Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1290 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 483 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 06/1045 Wortlaut der Kleinen Anfrage 483 vom 07.04.2015: Bestätigung der Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans – mögliche Auswirkungen für das Land Brandenburg Laut Presseinformationen hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Landes Brandenburg am 01.04.2015 zurückgewiesen. Geklagt hatten 17 Gemeinden , die durch die 2009 beschlossene Landesentwicklungsplanung ihre Status als Grundzentrum verloren hatten. Von den Auswirkungen sind auch die ausgewiesenen Windeignungsgebiete betroffen und somit direkt der geplante Ausbau der Windkraftanlagen . Ich frage die Landesregierung: 1.) Was gedenkt die Landesregierung Rechtssicherheit für die in der Planung befindlichen Projekte herzustellen? 2.) In welchem Zeitraum soll der neue Landesentwicklungsplan verabschiedet werden? 3.) Wie geht die Landesregierung mit den Grundzentren um, die durch die Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans wiederbelebt worden sind? 4.) Besteht für die ausgewiesenen Windeignungsgebiete aktuell noch Rechtssicherheit ? 5.) Wie wirkt sich die Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans auf die Planung und den Bau von Windkraft in Brandenburg aus? 6.) Entstehen dem Land Brandenburg durch die Unwirksamkeit finanzielle Schä- den? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was gedenkt die Landesregierung Rechtssicherheit für die in der Planung befindli- chen Projekte herzustellen? Frage 2: In welchem Zeitraum soll der neue Landesentwicklungsplan verabschiedet werden? Frage 3: Wie geht die Landesregierung mit den Grundzentren um, die durch die Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans wiederbelebt worden sind? Zu Frage 1 bis 3: Mit der Unwirksamkeit des LEP B-B leben die Vorgängerplanungen wieder auf, so dass auch auf dieser Grundlage die raumordnerische Beurteilung von Vorhaben möglich ist. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung den LEP B-B zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder rückwirkend in Kraft zu setzen. Frage 4: Besteht für die ausgewiesenen Windeignungsgebiete aktuell noch Rechtssicherheit? Zu Frage 4: Die ausgewiesenen Windeignungsgebiete sind nicht von dem OVG-Urteil berührt. Frage 5: Wie wirkt sich die Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans auf die Planung und den Bau von Windkraft in Brandenburg aus? Zu Frage 5: Die Steuerung der Windkraftnutzung erfolgt in den Regionalplänen, so dass die Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans insoweit keine Auswirkungen hat. Frage 6: Entstehen dem Land Brandenburg durch die Unwirksamkeit finanzielle Schäden? Zu Frage 6: Nein.