Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1217 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 457 der Abgeordneten Diana Bader der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/990 Wortlaut der Kleinen Anfrage 457 vom 31.3.: Übernahme der DIN 18040 Teil I und II in die Brandenburgische Bauordnung Barrierefreiheit ist eine der Grundvoraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben in einer inklusiven Gesellschaft. Der Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten dazu ausdrücklich. Im Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket ist dazu die Maßnahme 4.2 formuliert, die eine Prüfung der Einführung verbindlicher Planungsvorhaben zur Barrierefreiheit in Form der Einführung der DIN 18040 Teil I und II vorsieht. In der Zwischenbilanz zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket „Inklusion hat viele Gesichter“ (August 2013) ist im Handlungsfeld 4: Barrierefreiheit, Mobilität, Kommunikation, Information (Seite 18) ausgeführt, dass in dieser Legislaturperiode die Brandenburgische Bauordnung unter Berücksichtigung der DIN 18040 Teil I und II novelliert werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schritte sind hierzu bisher erfolgt? 2. Welche weiteren Umsetzungsschritte sind geplant und in welchem Zeitraum erfolgen sie? 3. Vor dem Hintergrund, dass Barrierefreiheit wie auch die Inklusion im Allge- meinen eine Querschnittsaufgabe darstellt, sind wie viele und vor allem welche Ministerien in den Prozess der Übernahme involviert? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schritte sind hierzu bisher erfolgt? Frage 2: Welche weiteren Umsetzungsschritte sind geplant und in welchem Zeitraum erfolgen sie? Zu Frage 1 und 2: Die DIN 18040 Teil I und II wurde am 1. Juli 2012 als verbindliche Technische Baubestimmung im Land Brandenburg eingeführt. Nach § 3 Absatz 4 BbgBO sind die von der obersten Bauaufsichts-behörde eingeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten. In Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 6. Legislaturperiode wird die Brandenburgische Bauordnung in Orientierung an der Musterbauordnung novelliert. Die Zuleitung des Gesetzentwurfes an den Landtag ist für das 4. Quartal 2015 geplant. Frage 3: Vor dem Hintergrund, dass Barrierefreiheit wie auch die Inklusion im Allgemeinen eine Querschnittsaufgabe darstellt, sind wie viele und vor allem welche Ministerien in den Prozess der Übernahme involviert? Zu Frage 3: Im Rahmen der Ressortabstimmung zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung werden alle Ministerien der Landesregierung beteiligt.