Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1292 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 463 der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Andreas Galau der AfD-Fraktion Drucksache 6/996 Brandschutz im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 463 vom 31.03.2015: Im Land Brandenburg wird der Brandschutz zum überwiegenden Teil durch Freiwillige Feuerwehren (FFW) gewährleistet. Die dort tätigen Feuerwehrleute nehmen diese Aufgabe ehrenamtlich war. Diese solidarische Form der Aufgabenwahrnehmung kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Die Freiwilligen Feuerwehren sind dabei oftmals nicht nur Helfer im Brandfalle und noch öfter bei technischen Hilfeleistungen sondern auch fester Bestandteil des örtlichen Gemeinschaftslebens. In den letzten Jahren ist jedoch wahrzunehmen, dass die Absicherung der Einsatzbereitschaft (insbesondere Tageseinsatzbereitschaft) zunehmend schwieriger wird. Gemäß des § 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben die örtlichen Aufgabenträger eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste, leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Was dies im Einzelnen bedeutet, ergibt sich aus der Gefahr- und Risikoanalyse, welche die Aufgabenträger zu erstellen haben. Im Rahmen der Gefahr- und Risikoanalyse hat der Aufgabenträger die Feuerwehr mit Sachmitteln und mit Personal auszustatten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele organisierte Ersthelfer gibt es in Brandenburg (First Responder)? Wie viele sind aus der freiwilligen Feuerwehr? 2. Wie lange dauert es im Durchschnitt bis die Anwärter der FFW die Grundausbildung (F I – Truppmann) abgeschlossen haben? Wie viele Anwärter schließen pro Jahr die Grundausbildung erfolgreich ab? 3. Wie viele Mitglieder haben die FFW(en)? Wie viele davon sind in der Alters- und Ehrenabteilung? Wie viele sind in der Jugendfeuerwehr? Wie viele kommen pro Jahr dazu? Wie viele scheiden pro Jahr aus, hierbei bitte aufschlüsseln nach den Gründen (z. B. Austritt, Wegzug, Ausschluss, Wechsel in Alters- und Ehrenabteilung, Austritt durch Tod)? Was ist das Durchschnittsalter der Angehörigen der Einsatzabteilungen der FFW? 4. Werden aktuell die Konzepte für die Nachwuchsgewinnung überarbeitet bzw. welche Konzepte gibt es hierzu? 5. Gibt es Überlegungen von Seiten des Landes die Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen von FFW zu vereinheitlichen und aus der Landeskasse zu bezahlen bzw. zu bezuschussen? Wie bewertet die Landesregierung die sehr unterschiedlichen, wenn überhaupt vorhandenen, Aufwandsentschädigungen der Kommunen? 6. Wie viel kostet die Grundausbildung im Durchschnitt? Gibt es von Seiten des Landes Brandenburg Unterstützung in Form von Fördermitteln? 7. Gibt es eine Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (STAN), die jede FFW erfüllen muss? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wie sieht die Übersicht zur STAN bezüglich Soll- und Ist-Ausstattung mit Personal und Material, nach den jeweiligen FFW? 8. Gibt es von Seiten des Landes Inspektionen bezüglich der Kontrolle & Überprüfung von der persönlichen Schutzausstattung? Inwiefern wird die Einheitlichkeit, Haltbarkeit und der Zustand der persönlichen Ausrüstung geprüft (FW-Schutzstiefel, Handschuhe, Einsatzhose & -jacke, Überhose & -jacke, FW- Schutzhelm, etc.)? Werden dabei Mängel und die damit verbundene Abstellung von Mängeln bzw. die Erteilung von Auflagen erfasst? 9. Ist es geplant von Seiten der Landesregierung die strategische Ausrichtung der FFW durch die Vergreisung der Gesellschaft zu ändern bzw. von der weitverbreiteten „Dorf“-FFW hin zu einer Zentral-FW/Stützpunk-FW zu ändern? Sind hierfür Neukonzeptionierungen vorgesehen? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus? 10. Wie viele Gerätehäuser wurden seit 2009 gebaut und wo? 11. Liegen der Landesregierung Daten über die Anzahl von Einsätzen der FFW vor? Wie viele Einsätze gab es im Land Brandenburg im Jahr 2014, 2013 und 2012? Gibt es eine Übersicht über die Gründe des Einsatzes? Wie viele Sach- bzw. Personenschäden wurden durch die FFW bekämpft? Wie viele Angehörige der FFW wurden bei ihren Einsätzen verletzt? 12. Gibt es eine Übersicht über die Altersstruktur der in den Einsatzabteilungen befindlichen Fahrzeuge der FFW in Brandenburg? Wie setzt sich diese Altersstruktur zusammen? Gibt es verwendete Fahrzeuge die älter als 30, 40, 50 bzw. 60 Jahre sind, wenn ja, wie viele jeweils? