Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1291 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 456 der Abgeordneten Michael Jungclaus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/989 Barrierefreiheit an Brandenburger Bahnhöfen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 456 vom 31.03.2015: Mit dem Eisenbahnbundesamt vereinbarte die DB AG eine Prioritätsregel zur Herstel- lung von Barrierefreiheit an Bahnhöfen. Grundlage sind die TSI PRM (Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich „eingeschränkt mobiler Personen“) der Europäischen Union, welche die Anforderungen an Bahnanlagen europaweit verein- heitlichte. Das Programm der DB AG zur Barrierefreiheit sieht eine Pflicht zur voll- ständigen Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnstationen erst ab 1.000 Ein- /AussteigerInnen pro Tag vor. Bei weniger als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag ist dies nicht erforderlich, wenn an der gleichen Strecke eine Bahnstation (bei neuen Stationen im Umkreis von 30 km bzw. bei Umbau bestehender Stationen im Umkreis von 50 km) vollständig barrierefrei ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bahnhöfe und Haltepunkte haben weniger als 1.000 Ein- /AussteigerInnen pro Tag, haben aber im Umkreis von 30 km (bei Neubau) bzw. 50 km (bei Umbau) keinen barrierefreien Bahnhof? Welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte sind aktuell barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Bis wann sollen welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte in einen barrierefreien oder zumindest stufenfreien Zustand überführt werden ? Datum des Eingangs: 29.04.2015 / Ausgegeben: 04.05.2015 2. Hält die Landesregierung die Regelungen für Bahnhöfe und Haltepunkte mit weniger als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag, bei denen im Umkreis von 30 km (bei Neubau) bzw. 50 km (bei Umbau) ein vollständig barrierefreier Bahnhof an der gleichen Strecke vorhanden ist, für ausreichend und kundenfreundlich (bitte begründen)? Welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte sind aktuell barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Gibt es trotz der Prioritätenregelung der TSI PRM einen Zeithorizont, bis zu welchem auch diese Bahnhöfe und Haltepunkte barrierefrei oder zumindest stufenfrei werden sollen? 3. Welche Bahnhöfe und Haltepunkte mit mehr als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag sind aktuell barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Bis wann sollen welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte in einen barrierefreien oder zumindest stufenfreien Zustand überführt werden? 4. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte im Land Brandenburg sind zusammenfassend derzeit vollständig barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei ? 5. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkt im Land Brandenburg sind zusammenfassend stufenfrei bzw. nicht stufenfrei? 6. Bei welchen Bahnhöfen und Haltepunkten wurden in den vergangenen fünf Jahren Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bzw. Stufenfreiheit durchgeführt? 7. Wie möchte die Landesregierung den Ausbau der Barrierefreiheit der Bahnhöfe unterstützen – gibt es zusätzliche Förderprogramme des Landes? Wenn ja, in welcher Höhe stehen Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen zur Verfügung? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Begriffsdefinitionen Barrierefreiheit gem. § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Ge- brauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Le- bensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. - Konkret schließt das auch eine Mindestbahnsteighöhe von 55 cm über Schienenoberkante ein. Stufenloser Zugang, Terminus gem. DB Station&Service AG Die DB Station&Service AG ist im DB-Konzern für das Betreiben und Vorhalten der Personenverkehrsstationen zuständig. Bei Schaffung der Voraussetzungen für eine barrierefreie bahnsteigseitige Erreichbarkeit wird von Seiten der DB Station&Service AG unabhängig von der vorhandenen Bahnsteighöhe deshalb der Terminus „stufen- freier Zugang“ verwendet. Konkret bedeutet das eine stufenfreie Zugänglichkeit, aber eine Bahnsteighöhe von unter 55 cm über Schienenoberkante und das Fehlen sons- tiger Elemente der Barrierefreiheit (z.B. Blindenleitsystem). Frage 1: Welche Bahnhöfe und Haltepunkte haben weniger als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag, haben aber im Umkreis von 30 km (bei Neubau) bzw. 50 km (bei Umbau) keinen barrierefreien Bahnhof? Welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte sind aktuell barrie- refrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Bis wann sollen welche dieser Bahn- höfe und Haltepunkte in einen barrierefreien oder zumindest stufenfreien Zustand überführt werden? Frage 2: Hält die Landesregierung die Regelungen für Bahnhöfe und Haltepunkte mit weniger als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag, bei denen im Umkreis von 30 km (bei Neu- bau) bzw. 50 km (bei Umbau) ein vollständig barrierefreier Bahnhof an der gleichen Strecke vorhanden ist, für ausreichend und kundenfreundlich (bitte begründen)? Wel- che dieser