Datum des Eingangs: 20.04.2015 / Ausgegeben: 27.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1205 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 427 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/927 Gesamtkosten des Flughafens BER – Zahlungen an Hochtief Wortlaut der Kleinen Anfrage 427 vom 20.03.2015: Auf die Kleine Anfrage 2294 vom 09.08.2012, Frage 6 antwortete die Landesregie- rung, dass Zahlungen an das private Bieterkonsortium BBIP zur einvernehmlichen Beendigung des Privatisierungsverfahrens aus rechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht genannt werden können. Die Verwendung von Steuermitteln kann unmöglich als Betriebsgeheimnis bezeichnet werden. Die Flughafengesellschaft war auch zum damaligen Zeitpunkt in 100 % öffentlicher Hand. Alle Verluste sind durch die Gesellschafter, so auch das Land Brandenburg, zu tragen gewesen und aus Gründen der Transparenz und der Öffentlichkeit kann es nicht sein, dass die Landesregierung sich weigert, öffentlich zu machen, wie viel Steuergeld das seinerzeitige Bieterkonsortium aus der Tasche der Steuerzahler er- halten hat. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung erneut: Welche Zahlungen wurden im Rahmen der gescheiterten Privatisierung an die Bieter Hochtief bzw. IVG gezahlt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage: Welche Zahlungen wurden im Rahmen der gescheiterten Privatisierung an die Bieter Hochtief bzw. IVG gezahlt? zur Frage: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2294 vom 09.08.2012 sind die Zahlungen an das Bieterkonsortium in der Antwort auf die Frage 2 berücksichtigt worden. Die Frage nach den Zahlungen an das private Bieterkonsortium berührt nicht nur Be- lange der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, sondern auch die Schutzinteressen der damaligen Bieter Hochtief und IVG. Die Landesregierung sieht sich angesichts der Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage als Landtagsdrucksache aus rechtlichen Gründen gehindert, an dieser Stelle weitere Einzelheiten zu nennen.