Datum des Eingangs: 17.11.2014 / Ausgegeben: 24.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/129 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 14 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/41 Personalsituation in den Gerichten des Landes Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 14 vom 15. Oktober 2014: Die Justiz im Land Brandenburg gliedert sich in verschiedene Bereiche. Die Gerichte bilden mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie den Verwaltungs-, Arbeits-, Familien -, Sozial- und Finanzgerichten einen der wichtigsten Personal- und Sachkörper des Landes. Die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Judikative im Land Brandenburg muss auch für die kommenden Jahre sichergestellt werden und stellt einen Arbeitsschwerpunkt dar. Für die Gewährleistung dieser Aufgabe ist es notwendig, Engpässe und Problempunkte frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Ich frage die Landesregierung: 1. Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für überlange Gerichtsverfahren in Brandenburg? 2. Wie viele Personalstellen gab es in den Jahren 2009 bis 2014 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Verwaltungs-, Arbeits-, Familien-, Sozialund Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 3. Wie viele Planstellen gab es in den Jahren 2009 bis 2014 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz im Land Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 4. Wie viel Personalstellen entfielen in den Jahren 2009 bis 2014 in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium auf Richterinnen und Richter, auf Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst sowie auf die Raumpflegekräfte und sonstige Lohnempfänger und Personal in Ausbildung ? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 5. Wie stellt sich die Personalbedarfs- und Personaleinstellungsplanung auch im Hinblick auf die Fragen 2 bis 4 von 2015 bis zum Ende des Jahres 2018 dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 6. Wie stellen sich die Zahlen der (voraussichtlichen) Altersabgänge und sonstigen Fluktuation in den Jahren 2009 bis 2020 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Verwal- tungs-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 7. Wie hoch sind der Altersdurchschnitt, der Krankenstand sowie die Anzahl von Überstunden des Personals in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium in den Jahren 2009 bis 2014? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 8. Wie viele ehrenamtliche Richter waren in den Jahren 2009 bis 2014 in der jeweiligen Gerichtsbarkeit im Amt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 9. Wie viele Eingänge, Erledigungen und laufende Verfahren bestanden in den Jahren 2009 bis 2014 in den jeweiligen Instanzen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten und wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer? (SGB II Verfahren an den Sozialgerichten bitte gesondert ausweisen; Bitte eine tabellarische Darstellung) 10. Wie viele Eingänge und Erledigungen (Testamente und Erbverträge, Nachlass - und Teilungssachen, Grundbuchsachen, Betreuungen, Vormundschaften , Pfleg-schaften, Adoptionssachen, Kirchenaustritte und Registersachen, (eingetragene Vereine, Handelsregister A, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)) gab es in den Jahren 2009 bis 2014 bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit? (Bitte eine übersichtliche Darstellung) 11. Wie hoch waren in den Jahren 2009 bis 2014 die Ist-Einnahmen (Verwaltungseinnahmen , Einnahmen aus Zuweisungen/Zuschüssen) und IstAusgaben (Personal, Sachausgaben, Ausgaben für Zuweisungen/Zuschüsse, Bauausgaben) im Justizhaushalt des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 12. Wie viele Verzögerungsrügen gab es in den Jahren 2009 bis 2014? (Bitte eine tabellarische Darstellung) Welche Maßnahmen sind durch das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen ergriffen worden, um diese Verzögerungsrügen sowie Stand, Fortgang und Abschluss der davon betroffenen Verfahren zu erfassen? 13. In welcher Weise und mit welchen Zwischenergebnissen haben in den Jahren 2009 bis 2014 das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen einerseits zu erwartende Entschädigungsrisiken und andererseits Abhilfekosten durch zusätzliche Personal- beziehungsweise Richterstellen in Gerichten oder Spruchkörpern mit auffällig überdurchschnittlich langen Verfahrensdauern gegen einander abgewogen? 14. In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte in Brandenburg lag die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren 2009 bis Mitte 2014 mehr als 20 Prozent über dem zuletzt erfassten Bundesdurchschnitt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 15. In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte gab es in den Jahren 2009 bis Mitte 2014 mehr als 20 Prozent Verfahrensbestand mit mehr als einem Jahr Verfahrensdauer? (Bitte eine tabellarische Darstellung) 16. Waren in den Jahren 2009 bis 2014 Klagen bei den obersten Gerichten des Landes und Bundes, beim Landesverfassungsgericht, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Gerichten anhängig und erfolgreich? Wenn ja, wie viele (bitte aufgegliedert nach Gerichtsbarkeit , Gerichten und Jahren)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für überlange Gerichtsverfahren in Brandenburg? zu Frage 1: Die Problematik einer möglicherweise entschädigungsrechtlich relevanten Dauer von Verfahren betrifft in Brandenburg nicht alle Gerichtszweige gleichermaßen. Betroffen davon sind in erster Linie die erstinstanzlichen Gerichte der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanzgerichtsbarkeit. Zunächst hängt die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens vom Einzelfall ab, insbesondere von dem zur Sachverhaltsfeststellung erforderlichen Aufwand, welcher die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Gutachten umfassen kann. Abgesehen davon sind maßgeblich für die Situation in den genannten Gerichtsbarkeiten in Zeiten sehr hoher Verfahrenseingänge entstandene Bestände, die neben den neu eingehenden Verfahren zu erledigen sind. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat es sich trotz einer gemessen an den Eingangszahlen auskömmlichen Personalausstattung als schwierig erwiesen, die in den 1990er Jahren infolge einer hohen Zahl von Verfahren aus dem Asylrecht sowie komplexer Verfahren aus dem Bereich des vereinigungsbedingten Sonderrechts aufgelaufenen Bestände abzubauen. Das 2010 eingeführte Gesamtkonzept zum Abbau der Altbestände in der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat mithilfe einer vorübergehenden Personalverstärkung im richterlichen Bereich allerdings zu einer Verringerung des Bestandes an Altverfahren um 65 % geführt. Während 2007 die durchschnittliche Verfahrensdauer erledigter Klageverfahren 35 Monate betrug, konnte im Jahr 2013 eine durchschnittliche Verfahrensdauer von noch 14,7 Monaten verzeichnet werden, die sich auch im 1. Halbjahr des Jahres 2014 verstetigt hat, vgl. auch Antwort zu Frage 9. In der Sozialgerichtsbarkeit beruht die Belastung auf den seit Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetzgebung zum 1. Januar 2005 immens gestiegenen und auf hohem Niveau stagnierenden Verfahrenseingängen. Die Zahl der jährlich eingehenden Klageverfahren einschließlich der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat sich seither mehr als verdoppelt. Trotz umfangreicher personeller Verstärkung durch die Schaffung zusätzlicher Planstellen und die Unterstützung durch abgeordnete Kräfte anderer Gerichtsbarkeiten sowie einer im Bundesvergleich überdurchschnittlichen Erledigungsleistung ließ sich ein Anstieg der Bestände und der Dauer der Verfahren nicht vermeiden. Unter diesen Umständen muss darauf hingewiesen werden, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer an den Sozialgerichten trotz dieser außergewöhnlichen Herausforderungen den Bundesschnitt gleichwohl lediglich um ca. zweieinhalb Monate überschreitet. Zum 1. Oktober 2014 wurden hier sechs weitere Kräfte im richterlichen Dienst eingestellt. In der Finanzgerichtsbarkeit, deren Bestandsproblem wesentlich auf die Fusion der Fachobergerichte zurückzuführen ist, sind in erheblichem Umfang neue Stellen und ein weiterer Senat eingerichtet worden, um die Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen. Frage 2: Wie viele Personalstellen gab es in den Jahren 2009 bis 2014 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Verwaltungs-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 2: Hinsichtlich der Zahlen für die Jahre 2009 bis 2013 