Landtag Brandenburg Drucksache 6/12028 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.09.2019 / Ausgegeben: 24.09.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4802 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11931 Bewilligung von Fördermitteln für eine Legehennenanlage durch die ILB, Nachfrage Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Nachfrage zu Antwort 4 auf die Kleine Anfrage Nr. 4658 „Intensivtierhaltung in der vorgesehenen Trinkwasserschutzzone Hardenbeck“: Frage 1: Erwartet die Landesregierung eine Verzichtserklärung auch für das externe Kotlager (Nr. 63-03346-15-20)? Wenn nicht, warum nicht? zu Frage 1: Der Landesregierung obliegt die rechtskonforme Verwaltung von Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes. Verzichtserklärungen gehören zum Verwaltungsverfahren und werden gemäß Zuwendungsrecht von der Bewilligungsbehörde bearbeitet. Jeder Zuwendungsempfänger hat das Recht, auf eine Bewilligung zu verzichten. Frage 2: Kann eine Fördermittelbewilligung bei Regelverstößen der Antragsteller zurückgezogen werden? Falls ja, bei Verstößen welcher Art? Falls ja, liegen solche nach Ansicht der Regierung hier vor und wird die erfolgte Fördermittelbewilligung für den Antragsteller weiterhin aufrechterhalten? Zu Frage 2: Ein erteilter Zuwendungsbescheid kann bei Auflagenverstoß durch den Zuwendungsempfänger seitens der Bewilligungsstelle widerrufen werden. Rechtsgrundlage hierfür bildet neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz ein Erlass der EU-Zahlstelle Brandenburg /Berlin zum Umgang mit Unregelmäßigkeiten bei durch den ELER finanzierten Maßnahmen . Der Tatbestand der Unregelmäßigkeit ist gegeben bei einem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers , die einen Schaden für den Haushalt bewirkt hat bzw. haben würde. Nach Ansicht der Landesregierung handelt es sich in diesem Förderfall nicht um eine Unregelmäßigkeit , sondern um ein verspätetes Nachkommen einer Mitteilungspflicht aus dem Zuwendungsbescheid. Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 4658, DS 6/11636, verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/12028 - 2 - Frage 3: Werden die bewilligten aber nicht ausgezahlten Fördermittel für diesen Antragsteller „reserviert“ solange keine Verzichtserklärung erfolgt und stehen somit für andere Projekte nicht zur Verfügung? Falls ja, auf welcher Grundlage? Zu Frage 3: Ein Zuwendungsbescheid gewährt dem Zuwendungsempfänger einen Rechtsanspruch auf die Förderung. In diesem Fall läuft ein Rechtsstreit, zu dem bisher keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Festlegung werden bewilligte Haushaltsmittel für den Zuwendungsempfänger vorgehalten. Das führt in der aktuellen Situation nicht dazu, dass Fördermittel für andere Projekte nicht zur Verfügung stehen.