Datum des Eingangs: 20.04.2015 / Ausgegeben: 27.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1204 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 429 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/929 Wortlaut der Kleinen Anfrage 429 vom 19.03.2015: Finanzielle Schäden, Folgen und Konsequenzen für Handwerksleistungen am Flughafen BER im Rahmen der Nichteröffnung zum 03.06.2012 Wie allgemein bekannt ist, sollte der Flughafen BER am 03.06.2012 eröffnet werden. Erst wenige Tage vorher wurde die Flughafeneröffnung abgesagt. Im Vorfeld der Er- öffnung wurde durch die Geschäftsführung versucht, durch Beschleunigung und sonstige Maßnahmen doch noch alle Hindernisse, die einer Eröffnung entgegen- standen, zu überwinden. So wurden Firmen und Handwerksfirmen zu Sonderleistun- gen beauftragt. Nachdem der Flughafen dann bekanntermaßen nicht eröffnet hatte und sukzessive alle Probleme bekannt wurden, bestanden die Handwerksfirmen auf die Bezahlung ihrer Leistungen. Zudem machten andere Firmen, die im BER- Gebäude ihre Geschäfte eröffnen wollten und ihre Planungen auf den Termin 03.06.2015 ausgerichtet hatten, Schadensersatz geltend. Im Rahmen des Chaos vor dem 03.06.2012 sind vielen Firmen Mehrkosten entstanden. Zudem sind einige Fir- men auf Material, das wegen der Nichteröffnungen nicht mehr verbaut wurde bzw. auf den Kosten für dieses Material „sitzengeblieben“. Im Flughafen Sonderausschuss des Landtages Brandenburg wurde darüber hier und da mal schemenhaft berichtet, ohne dass konkrete Zahlen und Fakten genannt wor- den sind. Aus diesem Grunde stelle ich nunmehr und 33 Monate nach dem geplatzten Eröff- nungstermin die Frage nach den finanziellen Konsequenzen für Handwerker und andere Firmen und Unternehmen, die Schäden im Rahmen der Nichteröffnung erlit- ten haben. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Firmen haben Schadensersatzforderungen zur Bezahlung von erbrachten Leistungen gegenüber der Flughafengesellschaft FBB eingereicht? 2. Wie viele von den eingereichten Schäden sind beglichen worden? Hier die nummerische Anzahl, aber auch der Betrag in €, der gezahlt worden ist? (bitte tabellarisch auflisten) 3. Wie viele Forderungen von Firmen, hier die nummerische Anzahl der Forderungen und auch der Betrag in €, sind noch offen? 4. Wie viel davon ist strittig? 5. Wie viele Klagen gegen die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg sind bei Gerichten im Hinblick auf Schadensersatz für erbrachte Leistungen oder für Schäden aus der Nichteröffnung und dem Bauchaos heraus anhängig? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine An- frage wie folgt: Vorbemerkung: Soweit in der Anfrage auf Firmen Bezug genommen wird, die ihre Geschäfte im BER-Gebäude eröffnen wollten, wird auf die Antwort zur Kleinen An- frage 436 verwiesen. Frage 1: Wie viele Firmen haben Schadensersatzforderungen zur Bezahlung von erbrachten Leistungen gegenüber der Flughafengesellschaft FBB eingereicht? Frage 2: Wie viele von den eingereichten Schäden sind beglichen worden? Hier die nummeri- sche Anzahl, aber auch der Betrag in €, der gezahlt worden ist? (bitte tabellarisch auflisten) Frage 3: Wie viele Forderungen von Firmen, hier die nummerische Anzahl der Forderungen und auch der Betrag in €, sind noch offen? Frage 4: Wie viel davon ist strittig? Frage 5: Wie viele Klagen gegen die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg sind bei Ge- richten im Hinblick auf Schadensersatz für erbrachte Leistungen oder für Schäden aus der Nichteröffnung und dem Bauchaos heraus anhängig? Zu den Fragen 1 bis 5: Nach Auskunft der FBB sind derzeit drei Gerichtsverfahren anhängig. Angaben über Anzahl und Höhe der eingereichten Schäden bzw. Forderungen unterliegen dem Be- triebs- und Geschäftsgeheimnis der FBB sowie zusätzlich den geschlossenen Ver- traulichkeitsvereinbarungen und können daher nicht genannt werden.