wird auf die jeweilige Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 91 (Drs. 5/375, dort zu Frage 1), 947 (Drs. 5/2476, dort zu Frage 1), 1594 (Drs. 5/4162, dort zu Frage 1), 2408 (Drs. 5/6202, dort zu Frage 1) und 3024 (Drs. 5/7738, dort zu Frage 2) verwiesen. Im Haushaltsplan 2014 sind folgende Planstellen und Stellen ausgebracht: a) Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 2.363 Planstellen und Stellen b) Verwaltungsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 090 - Gesamt: 147 Planstellen und Stellen c) Finanzgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 100 - Gesamt: 92 Planstellen und Stellen d) Arbeitsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 110 - Gesamt: 89 Planstellen und Stellen e) Sozialgerichtsbarkeit - Kapitel 04 120 - Gesamt: 178 Planstellen und Stellen f) Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 121 - Gesamt: 119 Planstellen und Stellen Frage 3: Wie viele Planstellen gab es in den Jahren 2009 bis 2014 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz im Land Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 3: Im Sinne einer vollständigen Übersicht über die Stellenanzahl im Justizbereich wird die Anzahl der Planstellen und Stellen angegeben. Hinsichtlich der Zahlen für die Jahre 2009 bis 2013 wird auf die jeweilige Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 91 (Drs. 5/375, dort zu Frage 2), 947 (Drs. 5/2476, dort zu Frage 2), 1594 (Drs. 5/4162, dort zu Frage 2), 2408 (Drs. 5/6202, dort zu Frage 2) und 3024 (Drs. 5/7738, dort zu Frage 3) verwiesen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg gibt es im Jahr 2014 insgesamt 5.033 Planstellen und Stellen. Frage 4: Wie viel Personalstellen entfielen in den Jahren 2009 bis 2014 in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium auf Richterinnen und Richter, auf Personal im höheren , im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst sowie auf die Raumpflegekräfte und sonstige Lohnempfänger und Personal in Ausbildung? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 4: Hinsichtlich der Zahlen für die Jahre 2009 bis 2013 wird auf die jeweilige Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 91 (Drs. 5/375, dort zu Frage 3), 947 (Drs. 5/2476, dort zu Frage 3), 1594 (Drs. 5/4162, dort zu Frage 3), 2408 (Drs. 5/6202, dort zu Frage 3) und 3024 (Drs. 5/7738, dort zu Frage 4) verwiesen. In der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium der Justiz entfallen im Jahr 2014 auf die einzelnen Dienste nachfolgende Planstellen und Stellen: a) Ministerium der Justiz - Kapitel 04 010 - Gesamt: 125 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 50 Planstellen - gehobener Dienst 38 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 36 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 1 Stelle b) Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 2.363 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 524 Planstellen (Richter: 514 Planstellen; sonst. h. D.: 10 Planstellen) - gehobener Dienst 524 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 1.162 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 153 Planstellen und Stellen Zudem sind 10 sonstige Stellen im Kapitel 04 040 für Richter auf Probe ausgebracht. c) Verwaltungsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 090 - Gesamt: 147 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst (Richter) 76 Planstellen - gehobener Dienst 11 Planstellen - mittlerer Dienst 53 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 7 Planstellen und Stellen Zudem sind 15 sonstige Stellen im Kapitel 04 020 für Richter auf Probe zur Unterstützung der Verwaltungsgerichte zum Abbau von Altverfahren ausgebracht. d) Finanzgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 100 - Gesamt: 92 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 48 Planstellen (Richter: 47 Planstellen; sonst. h.D.: 1 Planstelle) - gehobener Dienst 8 Planstellen - mittlerer Dienst 33 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 3 Planstellen e) Arbeitsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 110 - Gesamt: 89 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst (Richter) 26 Planstellen - gehobener Dienst 17 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 46 Planstellen und Stellen f) Sozialgerichtsbarkeit - Kapitel 04 120 - Gesamt: 178 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst (Richter) 75 Planstellen - gehobener Dienst 16 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 87 Planstellen und Stellen Zudem sind 15 sonstige Stellen im Kapitel 04 020 für Richter auf Probe zur Unterstützung der Sozialgerichte ausgebracht. g) Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 121 - Gesamt: 119 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 57 Planstellen und Stellen (Richter: 55 Planstellen; sonst. h.D.: 2 Planstellen und Stellen) - gehobener Dienst 12 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 47 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 3 Planstellen h) Raumpflegekräfte Stellen für Raumpflegekräfte sind in den Kapiteln nicht gesondert ausgewiesen. i) Personal in Ausbildung (Stand 30.September 2014) Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 431 Personen in Ausbildung davon: - höherer Dienst: 319 Referendare - gehobener Dienst: 61 Rechtspflegeranwärter - mittlerer Dienst: 51 Auszubildende Justizfachangestellte Frage 5: Wie stellt sich die Personalbedarfs- und Personaleinstellungsplanung auch im Hinblick auf die Fragen 2 bis 4 von 2015 bis zum Ende des Jahres 2018 dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 5: Die Landesregierung hat mit der Personalbedarfsplanung 2018 beschlossen, die aktuelle Stellenzahl in der Landesverwaltung und der Justiz von derzeit rund 47.500 auf rund 43.000 landesfinanzierte Stellen zum Ende des Jahres 2018 zu reduzieren. Trotz dieses Stellenrückgangs sind jährlich Neueinstellungen beabsichtigt, da eine große Zahl von Beschäftigten - auch in der Justiz - altersbedingt ausscheidet. Soweit die Altersabgänge den Anpassungsbedarf gemäß der Personalbedarfsplanung der Landesregierung übersteigen, können und werden diese durch Neueinstellungen ersetzt werden. Die Realisierung von Einstellungskorridoren ist im Bereich der Justiz im Jahr 2013 bereits erreicht worden und auch in diesem und den nächsten Jahren sichergestellt. In welchem Umfang in den einzelnen Gerichtsbarkeiten und Diensten Einstellungen in den Jahren 2015 bis 2018 erfolgen werden, kann nicht sicher prognostiziert wer- den. An welcher Stelle Einstellungen erfolgen werden, hängt maßgeblich vom Personalbedarf ab. In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Personalbedarf der Staatsanwaltschaften und Gerichte auf Grund von größtenteils bundeseinheitlichen Bewertungszahlen in Abhängigkeit vom Geschäftsanfall ermittelt wird. Dabei ist für das Land Brandenburg festzustellen, dass in den letzten Jahren - abgesehen von der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit - die Verfahrenseingangszahlen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eher rückläufig sind. Mit sinkenden Verfahrenseingängen ist in der Regel auch ein verringerter Personalbedarf verbunden. Darüber, wie sich die Verfahrenszahlen und damit auch der Personalbedarf einzelner Gerichtszweige in den Jahren 2015 bis 2018 entwickeln werden, kann allerdings keine sichere und verbindliche Einschätzung abgegeben werden, da die Ursachen für die Entwicklung der Verfahrenszahlen vielschichtig sind. Die konkreten Einstellungskorridore für die einzelnen Gerichtsbarkeiten und Dienste werden auf Basis der jeweils aktuellen Daten zu Beginn eines jeden Jahres ermittelt. Frage 6: Wie stellen sich die Zahlen der (voraussichtlichen) Altersabgänge und sonstigen Fluktuation in den Jahren 2009 bis 2020 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Verwaltungs-, Arbeits-, Familien -, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 6: Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen. Die Angaben ab dem Jahr 2014 haben lediglich prognostischen Charakter. Durch die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandseintritts im Beamtenbereich gemäß § 46 LBG bzw. der Rente ab dem 63. Lebensjahr für langjährig versicherte Beschäftigte sind - konkret nicht vorhersehbare - Verschiebungen zu erwarten. Die nicht altersbedingte Fluktuation kann nur geschätzt werden. Statistische Angaben für die Jahre 2009 und 2010 sind nur für den gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, inklusive Staatsanwaltschaften und Vollzug, möglich. Die Familiengerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Abgänge 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Geschäftsbereich MdJ 127 125 136 144 122 130 128 126 158 158 165 186 ordentliche Gerichtsbarkeit k.A. k.A. 52 64 41 53 44 41 55 64 60 84 Verwaltungsgerichte k.A. k.A. 6 4 3 3 1 3 2 2 4 3 Arbeitsgerichte k.A. k.A. 5 4 1 1 2 1 3 2 4 5 Sozialgerichte (einschl. LSG B-BB) k.A. k.A. 7 5 6 5 3 4 9 5 4 11 Frage 7: Wie hoch sind der Altersdurchschnitt, der Krankenstand sowie die Anzahl von Überstunden des Personals in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium in den Jahren 2009 bis 2014? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 7: Hinsichtlich des Altersdurchschnitts für die Jahre 2009, 2010, 2012 und 2013 wird auf die jeweilige Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 91 (Drs. 5/375, dort zu Frage 4), 947 (Drs. 5/2476, dort zu Frage 4), 2408 (Drs. 5/6202, dort zu Frage 4) und 3024 (Drs. 5/7738, dort zu Frage 5) verwiesen. Der Altersdurchschnitt des Personals in den Jahren 2011 und 2014 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Altersdurchschnitt: Einrichtung 2011 (Stand September) 2014 (Stand September) Ministerium 49,5 51,5 Ordentliche Gerichtsbarkeit 46,8 47,8 Verwaltungsgerichte 46 49,25 Finanzgericht 44,25 46 Arbeitsgerichte 48,67 52 Sozialgerichte (einschl. LSG B-BB) 40 43,25 Hinsichtlich des Krankenstandes für die Jahre 2009, 2010 und 2012 wird auf die jeweilige Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 947 (Drs. 5/2476, dort zu Frage 4), 1594 (Drs. 5/4162, dort zu Frage 4), 2408 (Drs. 5/6202, dort zu Frage 4 für Richter/innen) und 3024 (Drs. 5/7738, dort zu Frage 5) verwiesen. Der Krankenstand für die Richterinnen und Richter im Jahr 2011 kann der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2408 (Drs. 5/6202, dort zu Frage 4) entnommen werden . Folgender Krankenstand war für die Beschäftigten (ohne Richter/innen) im Jahr 2011 zu verzeichnen: Krankenstand - Stand 31. Dezember 2011 Einrichtung Beschäftigte (ohne Richter/innen) Fehlzeiten in Kalendertagen Ministerium 145 4.881 Ordentliche Gerichtsbarkeit 1.936 56.330 Verwaltungsgerichte 82 2.074 Finanzgericht 46 1.261 Arbeitsgerichte 81 2.245 Sozialgerichte (einschl. LSG B-BB) 102 2.965 Der Krankenstand für das Jahr 2013 ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten, zunächst für die Beschäftigten ohne Richter/innen nach der Fehlzeitenstatistik für das Jahr 2013, alsdann für den richterlichen Bereich laut Abwesenheitsstatistik. Krankenstand - Stand 31. Dezember 2013 Einrichtung Beschäftigte (ohne Richter/innen) Fehlzeiten in Kalendertagen Ministerium 141 4.177 Ordentliche Gerichtsbarkeit 1.909 60.695 Verwaltungsgerichte 74 1.895 Finanzgericht 46 728 Arbeitsgerichte 73 1.580 Sozialgerichte (einschl. LSG B-BB) 109 3.266 Krankenstand: Stand: 31. Dezember 2013 Gerichtsbarkeit Anzahl der Richter/innen Fehlzeiten (Arbeitstage) Ordentliche Gerichtsbarkeit 487 4.942 Verwaltungsgerichte 69 1.078 Finanzgericht 47 255 Arbeitsgerichte 34 417 Sozialgerichte (einschl. LSG B-BB) 132 1.509 Der Krankenstand für das Jahr 2014 kann mangels statistischer Daten noch nicht mitgeteilt werden. Überstunden: Die Bediensteten des Justizressorts nutzen die arbeitszeitlichen Möglichkeiten im Rahmen der Gleitzeit. Dadurch erbrachte „Überstunden“ werden zu gegebener Zeit wieder durch Freizeit ausgeglichen. Eine Statistik zum Umfang der im Rahmen der Gleitzeit erbrachten Zeitguthaben wird nicht geführt. Für Richter/innen gilt die Arbeitszeitverordnung vom 16. September 2009 nicht. Frage 8: Wie viele ehrenamtliche Richter waren in den Jahren 2009 bis 2014 in der jeweiligen Gerichtsbarkeit im Amt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 8: Hinsichtlich der Angaben für die Jahre 2009 bis 2012 wird auf die jeweilige Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 91 (Drs. 5/375, dort zu Frage 5), 947 (Drs. 5/2476, dort zu Frage 5), 1594 (Drs. 5/4162, dort zu Frage 5), 2408 (Drs. 5/6202, dort zu Frage 5) und 3024 (Drs. 5/7738, dort zu Frage 6) verwiesen. Die Anzahl der in den Jahren 2013 und 2014 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewählten bzw. bestellten ehrenamtlichen Richter ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Ordentliche Gerichtsbarkeit 2013 2014 Haupt- und Hilfsschöffen bei den Amts- und Landgerichten 2.362 2.259 Ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssachen 60 56 Ehrenamtliche Richter der Kammern für Handelssachen 71 62 Ehrenamtliche Richter der Kammer bzw. des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen 12 12 Die Anzahl der in den Jahren 2013 und 2014 in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit gewählten ehrenamtlichen Richter ist aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich: Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 2014 Ehrenamtliche Richter beim Finanzgericht Berlin- 265 265 Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg.) Ehrenamtliche Richter bei den Verwaltungsgerichten im Land Brandenburg 267* 267 Ehrenamtliche Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg.) 120 120 * Aktualisiert aufgrund der im Jahr 2013 erfolgten Wahlen der ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten , die teilweise erst im 2. Halbjahr - nach Beantwortung der Kleinen Anfrage 3024 (LT-Drs. 5/7738, dort zu Frage 6) - durchgeführt wurden. Bei dem Verwaltungsgericht Potsdam und bei dem Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg sind daneben noch ca. 200 ehrenamtliche Richter in den Kammern /Senaten für Personalvertretungsangelegenheiten des Landes und des Bundes sowie als Beisitzer der Kammern/Senate für Disziplinarsachen nach Landes- und Bundesrecht, des Landesberufsgerichts/Berufsgerichts für Heilberufe sowie der Disziplinarkammer nach § 66 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes tätig. In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit gibt es keine einheitlichen Amtsperioden. Die Berufung ehrenamtlicher Richter erfolgt kontinuierlich nach Bedarf. Deshalb kann die Anzahl der an einem Gericht tätigen ehrenamtlichen Richter innerhalb eines Jahres - beispielsweise durch Ablauf der Amtszeit und zeitlich verzögerter Nachberufung - leicht differieren. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt fünf Jahre. Die nachstehende Übersicht enthält daher stichtagsbezogene Angaben: Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 2013 2014 Stichtag 1. Juli 2013 15. Oktober 2014 Ehrenamtliche Richter bei den Arbeitsgerichten in Brandenburg 750 757 Ehrenamtliche Richter beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg.) 370 364 Ehrenamtliche Richter bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg 676 678 Ehrenamtliche Richter beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg.) 299 293 Frage 9: Wie viele Eingänge, Erledigungen und laufende Verfahren bestanden in den Jahren 2009 bis 2014 in den jeweiligen Instanzen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten und wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer? (SGB II Verfahren an den Sozialgerichten bitte gesondert ausweisen; Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 9: Die Geschäftsbelastung der Gerichte des Landes Brandenburg für die Jahre 2009 bis 2013 und das 1. Halbjahr 2014, gegliedert nach Eingängen, Erledigungen, Beständen und durchschnittlicher Verfahrensdauer, ergibt sich aus Anlage 1. Die Geschäftszahlen beruhen auf den jährlichen Angaben der Gerichte, die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zusammengetragen und ausgewertet werden. Die statistischen Daten liegen aktuell bis einschließlich II. Quartal 2014 vor. Erledigungen in Zwangsvollstreckungssachen werden statistisch nicht ausgewiesen. Zum 1. Juli 2005 sind die Oberverwaltungsgerichte und Landessozialgerichte und zum 1. Januar 2007 die Finanzgerichte und Landesarbeitsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg zusammengelegt worden. Die Daten für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bilden deshalb Verfahren aus der Berliner und Brandenburger Gerichtsbarkeit insgesamt ab. Frage 10: Wie viele Eingänge und Erledigungen (Testamente und Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen, Grundbuchsachen, Betreuungen, Vormundschaften, Pflegschaften, Adoptionssachen, Kirchenaustritte und Registersachen, (eingetragene Vereine, Handelsregister A, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)) gab es in den Jahren 2009 bis 2014 bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit? (Bitte eine übersichtliche Darstellung) zu Frage 10: Die Erfassung des Geschäftsanfalls in den in der Frage 10 benannten Verfahren erfolgt im Wesentlichen anhand von bundeseinheitlichen statistischen