflächenabfluss von landwirtschaftlichen Flächen in Gräben - Kein weiterer Eintrag saurer und eisenbelasteter Zuflüsse in Schwarze Elster 15.07.2019 OWB Antrag gem. § 19 Abs. 4 WHG zum PFB - Austausch Dieselpumpenaggregate - Aufbereitung Grundwasser E224 (Schweißgraben Busch) mit Anhebung pH-Wert auf mind. 6,0 und Grenzwert Eisen 2-3 mg/l - Schutz der Gewässer vor möglichen Verunreinigungen durch MKW - Einhaltung Nebenbestimmungen des PFB 16.07.2019 LBGR (nach gemeinsamer Vor- Ort-Kontrolle am 08.07.2019 und Übergabe Mängelliste am 9.07.2019 durch die OWB) Anordnung gem. § 100 Abs. 1 S. 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Mängelauflistung der OWB vom 09.07.2019 nach gemeinsamer Vor-Ort-Kontrolle am 08.07.2019) - E218: Nachrüsten von 2 Wasseruhren - E223: Aufstellen größerer/mehrerer Absetzcontainer, Angabe aller Zählernummern - E225: Ablagerungen, auch im Grabensystem beräumen - E230: Direkteinleitungen umlegen über Absetzcontainer, alle Zuleitungen in eine Kammer einleiten, 2-Kammer- Prinzip herstellen - Erfassung der Einleitmengen - Sedimentation, Erfassung der Einleitmengen - Wiederherstellung Ausgangszustand Frage 4: Wann erfolgten durch wen (LBGR, OWB) jeweils die Kontrollen hinsichtlich Umsetzung der angeordneten Maßnahmen und ihres Erfolges? Welche Nachsteuerungen bzw. Anpassungen wurde seitens der zuständigen Landesbehörden vorgenommen, wenn angeordnete Maßnahmen erfolglos blieben? Landtag Brandenburg Drucksache 6/12027 - 6 - zu Frage 4: Die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen kontrollierte die OWB durch Kontrolle der vom Vorhabenträger als Nachweis zu übermittelnden (Foto-) Dokumentationen und in Vor-Ort-Kontrollen. Wurde festgestellt, dass Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) oder der Anordnungen nicht eingehalten wurden, wurde über sofortige Anordnungen entschieden. Dies erhielt das LBGR als planfeststellende Behörde gleichzeitig per E-Mail (LBGR cc) zur Kenntnis. Darüber hinaus sieht der PFB zum gesamten Vorhaben eine Ökologische Baubegleitung vor. Aufgabe der Ökologischen Baubegleitung ist u. a., die Einhaltung der planfestgestellten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der entsprechenden Nebenbestimmungen sicherzustellen und ihre ordnungsgemäße Durchführung zu kontrollieren. Zum konkreten Zeitpunkt der Kontrollen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Wer kontrollierte die vom Vorhabenträger übermittelten Ergebnisse der Qualität des gehobenen Grundwassers und des jeweiligen Einleitgewässers hinsichtlich der Parameter Nitrat, Nitrit, Ammonium, Phosphor, Kalium, Sulfat, Eisen gesamt, Eisen gelöst, pH- Wert, Leitfähigkeit sowie TOC und die im Wasserbuch vorgenommenen Aufzeichnungen der gehobenen Wassermengen? Welche Auffälligkeiten ergaben sich ggf. bei den jeweiligen Kontrollen und welche Konsequenzen wurden von wem ggf. aus den Kontrollergebnissen gezogen und dem Vorhabenträger übermittelt? zu Frage 5: Gemäß Teil A Nr. V 2.2 Ziffer 12 des PFB sind die Untersuchungsergebnisse unter Angabe des Entnahmestandortes und der Entnahmezeit der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises und der OWB vorzulegen, die vom Vorhabenträger übermittelten Ergebnisse zur Qualität des gehobenen Grundwassers und des jeweiligen Einleitgewässers und die im Wasserbuch vorgenommenen Aufzeichnungen der gehobenen Wassermengen wurden dementsprechend durch die OWB geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurden ergänzende Anordnungen getroffen (siehe auch Auflistungen in den Antworten zu den Fragen 1 bis 3. Frage 6: In der Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4691 macht die Landesregierung deutlich, dass die Ursachen für das Fischsterben in der Schwarzen Elster noch nicht endgültig festgestellt sind. Welche Schritte wurden bzw. werden seitens der zuständigen Landesbehörden ergriffen, um die Ursachen und ihren jeweiligen Anteil am Zustand der Schwarzen Elster und am Fischsterben im Juni/Juli 2019 festzustellen? zu Frage 6: Die Ursachen des Fischsterbens waren nicht eindeutig zu ermitteln. Nähere Untersuchungen der Fischkadaver zur Todesursache waren aufgrund der bei den hohen Temperaturen schnellen Verwesung nicht möglich. Die Landesregierung geht abschließend davon aus, dass vermutlich vor allem die geringen Abflüsse verbunden mit hohen Wassertemperaturen bei gleichzeitig abnehmenden Sauerstoffgehalten multikausal das Fischsterben verursacht haben.