Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1244 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 389 der Abgeordneten Rainer Genilke und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/846 Öffentlich-Private Partnerschaften im Bereich der Infrastruktur Wortlaut der Kleinen Anfrage 389 vom 11.03.2015: Unter Öffentlich-Privaten Partnerschaften versteht man die längerfristige vertraglich geregelte Zusammenarbeit von privaten Investoren und öffentlicher Hand. Aktuell wird über die Möglichkeit diskutiert im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften wichtige Projekte im Bereich der Infrastruktur umzusetzen, welche ansonsten nicht realisiert werden würden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Realisierung von Infrastrukturprojekten im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften? 2. Hat sich diese Bewertung der Landesregierung im Laufe der Zeit verändert? (falls ja, warum war dies der Fall?) 3. Wie werden Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft im Hinblick auf den Haushalt behandelt, handelt es sich bei den eingegangenen Verbindlichkeiten um Schulden? 4. Wie viele und welche Projekte im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften wurden im Land Brandenburg bisher geplant oder durchgeführt? (bitte aufschlüsseln nach kommunaler-, Landes- und Bundesebene, den jeweiligen öffentlichen sowie privaten Partnern, dem Realisierungsstand sowie dem Investitionsvolumen ) 5. Welche vertraglichen Regelungen wurden für die Öffentlich-Privaten Partnerschaften auf Landesebene jeweils getroffen, insbesondere in Hinblick auf Nutzungsdauer /Bindungsfristen, Nutzungsentgelt/Mietkosten pro Jahr und über die Vertragslaufzeit? 6. Wurden kommunale Projekte im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften durch Fördermittel des Landes gefördert? (falls ja, bitte Projekt und Fördersumme auflisten) 7. Auf welcher Grundlage entscheidet die Landesregierung darüber, ob ein Projekt im Rahmen Öffentlich-Rechtlicher Partnerschaft durchgeführt wird? Wie haben sich diese Kriterien im Laufe der Zeit verändert? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Realisierung von Infrastrukturprojekten im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften? zu Frage 1: Die Landesregierung hat sich dazu bekannt, keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der Öffentlich-Privaten Partnerschaft zu realisieren. Frage 2: Hat sich diese Bewertung der Landesregierung im Laufe der Zeit verändert? (falls ja, warum war dies der Fall?) zu Frage 2: Nein, siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie werden Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft im Hinblick auf den Haushalt behandelt, handelt es sich bei den eingegangenen Verbindlichkeiten um Schulden? zu Frage 3: Dem Grundsatz der Haushaltsklarheit entsprechend, werden die vertraglichen Verpflichtungen bei der Veranschlagung von ÖPP-Projekten in der „Übersicht über Sonderfinanzierungsverfahren (Öffentlich Private Partnerschaften und private Vorfinanzierungen öffentlicher Baumaßnahmen)“ als Anlage zum jeweiligen Haushaltsplan transparent gemacht. ÖPP-Vertragsmodelle erlauben dem Staat alternativ zur direkten kreditfinanzierten Investition die Finanzierung von Staatsaufgaben, indem er auf private Dritte zurückgreift , die sich unter anderem auch zur Finanzierung bereit erklären. