Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1240 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 436 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/936 Auswirkungen der Eröffnungsverschiebung des BER für Unternehmen Wortlaut der Kleinen Anfrage 436 vom 23.03.2015: Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH haben am 8. Mai 2012 die Verschiebung des Eröffnungstermins für den neuen Flughafen in Schönefeld verkündet. Am 17. Mai 2012 wurde der 17. März 2013 als neuer Eröffnungstermin benannt. Viele Unternehmen, die sich an und im neuen Flughafen ansiedeln wollen, sind von dieser Verschiebung des Eröffnungstermins unmittelbar betroffen. Nunmehr sind über 2,5 Jahre vergangen und ein Eröffnungstermin liegt in weiter Ferne. Angepeilt ist ein Termin im Zeitraum Juni 2017 bis September 2017. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unternehmen sind betroffen? 2. Wie viele Unternehmen haben gegenüber dem Flughafen Schadensersatz angemeldet? 3. Wurde Schadensersatz an betroffene Unternehmen ausgezahlt? 4. Wenn ja: Wie hoch liegt die Gesamtsumme für bereits geleisteten Scha- densersatz und wie viele Unternehmen wurden entschädigt? 5. Sieht die Landesregierung eine wirtschaftliche Gefährdung für die Unter- nehmer und Dienstleister, die sich ab 1. Juni am BER eingemietet haben und ihr Geschäft in Folge der Eröffnungsverschiebung bislang nicht eröffnen konnten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 6. Sieht die Landesregierung eine wirtschaftliche Gefährdung für Unternehmen die sich im Umfeld des Flughafens angesiedelt haben bzw. dies wollten (bspw. Taxi- und Zuliefererunternehmen) 7. Welche Unterstützung will die Landesregierung den Firmen anbieten, die durch die Fehlpolitik der Flughafengesellschaft in Gefahr geraten sind und dadurch teilweise vor dem finanziellen Aus stehen? 8. Wie bewertet die Landesregierung die Verträge am BER, insbesondere im Hinblick auf die Passage, dass Unternehmer erst bei einer 18 Monate verspäteten Fertigstellung einen Anspruch auf Schadensersatz haben nach nunmehr 34 Monaten? Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache im Hinblick auf den rechtlichen Grundsatz von Treu und Glaube? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Antworten beruhen überwiegend auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie viele Unternehmen sind betroffen? Zu Frage 1: Im Bereich Non Aviation sind 71 Vertragspartner mit insgesamt 150 Gewerbeeinheiten am BER aktiv. Dabei handelt es sich um Gewerbetreibende aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Automatenbetrieb, Autovermietung, Parkraumbewirtschaftung und sonstige Dienstleistungen. Darüber hinaus sind mit weiteren 8 Vertragspartnern Verträge für Image-Werbestandorte geschlossen worden. Frage 2: Wie viele Unternehmen haben gegenüber dem Flughafen Schadensersatz angemeldet ? Zu Frage 2: Seit 2012 haben fast 60 Unternehmen Ansprüche auf Schadensersatz angemeldet. Frage 3: Wurde Schadensersatz an betroffene Unternehmen ausgezahlt? Zu Frage 3: Viele der erhobenen Forderungen sind nicht beziffert und nicht begründet. Derzeit sind 3 Klageverfahren wegen Schadensersatz in Folge der Inbetriebnahmeverschiebung 2012 anhängig. Hervorzuheben ist jedoch, dass die FBB mit den meisten betroffenen Unternehmen einvernehmlich wirtschaftlich tragfähige Ersatzlösungen gefunden hat. So wurden zum Beispiel Mietflächen am Flughafen Tegel geschaffen oder es wurde eine Anpassung der Vertragslaufzeit vereinbart. Frage 4: Wenn ja: Wie hoch liegt die Gesamtsumme für bereits geleisteten Schadensersatz und wie viele Unternehmen wurden entschädigt? Zu Frage 4: Die Höhe geleisteter Zahlungen oder der Umfang eingegangener wirtschaftlicher Verpflichtungen sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der FBB und unterliegen zusätzlich den geschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarungen. Frage 5: Sieht die Landesregierung eine wirtschaftliche Gefährdung für die Unternehmer und Dienstleister, die sich ab 1. Juni am BER eingemietet haben und ihr Geschäft in Folge der Eröffnungsverschiebung bislang nicht eröffnen konnten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Frage 6: Sieht die Landesregierung eine wirtschaftliche Gefährdung für Unternehmen die sich im Umfeld des Flughafens angesiedelt haben bzw. dies wollten (bspw. Taxi- und Zuliefererunternehmen )? Zu den Fragen 5 und 6: Es ist naheliegend, dass sich die Inbetriebnahmeverschiebung auf die betroffenen Unternehmen wirtschaftlich nachteilig ausgewirkt hat. Deshalb hat die FBB unmittelbar nach der Bekanntgabe mit jedem einzelnen Mieter Kontakt aufgenommen um die entstandene jeweilige Situation zu bewerten. Im Anschluss daran wurde aus Kulanzgründen über individuelle Vereinbarungen verhandelt, um die aus der Verschiebung resultierenden Nachteile und Risiken zu reduzieren. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass ein brandenburgisches Unternehmen durch die Inbetriebnahmeverschiebung in seinem Bestand gefährdet wurde. Frage 7: Welche Unterstützung will die Landesregierung den Firmen anbieten, die durch die Fehlpolitik der Flughafengesellschaft in Gefahr geraten sind und dadurch teilweise vor dem finanziellen Aus stehen? Zu Frage 7: Die Landesregierung bietet Firmen, die ihren Sitz in Brandenburg haben und in eine Problemlage geraten sind, zunächst eine Orientierungsberatung an. Je nach Fallkonstellation und ermittelten Ursachen für die einzelnen Problemlagen werden zum Beispiel die Wirtschaftskammern, die Investitionsbank des Landes Brandenburg oder die Bürgschaftsbank Brandenburg hinzugezogen, die mit ihren jeweiligen Instrumenten unterstützend zur Verfügung stehen. Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung die Verträge am BER, insbesondere im Hinblick auf die Passage, dass Unternehmer erst bei einer 18 Monate verspäteten Fertigstellung einen Anspruch auf Schadensersatz haben nach nunmehr 34 Monaten? Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache im Hinblick auf den rechtlichen Grundsatz von Treu und Glaube? Zu Frage 8: Mit Blick auf die anhängigen Klageverfahren zu einigen Verträgen – siehe Antwort zu Frage 3 – bewertet die Landesregierung diese Verträge gegenwärtig nicht.