Vorgaben in den Geschäftsübersichten der Gerichte des Landes Brandenburg. Die entsprechenden Daten für die Jahre 2009 bis 2013 sowie für das 1. Halbjahr 2014 sind in der Anlage 2 dargestellt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer wird in diesen Verfahren statistisch nicht erfasst und steht deshalb nicht zur Verfügung. Zur Übersicht sind folgende Anmerkungen veranlasst: - Testamente und Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen Ausgewiesen werden die Eingänge, getrennt nach Testamentssachen und sonstigen Nachlasssachen. Die Zahl der Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen lässt sich der Statistik nicht gesondert entnehmen. - Grundbuchsachen Seit 2003 wird die Zahl der eingereichten Urkunden in Grundbuchsachen erfasst . Dabei können sich in einer Urkunde mehrere Anträge befinden. - Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften In der Anlage dargestellt sind die jeweils am Ende eines Jahres anhängigen Verfahren. Im Jahr 2009 wurden die Zahlen für die Pflegschaften noch nicht getrennt nach Vormundschafts- und Betreuungsgericht erhoben. Diese Unterscheidung erfolgt erst seit 2010 nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 1. September 2009. - Adoptionssachen Ausgewiesen werden seit dem Jahr 2010 die Erledigungen. Für das Jahr 2009 sind hingegen die anhängig gemachten Adoptionssachen dargestellt. Auch hier hat sich die Art der statistischen Erhebung aufgrund des Inkrafttretens des FamFG geändert. - Kirchenaustritte Ausgewiesen wird die Zahl der Kirchenaustritte. Frage 11: Wie hoch waren in den Jahren 2009 bis 2014 die Ist-Einnahmen (Verwaltungseinnahmen , Einnahmen aus Zuweisungen/Zuschüssen) und Ist-Ausgaben (Personal, Sachausgaben, Ausgaben für Zuweisungen/Zuschüsse, Bauausgaben) im Justizhaushalt des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 11: Die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben der Gerichte im Justizhaushalt der Jahre 2009 bis 2014 sind in Anlage 3 dargestellt. Hingegen enthält der Justizhaushalt (Einzelplan 04) keine Bauausgaben für die Gerichte des Landes Brandenburg. Bauausgaben sind in der Beilage zum Einzelplan 12 des MdF etatisiert und werden durch den BLB bewirtschaftet. Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gerichte werden vom BLB zudem aus der von der Justiz gezahlten Miete finanziert. Die in der Anlage 3 für die Jahre 2009 bis 2014 ausgewiesenen Bauausgaben beruhen auf den Angaben des BLB. Frage 12: Wie viele Verzögerungsrügen gab es in den Jahren 2009 bis 2014? (Bitte eine tabellarische Darstellung) Welche Maßnahmen sind durch das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen ergriffen worden, um diese Verzögerungsrügen sowie Stand, Fortgang und Abschluss der davon betroffenen Verfahren zu erfassen? zu Frage 12: Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist am 3. Dezember 2011 in Kraft getreten. Hiermit korrespondierend werden im Land Brandenburg für die einzelnen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften ab dem Jahr 2012 quartalsweise sowohl die Anzahl der eingegangenen Verzögerungsrügen als auch die Anzahl der gerichtlichen Entschädigungsverfahren erfasst. Durch entsprechende aktenmäßige Erfassung ist zudem sichergestellt, dass alle Verfahren, in denen Verzögerungsrügen erhoben wurden, über das Aktenzeichen aufgefunden und ausgewertet werden können. Seit 1. Januar 2013 werden die Entschädigungsklagen bundeseinheitlich in den Justizstatistiken ausgewiesen. Hinsichtlich der Anzahl der im Jahr 2012 eingegangenen Verzögerungsrügen und Entschädigungsklagen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3024 (Drs. 5/7738, dort zu Frage 10) verwiesen. Die betreffenden Übersichten hierüber für das Jahr 2013 und die ersten beiden Quartale 2014 sind als Anlage 4 beigefügt. Die dort genannten Zahlen beinhalten auch den Berliner Anteil der an den gemeinsamen Fachobergerichten eingegangenen Verzögerungsrügen und Entschädigungsklagen . Im Übrigen wird bei den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Geschäftsprüfungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften besonderes Augenmerk auf die Prüfung von Verfahren mit langer Bearbeitungsdauer gelegt, um die Ursachen hierfür feststellen und erforderlichenfalls Vorkehrungen für eine Erledigung in angemessener Zeit treffen zu können. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang allerdings , dass bei Verfahren in Rechtssachen die Möglichkeit der Einflussnahme durch die Landesjustizverwaltungen begrenzt ist, da richterliche Sach- und Verfahrensentscheidungen aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich der dienstaufsichtlichen Kontrolle entzogen sind und eine Prüfung sich nur auf den äußeren Ord- nungsbereich umfassende Tätigkeiten beschränken kann, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung und sonstiger, dem Richter übertragener Aufgaben so weit entrückt sind, dass für sie die Garantie des Art. 97 Abs. 1 GG nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2535, 2536 und BGH NJW 1977, 437). Frage 13: In welcher Weise und mit welchen Zwischenergebnissen haben in den Jahren 2009 bis 2014 das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen einerseits zu erwartende Entschädigungsrisiken und andererseits Abhilfekosten durch zusätzliche Personal - beziehungsweise Richterstellen in Gerichten oder Spruchkörpern mit auffällig überdurchschnittlich langen Verfahrensdauern gegen einander abgewogen? zu Frage 13: Im Hinblick auf den erfragten Zeitraum ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erst am 3. Dezember 2011 in Kraft getreten ist (vgl. auch die Antwort zu Frage 12). Im Übrigen wird zur Beantwortung auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3024 (Drs. 5/7738, dort zu Frage 11) verwiesen . Die dort genannten grundsätzlichen Erwägungen gelten unverändert. Frage 14: In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte in Brandenburg lag die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren 2009 bis Mitte 2014 mehr als 20 Prozent über dem zuletzt erfassten Bundesdurchschnitt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 14: In Anlage 1 wird für die dort aufgeführten einzelnen Verfahrensarten die jeweilige Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt angegeben. Der Bundesdurchschnitt wurde für die Fachgerichtsbarkeiten aus der sogenannten „Sächsischen Tabelle“ und für die ordentliche Gerichtsbarkeit aus der sogenannten „Berliner Übersicht“ entnommen. Die „Sächsische Tabelle“ und die „Berliner Übersicht“ werden unter Berücksichtigung der statistischen Daten aller Länder jährlich neu erstellt. Für das Jahr 2014 liegen die vorgenannten länderübergreifenden Übersichten noch nicht vor. Die für die Gerichte des Landes Brandenburg für die ersten beiden Quartale 2014 ermittelten Verfahrenslaufzeiten können deshalb nicht mit dem Bundesdurchschnitt verglichen werden. Die jeweilige Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt wird in der in Anlage 1 enthaltenen tabellarischen Übersicht den bei den Brandenburger Gerichten für die Jahre 2009 bis 2013 erhobenen Daten zur Verfahrensdauer gegenübergestellt. Ferner wird die prozentuale Abweichung der jeweils festgestellten Verfahrensdauern zum Bundesdurchschnitt ausgewiesen, wobei auch Abweichungen von unter 20 Prozent dargestellt werden. Bei mit dem Vorzeichen „minus“ enthaltenen Prozentzahlen ist die Verfahrensdauer bezüglich der betreffenden Verfahrensart im Land Brandenburg kürzer als im Bundesdurchschnitt. Für erstinstanzliche Klageverfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und einstweilige Rechtsschutzanträge im Zusammenhang mit Verfahren nach § 29 Absatz 2 und 4 Sozialgerichtsgesetz weisen die oben genannten länderübergreifenden Übersichten keine bundesdurchschnittliche Verfahrenslaufzeit aus. Ein Vergleich mit den für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ermittelten Verfahrenslaufzeiten kann daher insoweit nicht erfolgen. Nicht zur Verfügung gestellt werden kann zudem eine auf einzelne Spruchkörper bezogene Darstellung, da konkret richterbezogene Angaben zur Verfahrensdauer der Landesjustizverwaltung nicht vorliegen. Insoweit wird auch auf die Antwort zu Frage 12 und die dort enthaltenen Bemerkungen zur richterlichen Unabhängigkeit verwiesen. Es erfolgt daher in Anlage 1 eine verfahrensartbezogene Darstellung für die Instanzgerichte der einzelnen Gerichtsbarkeiten. Frage 15: In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte gab es in den Jahren 2009 bis Mitte 2014 mehr als 20 Prozent Verfahrensbestand mit mehr als einem Jahr Verfahrensdauer ? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 15: Eine Statistik wird nur zur Verfahrensdauer bereits erledigter Verfahren geführt. Die Verfahrensdauer noch nicht erledigter Verfahrensbestände wird statistisch nicht erfasst, weshalb statistisches Material zur Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung steht. Frage 16: Waren in den Jahren 2009 bis 2014 Klagen bei den obersten Gerichten des Landes und Bundes, beim Landesverfassungsgericht, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Gerichten anhängig und erfolgreich? Wenn ja, wie viele (bitte aufgegliedert nach Gerichtsbarkeit, Gerichten und Jahren)? zu Frage 16: Eine tabellarische Übersicht über die Anzahl der im erfragten Zeitraum anhängigen und (auch teilweise) erfolgreichen Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren an Brandenburger Gerichten ist als Anlage 5 beigefügt. In den Jahren 2009 bis 2014 waren einzelne Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Gerichten erfolgreich, wobei in der Aufstellung im Gegensatz zur Anlage 4 die gemeinsamen Fachobergerichte mit Berlin nur insoweit als Brandenburger Gerichte verstanden werden als sie Rechtsprechung für das Land Brandenburg ausgeübt haben und das Land Brandenburg Beklagter war. Statistisch werden zudem lediglich die Eingänge, nicht hingegen die Art und der Zeitpunkt der Erledigungen erfasst. Die in der Anlage 5 zu den Erledigungen mitgeteilten Zahlen beruhen daher auf den Angaben des Geschäftsbereiches mit dem Stand Mitte Oktober 2014. Statistische Angaben über die Anzahl der Eingänge von Entschädigungsklagen liegen zudem bislang nur bis zum II. Quartal 2014 vollständig vor. Die zu den Eingängen von Entschädigungsklagen darüber hinausgehend bis Mitte Oktober 2014 getätigten Angaben basieren ebenfalls auf den Mitteilungen des Geschäftsbereiches. Anlage 1 Geschäftsentwicklung an den Gerichten im Land Brandenburg Amtsgerichte Amtsgerichte Zivilsachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 32.748 32.529 15.214 5,2 4,6 13,0 2010 31.648 31.645 15.217 5,5 4,7 17,0 2011 32.067 31.969 15.315 5,5 4,6 19,6 2012 30.418 31.052 14.681 5,6 4,7 19,1 2013 29.293 29.375 14.539 5,6 4,7 19,1 I.Quartal 2014 7.228 7.375 14.392 5,9 - II. Quartal 2014 6.969 7.205 14.156 5,7 - - 1. Hj. 2014 14.197 14.580 14.156 - - - Amtsgerichte Familiensachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten* Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 18.218 16.200 13.755 - - - 2010 24.331 18.837 19.251 7,8 6,9 13,0 2011 _ 23.310 23.666 18.894 8,3 7,0 18,6 2012 22.952 22.919 18.927 9,2 6,8 35,3 2013 21.897 23.945 16.879 9,6 6,9 39,1 .Quartal 2014 5.438 6.222 16.095 9,6 - - II Quartal 2014 4.894 6.046 14.943 9,2 - 1. Hj. 2014 10.332 12.268 14.943 - - - * Auf Grund der Statistikumstellung nach dem FamFG ab dem 1. September 2009 beinhaltet das IV. Quartal 2009 zusätzlich die Zahlen des Monats September. Ein einheitliches Jahresergebnis liegt für 2009 nicht vor, deshalb ist eine Ausweisung der Verfahrenslaufzeit nicht möglich. Anlage 1 Amtsgerichte Strafsachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand' durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 33.123 33.800 10.397 4,4 3,9 12,8 2010 29.400 30,267 9.530 4,6 3,8 21,1 2011 28.045 28.151 9.424 4,7 3,8 23,7 2012 25.889 26.325 8.988 4,9 3,8 28,9 2013 23.869 24.261 8.596 5,0 3,8 31,6 I.Quartal 2014 6.114 6.001 8.709 5,3 - - II. Quartal 2014 5.900 5.783 8.826 5,1 - - 1. Hj. 2014 12.014 11.784 8.826 - - - * im I. Quartal 2009 ist beim AG Zossen eine Bestandskorrektur durchgeführt worden. Amtsgerichte Bußgeldsachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 20.392 19.663 7.325 3,8 2,9 31,0 2010 21.103 20.615 7.813 4,2 2,9 44,8 2011 21.990 22.011 7.792 4,4 2,9 51,7 2012 19.359 21.568 5.583 4,1 2,9 41,4 2013 17.177 16.846 5.914 4,0 2,8 42,9 I.Quartal 2014 5.394 4.970 6.338 3,7 - - II. Quartal 2014 4.738 4.796 6.280 3,6 - - 1. Hj. 2014 10.132 9.766 6.280 - - - Amtsgerichte Zwangsversteigerungen/ Zwangsverwaltungen Jahr Eingänge Zwangsversteigerungen Zwangsverwaltungen Eingänge Sonstige Vollstreckungssachen 2009 3.884 97.606 2010 3.247 98.131 2011 2.908 99.213 2012 2.777 98.198 2013 2A41 72.191 1. Quartal 2014 513 18.920 II. Quartal 2014 454 18.691 1. Hj. 2014 967 37.611 Anlage Landgerichte Landgerichte Zivilsachen 1. Instanz (einschließlich Kammern für Handelssachen) Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand* durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 9.318 9.215 7.445 9,4 8,4 11,9 2010 8.757 8.646 7.559 9,9 8,2 20,7 2011 8.570 8.467 7.663 10,4 8,3 25,3 2012 8.538 8.018 8.183 10,3 8,4 22,6 2013 8.285 8.018 8.450 10,9 8,8 23,9 I. Quartal 2014 1.817 2.046 8.221 11,8 ._ - II. Quartal 2014 1.772 2.023 7.970 12,1 - - 1. Hj. 2014 3.589 4.069 7.970 - - - *Abweichungen zur Differenz aus Neuzugängen und Erledigungen ergeben sich aus Bestandsberichtigungen Landgerichte Strafsachen 1. Instanz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand* durchschn. Verfahrens- dauer Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 334 333 195 7,5 6,2 21,0 2010 336 330 201 8,4 6,3 33,3 2011 327 311 217 8,7 6,4 35,9 2012 296 296 217 8,6 6,6 30,3 2013 325 345 197 7,8 6,6 18,2 I. Quartal 2014 60 50 207 10.5 - - II. Quartal 2014 82 60 229 7,5 - - 1. Hj. 2014 142 110 229 - - - " Abweichungen zur Differenz aus Neuzugängen und Erledigungen ergeben sich aus Bestandsberichtigungen Anlage 1 Landgerichte Berufungen in Zivilsachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand* durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 1.590 1.561 926 6,5 5,7 14,0 2010 1.558 1.642 842 6,9 5,9 16,9 2011 1.620 1.559 903 6,8 6,0 13,3 2012 1.651 t557 997 6,6 6,2 6,5 2013 1.651 1.623 t025 7,3 6,3 15,9 I. Quartal 20 t4 374 374 1.025 7,3 - II. Quartal 2014 433 380 1.078 7,9 - - 1. Hj. 2014 807 754 1.078 - - i * Abweichungen zur Differenz aus Neuzugängen und Erledigungen ergeben sich aus Bestandsberichtigungen Landgerichte Berufungen in Strafsachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand' durchschn. Verfahrens- dauet in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 1.835 1.834 823 5,2 4,4 18,2 2010 1.558 1.621 760 6,1 4,3 41,9 2011 1.536 1.442 854 6,5 4,3 51,2 2012 1.493 1.473 874 7,3 4,4 65,9 2013 1.390 1.384 880 7,2 4,5 60,0 I. Quartal 2014 299 299 880 7,3 - - II. Quartal 2014 326 347 859 8,2 - - 1. Hj. 2014 625 646 859 - - .. * Abweichungen zur Differenz aus Neuzugängen und Erledigungen ergeben sich aus Bestandsberichtigungen Anlage 1 Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburgisches Oberlandesgericht Berufungen in Zivilsachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer In Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 1.406 1.385 1.108 9,0 7,9 13,9 2010 1.308 1.307 1.109 9,6 8,0 20,0 2011 1.263 1.362 1.010 10,3 8,2 25,6 2012 1.170 1.137 1.043 10,8 8,6 25,6 2013 1.165 1.130 1.078 11,0 8,7 26,4 I. Quartal 2014 321 309 1.090 10,8 - - II.Quartal 2014 324 278 1.136 10,2 - 1. Hj. 2014 645 587 1.136 - - - Brandenburgisches Oberlandesgericht Familiensachen in der Rechtsmittelinstanz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 611 613 333 * 2010 760 619 474 5,5 4,7 17,0 2011 1.286 1.063 697 5,0 4,4 13,6 2012 1.016 1.140 573 6,4 5,0 28,0 2013 1.115 1.179 509 7,0 5,1 37,3 I. Quartal 2014 288 272 525 5,7 - - II.Quartal 2014 269 298 496 6,6 - - 1. Hj. 2014 557 570 496 - - - "Auf Grund der Statistikumstellung nach dem FamFG ab dem 1. September 2009 beinhaltet das IV. Quartal 2009 zusätzlich die Zahlen des Monats September. Ein einheitliches Jahresergebnis liegt für 2009 nicht vor, deshalb ist eine Ausweisung der Verfahrenslaufzeit nicht möglich. Anlage 1 Brandenburgisches Oberlandesgericht Revisionen in Strafsachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- Bauerin Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 194 180 38 1,6 1,3 23,1 2010 209 196 53 2,2 1,4 57,1 2011 169 189 30 2,3 1,3 76,9 2012 167 176 21 1,7 1,2 41,7 2013 215 207 29 1,6 1,3 23,1 I. Quartal 2014 45 44 30 2,1 - - 1. Quartal 2014 30 44 16 1,8 - - 1. Hj. 2014 75 88 16 - - , - Brandenburgisches Oberlandesgericht Rechtsbeschwerden in Buß eieisachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt In % 2009 480 448 64 1,2 0,9 33,3 2010 624 623 65 1,5 0,9 66,7 2011 538 550 51 1,8 0,9 100,0 2012 750 724 77 1,2 0,9 33,3 2013 628 650 55 1,1 0,9 22,2 I. Quartal 2014 179 179 55 0,9 - - II. Quartal 2014 171 138 88 1,0 - - 1. Hj. 2014 350 317 88 - - - Anlage 1 Verwaltungsgerichte Verwaltungsgerichte Haupt- und Eilverfahren Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand 2009 7.130 7.992 11.680 2010 6.129 8.759 9.065 2011 6.535 7.895 7.709 2012 7.185 7.665 7.527 2013 8.780 6.939 9.075 I. Quartal 