Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1233 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 448 der Abgeordneten Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/964 Schwimmen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 448 vom 26.03.2015: In aktuellen Pressemitteilungen wurde daraufhin gewiesen, dass in Brandenburg immer weniger Menschen schwimmen können. Dies wurde auf die schrumpfende Zahl von Schwimmbädern (Spaßbäder sind hier nicht gemeint) zurückgeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wo in Brandenburg gibt es Schwimmbäder (bitte Auflistung nach Ort)? 2. Wie viele Schwimmbäder wurden in Brandenburg in den letzten Jahren ge- schlossen (bitte Auflistung nach Ort und Jahr)? 3. Wie viele Schwimmbäder in Brandenburg sind von der Schließung bedroht (bitte Auflistung nach Ort)? 4. Wie ist der Schwimmunterricht an Schulen und Kitas in Brandenburg geregelt? 5. Wie viele Kitas bieten Schwimmunterricht an? 6. Wie viele Schwimmunterricht fällt an den Schulen Brandenburgs aus? 7. Wie definiert die Landesregierung „Nichtschwimmer“? 8. Wie hoch ist der Prozentsatz an Nichtschwimmer unter Brandenburgs Schü- lern? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wo in Brandenburg gibt es Schwimmbäder (bitte Auflistung nach Ort)? Zu Frage 1: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat mit Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte im Zeitraum 2008 bis 2011 eine Sportstättenerhebung als Ge- schäftsstatistik durchgeführt. Die erhobenen Daten wurden in den Folgejahren in Zu- sammenarbeit mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten aktualisiert. In der derzeit vorliegenden Sportstättenstatistik sind 107 Schwimmbäder erfasst. Die Schwimmbäder befinden sich in den nachfolgend dargestellten Orten: Tabelle 1: Orte mit Schwimmhallen Bad Belzig Bad Liebenwerda Bad Saarow Bad Wilsnack Beelitz Berge Brandenburg an der Havel Cottbus Doberlug-Kirchhain Eberswalde Eisenhüttenstadt Finsterwalde Frankfurt (Oder) Forst (Lausitz) Fürstenwalde/Spree Guben Hennigsdorf Kleinzerlang Königs Wusterhausen Lauchhammer Lindow/Mark Luckenwalde Ludwigsfelde Lübben Lübbenau/Spreewald Neuruppin Potsdam Rathenow Ruhland Schwedt (Oder) Schönefeld Senftenberg Spremberg Strausberg Templin Wildau Wittenberge Wittstock/Dosse Wusterhausen/Dosse Quelle: Sportstättenstatistik Brandenburg 2011 Tabelle 2: Orte mit Freibädern Altdöbern Bad Belzig Bad Freienwalde Beelitz Bernau Calau Crinitz Dahme/Mark Dietersdorf Falkensee Golzow Golßen Goßmar Großräschen Großthiemig Brandenburg an der Havel Buckow Finsterwalde Forst (Lausitz) Guben Görzke Halbe Heideblick Herzberg Jüterbog Karstädt Kleinmachnow Luckau Luckenwalde Merzdorf Nauen Neuenhagen bei Berlin Neustadt/Dosse Neuzelle Niedergörsdorf Niemegk Ortrand Perleberg Premnitz Pritzwalk Putlitz Schönfeld Spremberg Treuenbrietzen Tröbitz Vetschau/Spreewald Welzow Wiesenburg/Mark Quelle: Sportstättenstatistik Brandenburg 2011 Frage 2: Wie viele Schwimmbäder wurden in Brandenburg in den letzten Jahren geschlossen (bitte Auflistung nach Ort und Jahr)? Frage 3: Wie viele Schwimmbäder in Brandenburg sind von der Schließung bedroht (bitte Auflistung nach Ort)? Zu den Fragen 2 und 3: Zu den Schließungen von Schwimmbädern oder von Schließung bedrohten Schwimmbädern in den letzten Jahren liegen der Landesregierung keine Erkenntnis- se vor. Frage 4: Wie ist der Schwimmunterricht an Schulen und Kitas in Brandenburg geregelt? Zu Frage 4: Die Erteilung des Schwimmunterrichts ist verbindlicher Inhalt im Rahmenlehrplan der Grundschule und der Sekundarstufe I. In der gymnasialen Oberstufe gehört „Bewe- gen im Wasser“ zu den zur Auswahl stehenden Bewegungsfeldern, von denen zwei verbindlich zu unterrichten sind. Die Verantwortung für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstät- ten obliegt den Trägern der Einrichtungen. Eingriffe in die Trägerhoheit bedürfen ei- ner gesetzlichen Grundlage. Diese Grundlagen bieten das Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches ─ Kinder- und Jugendhilfe, das Kinder- tagesstättengesetz (KitaG) und seine Verordnungen. Eine Vorgabe, Schwimmunter- richt anzubieten, ist im KitaG nicht enthalten. Frage 5: Wie viele Kitas bieten Schwimmunterricht an? Zu Frage 5: Es werden von den 1.830 Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg keine Da- ten erhoben, die die konkrete pädagogische Arbeit betreffen. Die Landesregierung verfügt daher nicht über die erfragte Information. Frage 6: Wie viele Schwimmunterricht fällt an den Schulen Brandenburgs aus? Zu Frage 6: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor, da der Unterrichtsausfall nicht bezogen auf Unterrichtsfächer erhoben wird. Frage 7: Wie definiert die Landesregierung „Nichtschwimmer“? Zu Frage 7: Nichtschwimmer sind Schülerinnen und Schüler, die schwimmend weniger als 25 m zurücklegen können. Frage 8: Wie hoch ist der Prozentsatz an Nichtschwimmer unter Brandenburgs Schülern? Zu Frage 8: Die Daten zur Schwimmfähigkeit werden zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 im Rah- men der Schuldatenerhebung erfasst. Zum Stichtag 06.10.2014 lag der Prozentsatz von Nichtschwimmern an Grundschulen bei 7,61 %.