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele organisierte Ersthelfer gibt es in Brandenburg (First Responder)? Wie viele sind aus der freiwilligen Feuerwehr? zu Frage 1: Durch die Landesregierung wird die Zahl der organisierten Ersthelfer (First Responder) nicht erfasst. Im Rahmen der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung) ist eine 16-stündige Erste Hilfe-Ausbildung vorgesehen. Somit ist jedes ausgebildete Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr Ersthelfer. Frage 2: Wie lange dauert es im Durchschnitt bis die Anwärter der FFW die Grundausbildung (F I – Truppmann) abgeschlossen haben? Wie viele Anwärter schließen pro Jahr die Grundausbildung erfolgreich ab? zu Frage 2: Grundlage für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren stellt die Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2 dar. In dieser Vorschrift werden die Inhalte der Ausbildungen sowie die Mindestdauern vorgeschrieben. Gemäß Nr. 2.1.1 FwDV 2 umfasst die Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) mindestens 70 Stunden. Im Anschluss an diese Ausbildung erfolgt eine standortbezogene Ausbildung von mindestens 80 Stunden in zwei Jahren. Wie genau diese Vorgaben umgesetzt werden obliegt den Trägern des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung. Eine statistische Erfassung aller Anwärter, welche die Grundausbildung abgeschlossen haben, erfolgt nicht durch die Landesregierung. Frage 3: Wie viele Mitglieder haben die FFW(en)? Wie viele davon sind in der Alters- und Ehrenabteilung? Wie viele sind in der Jugendfeuerwehr? Wie viele kommen pro Jahr dazu? Wie viele scheiden pro Jahr aus, hierbei bitte aufschlüsseln nach den Gründen (z. B. Austritt, Wegzug, Ausschluss, Wechsel in Alters- und Ehrenabteilung, Austritt durch Tod)? Was ist das Durchschnittsalter der Angehörigen der Einsatzabteilungen der FFW? zu Frage 3: Gemäß Statistik 2013 haben die Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg 41 666 Mitglieder. In den Alters- und Ehrenabteilungen versehen 14.107 Mitglieder ihren Dienst. Insgesamt sind 12.066 Kinder und Jugendliche in den Jugendfeuerwehren organisiert. Im Vergleich zum Jahr 2012 haben die Freiwilligen Feuerwehren im Jahr 2013 einen Rückgang von 1.053 Mitgliedern zu verzeichnen. Eine Erfassung der Gründe für die Austritte aus den Feuerwehren erfolgt nicht. Ebenso erfolgt keine Erfassung der Altersstrukturen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Frage 4: Werden aktuell die Konzepte für die Nachwuchsgewinnung überarbeitet bzw. welche Konzepte gibt es hierzu? zu Frage 4: Durch die Landesjugendfeuerwehr wurde die Kampagne „Früh übt sich“ initiiert. Diese Kampagne dient der Nachwuchsgewinnung. Die Landesjugendfeuerwehr Brandenburg ist dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. zugehörig, welcher durch das MIK mittels Zuwendungen unterstützt wird. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Werbekampagnen, welche eigenständig durch die Kreisjugendfeuerwehren oder der Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung erstellt wurden. Frage 5: Gibt es Überlegungen von Seiten des Landes die Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen von FFW zu vereinheitlichen und aus der Landeskasse zu bezahlen bzw. zu bezuschussen? Wie bewertet die Landesregierung die sehr unterschiedlichen, wenn überhaupt vorhandenen, Aufwandsentschädigungen der Kommunen? zu Frage 5: Seitens der Landesregierung gibt es keine Bestrebungen die Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren zu vereinheitlichen und aus der Landeskasse zu bezahlen bzw. zu bezuschussen. Frage 6: Wie viel kostet die Grundausbildung im Durchschnitt? Gibt es von Seiten des Landes Brandenburg Unterstützung in Form von Fördermitteln? zu Frage 6: Gemäß § 24 Absatz 7 Satz 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) sind die amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte für die Aus- und Fortbildung der hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen und die Grundausbildung der hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen zuständig. Über die Kosten der Grundausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Grundausbildung der hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen erfolgt u. a. an der Landesschule und Technische Einrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg. Gemäß der Nutzungsentgeltregelung an der Landesschule und Technische Einrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE), Stand 01.01.2015, betragen die Kosten für die Grundausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes ca. 9.300 € (Anlage 1 Nutzungsentgeltregelung an der Landesschule und Technische Einrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg). Frage 7: Gibt es eine Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (STAN), die jede FFW erfüllen muss? