Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1259 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 445 des Abgeordneten Stefan Hein fraktionslos Drucksache 6/961 Pensionsfond des Landes Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 445 vom 25.03.2015: Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 267 des Abgeordneten Christoph Schulze (DS 6/821) geht hervor, dass 17.236.660 Euro des Pensionsfonds des Landes Brandenburg in Form von Bankanleihen mit Gewährträgerhaftung bei der ehemaligen Kärntner Landesbank Hypo Alpe-Adria Bank International AG angelegt wurden. Im Jahr 2009 übernahm die Republik Österreich die finanziell massiv bedrohte Hypo Alpe-Adria Bank International AG zu 100% von der Bayern LB. Die österreichische Finanzmarktaufsicht und die österreichische Regierung haben nun ein Zahlungsmoratorium für die Hypo-Alpe-Abwicklungsbank Heta Asset Resolution verhängt. 2014 verabschiedete das österreichische Parlament ein Sondergesetz, das einen Ausschluss der Gewährträgerhaftung bzw. einen Schuldenschnitt zulasten der Gläubiger zur Folge haben könnte. Laut eines FAZ Artikels vom 06.03.2015 wird ein Schuldenschnitt von 50% erwartet. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind durch das verhängte Zahlungsmoratorium Einnahmeausfälle für den Pensi- onsfond entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe? 2. Wann wurden Anleihen (Kaufdatum und Höhe) der Hypo Alpe-Adria Bank Inter- national AG erworben? 3. Wurden nach der Verstaatlichung bzw. nach Einsetzung der Abwicklungsgesell- schaft Heta Asset Resolution weitere Anlagen für den Pensionsfond erworben? 4. Ist nach §5 (1) der Anlagerichtlinien zum Versorgungsfond des Landes Branden- burg eine Umschichtung vorzunehmen? Wurden die Wertpapiere der Hypo AlpeAdria Bank International AG nach Bekanntwerden des Zahlungsmoratoriums bereits veräußert? Wenn nein, warum nicht? 5. Der Anteil der erworbenen Bankanleihen der Hypo Alpe-Adria Bank International AG am gesamten Volumen des Versorgungsfonds (zum 31.12.2013 in Höhe von 328.877.203 Euro, siehe Kleine Anfrage 267) beträgt für das Jahr 2013 5,24%. Aus den quantitativen Beschränkungen der Anlagerichtlinien zum Versorgungsfond des Landes Brandenburg, gesetzlich festgeschrieben im §4 (1) d, wird ersichtlich , dass die Beschränkung für Aktien von Unternehmen auf 5% beschränkt ist. Trifft dies nicht auch äquivalent auf Emittenten von Schuldscheinen zu? Wenn ja, warum wurde diese 5% Schwelle überschritten? 6. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, sollte ein Schuldenschnitt zulasten der Gläubiger auch die Anlagen des Pensionsfonds betreffen? 7. Wäre der Brandenburgische Pensionsfond gegenüber etwaigen Ausfällen der Gewährträgerhaftung versichert? 8. Beabsichtigt die Landesregierung wie etwa die Bayern LB, die FMS Wertmanagement und die Norddeutsche Landesbank (Nord LB) gegen das Zahlungsmoratorium zu klagen? 9. Wie hoch sind die Rückstellungen des Pensionsfonds für Anlageausfälle? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind durch das verhängte Zahlungsmoratorium Einnahmeausfälle für den Pensionsfond entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe? zu Frage 1: Das befristete Moratorium über die Heta Asset Resolution AG wurde am 01.03.2015 ausgesprochen und gilt bis 31.05.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Heta weder Zinsen noch Tilgungen an die betroffenen Gläubiger zahlen. Für die vom Versorgungsfonds gehaltenen Wertpapiere der Heta fallen in diesem Zeitraum keine planmäßigen Tilgungen an. Jedoch sind die regelmäßig wiederkehrenden Kuponzahlungen von dem Moratorium betroffen. Diese belaufen sich auf 651.675 EUR in dem betreffenden Zeitraum. Aktuell handelt es sich um einen Aufschub der Zahlungen. Ob aus dem verhängten Moratorium tatsächlich Einnahmeausfälle für den Versorgungsfonds resultieren, wird sich zeigen. Frage 2: Wann wurden Anleihen (Kaufdatum und Höhe) der Hypo Alpe-Adria Bank International AG erworben? zu Frage 2: Der Versorgungsfonds hat in den Jahren 2010, 2011 und 2013 Anleihen der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bank International AG erworben. Im Jahr 2010 wurden drei Anleihen im Wert von 10,3 Mio. EUR, in 2011 eine Anleihe im Wert von 180.000 EUR und in 2013 drei Anleihen im Wert von 6,7 Mio. EUR erworben. Das Wertpapier, welches in 2011 erworben wurde, sowie eins, welches in 2013 erworben wurde, wurden am 23.09.2014 verkauft und befinden sich aktuell nicht mehr im Portfolio des Versorgungsfonds. Frage 3: Wurden nach der Verstaatlichung bzw. nach Einsetzung der Abwicklungsgesellschaft Heta Asset Resolution weitere Anlagen für den Pensionsfond erworben? zu Frage 3: Die Hypo Alpe Adria wurde im Dezember 2009 verstaatlicht und die Überführung in die Abwicklungsgesellschaft Heta Asset Resolution erfolgte im Oktober 2014. Die Käufe für die in Antwort 2 genannten Wertpapiere wurden in dem Zeitraum nach der Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria 2010-2013 getätigt. Frage 4: Ist nach §5 (1) der Anlagerichtlinien zum Versorgungsfond des Landes Brandenburg eine Um-schichtung vorzunehmen? Wurden die Wertpapiere der Hypo Alpe-Adria Bank International AG nach Bekanntwerden des Zahlungsmoratoriums bereits veräußert ? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Gemäß § 5 Absatz 1 der Anlagerichtlinien zum Versorgungsfonds ist eine Umschichtung des Portfolios vorzunehmen, sofern der Anteil der Anlagen mit einem Rating von AA- bzw. Aa3 oder besser geringer als 15 von Hundert ist. Dieser Anteil beträgt zum 31.12.2014 34,35%. Die 15%-Grenze wurde in den vergangenen Jahren nicht unterschritten. Eine Portfolioumschichtung war daher nicht vorzunehmen. Die im Portfolio verbliebenen Anleihen wurden nicht verkauft. Aktuell handelt es sich um einen Aufschub der Zahlungen. Es bestehen weiterhin die Rechte aus den Anleihen (Gewährträgerhaftung des Bundeslandes Kärnten, alle Anleihen unterliegen dem deutschen Recht), die gegebenenfalls auch juristisch durchgesetzt werden müssten. Die Rechtslage ist hierbei sehr komplex. So hat die bundeseigene FMS Wertmanagement (Abwicklungsanstalt für die ehemalige Hypo Real Estate) die Heta Asset Resolution beim Landgericht Frankfurt auf 200 Mio. Euro plus Zinsen verklagt. Auch andere Kreditinstitute (z.B. die NRW-Bank) oder auch Internationale Organisationen wie die Weltbankgruppe prüfen juristische Schritte beim Ausbleiben von Zins- und Tilgungszahlungen der Heta. Die Gerichte werden entscheiden müssen, ob das Moratorium rechtmäßig ist. Sollten die Gerichte dies bejahen, gilt weiterhin der Grundsatz , dass Gläubiger durch ein Bankensanierungs- und Abwicklungsverfahren nicht schlechter gestellt werden dürfen als im Insolvenzfall. Im Ergebnis würde daher wohl auch dieser Grundsatz dazu führen, dass die Landesbürgschaft von Kärnten bestehen bleibt. Frage 5: Der Anteil der erworbenen Bankanleihen der Hypo Alpe-Adria Bank International AG am gesamten Volumen des Versorgungsfonds (zum 31.12.2013 in Höhe von 328.877.203 Euro, siehe Kleine Anfrage 267) beträgt für das Jahr 2013 5,24%. Aus den quantitativen Beschränkungen der Anlagerichtlinien zum Versorgungsfond des Landes Brandenburg, gesetzlich festgeschrieben im §4 (1) d, wird ersichtlich, dass die Beschränkung für Aktien von Unternehmen auf 5% beschränkt ist. Trifft dies nicht auch äquivalent auf Emittenten von Schuldscheinen zu? Wenn ja, warum wurde diese 5% Schwelle überschritten? zu Frage 5: Nein, die quantitative Begrenzung trifft nicht auf Emittenten von Schuldscheinen zu. Frage 6: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, sollte ein Schuldenschnitt zulasten der Gläubiger auch die Anlagen des Pensionsfonds betreffen? zu Frage 6: Eine Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden, ist vom Fortgang der Entwicklungen bei der Heta Asset Resolution AG abhängig. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche prüft der Versorgungsfonds alle Optionen. Diese können auch rechtliche Schritte gegen die Emittentin beinhalten. Frage 7: Wäre der Brandenburgische Pensionsfond gegenüber etwaigen Ausfällen der Gewährträgerhaftung versichert? zu Frage 7: Nein, eine Versicherung für ein solches Szenario existiert nicht. Frage 8: Beabsichtigt die Landesregierung wie etwa die Bayern LB, die FMS Wertmanagement und die Norddeutsche Landesbank (Nord LB) gegen das Zahlungsmoratorium zu klagen? zu Frage 8: Derzeit gibt es keine konkreten Pläne gegen das erlassene Moratorium juristisch vorzugehen. Die Rechtslage ist hierbei sehr komplex und die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen zivilrechtlichen Klagen der Gläubiger sehr unterschiedlich. So hat die Weltbankgruppe nachrangige Anleihen der Hypo Alpe Adria in Höhe von 150 Mio . Euro gezeichnet. Aufgrund der Statuten der Weltbank, welche auch von der Republik Österreich ratifiziert wurden, ist diese von jeder Enteignung von Vermögen der Weltbank ausgenommen. Bei der Bayerischen Landesbank handelt es sich um eine Klage, bei der sie die Rückzahlung von Krediten an die Hypo Alpe Adria fordert. Aktuell wird Brandenburg eine Entscheidung über die anhängigen Verfahren gegen die Hypo Alpe Adria/Heta Asset Resolution abwarten und sich daraus ergebene Optionen prüfen sowie entsprechende Maßnahmen einleiten. Frage 9: Wie hoch sind die Rückstellungen des Pensionsfonds für Anlageausfälle? zu Frage 9: Eine Rückstellung für Anlageausfälle existiert nicht.