2014 2.195 1.674 9.598 II. Quartal 2014 2,295 1.759 10.135 1. Hj. 2014 4.490 3.433 10.135 davon Hauptverfahren Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundes-durchschnitt in % 2009 5.465 6.215 11.077 27,5 11,3 143,4 2010 4.531 7.062 8.556 25,0 10,9 129,4 2011 4.810 6.039 7.329 24,5 10,8 126,9 2012 5.472 5.999 6.803 19,5 9,8 99,0 2013 6.993 5.250 8.550 14,7 8,7 69,0 I. Quartal 2014 1.641 1.062 9.131 15,3 - - Il. Quartal 2014 1.721 1.232 9.621 14,3 - - 1. Hj. 2014 3.362 2.294 9.621 - - - davon Eilverfahren Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundes-durchschnitt in % 2009 1.665 1.777 603 4,5 2,2 104,5 2010 1.598 1.697 509 4,8 2,2 118,2 2011 1.725 1.856 380 3,7 2,4 54,2 2012 1.713 1.666 724 2,7 2,2 22,7 2013 1.787 1.689 525 2,6 1,9 36,8 I. Quartal 2014 554 612 467 2,3 - - II. Quartal 2014 574 527 514 1,9 - - 1. Hj. 2014 1.128 1.139 514 - - - Anlage 1 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Verfahren 1. Instanz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Klagen Verfahrensdauer Bundes. durchschnitt In Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundes- durchschnitt in 2009 77 73 99 12,7 14,6 -13,0 2010 58 68 89 20,1 15,7 28,0 2011 55 53 91 18,8 15,8 19,0 2012 113 73 131 15,6 14,8 5,4 2013 98 49 180 16,7 16,2 3,1 I. Quartal 2014 16 8 188 16,1 - - II. Quartal 2014 26 46 168 12,2 - - 1. Hj. 2014 42 54 168 - - - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufungen, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Disziplinarund Personalvertretun ssachen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Berufungen Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt In Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundes. durchschnitt in % 2009 1.510 1.198 t479 9,9 10,5 -6,7 2010 1.474 1.220 1.733 11,5 10,7 7,5 2011 1.741 1.728 1.745 12,1 9,6 26,0 2012 1.599 1.668 1.677 13,6 10,1 34,7 2013 1.557 1.487 t747 13,1 10,0 31,0 I. Quartal 2014 361 435 1.673 15,1 - II. Quartal 2014 386 346 1.713 13,2 - - 1. Hj. 2014 747 781 1.713 - - .. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerden gegen Entscheidungen über Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Jahr Eingänge ededl gte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- davor in Monaten Berufungen Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundes- durchschnitt in % 2009 1.173 1.144 366 3,8 3,3 15,2 2010 1.113 1.169 310 3,8 3,4 11,8 2011 1.351 1.333 328 3,4 3,0 13,3 2012 1.075 1.132 271 3,6 2,9 24,1 2013 1.173 979 464 2,9 3,3 -12,1 I. Quartal 2014 195 303 356 5,7 - II. Quartal 2014 186 192 350 3,3 - - 1. Hj. 2014 381 495 350 - .. - Anlage 1 Finanzgericht Berlin-Brandenburg Finanzgericht Berlin-Brandenburg Klagen Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in '1 2009 3.860 4.106 6.786 23,7 18,1 30,9 2010 4.056 4.154 6.728 23,5 17,5 34,3 2011 3.907 4.240 6.449 22,8 16,8 35,7 2012 3.707 4.418 5.740 22,0 16,6 32,5 2013 3.729 4.012 5.472 21,0 15,9 32,1 I. Quartal 2014 884 1.049 5.311 20,0 - - 11. Quartal 2014 910 1.169 5.054 20,2 - - 1. Hj. 2014 1.794 2.218 5.054 - - - Finanzgericht Berlin-Brandenburg Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer In Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 895 859 375 4,7 4,1 14,6 2010 820 873 326 5,1 4,1 24,4 2011 853 868 312 4,8 3,9 23,1 2012 854 826 342 4,4 3,6 22,2 2013 819 892 272 5,9 3,8 55,3 I. Quartal 2014 212 189 297 4,9 - - 11. Quartal 2014 168 194 271 5,1 - - 1. Hj. 2014 380 383 271 - - - Anlage 1 Sozialgerichte Sozialgerichte Klageverfahren ohne Eilverfahren Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundes , durchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in °/ 2009 18.509 16.605 25.945 15,3 14,0 9,3 2010 19.699 17.737 27.907 15,9 13,7 16,1 2011 22.573 19.161 31.320 15,6 14,0 11,4 2012 23.012 20.171 34.161 16,2 14,3 13,3 2013 22.464 21.722 34.906 17,0 14,4 18,1 (.Quartal 2014 5.690 5.412 35.184 17,1 - - . Quartal 2014 5.305 5.065 35.431 18.7 - - 1. Hj. 2014 10.995 10.477 35.431 - - - Sozialgerichte Eilverfahren Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer In Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vorn Bundesdurchschnitt in % 2009 1.691 1.698 204 1,6 1,2 33,3 2010 1.668 1.673 201 1,3 1,2 8,3 2011 1.615 1.621 193 1,6 1,2 33,3 2012 1.733 1.718 208 1,5 1,3 15,4 2013 1.672 1.707 173 1,4 1,1 27,3 I.Quartal 2014 415 405 183 1,4 - - II. Quartal 2014 378 389 172 1.4 - - 1 . Hj. 2014 793 794 172 - - - Anlage 1 Sozialgerichte SGB II Verfahren Sozialgerichte SGB 11-Kla everfahren ohne Eilverfahren Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 10.003 8.405 12.159 12,6 11,1 13,5 2010 11.107 9.337 13.927 13,2 11,3 16,8 2011 13.795 10.744 17.027 13,6 12,2 11,5 2012 14.449 11.862 19.612 14,1 13,3 6,0 2013 14.201 13.089 20.726 15,5 14,0 10,7 I.Quartal 2014 3.593 3.297 21.023 16,0 - - II. Quartal 2014 3.263 3.136 21.157 16,7 - - 1. Hj. 2014 6.856 6.433 21.157 - - - Sozialgerichte SGB 11-Eilverfahren Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrens• dauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 1.333 1.341 137 1,4 1,1 27,3 2010 1,286 1.307 117 1,2 1,1 9,1 2011 1.262 1.233 143 1,3 1,1 18,2 2012 1.351 1.351 143 1,3 1,2 8,3 2013 1.311 1.340 114 1,2 1,0 20,0 1.Quarial 2014 319 319 114 1,2 - - 11. Quartal 2014 287 290 111 1,3 - - 1. Hj. 2014 606 609 111 - - - Anlage 1 Landessozialgericht Berlin -Brandenburg Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klageverfahren I. Instanz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 21 7 14 3,2 - - 2010 52 15 51 5,7 - - 2011 27 40 38 10,6 - - 2012 82 25 97 11,0 - - 2013 36 38 65 16,9 - - 1.Quartal 2014 9 9 65 22,4 - II. Quartal 2014 9 10 63 12,8 - 1. Hj. 2014 18 19 128 - - - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Einstweiliger Rechtsschutz in Verfahren nach § 29 SGG Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer In Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 7 3 4 1,3 - - 2010 21 7 18 8,5 - 2011 4 21 1 3,6 - - 2012 5 3 3 2,2 - - 2013 3 4 1 3,3 - - 1.Quartal 2014 6 2 5 5,5 - - II. Quartal 2014 1 5 1 2,3 1. Hj. 2014 7 7 6 - - - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Berufungen Jahr , Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdürchschnitt in % 2009 2.673 3.183 4.769 20,4 16,1 26,7 2010 2.775 3.100 4.444 22,3 16,6 34,3 2011 2.961 2.934 4.469 19,4 16,4 18,3 2012 2.951 2.783 4.631 19,1 16,6 15,1 2013 2.825 2.694 4.763 18,4 16,2 13,6 I.Quanal 2014 696 792 4.665 19,5 - - II. Cuaral 2014 716 664 4.717 20.4 - 1. Hj. 2014 1.412 1.456 4.717 - - - Anlage 1 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschwerdeverfahren einschließlich Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz - Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand am Ende des Berichts- zeitraumes durchschn, Verfahrensdauer Beschwerden (gesamt) in Monaten . Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in . Monaten Abweichung Verfahrensdauer vorn Bundesdurchschnitt in % 2009 2.183 2.182 625 3,3 4,1 -19,5 2010 2.353 2.257 - 722 3,2 4,1 -22,0 2011 2.152 2.194 680 3,7 4,3 -14,0 2012 2.849 . 2.690 843 3,2 4,2 . -23,8 2013 • 2.828 2.809 859 3,1 4,4 -29,5 I.Quartal 2014 681 733 803 - II. Quartal 2014 699 686 812 - - 1. Hj. 2014 1.380 1.419 812 - - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Einstweiliger Rechtsschutz Einstweiliger Rechtsschutz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand am Ende des Berichts- zeitraumes durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt In Monaten Abweichung Verfahrensdauer vorn Bundesdurchschnitt in % 2009 186 184 17 1,2 2,7 -55,6 2010 8 23 2 1,6 3,1 -48,4 2011 22 20 3 2,2 3,2 -31,3 2012 19 21 1 1,6 ' 2,0 -20,0 2013 15 14 2 0,5 2,5 -80,0 ',Quartal 2014 5 5 2 0,9 - - II. Quartal 2014 5 2 5 0,3 - - 1. Hj. 2014 10 7 5 - - - Anlage 1 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg SGB II Verfahren Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Berufungen - SGB II Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn, Verfahrens. dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurch. schnitt in % 2009 409 372 542 12,9 11,7 10,3 2010 550 409 683 14,1 12,4 13,7 2011 623 489 817 13,9 14,6 -4,8 2012 787 508 1.094 13,7 14,8 -7,4 2013 827 699 1.223 15,2 15,3 -0,7 Lauarte' 2014 231 189 1.264 17,2 - - II, Quartal 2014 184 170 1.278 17,4 - - 1. Hj. 2014 414 359 1.278 - - .. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschwerdeverfahren - SGB II einschließlich Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrensdauer Be. schwerden (gesamt) in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrens. dauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 t582 1.566 410 3,0 3,8 -21,1 2010 1.670 1.560 520 2,8 4,0 -30,0 2011 1.529 1.549 506 3,8 4,3 -11,6 2012 2.137 1.975 671 3,2 4,1 -22,0 2013 2.179 2.159 687 3,1 4,3 -27,9 I.Quartal 2014 505 562 626 - - II. Quartal 2014 518 513 627 - - 1. Hj. 2014 1.023 1.075 627 - - - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Einstweiliger Rechtsschutz - SGB 11 Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrens. dauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 112 108 9 1,1 2,5 -56,0 2010 3 12 0 1,6 3,2 -50,0 2011 9 8 1 1,5 2,3 -34,8 2012 8 9 0 0,2 1,8 -88,9 2013 5 4 1 0,2 1,5 -86,7 1.0i/erla! 2014 0 1 0 1,2 - II. Quartal 2014 4 1 3 0,5 - - 1. Hj. 2014 4 2 3 - - - Anlage 1 Arbeitsgerichte Arbeitsgerichte Urteilsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand* durchschn. Verfahrens- dauer In Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundes-durchschnitt in 5ac. 2009 12.133 12.390 3.495 2,7 3,0 -10,0 2010 11.893 11.984 3.405 2,9 3,3 -12,1 2011 12.046 12.234 3.218 2,8 3,1 -9,7 2012 11.209 11.500 2.927 2,7 3,1 -12,9 2013 10.896 10.932 2.891 2,4 3,0 -20,0 1. Quartal 2014 2.684 2.930 2.655 2,7 - - II. Quartal 2014 2.242 2.447 2.450 2,7 - - 1. Hj. 2014 4.926 5.377 2.450 - - - *Abweichungen zur Differenz aus Neuzugängen und Erledigungen ergeben sich aus Bestandsberichtigungen Mit der Einführung der Statistikanordnung im Jahr 2009 wurden Bestandskorrekturen vorgenommen. Arbeitsgerichte Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand* durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrens. dauer vom Bundes-durchschnitt in % 2009 428 382 190 3,7 3,6 2,8 2010 506 565 131 3,3 3,8 -13,2 2011 408 459 80 2,9 4,0 -27,5 2012 379 338 121 2,4 3,7 -35,1 2013 335 368 88 3,4 3,8 -10,5 1. Quartal 2014 87 79 96 3,1 - ii. Quartal 2014 92 80 108 2,3 - - 1. Hj. 2014 179 159 204 - - - Anlage 1 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufungsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand* durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt in Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 2,006 1.901 1.047 4,3 6,4 -32,8 2010 1.988 2.066 971 4,6 6,2 -25,8 2011 1.859 2.023 809 4,5 6,2 -27,4 2012 1.743 1.720 832 4,6 6,4 -28,1 2013 1.585 1.713 705 4,8 6,4 -25,0 I. Quartal 2014 458 404 759 4,6 - - II. Quartal 2014 448 403 803 4,3 Hj. 2014 906 807 - 1. 803 - - - * Mit der Einführung der Statistikanordnung im Jahr 2009 wurden Bestandskorrekturen vorgenommen. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Jahr Eingänge erledigte Verfahren Bestand* durchschn. Verfahrens- dauer in Monaten Verfahrensdauer Bundesdurchschnitt In Monaten Abweichung Verfahrensdauer vom Bundesdurchschnitt in % 2009 189 170 102 3,6 6,0 -40,0 2010 201 215 88 3,7 5,0 -26,0 2011 177 196 69 4,2 5,2 -19,2 2012 136 141 64 4,5 5,5 -18,2 2013 155 149 70 3,7 5,3 -30,2 I. Quartal 2014 37 51 56 5,4 - - ll. Quartal 2014 37 38 55 2,8 - - 1. Hj. 2014 74 89 55 - - - Anlage 2 Geschäftsentwicklung in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1 Jahr 2009 LJahr 2010 Jahr 20111Jahr 20121 Jahr 201311. HJ. 2014 Grundbuchsachen eingereichte Urkunden Begründung, Aufteilung und Veränderung von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten 422 (ohne Erbbaurechte) 733 740 822 793 336 Begründung und Veränderung von Eigentum, Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht 77813 65124 75212 65474 65041 32864 EintragungNeränderung/Löschung von Rechten in Abt. II und 1[1 126398 118451 115478 113438 113101 56363 Fortführungsnachweise separate Fortführungsnachweise zur Teilung, Vereinigung oder Bestandteilszuschreibung 324060 885 742 837 1119 617 sonstige Fortführungsnachweise 170164 83281 61488 31718 22799 Nachlasssachen Testamentssachen (IV) 14393 14012 14719 14763 15141 7690 Sonstige Nachlasssachen (VI) insgesamt darunter 15362 18162 19094 19922 20412 10325 Zuständigkeit des Richters 3394 3384 3663 3691 3725 1903 Angelegenheiten des Vormundschaftsgerichts und des Betreuungsgerichts Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften es blieben am Ende des Jahres insgesamt anhängig 49748 51694 51207 51245 49501 47968 davon: Betreuungen 45474 46966 48307 48613 47035 45443 Vormundschaften des Vormundschaftsgerichts 1731 1127 387 308 387 561 Pflegschaften des Vormundschaftsgerichts 2543 2236 885 709 641 533 Pflegschaften des Betreuungsgerichts 1365 1628 1615 1438 1431 Adoptionssachen: ausgewiesen sind die Erledigungen 288 (anhängig gemacht) 250 393 362 398 264 Kirchenaustritte 3138 3538 3202 3112 3786 5244 In das Handelsregister eingetragene Rechtsformen ausländischen Rechts HRA am Schluss des Vorjahres vorhanden im Laufe des Jahres eingetragen im Laufe des Jahres gelöscht verbleiben am Schluss des Jahres In das Handelsregister eingetragene HRA Juristische Personen am Schluss des Vorjahres vorhanden im Laufe des Jahres eingetragen im Laufe des Jahres gelöscht verbleiben am Schluss des Jahres 7 4 3 4 5 5 1 0 1 1 0 0 2 1 0 0 0 3 6 3 4 5 5 2 20 20 16 16 16 17 0 0 0 0 1 1 0 4 0 0 0 0 20 16 16 16 17 18 Anlage 2 Öffentliche Register Anzahl der zum Vereinsregister eingereichten Urkunden 54441 54211 52221 54241 6674 2970 In das Vereinsregister eingetragene Vereine am Schluss des Vorjahres vorhanden 18288 18204 18129 17976 17790 17712 im Laufe des Jahres eingetragen 665 490 473 451 1638 200 im Laufe des Jahres gelöscht 749 565 626 553 1716 213 verbleiben am Schluss des Jahres 18204 18129 17976 17874 17712 17699 Anzahl der zum Handelsregister A eingereichten Urkunden 2217 2189 2256 2306 2675 1133 Eintragungen im Handelsregister A In das Handelsregister eingetragene Einzelkaufmänner/Einzelkauffrauen am Schluss des Vorjahres vorhanden 2770 2320 2201 2171 2150 2154 im Laufe des Jahres eingetragen 269 130 127 106 234 63 im Laufe des Jahres gelöscht 137 249 157 131 230 46 verbleiben am Schluss des Jahres 2902 2201 2171 2146 2154 2171 In das Handelsregister eingetragene Offene Handelsgesellschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 782 588 570 556 527 520 im Laufe des Jahres eingetragen 61 39 30 33 82 17 im Laufe des Jahres gelöscht 51 57 44 60 89 20 verbleiben am Schluss des Jahres 792 570 556 529 520 517 In das Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 4034 3599 3747 3876 3998 4140 im Laufe des Jahres eingetragen 390 417 431 422 805 192 im Laufe des Jahres gelöscht 308 269 302 300 663 142 verbleiben am Schluss des Jahres 4116 3747 3876 3998 4140 4190 In das Handelsregister eingetragene Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung am Schluss des Vorjahres vorhanden 3 3 4 6 7 7 im Laufe des Jahres eingetragen 0 1 2 1 0 0 im Laufe des Jahres gelöscht 0 0 0 0 0 1 verbleiben am Schluss des Jahres 3 4 6 7 7 6 Anlage 2 Anzahl der zum Handelsregister B eingereichten Urkunden insgesamt darunter 9547 10515 10590 10957 12799 5833 Zuständigkeit des Richters 5288 5538 5627 5396 5319 2879 Eintragungen im Handelsregister B In das Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 290 298 286 286 286 277 im Laufe des Jahres eingetragen 30 22 25 19 33 10 im Laufe des Jahres gelöscht 22 34 25 19 42 7 verbleiben am Schluss des Jahres 298 286 286 286 277 280 in das Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaften auf Aktien am Schluss des Vorjahres vorhanden 5 2 2 2 2 2 im Laufe des Jahres eingetragen 0 0 0 0 1 0 im Laufe des Jahres gelöscht 0 0 0 0 1 0 verbleiben am Schluss des Jahres 5 2 2 2 2 2 In das Handelsregister eingetragene Gesellschaften mit beschränkter Haftung am Schluss des Vorjahres vorhanden 24033 24481 24851 25353 25971 26504 im Laufe des Jahres eingetragen 1926 1923 1999 1850 3994 1000 im Laufe des Jahres gelöscht 1510 1553 1497 1562 3461 693 verbleiben am Schluss des Jahres davon: 24449 24851 25353 25641 26504 26811 Unternehmergesellschaften 1797 1743 2169 2600 2774 In das Handelsregister eingetragene Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit am Schluss des Vorjahres vorhanden 0 0 0 0 0 0 im Laufe des Jahres eingetragen 0 0 0 0 0 0 im Laufe des Jahres gelöscht 0 0 0 0 0 0 verbleiben am Schluss des Jahres 0 0 0 0 0 0 In das Handelsregister eingetragene Europäische Aktiengesellschaften (SE) am Schluss des Vorjahres vorhanden 0 0 3 4 3 3 im Laufe des Jahres eingetragen 0 3 1 1 0 0 im Laufe des Jahres gelöscht 0 0 0 2 0 0 verbleiben am Schluss des Jahres 0 3 4 3 3 3 In das Handelsregister eingetragene Rechtsformen ausländischen Rechts HRB am Schluss des Vorjahres vorhanden 648 635 549 465 430 380 im Laufe des Jahres eingetragen 76 50 29 32 57 11 im Laufe des Jahres gelöscht 89 136 113 67 107 25 verbleiben am Schluss des Jahres 635 549 465 430 380 366 Anzahl der zum sonstigen Register eingereichten Urkunden (Nrn. 15 08 00 -15 14 00) insgesamt darunter 293 330 