Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1294 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 458 der Abgeordneten Andrea Johlige der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/991 Nachfrage zu Drs. 6/322 Entstandene Schäden und Kosten durch Verlegungsmarsch der Bundeswehr Wortlaut der Kleinen Anfrage 458 vom 31.03.2015: In der Nacht vom 13.11. auf den 14.11.2014 fuhren ca. 40 Panzer der Bundeswehr auf dem Weg zu einem Manöver durch Brandenburg. Dabei hinterließen sie diverse Schäden an Bordsteinen und Verkehrsinseln entlang der Strecke. Nach Zeitungsberichten handelte es sich um einen sogenannten Verlegungsmarsch der Bundeswehr, der Bestandteil des Ausbildungsplans der Bundeswehr ist. In Drs. 6/322 teilte die Landesregierung mit, dass nach ersten groben Schätzungen ca. 100.000 Euro Schaden durch diesen Verlegungsmarsch entstanden seien. Außerdem sollten „im Rahmen der Genehmigung der Marschübungen durch den Landesbetrieb Straßenwesen (…) künftig Auflagen zur Geschwindigkeitsreduzierung in sensiblen Bereichen und die Möglichkeit der Begleitung (Kontrolle) vor Ort durch Polizei und ggf. Meisterei geprüft werden.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Haben seit dem in Rede stehenden Verlegungsmarsch weitere Märsche dieser Art auf Brandenburger Gebiet stattgefunden? Wenn ja, welche Schäden entlang der Strecke sind zu verzeichnen? 2. Hat die Landesregierung neuere Erkenntnisse zu der Frage, in welcher Höhe Kosten für die Beseitigung der Schäden durch den Verlegungsmarsch vom 13./14.11.2014 entstanden sind? 3. Welche Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden wurden ergriffen? 4. Kosten in welcher Höhe sind der Bundeswehr bisher in Rechnung gestellt worden? Sind diese bereits beglichen? 5. Hat die Landesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um bei derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten? Was ergab die Prüfung bei solchen Märschen künftig Auflagen zur Geschwindigkeitsreduzierung in sensiblen Bereichen zu erlassen und die Möglichkeit der Begleitung (Kontrolle) vor Ort durch Polizei und ggf. Meisterei zu gewährleisten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Haben seit dem in Rede stehenden Verlegungsmarsch weitere Märsche dieser Art auf Brandenburger Gebiet stattgefunden? Wenn ja, welche Schäden entlang der Strecke sind zu verzeichnen? zu Frage 1: Seit dem Verlegungsmarsch vom 13./14.11.2014 fand auf dem Gebiet des Landes Brandenburg eine weitere Marschbewegung von Kräften der Bundeswehr statt. Es handelte sich um dabei Angehörige des Panzerpionierbataillons 1 aus Holzminden deren Marschbewegung im Zuge einer Übung auf dem Truppenübungsplatz Klietz (Sachsen-Anhalt) im Raum Rathenow stattfand. Schäden, die in dem Zusammenhang entstanden sind, wurden nicht bekannt. Frage 2: Hat die Landesregierung neuere Erkenntnisse zu der Frage, in welcher Höhe Kosten für die Beseitigung der Schäden durch den Verlegungsmarsch vom 13./14.11.2014 entstanden sind? zu Frage 2: Es gibt keine neueren Erkenntnisse. Eine abschließende Einschätzung hierzu kann erst im Anschluss an das diesbezügliche Vergabeverfahren sowie der Rechnungslegung durch die beauftragten Fachfirmen abgegeben werden. Frage 3: Welche Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden wurden ergriffen? zu Frage 3: Durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wurden die Schäden aufgenommen sowie Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherung ergriffen. Die Baumaßnahmen zur Beseitigung der Schäden werden im zweiten Halbjahr 2015 durchgeführt. Derzeit laufen die Vergabeverfahren. Frage 4: Kosten in welcher Höhe sind der Bundeswehr bisher in Rechnung gestellt worden? Sind diese bereits beglichen? zu Frage 4: Bislang wurde dem zuständigen Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) noch keine Rechnung zur Begleichung zugeleitet. Frage 5: Hat die Landesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um bei derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten? Was ergab die Prüfung bei solchen Märschen künftig Auflagen zur Geschwindigkeitsreduzierung in sensiblen Bereichen zu erlassen und die Möglichkeit der Begleitung (Kontrolle) vor Ort durch Polizei und ggf. Meisterei zu gewährleisten? zu Frage 5: Die Vorkommnisse des Verlegungsmarsches vom 13./14.11.2014 wurden zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als Genehmigungsbehörde für Großraum und Schwertransporte, der Polizei und der Bundeswehr ausgewertet. Bei genehmigungspflichtigen Transporten oder Übungen der Bundeswehr können auch künftig Auflagen erteilt werden, deren Einhaltung durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sowie durch die Polizei zu kontrollieren ist.