Bahnhöfe und Haltepunkte sind aktuell barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Gibt es trotz der Prioritätenregelung der TSI PRM einen Zeithori- zont, bis zu welchem auch diese Bahnhöfe und Haltepunkte barrierefrei oder zumin- dest stufenfrei werden sollen? Zu Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beant- wortet. Bei allen Bahnhöfen/Haltepunkten unter 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag ist im Umkreis von 30 km ein barrierefreier Bahnhof erreichbar. Die Schaffung der Barriere- freiheit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist ein langfristiger Prozess. Das Land unterstützt diesen Prozess kontinuierlich durch Förderung. Im Bereich des SPNV ist kein konkreter Zeithorizont zur Umsetzung der Barrierefreiheit gesetzlich vorgegeben. Frage 3: Welche Bahnhöfe und Haltepunkte mit mehr als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag sind aktuell barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Bis wann sollen wel- che dieser Bahnhöfe und Haltepunkte in einen barrierefreien oder zumindest stufen- freien Zustand überführt werden? Zu Frage 3: Barrierefrei: Angermünde Bad Belzig Basdorf Berlin-Schönefeld Flughafen Bernau (b Bln) Bestensee Birkenwerder (b Bln) Blankenfelde (Kr. Teltow-Fläming) Brandenburg Hbf Brieselang Dallgow-Döberitz Eberswalde Hbf Erkner Falkenberg (Elster) Bahnsteige obere Ebene Falkensee Finkenkrug Frankfurt (Oder) Fürstenwalde (Spree) Golm Hennigsdorf (b Bln) Jüterbog Königs Wusterhausen Lübben Lübbenau Luckenwalde Ludwigsfelde Michendorf Müncheberg (Mark) Nauen Neuruppin Rheinsberger Tor Neuruppin West Neustadt (Dosse) Oranienburg Potsdam Charlottenhof Potsdam Hbf Potsdam Park Sansoucci Potsdam-Rehbrücke Rathenow Senftenberg Werder (Havel) Wittenberge Wustermark Sowie alle S-Bahnstationen außer Eichwalde und Schönfließ Stufenfrei: Falkenberg (Elster): Bahnsteige untere Ebene Guben Potsdam Medienstadt Babelsberg Strausberg Wünsdorf-Waldstadt Zossen Teilweise barrierefrei: Cottbus Rangsdorf Nicht barrierefrei: Calau Eichwalde Eisenhüttenstadt Elsterwerda Ruhland Velten Frage 4: Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte im Land Brandenburg sind zusammenfassend derzeit vollständig barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Frage 5: Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte im Land Brandenburg sind zusammenfassend stufenfrei bzw. nicht stufenfrei? Zu Fragen 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beant- wortet. Die folgende Zusammenstellung betrachtet alle vom SPNV bedienten Stationen im Land Brandenburg unabhängig vom Betreiber und inklusive reiner S-Bahnstationen. Zugangsstelle barrierefrei: 178 Stationen Zugangsstelle stufenfrei: 127 Stationen Zugangsstelle nicht stufenfrei: 10 Stationen Zugangsstelle nur tw. barrierefrei ausgebaut: 22 Stationen (z.B. nur eine Bahnsteig- kante erreichbar) Frage 6: Bei welchen Bahnhöfen und Haltepunkten wurden in den vergangenen fünf Jahren Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bzw. Stufenfreiheit durchgeführt? Zu Frage 6: Altes Lager Bad Liebenwerda Bad Saarow Klinikum (barrierefrei neu errichtet) Bad Belzig BER Flughafen (barrierefrei neu errich- tet) Bernau b. Berlin Bestensee Birkenstein Blönsdorf Blumberg-Rehhahn (barrierefrei neu errichtet) Brand (nur Richtung Cottbus) Buchholz (Zauche) Dannenwalde (Kr. Gransee) Elstal Erkner Falkenberg (Elster) Falkensee Fermerswalde Forst Friedersdorf Groß Köris Groß Pankow Grüneberg Halbe Hoppegarten (Mark) Königs Wusterhausen Kraftwerk Finkenheerd Löwenberg (Mark) (nur Richtung Ber- lin) Lubolz Ludwigsfelde-Struveshof (barrierefrei neu errichtet) Michendorf Mixdorf Müllrose Müncheberg (Mark) Nassenheide Niederfinow Niedergörsdorf Oderin Ortrand Perleberg Potsdam, Bf Charlottenhof Potsdam, Bf Rehbrücke Prenzlau Schönwalde (Spreewald) Seelow-Gusow Spremberg Templin Templin Stadt Treuenbrietzen Waßmannsdorf (barrierefrei neu errich- tet) Weisen Wensickendorf Wildau Wriezen (nur Richtung Eberswalde) Wustermark Zeesen Zehdenick Zellendorf (barrierefrei neu errichtet) Zernsdorf Zühlsdorf Die Herstellung der Barrierefreiheit an den Stationen Elsterwerda, Kraftwerk Finken- heerd, Pritzwalk und Rangsdorf befindet sich in Umsetzung. Frage 7: Wie möchte die Landesregierung den Ausbau der Barrierefreiheit der Bahnhöfe un- terstützen – gibt es zusätzliche Förderprogramme des Landes? Wenn ja, in welcher Höhe stehen Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen zur Verfügung? Zu Frage 7: Die Zugänglichkeit der öffentlichen Bereiche der Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von eingeschränkt mobilen Personen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Infrastrukturbetreibers. Das im Jahr 2005 unter Mitwirkung der Verbände nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) beschlossene Programm der Deutschen Bahn sieht vor, barrierefreie Zugänge bei Reisendenzah- len ab 1.000 Reisenden pro Tag bei umfassenden Umbauten oder Neubauten zu realisieren. Für Stationen mit weniger als 1.000 Reisenden unterstützt das Land Brandenburg die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit entsprechend der Verfügbarkeit von Fördermitteln in den vorhandenen, einschlägigen Förderprogrammen.