273 315 339 147 zum Schiffs- und Schiffshauregister (Nrn. 15 12 00 - 15 14 00) 72 73 47 86 73 43 Eingetragene Genossenschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 1096 577 559 538 526 526 im Laufe des Jahres eingetragen 8 8 11 11 37 0 im Laufe des Jahres gelöscht 14 26 32 23 37 8 verbleiben am Schluss des Jahres 1090 559 538 526 526 518 Anlage 3 Zusammenstellung der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben der Gerichte im Justizhaushalt für die Jahre 2009 bis 2014 1 Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften (Kapitel 04 040) 2009 in EUR 2010 in EUR 2011 in EUR 2012 in EUR 2013 in EUR 2014 in EUR Verwaltungseinnahmen (Hgr. 1) 94.436.864 93.527.347 92.662.405 • 94.135.114 96.392.496 81.122.592 davon Geschäftsbereich OLG 94.285.489 93.331.238 92.449.944 93.890.895 96.093.408 80.905.637 Einnahmen aus Zuweisungen/ Zuschüssen (Hgr. 2) 11.638.166 11.756.933 12.964.526 11.528.454 12.192.323 8.643.000 davon Geschäftsbereich OLG 11.601.154 11.722.683 12.898.361 11.528.454 12,128.083 8.643.000 Personal. ausgaben (Hgr. 4) 135.158.076 133.037.511 134.791.299 137.710.004 139.778.406 114.313.539 davon Geschäftsbereich OLG 104.310.497 102.089.432 103.247.529 105.968.831 107.646.074 88.036.151 Sachausgaben (Hgr. 5) 104.928.999 108.146.803 108.184.069 108.692.625 112.609.128 86.904.613 davon Geschäftsbereich OLG 103.772.394 106.894.456 107,029.935 107.618.830 111.421.273 86.260.671 Ausgaben für Zuweisungen/ Zuschüsse (Hgr. 6) 18.382.202 18.524.983 19.072.083 18.398.590 18.223.998 14.657.684 davon Geschäftsbereich OLG 18.382.202 18.524.983 19.072.083 18.398.590 18.223.998 14.657.684 Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8) 1.223.851 530.563 977.381 797.529 878.292 251.491 davon Geschäftsbereich OLG 968.638 439.739 931.467 726.356 807.723 251.491 1 2009 bis 2013: jeweiliger Stand Buchungsliste Landeshauptkasse endgültiger Jahresabschluss. 2014: Stand Buchungsliste Landeshauptkasse per 30.09.2014. Anlage 3 Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 090) 2009 in EUR 2010 in EUR 2011 in EUR 2012 in EUR 2013 in EUR 2014 in EUR Verwaltungseinnahmen (Hgr. 1) 1.633.732 1.285.157 1.376.252 1.583.132 2.351.150 1.610.936 Einnahmen aus Zuweisungenl Zuschüssen (Hgr. 2) 0 0 0 0 0 0 Personalausgaben (Hgr. 4) 7.446.153 7.712.439 8.059.225 8.193.178 7.924.264 6.308.217 Sachausgaben (Hgr. 5) 1.446.367 1.724.590 . 1.723.240 1.740.714 1.732.975 1.244.902 Ausgaben für Zuweisungen/ Zuschüsse (Hgr. 6) 0 0 0 0 0 0 Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8) 93.455 115.378 7.798 13.521 5.127 0 Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Kapitel 04 100) 2009 in EUR 2010 in EUR 2011 in EUR 2012 in EUR 2013 in EUR 2014 in EUR Verwaltungseinnahmen (Hgr. 1) 1.562.984 2.053.460 1.850.552 1.846.574 2.338.049 1.806.506 Einnahmen aus Zuweisungen/ Zuschüssen (Hgr. 2) 2.704.364 2.088.148 2.267.589 2.465.359 2.429.200 1.400.000 Personalausgaben (Hgr. 4) 4.606.769 4.535.408 4.696.396 4.807.472 5.037.215 4.252.962 Sachausgaben (Hgr. 5) 715.687 689.417 700.333 601.876 682.457 460.685 Ausgaben für Zuweisungenl Zuschüsse (Hgr. 6) 0 0 0 0 0 0 Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8) 0 0 0 74.494 0 0 Anlage 3 Arbeitsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 110) 2009 in EUR 2010 in EUR 2011 in EUR 2012 in EUR 2013 in EUR 2014 in EUR Verwaltungseinnahmen (Hgr. 1) 884.129 918.718 995.809 866.367 895.005 716.663 Einnahmen aus Zuweisungen/ Zuschüssen (Hgr. 2) 0 0 0 0 0 0 Personalausgaben (Hgr. 4) 5.166.094 5.460.466 5.682.448 5.378.612 5.474.014 4.330.626 Sachausgaben (Hgr. 5) 3.037.588 2.845.583 2.832.034 2.907.150 3.032.662 2.396.701 Ausgaben für Zuweisungen/ Zuschüsse (Hgr. 6) 0 0 0 0 0 0 Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8) 0 0 24.834 32.540 8.775 1.746 Sozialgerichtsbarkeit (Kapitel 04 120) 2009 in EUR 2010 in EUR 2011 in EUR 2012 in EUR 2013 in EUR 2014 in EUR Verwaltungseinnahmen (Hgr. 1) 660.582 641.513 881.107 647.071 723.954 624.551 Einnahmen aus Zuweisungen/ Zuschüssen (Hgr. 2) 0 0 0 0 0 0 Personalausgaben (Hgr. 4) 6.280.929 7.459.704 7.997.433 8.472.594 9.077.388 7.151.049 Sachausgaben (Hgr. 5) 5.365.545 5.944.371 6.345.162 6.525.002 6.798.343 5.312.506 Ausgaben für Zuweisungen/ Zuschüsse (Hgr. 6) 0 0 0 0 0 0 Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8) 0 0 129.228 48.240 78.552 64.668 Anlage 3 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Kapitel 04 121) 2009 in EUR 2010 in EUR 2011 in EUR 2012 in EUR 2013 in EUR 2014 in EUR Verwaltungseinnahmen (Hgr. 1) 524.356 754.810 648.278 729.158 1.196.607 656.571 Einnahmen aus Zuweisungen! Zuschüssen (Hgr. 2) 6.084.494 5.084.694 5.022.500 4.901.942 4.235.472 2.800.000 Personalausgaben (Hgr. 4) 6.098.196 6.185.267 6.419.975 6.649.482 6.571.331 5.314.643 Sachausgaben (Hgr. 5) 1.761.091 1.846.572 1.863.132 1.880.719 1.959.575 1.524.862 Ausgaben für Zuweisungen/ Zuschüsse (Hgr. 6) 0 0 0 0 0 0 Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8) 66.522 66.002 208.762 50.505 13.588 21.242 Bauausgaben für Gerichte und Staatsanwaltschaften (Beilage zum Einzelplan 12 des MdF): Investiti- onsplan 2009 in EUR 2010 in EUR 2011 in EUR 2012 in EUR 2013 in EUR 2014 in EUR Teil A 2.957.415 1.394.124 778.411 2.723.097 3.215.190 1.408.902 davon Gerichte 2.602.741 1.307.021 773.250 2243.771 2.045.278 1.402.051 Teil B2 8.433.103 6.032.324 815.841 846.348 890.895 981.781 davon Gerichte 3.410.075 1.342.428 509.184 548.682 448.847 - 2 Die Abweichungen zu den insoweit mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3024 (Drs. 5/7738 dort zu Frage 9) für die Jahre 2012 und 2013 mitgeteilten Zahlen beruhen darauf, dass seinerzeit in die Gesamtausgaben des Investitionsplans Teil B auch die Ausgaben für die Justizvollzugsanstalten einbezogen wurden. Anlage 4 Anzahl der bei den Gerichten des Landes Brandenburg eingegangenen Verzögerungsrügen Gericht I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013 Jahr 2013 Amtsgerichte 12 15 13 15 55 Landgerichte 10 16 9 13 48 OLG 1 0 2 1 4 Verwaltungsgerichte 5 5 9 14 33 OVG 0 1 3 1 5 Sozialgerichte davon SGB 11 Verf. 68 78 66 60 272 53 48 41 16 158 LSG davon SGB 11 Verf. 9 9 18 16 52 0 4 11 5 20 Arbeitsgerichte 0 0 1 0 1 LAG 0 0 0 0 0 Finanzgericht 4 8 5 3 20 Staatsanwaltschaften 1 0 1 1 3 Generalstaatsanwaltschaft 0 0 0 0 0 Summe 110 132 127 124 493 Anzahl der bei den Obergerichten des Landes Brandenburg eingegangenen Entschädigungsklagen gern. §§ 198 ff GVG Gericht I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 111. Quartal 2013 IV. Quartal 2013 Jahr 2013 OLG 2 2 1 0 5* OVG 4 2 0 4 10 LSG 37 41 28 23 129 LAG 0 0 0 0 0 *Darüber hinaus ist im Jahr 2013 beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine angestrebte Entschädigungsklage anhängig gemacht worden. Anlage 4 Anzahl der bei den Gerichten des Landes Brandenburg eingegangenen Verzögerungsrügen !Gericht I. Quartal 2014 II. Quartal 2014 Amtsgerichte 21 23 Landgerichte 20 13 OLG 3 0 Verwaltungsgerichte 6 4 OVG 9 1 Sozialgerichte davon SGB II Verf. 79 52 47 30 LSG davon SGB II Verf. 15 8 9 2 Arbeitsgerichte 0 0 LAG 0 Finanzgericht 2 2 Staatsanwaltschaften 1 4 Generalstaatsanwaltschaft 0 0 Summe 156 107 Anzahl der bei den Obergerichten des Landes Brandenburg eingegangenen Entschädigungsklagen gern. §§ 198 ff GVG Gericht I. Quartal 2014 II. Quartal 2014 OLG 0 0 OVG 3 0 LSG 23 25 LAG 0 0 Anlage 5 Anzahl der erfolgreichen Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren an Brandenburger Gerichten Gerichtsbarkeit Eingegangene Klagen Erfolgreiche Klagen (auch teilweise) Gericht Jahre Ordentliche Gerichtsbar- 2012: 10 5 (jeweils durch BbgOLG 2014 keit 2013: 5 Vergleich erle- 2014: 4 digt) 2 Verfassungsgericht 2009 des Landes Brandenburg 2012 Verwaltungsgerichtsbarkeit 1 Verfassungsgericht des Landes Brandenburg 2009 2012: 15 16 (davon 4 OVG Berlin- 2013 2013: 7 Verfahren durch Brandenburg 2014 2014: 3 Vergleich erledigt ) 53 (darunter 4 BVerwG 2013 Verfahren durch Vergleich erledigt ) Sozialgerichtsbarkeit 1 EGMR4 2011 2012: 11 1 LSG Berlin- 2013 2013: 65 Brandenburg 2014: 35 Finanzgerichtsbarkeit 2012: 0 2 BFH 2014 2013: 3 2014: 2 Unter „Gericht' wird das über die Klage entscheidende, nicht das Gericht des Ausgangsverfahrens verstanden. 2 Jahr der Entscheidung 3 Da die Revisionsverfahren jeweils gegen teilweise stattgebende Urteile des OVG Berlin-Brandenburg ergingen, sind diese Verfahren auch in der vorgehenden Spalte enthalten. 4 In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3024 des Abgeordneten Eichelbaum (Drucksache 5/7738) ist die Angabe dieses Verfahrens versehentlich unterblieben. 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