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts an den Auftragnehmer eines ÖPP-Vertragsmodells stellt eine Verwaltungsschuld und damit grundsätzlich keine Kreditaufnahme im Sinne des Artikels 115 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der entsprechenden landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen dar. Frage 4: Wie viele und welche Projekte im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften wurden im Land Brandenburg bisher geplant oder durchgeführt? (bitte aufschlüsseln nach kommunaler-, Landes- und Bundesebene, den jeweiligen öffentlichen sowie privaten Partnern, dem Realisierungsstand sowie dem Investitionsvolumen) zu Frage 4: Im Land Brandenburg wurden nachstehende Projekte im Rahmen einer ÖPP geplant bzw. durchgeführt: Kommunale ÖPP → siehe Anlage 1 zu Frage 4. Landes ÖPP → siehe Anlage 2 zu Frage 4. Bundes ÖPP → siehe Anlage 3 zu Frage 4. Frage 5: Welche vertraglichen Regelungen wurden für die Öffentlich-Privaten Partnerschaften auf Landesebene jeweils getroffen, insbesondere in Hinblick auf Nutzungsdauer /Bindungsfristen, Nutzungsentgelt/ Mietkosten pro Jahr und über die Vertragslaufzeit ? zu Frage 5: Bei allen Projekten entsprechend der Anlage 2 zu Frage 4 wurde der private Partner mit der Planung, Errichtung, Finanzierung und dem Betrieb des Gebäudes beauftragt . Die jeweiligen Grundstücke gehören dem öffentlichen Auftraggeber, also dem Land Brandenburg. Das Land bleibt „Inhaber“ des Grundstücks (deshalb Inhabermodell ) und ist damit von Anfang an rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer sowohl an dem Grundstück als auch an dem Gebäude. Daher handelt es sich bei den zu leistenden Zahlungen auch nicht um eine Miete. Nach der Abnahme der Bauleistungen zahlt das Land (bzw. der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen - BLB) Raten für die bei der Realisierung entstandenen Kosten (= Bauund Finanzierungskosten) in Form jährlicher Zins- und Tilgungsraten über 30 Jahre. Neben der Erbringung von Planungs- und Bauleistungen übernimmt der private Auftragnehmer nach der Abnahme auch alle notwendigen Leistungen, um das Gebäude über 30 Jahre zu betreiben und in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Für diese Leistungen wurde die Zahlung von Pauschalen vertraglich vereinbart. Mit den vereinbarten Pauschalen werden technische, infrastrukturelle und kaufmännische Gebäudemanagementleistungen abgegolten. Die vertraglich vereinbarten Zahlungen untergliedern sich in:  die Raten für die Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie die  Pauschalen für Gebäudemanagementleistungen. Beim Neubau des Landtagsgebäudes des Brandenburgischen Landtages werden mit den vereinbarten Pauschalen die vom Auftragnehmer zu garantierenden Verbrauchsmengen für Strom, Wärme, Kälte, Wasser, Abwasser und Müll und umfassendere technische, infrastrukturelle und kaufmännische Gebäudemanagementleistungen abgegolten. Die konsumtiven Finanzierungsanteile über die Vertragslaufzeit betragen beim  Neubau des Landtagsgebäudes insgesamt 57.179 T€,  MdF-Neubau insgesamt 11.506 T€,  Neubau Bürokomplex Henning-von-Tresckow-Straße (Haus S) insgesamt 15.664 T€. Die jährlichen konsumtiven Finanzierungsanteile reduzieren sich mit zunehmender Tilgung der jährlichen investiven Finanzierungsanteile. Dabei bleiben die jährlichen Finanzierungsraten bestehend aus investiven und konsumtiven Finanzierungsanteilen insgesamt gleich. Die Ausgaben für Gebäudemanagementleistungen über die Vertragslaufzeit betragen beim  Neubau des Landtagsgebäudes insgesamt 88.323 T€,  MdF-Neubau insgesamt 14.239 T€,  Neubau Bürokomplex Henning-von-Tresckow-Straße (Haus S) Haus S insge- samt 27.385 T€. Durch eine vertraglich vereinbarte Indexierung, die der Lohn- und Preisentwicklung Rechnung trägt, ändern sich ferner die Ausgaben für Gebäudemanagementleistungen in der Vertragslaufzeit. Private Vertragspartner und ihre Nachunternehmer haben sich zum