Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1297 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 475 des Abgeordneten Bommert der CDU-Fraktion Drucksache 6/1033 Qualifikation von Zuwanderern Wortlaut der Kleinen Anfrage 475 vom 07.04.2015: Qualifikation von Zuwanderern Nach Informationen des Brandenburger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesund- heit, Frauen und Familie lebten in Brandenburg Ende Dezember 2014 5.568 Asylsu- chende. Hinzu kamen 25 Asylberechtigte, 2.449 geduldete Flüchtlinge sowie 470 Personen, die nach der Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt sind. Nach der aktuellen Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge muss das Land Brandenburg im Jahr 2015 über 9.200 Flüchtlinge aufnehmen. Seit Januar 2015 ist ein neues Gesetz in Kraft, das für Asylbewerber und geduldete Ausländer eine Verkürzung der Wartefrist für die Ausübung einer Beschäftigung vorsieht. Hier- durch sollen die betreffenden Personen künftig bereits nach drei Monaten durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten dürfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Qualifikation der Zuwanderer ? (Bitte detaillierte Aufstellung bezüglich des höchsten Bildungsabschlusses bzw. der Art des Berufsabschlusses) 2. Wie erhebt die Landesregierung die Informationen zu Bildungs- und Berufsabschlüssen bei Zuwanderern? Bei welcher Behörde werden diese Daten gesammelt ? 3. Werden diese Daten auch anderen Behörden, Kammern, Arbeitsämter etc. zugänglich gemacht? Wenn ja, wie? Wenn nein, ist dies geplant? 4. Wie unterstützt die Landesregierung Zuwanderer bei der Arbeitsaufnahme und bei der Qualifizierung? 5. Wie unterstützt die Landesregierung Unternehmen speziell bei der Suche nach geeigneten Fachkräften unter den Zuwanderern? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Bundesregierung hat den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge erleichtert. Am 1. November 2014 trat das „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Her- kunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und Flüchtlinge“ in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Dauer des Beschäftigungsverbo- tes im Asylverfahrensgesetz (§ 61 Absatz 2 Satz 1) und in der Beschäftigungsver- ordnung (§ 32 Absatz 1 Satz 1) so geändert, dass künftig nach drei Monaten Aufent- halt im Bundesgebiet ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Geduldete möglich ist. Zum 7. November 2014 trat die „Zweite Verordnung zur Ände- rung der Beschäftigungsverordnung“ in Kraft, wonach Ausländerinnen und Auslän- dern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung eine Beschäftigung ohne Vor- rangprüfung nunmehr nach 15 Monaten erlaubt werden kann. Aufgrund des Einleitungstextes der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen ausschließlich auf Asylsuchende und Geduldete beziehen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Qualifikation der Zuwanderer? (Bitte detaillierte Aufstellung bezüglich des höchsten Bildungsab- schlusses bzw. der Art des Berufsab-schlusses) Frage 2: Wie erhebt die Landesregierung die Informationen zu Bildungs- und Berufs- abschlüssen bei Zuwanderern? Bei welcher Behörde werden diese Daten gesam- melt? zu den Fragen 1 und 2: Es gibt keine systematische Erfassung der Qualifikationen in Form von Bildungs- und Berufsabschlüssen bei Asylsuchenden und Geduldeten. Daher liegen der Landesre- gierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine Erfassung allein reicht auch nicht aus, da z.B. eine Angabe wie „10 Jahre Schulbesuch“ noch nicht hinreichend ist für eine Einschätzung des schulisch erreichten Leistungsniveaus und der beruflichen Potentiale. Frage 3: Werden diese Daten auch anderen Behörden, Kammern, Arbeitsämter etc. zugänglich ge-macht? Wenn ja, wie? Wenn nein, ist dies geplant? zu Frage 3: Es ist beabsichtigt, die Frage der Feststellung von Bildungs- und Berufsabschlüssen gemeinsam mit Kommunen, Kammern, Jobcentern und Agenturen für Arbeit zu erör- tern und gemeinsame Vorgehensweisen abzustimmen. Hierbei ist datenschutzrecht- lichen Fragen ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Frage 4. Wie unterstützt die Landesregierung Zuwanderer bei der Arbeitsaufnahme und bei der Qualifi-zierung? Zu Frage 4: Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds fördert das Land Brandenburg bislang das Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“; seine Fortsetzung ist vorgesehen. Des Weiteren stehen die Angebote des im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg angesiedelten bundesgeförderten Netzwerkes Integration durch Qualifizierung mit seinen Teilprojekten auch Flüchtlin- gen offen. Näheres unter: http://www.brandenburg.netzwerk-iq.de/1077.html Frage 5: Wie unterstützt die Landesregierung Unternehmen speziell bei der Suche nach geeigneten Fachkräften unter den Zuwanderern? Zu Frage 5: Die Landesregierung ist bestrebt, den Bedarf der Unternehmen nach geeignetem Personal und die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Geduldeten durch eine Vernetzung der regionalen Akteure wie Beratungsstellen, Kammern, Sozialpart- nern, Agenturen und Jobcentern sowie Ausländerbehörden insgesamt zu verbes- sern.