Datum des Eingangs: 14.11.2014 / Ausgegeben:19.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/121 Antwort auf die Kleine Anfrage 25 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/52 Abschiebungen nach Westafrika trotz Ebola? Wortlaut der Kleinen Anfrage 25 vom 20.10.2014: Seit Monaten kämpfen die Staaten Westafrikas gegen die weitere Ausbreitung des Ebola-Virus. Die Erfolge dieser Arbeit fallen bisher bescheiden aus, denn Staaten wie insbesondere Guinea, Liberia und Sierra Leone verfügen nur über geringe Fähigkeiten und Ressourcen zum Krisenmanagement unter den Umständen einer sich weiter ausbreitenden Epidemie. Die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft blieb lange Zeit zögerlich und unzureichend, so dass ein baldiges Ende der regionalen Krise nicht absehbar ist. Eher das Gegenteil, eine drastische Zunahme der Zahl der Infizierten, scheint das realistische Szenario. Die Weltgesundheitsorganisation geht mittlerweile von bis zu 10.000 Neuinfektionen pro Woche aus. Aus diesem Grund haben einige Bundesländer, z. B. Niedersachsen, Hamburg oder Rheinland-Pfalz, einen Stopp der Abschiebung von Flüchtlingen in die von der Epidemie bedrohte Region verfügt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen in Brandenburg sind gegenwärtig von einer Ausreisepflicht in die Krisenregion betroffen (bitte nach Staaten differenziert auflisten)? 2. Hat Brandenburg seit Ausbruch der Ebola-Epidemie Menschen in Staaten abgeschoben, in denen diese grassiert? Wenn ja, wie viele in welche Länder? Bitte auflisten. 3. Beabsichtigt das Land Brandenburg eine Aussetzung der Abschiebungen in die betroffene Region oder hat diesen Schritt bereits vollzogen? 3a. Wenn ein Abschiebestopp bereits erlassen ist: Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die Entscheidung und wer hat sie wann getroffen? 3b. Wenn bisher kein Abschiebestopp erlassen wurde: Sieht die Landesregierung in der regionalen Epidemie eine ausreichende Grundlage um eine solche Maßnahme unverzüglich in Kraft zu setzen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen in Brandenburg sind gegenwärtig von einer Ausreisepflicht in die Krisenregion betroffen (bitte nach Staaten differenziert auflisten)? zu Frage 1: In Brandenburg leben insgesamt 59 ausreisepflichtige Personen aus den laut WHO betroffenen westafrikanischen Staaten (nach dem Ausländerzentralregister mit Stand 30. September 2014): - Guinea 6 - Liberia 14 - Sierra Leone 39 Frage 2: Hat Brandenburg seit Ausbruch der Ebola- Epidemie Menschen in Staaten abgeschoben, in denen diese grassiert? Wenn ja, wie viele in welche Länder? Bitte auflisten. zu Frage 2: Es wurden in den letzten drei Jahren keine Ausreisepflichtigen in die betroffenen Länder zurückgeführt. Frage 3: Beabsichtigt das Land Brandenburg eine Aussetzung der Abschiebung in die betroffene Region oder hat diesen Schritt bereits vollzogen? Frage 3a: Wenn ein Abschiebestopp bereits erlassen ist: Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die Entscheidung und wer hat sie wann getroffen? zu den Fragen 3 und 3a: Es ist kein Abschiebungsstopp in die betroffene Region verfügt worden oder beabsichtigt. Frage 3b: Wenn bisher kein Abschiebestopp erlassen wurde: Sieht sie Landesregierung in der regionalen Epidemie eine ausreichende Grundlage um eine solche Maßnahme unverzüglich in Kraft zu setzen? zu Frage 3b: Angesichts fehlender Rückführungen in die betroffenen Staaten in den letzten drei Jahren und bestehender faktischer Abschiebungshindernisse sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit für einen förmlichen Abschiebungsstopp.