Beispiel vertraglich verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten . Ändert sich dieser, haben sie das Recht, die Pauschalen anzupassen. Für die bereits 1997 begonnene Infrastrukturmaßnahme Ortsumfahrung Fürstenwalde , welche im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbauverwaltung liegt, wurden aufgrund der gewählten ÖPP-Form, private Vorfinanzierung nach dem Mogendorfer Modell, keine derartigen Regelungen getroffen. Frage 6: Wurden kommunale Projekte im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften durch Fördermittel des Landes gefördert? (falls ja, bitte Projekt und Fördersumme auflisten) zu Frage 6: Kommunale Projekte im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften wurden durch Fördermittel des Landes nicht gefördert. Frage 7: Auf welcher Grundlage entscheidet die Landesregierung darüber, ob ein Projekt im Rahmen Öffentlich-Rechtlicher Partnerschaft durchgeführt wird? Wie haben sich diese Kriterien im Laufe der Zeit verändert? zu Frage 7: Nach § 7 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. § 7 Absatz 2 LHO bestimmt, dass für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen sind. In Satz 2 dieser Vorschrift wird klargestellt, dass dabei auch die mit den Maßnahmen verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen ist. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind für die jeweilige Beschaffungsvariante die Auswirkungen unter Berücksichtigung der Risikoverteilung des ÖPP-Modells im Vergleich zur traditionellen Haushaltsfinanzierung darzustellen. Dementsprechend wird das konkrete Ausschreibungsergebnis einem vorab ermittelten Vergleichswert für die konventionelle Beschaffung PSC (Public Sector Comparator) gegenübergestellt. Basiswert für die Kosten des PSC bilden die Kosten für die Planungs- und Bauphase, für die Betriebs- und Unterhaltungspauschale einschließlich der Bauzeitzinsen und den Risiken in der Errichtungs - und Nutzungsphase. Die wesentlichen Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind in der Verwaltungsvorschrift Nr. 2.6 zu § 7 LHO festgelegt. Diese wurde mit Erlass des Finanzministeriums vom 14. Mai 2007 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27 vom 11. Juli 2007, Seite 1427 ff.) eingeführt und ist seit 12. Juli 2007 unverändert in Kraft. Anlage 1 zur Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 389 Kommunale ÖPP Bezeichnung der Investitionsmaßnahme Öffentlicher Partner Privater Partner Investitionssumme Realisierungsstand Kreisfreie Städte Brandenburg a. d. H. 1. Altstädtisches Rathaus 1. Stadt Brandenburg an der Havel 1. MBN Bau AG 8.580.897 E in Nutzung 2. Sanierung von 4 Schulen und Sporthallen-Neubau 2. Stadt Brandenburg an der Havel, Eigenbetrieb „Zentrales Gebäude - und Liegenschaftsmanagement 2. SKE Facility Management GmbH 11.852.540 E Fertigstellung 2012 (GLM)" Brandenburg a. d. H. 3. Sanierung von 4 Schulgebäuden Stadt Brandenburg an SKE Facility 14.105.000 E Fertigstellung 2013 Eigenbetrieb „Zentrales Gebäude - und Liegenschaftsmanagement " sowie Neubau einer Sporthalle der Havel, Eigenbetrieb „Zentrales Gebäude - und Liegenschaftsmanagement Management GmbH (GLM)" Cottbus 1. Errichtung eines spart- und frei- zeitorientierten Bäderzentrums Cottbus Stadt Cottbus Aqua-Vital GmbH, Industriebau Wernigerode GmbH, CommerzLeasing 16.685.572 € in Nutzung 2. Sanierung des Schulstandortes Stadt Cottbus Fa. Rochlitzer & 9.748.314 E in Nutzung Muskauer Platz 1 a Rübner GmbH Seite 1 von 3 Bezeichnung der Investitionsmaßnahme Öffentlicher Partner Privater Partner Investitionssumme Realisierungsstand Landkreise Landkreis OberspreewaldLausitz Gymnasium „SeeCampus" in