Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1295 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 455 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/988 Fachpersonal für die Brandenburger Polizei Wortlaut der Kleinen Anfrage 455 vom 31.03.2015: Innere Sicherheit ist in hohem Maße abhängig von der Zuverlässigkeit und Verfassungstreue der Mitarbeiter. Derzeit ist es durchaus schwierig, Fachpersonal am Arbeitsmarkt zu gewinnen. Den bisher öffentlich bekannt gewordenen Ausschreibungsunterlagen ist nicht zu entnehmen, in welcher Form dem Sicherheitsaspekt Rechnung getragen wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird bei Neueinstellungen in sicherheitsempfindlichen Bereichen (BOS) Zuverlässigkeit und Verfassungstreue sichergestellt? 2. Welche Bereiche der Polizei und ihrer Dienstleister (ZDPol, ZIT, BLB und ZBB) sind als besonders sicherheitskritisch bewertet und erfordern bei dem dort verwendeten Personal eine sogenannte Sicherheitsüberprüfung (Einstufung Ü1, Ü2, Ü3) 3. Welche Festlegungen gibt es ob und wie innerhalb der Polizei und ihrer Dienstleister, Arbeitsbereiche als sicherheitsempfindlich eingestuft werden und einen besonderen personellen Sabotage oder Geheimschutz erfordern. Und in welchen Zeitabständen werden die Arbeitsbereiche neu bewertet. 4. Welche Bereiche der Polizei und ihrer Dienstleister sind festgelegt worden, die einen besonderen vorbeugenden personellen Sabotage- oder Geheimschutz erfordern ggf. auch unterhalb des Niveaus der Ü1? Welche landeseigenen Festlegungen gibt es? 5. Wie viele Mitarbeiter (bitte getrennt nach Tarifbeschäftigten und Beamten) sind innerhalb der Polizei und ihrer Dienstleister (ZDPol, ZIT, BLB und ZBB) sicherheitsüberprüft. Bitte jeweilige Anzahl (Ü1, Ü2, Ü3) unter Zuordnung zur jeweiligen Behörde oder Einrichtung, getrennt nach dem Tätigkeitsbereich angeben. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird bei Neueinstellungen in sicherheitsempfindlichen Bereichen (BOS) Zuverlässigkeit und Verfassungstreue sichergestellt? zu Frage 1: Das Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BbgSÜG) regelt u. a. bei Neueinstellungen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen, die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung. Zweck dieses Gesetzes ist es unter anderem, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten vor Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen und den Zugang von Personen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Verfassungstreue wird sichergestellt durch eine Belehrung hinsichtlich der verfassungsmäßigen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland. Danach kann eine Einstellung in den öffentlichen Dienst nur erfolgen, wenn der Bewerber/die Bewerberin sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt und für deren Erhaltung eintritt. Beamte werden vereidigt und Angestellte legen das Gelöbnis ab, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze zu wahren. Frage 2: Welche Bereiche der Polizei und ihrer Dienstleister (ZDPol, ZIT, BLB und ZBB) sind als besonders sicherheitskritisch bewertet und erfordern bei dem dort verwendeten Personal eine sogenannte Sicherheitsüberprüfung (Einstufung Ü1, Ü2, Ü3) Frage 4: Welche Bereiche der Polizei und ihrer Dienstleister sind festgelegt worden, die einen besonderen vorbeugenden personellen Sabotage- oder Geheimschutz erfordern ggf. auch unterhalb des Niveaus der Ü1? Welche landeseigenen Festlegungen gibt es? zu den Fragen 2 und 4: Bei der Bewertung von Bereichen auf Grundlage des BbgSÜG gibt es die Kategorie „besonders sicherheitskritisch“ nicht. Frage 3: Welche Festlegungen gibt es ob und wie innerhalb der Polizei und ihrer Dienstleister, Arbeitsbereiche als sicherheitsempfindlich eingestuft werden und einen besonderen personellen Sabotage oder Geheimschutz erfordern. Und in welchen Zeitabständen werden die Arbeitsbereiche neu bewertet. zu Frage 3: Rechtsgrundlage für die Bewertung der Problematik des personellen Geheimschutzes und des personellen Sabotageschutzes ist bei allen öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg – und somit auch für den Bereich der Polizei - das BbgSÜG. Auf dem Gebiet des personellen Geheimschutzes können gem. § 2 Abs. 1 Nummer 3 BbgSÜG Stellen (Arbeitsbereiche) zum Sicherheitsbereich bestimmt werden, wenn dies auf Grund des Umfangs und der Bedeutung dort anfallender Verschlusssachen erforderlich ist. Zuständig für die Festlegung der Sicherheitsbereiche ist die jeweils zuständige Aufsichts- oder oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales. Auf dem Gebiet des personellen Sabotageschutzes können gem. § 2 Abs. 2 Nummer 3 BbgSÜG sicherheitsempfindliche Stellen in Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Ausfall erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit in Krisenzeiten eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung entstehen lassen würden, bestimmt werden. Diese sicherheitsempfindlichen Stellen werden auf Antrag bestimmt. Die Festlegung erfolgt durch die jeweils zuständige Aufsichts- oder oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit der mitwirkenden Verfassungsschutzbehörde. Die Bewertung von Arbeitsbereichen ist ein ständiger und kontinuierlicher Prozess, der nicht von festgelegten Zeitabständen, sondern insbesondere von sich verändernden Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen abhängig ist. Frage 5: Wie viele Mitarbeiter (bitte getrennt nach Tarifbeschäftigten und Beamten) sind innerhalb der Polizei und ihrer Dienstleister (ZDPol, ZIT, BLB und ZBB) sicherheitsüberprüft. Bitte jeweilige Anzahl (Ü1, Ü2, Ü3) unter Zuordnung zur jeweiligen Behörde oder Einrichtung, getrennt nach dem Tätigkeitsbereich angeben. zu Frage 5: Die Anzahl der Beamten und Beschäftigten, die sicherheitsüberprüft sind, ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird von einer Zuordnung nach Tätigkeitsbereichen abgesehen, da hierdurch eine personenbezogene Zuordnung möglich wäre. Behörde/Einrichtung/Landesbetrieb Beamtinne n und Beamte Ü1 Ü2 Ü3 Polizeipräsidium (PP) 635 437 125 73 Fachhochschule der Polizei (FHPol) 21 1 20 0 Zentraldienst der Polizei (ZDPol) 27 12 15 0 Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT) 1 0 1 0 Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) 0 0 0 0 Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) 0 0 0 0 Behörde/Einrichtung/Landesbetrieb Beschäftigt e Ü1 Ü2 Ü3 Polizeipräsidium (PP) 13 9 3 1 Fachhochschule der Polizei (FHPol) 2 2 0 0 Zentraldienst der Polizei (ZDPol) 19 11 7 1 Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT) 10 0 10 0 Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) 14 8 6 0 Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) 0 0 0 0