Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1296 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 443 der Abgeordneten Roswitha Schier und Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/949 Einsatz von Brandenburger Sportvereinen für Flüchtlinge Wortlaut der Kleinen Anfrage 443 vom 24.03.2015: Die Landesregierung hat am 28.02.2015 – im Anschluss an den sogenannten Asylgipfel – das Ehrenamtsportal um den Service „Ehrenamt und Flüchtlinge“ erweitert. Auch der Landessportbund Brandenburg bewirbt das Portal ausdrücklich. Wir fragen die Landesregierung: 1. Unter welchen Voraussetzungen können Sportvereine an Projekten für Flüchtlinge teilnehmen? 2. Unter welchen Voraussetzungen fördert das Land solche Projekte? 3. Wie viele Sportvereine bieten derzeit Projekte für Flüchtlinge an? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Unter welchen Voraussetzungen können Sportvereine an Projekten für Flüchtlinge teilnehmen? Zu Frage 1: Die Sportvereine können grundsätzlich an Projekten für Flüchtlinge teilnehmen bzw. ebensolche selbst initiieren und damit ihre Gemeinwohlorientierung ausweiten. Der Landessportbund Brandenburg e.V. hat insbesondere durch den Abschluss einer pauschalen Unfall- und Haftversicherung günstige Voraussetzungen für die Teilnah- me von Asylbewerbern und Flüchtlingen an derartigen Projekten geschaffen. Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen fördert das Land solche Projekte? Zu Frage 2: Das Land Brandenburg fördert seit dem Jahr 1993 das Projekt „Integration durch Sport“ in Trägerschaft der Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. Aufgrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen hatte das Land bereits seit Ende 2013 damit begonnen, das Fördervolumen spürbar aufzustocken, um solche Sportvereine verstärkt einzubeziehen, die Sport- und Bewegungsangebote für Flüchtlinge entwickeln. Diese Vereine werden dabei aus Landesmitteln u. a. für Übungsleiter und Sportgeräte bezuschusst. Dabei finden über die im Ehrenamtsportal „Ehrenamt und Flüchtlinge“ aufgeführten Sportvereine hinaus (vgl. nachfolgend zu Frage 3) verschiedene Sportvereine Berücksichtigung, die sich in der Nähe von Ansiedlungsschwerpunkten bzw. der Erstaufnahmeeinrichtung einschließlich ihrer Außenstellen befinden. Die Projektauswahl erfolgt dann in enger Abstimmung zwischen der Brandenburgischen Sportjugend und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als Bewilligungsstelle, wobei auf bedarfsgerechte Vereinssportangebote für Kinder und Jugendliche mit regelmäßigem Betreuungscharakter geachtet wird. Dabei spielen auch die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Nähe zum Verein; eigene Bewegungsräume der Unterkunft) eine wichtige Rolle. Frage 3: Wie viele Sportvereine bieten derzeit Projekte für Flüchtlinge an? Zu Frage 3: Die Liste der Flüchtlingshilfeprojekte auf dem Ehrenamtsportal wies zum Stand 25.03.2015 sieben Sportvereine aus. Diese Liste wird aber ausschließlich durch frei- willige Selbsteinträge der Vereine gefüllt. Da derartige Vereinsaktivitäten nicht mel- depflichtig sind, gibt das Portal keine verbindliche Auskunft über die tatsächliche An- zahl der aktuell in der Flüchtlingshilfe aktiven Sportvereine im Land. Derartige Anga- ben liegen der Landesregierung nur im Rahmen der Beteiligung am Landesprojekt „Integration durch Sport“ vor: Bereits im Projektjahr 2014 wurden im Rahmen des vorgenannten Landesprogramms 10 Sportvereine gefördert, die Projekte mit Flücht- lingen umsetzen. Derzeit prüft die Brandenburgische Sportjugend in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Aufnahme von weiteren 10 bis 15 Sportvereinen in das Landesprojekt.