Schwarzheide Landkreis Oberspreewall -Lausitz PPP SeeCampus Niederlausitz GmbH (Tochter der HERMANN KIRCHNER Projektgesellschaft mbH) 23.400.000 € Fertigstellung 2011 Kreisangehöriger Bereich Landkreis DahmeSpreewald Bestensee Neubau und Betrieb einer 2- Feldsporthalle Gemeinde Bestensee Sport StadiaNet GmbH 3.488.000 € Fertigstellung 2006 Landkreis Elbe-Elster 1. Finsterwalde 2. Elsterwerda Bau und Finanzierung eines vollstationären Pflegeheimes Sanierung des Stadthauses Stadt Finsterwalde Stadt Elsterwerda Public Consult Pflegeheim für Finsterwalde GmbH KI — Gesellschaft für Kommunalinvestitio - nen mbH 8.570.000 € 3.425.655 € Fertigstellung 2009 in Nutzung Landkreis MärkischOderland Neuenhagen bei Berlin 1. Bau Kita Rasselbande 2. Bau Kita FrohSinn /Gartenstadthalle Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Bau-Union Potsdam GmbH Bau-Union Potsdam GmbH 1.638.039 € 4.102.208 € Fertigstellung 2001 Fertigstellung 2003 Seite 2 von 3 Bezeichnung der Investitionsmaßnahme Öffentlicher Partner Privater Partner Investitionssumme Realisierungsstand Neuenhagen bei Berlin 3. Bau Bürgerhaus Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Ed. Züblin AG 6.729.412 € Fertigstellung 2011 Landkreis Oder-Spree Grünheide (Mark) Errichtung eines zweizügigen Gym- nasiums Gemeinde Grünheide (Mark) Ed. Züblin AG 3.526.856 € Fertigstellung 2007 Landkreis PotsdamMittelmark Werder (Havel) „Blüten Therme" Werder (Havel) Stadt Werder an der Kristall Bäder 18.000.000 E in Durchführung Havel AG Landkreis Teltow-Fläming 1. Am Mellensee Neubau eines Verwaltungsgebäu- des für die Gemeindeverwaltung Gemeinde Am Mellensee Wohnungsbauund Verwal- 1.380.000 € in Nutzung tungsgesellschaft Am Mellensee mbH 2. Ludwigsfelde Neubau eines Zweckgebäudes mit Tribüne im Waldstadion Ludwigsfelde Stadt Ludwigsfelde CIEMA Handelsgesell -schaft mbH 2.380.000 € in Nutzung 3. Rangsdorf Neubau eines Verwaltungsgebäudes zur Nutzung als Rathaus und Räumen für öffentliche Einrichtungen Gemeinde Rangsdorf CIEMA Handelsgesell -schaft mbH 4.000.445 E in Nutzung Seite 3 von 3 Anlage 2 zur Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 389 Landes ÖPP Bezeichnung der Investitionsmaßnahme Öffentlicher Partner Privater Partner Investitionssumme Realisierungsstand In Nutzung (Fertigstellung 2010) Neubau Ministerium der Finanzen Land Brandenburg vertreten durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) Strabag Real Estate 17.207.000 € Neubau Landtagsgebäude Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Finanzen BAM PPP Landtag Brandenburg Projektgesellschaft mbH 129,730.000 E In Nutzung (Fertigstellung 2013) Neubau Bürokomplex Henning- von-Tresckow-Str. (Haus S) Land Brandenburg vertreten durch den BLB Strabag Real Estate 44.849.000 € In Realisierung (Fertigstellung 2015) Ortsumfahrung Fürstenwalde Land Brandenburg vertreten durch das Straßenbauamt Frankfurt/O. Bietergemeinschaft Dyckerhoff & Widmann AG, Victor Buyck Stahlbau GmbH/ Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co KG in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anlagen -Leasing GMBH bzw. der Bayrischen Landesbank 16.400.000 € In Nutzung (Fertigstellung 1999) Anlage 3 zur Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 389 Bundes ÖPP Bezeichnung der Investitionsmaßnahme Öffentlicher Partner Privater Partner Investitionssumme Realisierungsstand Ortsumfahrung Wustermark Bundesrepublik Deutsch- land, vertreten durch das Straßenbauamt Potsdam Fa. Max Bögl Generalauftragnehmer in Zusammenarbeit mit der Bayrischen Landesbank 45.000.000 € In Nutzung Ausbau der Al 0/A 24 775.000.000 E In Vorbereitung Page 1 Page 2 Page 3 Page 1 Page 1