Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1298 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 471 des Abgeordneten Holger Rupprecht der SPD-Fraktion Drucksache 6/1029 Migrationsberatungsstellen für Erwachsene im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 471 vom 07.04.2015: Das Land Brandenburg verfügt in verschiedenen Landkreisen über Migrationsbera- tungsstellen für erwachsene Migranten. Innerhalb des Landkreises Prignitz befindet sich eine solche Beratungsstelle nicht. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Wo sind im Land Brandenburg Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) ansässig. 2. Wie wird die Verteilung von Migrationsberatungsstellen für Erwachsene organisiert . 3. Nach welchen Kriterien wird bei der Verteilung von Migrationsberatungsstellen für Erwachsene vorgegangen. 4. Wie ist die Finanzierung von Migrationsberatungsstellen für Erwachsene geregelt . 5. Wie bewertet die Landesregierung das Fehlen einer Migrationsberatungsstelle eines Landkreises innerhalb des Landes Brandenburg. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß § 75 Nr. 9 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist es Aufgabe des Bundes- amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), migrationsspezifische Beratung nach § 45 Satz 1 AufenthG durchzuführen, soweit sie nicht durch andere Stellen wahrge- nommen wird. Dazu kann sich das BAMF privater oder öffentlicher Träger bedienen. Das BAMF hat die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege [Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritasverband (DCV), Diakonie Deutschland (DD), Deutscher Paritäti- scher Wohlfahrtsverband (DPWV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Zentralwohl- fahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)] und den Bund der Vertriebenen (BdV) mit der Durchführung der bundesgeförderten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer beauftragt. Frage 1: Wo sind im Land Brandenburg Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) ansässig? zu Frage 1: Nach Auskunft des BAMF wurde für die nachstehend aufgeführten Beratungseinrich- tungen (es handelt sich sowohl um feste als auch um mobile Standorte) seitens der Verbände eine Bundesförderung für 2015 beantragt. Aufgrund der kurz vor Jahres- ende 2014 bewilligten Mittelaufstockung ist das Bewilligungsverfahren noch nicht ganz abgeschlossen. Es können daher noch geringfügige Änderungen eintreten. Träger Straße und Nr. PLZ Ort AWO Brücker Landstr. 1 A 14806 Bad Belzig AWO Am Bahnhof 11 14806 Bad Belzig BdV Orionstr. 10 16321 Bernau AWO Deutsches Dorf 45-47 14776 Brandenburg an der Havel AWO Rosa-Luxemburg-Allee 2 14472 Brandenburg an der Havel AWO Straße der Jugend 33 03050 Cottbus BdV Schorfheidestraße 13 16227 Eberswalde DCV Geschwister-Scholl-Straße 3 03238 Finsterwalde AWO Parkstr. 7 03149 Forst / Lausitz DCV Leipziger Straße 39 15232 Frankfurt/Oder DCV Eisenbahnstraße 16 15517 Fürstenwalde DPWV Rudolf-Breitscheid-Str. 5 01983 Großräschen DD Kirchstr. 2 03172 Guben DRK Fontanestr. 71 16761 Hennigsdorf DD Maxim-Gorki-Str. 6/7 15711 Königs Wusterhausen DD Perlebergstr. 10 16866 Kyritz DPWV Alte Gartenstr. 24 01979 Lauchhammer DD Geschwister-Scholl-Str. 12 15907 Lübben DD Otto-Grotewohl-Str. 1 16816 Neuruppin DD Puschkinstr. 6d 16816 Neuruppin DRK Albert Buchmann Str. 17, Bürger- zentrum 16515 Oranienburg BdV Zum Jagenstein 3 14478 Potsdam DD Rudolf-Breitscheid-Str. 64 14482 Potsdam Frage 2: Wie wird die Verteilung von Migrationsberatungsstellen für Erwachsene or- ganisiert? Frage 3: Nach welchen Kriterien wird bei der Verteilung von Migrationsberatungsstel- len für Erwachsene vorgegangen? Frage 4: Wie ist die Finanzierung von Migrationsberatungsstellen für Erwachsene geregelt? zu den Fragen 2 bis 4: Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Dazu teilte das BAMF mit, dass dieses den Verbänden für die als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben eine nicht rückzahlbare Zuwendung nach §§ 23, 44 Bundes- haushaltsordnung bewilligt. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Förderzeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Aufgrund eines Länderverteilungsschlüssels wird anteilig die Höhe der aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel festgelegt, die rechnerisch auf ein Bundesland entfallen und die zusammen mit den von den Verbänden eingebrachten Eigenmitteln für die Ausstattung der MBE mit Personalstellen verwendet werden. Zur Berechnung des Länderverteilungsschlüssels werden die Anzahl der Integrati- onskursteilnehmerinnen und -teilnehmer, die Anzahl der Alt- und Neuzuwanderinnen und -zuwanderer und die Anzahl der Klientinnen und Klienten im Beratungsprozess (festgestelltes Fallaufkommen aus dem MBE-Controlling) als Basisdaten herangezo- gen. Die so berechneten Fördermittel setzen die Verbände in einem vom Bundesamt vor- gegebenen Toleranzrahmen in Personalstellenanteile um. Diese Personalstellen werden in einem Verfahren zur regionalen Verteilung auf die Landkreise und kreis- freien Städte disloziert. Die Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung der Verteilungs- werte für die jeweilige Region sind die gleichen wie beim Länderverteilungsschlüssel. In Regionen ohne MBE-Beratungsangebot werden wegen der dort fehlenden Con- DD Karl-Marx-Str. 1 17291 Prenzlau AWO Berliner Str. 22 14712 Rathenow DD Auguststr. 2 16303 Schwedt DPWV Fischreiherstr. 5 01968 Senftenberg DD Georgenstr. 36 03130 Spremberg DCV Große Straße 12 15344 Strausberg AWO Am Lankeweg 4 14513 Teltow DD Prignitzer Str. 25 16909 Wittstock trolling-Daten ausschließlich die Anzahl der Integrationskursteilnehmerinnen und - teilnehmer und die Anzahl der Neuzuwanderinnen und -zuwanderer zugrunde gelegt. Aus diesen Ansätzen kann für jede Region der Personalbedarf berechnet werden, der dort idealerweise für die Beratungstätigkeit vorhanden sein sollte. Dieser Ideal- wert kann im Einzelfall von der tatsächlichen Personalausstattung positiv ("Überver- sorgung") oder negativ ("Unterversorgung") abweichen. Grundsätzlich sind die Trä- ger der MBE gehalten, den Personalbestand in "überversorgten" Regionen abzubau- en, um mit den damit freiwerdenden Mitteln Deckungslücken in "unterversorgten" Gebieten zu schließen. Dabei räumt das Bundesamt den Verbänden eine gewisse Schwankungsbreite ein, so dass nicht jede geringfügige Änderung der Bezugsgrö- ßen zu einem Handlungsbedarf führt. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung das Fehlen einer Migrationsberatungs- stelle eines Landkreises innerhalb des Landes Brandenburg? zu Frage 5: Für die Landesregierung besteht keine Möglichkeit, auf die Personalbedarfsermitt- lung sowie die tatsächliche Personalausstattung einer MBE Einfluss zu nehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.