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wie sieht die Übersicht zur STAN bezüglich Soll- und Ist-Ausstattung mit Personal und Material, nach den jeweiligen FFW? zu Frage 7: Gemäß der Allgemeinen Weisung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren beträgt die Mindeststärke einer örtlichen Feuerwehreinheit eine Staffel (sechs Einsatzkräfte). Es wird empfohlen, alle Funktionen in den taktischen Einheiten mindestens doppelt zu besetzen. Die Ausstattung der Feuerwehren richtet sich nach der Größe des zu schützenden Bereiches, dem vorhandenen Gefahrenpotential, insbesondere der Brandgefährdung in den vorhandenen Gebäuden und Anlagen, den topographischen Besonderheiten und der Löschwasserversorgung. In der o. g. Weisung werden weiterhin in der Anlage Empfehlungen zu der vorzuhaltenden Technik gegeben. Frage 8: Gibt es von Seiten des Landes Inspektionen bezüglich der Kontrolle & Überprüfung von der persönlichen Schutzausstattung? Inwiefern wird die Einheitlichkeit, Haltbarkeit und der Zustand der persönlichen Ausrüstung geprüft (FW-Schutzstiefel, Handschuhe, Einsatzhose & -jacke, Überhose & -jacke, FW-Schutzhelm, etc.)? Werden dabei Mängel und die damit verbundene Abstellung von Mängeln bzw. die Erteilung von Auflagen erfasst? zu Frage 8: Gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 BbgBKG i. V. m. § 12 Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (GUV-V C 53) hat der Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung entsprechende Schutzausrüstung für die Angehörigen der Feuerwehr vorzuhalten. Die Beschaffung und Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand der Schutzausrüstung obliegt den Aufgabenträgern gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 BbgBKG. Frage 9: Ist es geplant von Seiten der Landesregierung die strategische Ausrichtung der FFW durch die Vergreisung der Gesellschaft zu ändern bzw. von der weitverbreiteten „Dorf“-FFW hin zu einer Zentral-FW/Stützpunk-FW zu ändern? Sind hierfür Neukonzeptionierungen vorgesehen? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus? zu Frage 9: In ländlichen Regionen des Landes Brandenburg stellt sich die Tageseinsatzbereitschaft oftmals problematisch dar. Um diesen negativen Effekt vorzubeugen, wurde durch das Ministerium des Innern im Jahr 2007 das Förderkonzept Stützpunktfeuerwehren geschaffen. An diese Stützpunktfeuerwehren werden gesonderte Anforderungen bezüglich Ausstattung und Personal gestellt. Diese Stützpunktfeuerwehren sollen auch im überörtlichen Einsatz tätig werden und so die personell schwächeren örtlichen Feuerwehreinheiten unterstützen. Frage 10: Wie viele Gerätehäuser wurden seit 2009 gebaut und wo? zu Frage 10: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 11: Liegen der Landesregierung Daten über die Anzahl von Einsätzen der FFW vor? Wie viele Einsätze gab es im Land Brandenburg im Jahr 2014, 2013 und 2012? Gibt es eine Übersicht über die Gründe des Einsatzes? Wie viele Sach- bzw. Personenschäden wurden durch die FFW bekämpft? Wie viele Angehörige der FFW wurden bei ihren Einsätzen verletzt? zu Frage 11: 2012 2013 Einsätze gesamt 23 040 24 198 davon Brände 5 473 5 199 Technische Hilfeleistungen 14 414 16 160 Fehlalarmierungen 3 153 2 839 gerettete Personen 2 235 2 296 geborgene Personen 238 262 verletzte Aktive im Feuerwehrdienst 422 384 Frage 12: Gibt es eine Übersicht über die Altersstruktur der in den Einsatzabteilungen befindlichen Fahrzeuge der FFW in Brandenburg? Wie setzt sich diese Altersstruktur zusammen? Gibt es verwendete Fahrzeuge die älter als 30, 40, 50 bzw. 60 Jahre sind, wenn ja, wie viele jeweils? zu Frage 12: Im Land Brandenburg sind Feuerwehrfahrzeuge mit einem Alter bis zu 60 Jahren vorhanden. Die Altersstruktur der Fahrzeuge stellt sich wie folgt dar: Alter Anzahl jünger als 20 Jahre 1 843 20 - 29 1 449 30 – 39 438 40 – 49 194 50 – 59 22 älter als 60 Jahre 1 In der Tabelle sind alle Fahrzeuge erfasst, welche regelmäßig der Landesschule und Technische Einrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandburg zur Sicherheitsüberprüfung vorgestellt werden. Neubeschaffungen der Jahre 2013 und 2014 sind noch nicht vollständig erfasst.