Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1306 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 469 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/1026 Badneubau Am Brauhausberg in Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 469 vom 02.04.2015: Die Finanzierung des Schwimmbadneubaus am Brauhausberg ist weiterhin offen. Hinzu kommen widersprüchliche Aussagen des Oberbürgermeisters und des Stadtwerke-Chefs in der Presse. Während der Oberbürgermeister im Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung vor wenigen Tagen eingeräumt haben soll, dass die Bürgschaft als Voraussetzung für die Kreditfinanzierung des Badneubaus benötigt werde, erklärt der Stadtwerke-Chef aktuell, die Bürgschaft werde lediglich zur Verbesserung der Zinskonditionen des Kredits gebraucht. Die Bürgschaft soll laut Medienberichterstattung auch nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes der Landeshauptstadt Potsdam Ende Januar 2015 noch immer nicht zur Genehmigung an das Land weitergereicht worden sein. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Korrespondenz (mündlich/schriftlich) mit welchem Ergebnis gab es zwischen der Landesregierung und der Landeshauptstadt Potsdam seit dem 08.01.2015 (Schreiben der Landesregierung an die Landeshauptstadt Potsdam) bis heute? 2. Liegt der Landesregierung inzwischen ein Antrag auf Genehmigung der Bürgschaftsübernahme in Höhe von 36 Mio. Euro (Schwimmbad) plus 22 Mio. Euro (Infrastruktur) vor? 3. Hält die Landesregierung die - durch die Stellung der Bürgschaft (Schwimmbad) zu erwartende - Zinsersparnis für die Stadtwerke Potsdam in angegebener Höhe von 1,3 Mio. Euro für realistisch? 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass den Stadtwerken Potsdam von der Landeshauptstadt Potsdam für den Schwimmbadbau eine Bürgschaft in voller Investitionshöhe (36 Mio. Euro) gestellt werden soll, obwohl die Stadtwerke wie jeder andere private Darlehensnehmer Eigenkapital in angemessener Höhe aufbringen muss? 5. Im Schreiben vom 08.01.2015 fordert die Landesregierung von der Landeshauptstadt den Darlehensvertrag der Stadtwerke Potsdam und die Bürgschaftserklärung der Landeshauptstadt Potsdam, um über die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme zu entscheiden. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt, Burkhard Exner, wiederum erklärt in der Presse, der Kredit würde „zum Beispiel auch erst nach Baubeginn ausgeschrieben“. Den Haushaltsetat und die Bürgschaft reiche er „demnächst“ bei der Kommunalaufsicht ein. Wie bewertet die Landesregierung den Vorgang, dass sie eine Bürgschaft ohne den dazugehörenden Darlehensvertrag genehmigen soll? 6. Inwiefern entspricht die Argumentation des Bürgermeisters Exner der Einschätzung der Landesregierung, dass kommunale Stadtwerke in privatrechtlicher Rechtsform ohne das Vorhandensein kommunaler Sicherheiten aktuell keine Investitionskredite in Millionenhöhe von den Banken erhalten? 7. Der Spatenstich für den Schwimmbadneubau erfolgte am 05.12.2014, die Anfrage des Oberbürgermeisters bei der Kommunalaufsicht bezüglich einer Bürgschaft daraufhin am 11.12.2014. Die Kommunalaufsicht antwortete schriftlich am 08.01.2015 hierzu. Ein Bankdarlehen an die Stadtwerke ist - nach mehreren widersprüchlichen Pressemeldungen - laut jüngster Auskunft des Oberbürgermeisters von einer kommunalen Bürgschaft abhängig. Diese soll nach Angaben der Stadtverwaltung „demnächst“ - also Ende März/Anfang April 2015 - bei der Kommunalaufsicht eingereicht werden. Ist die Landesregierung aufgrund dieser Verfahrensweise der Stadtverwaltung Potsdam der Ansicht, dass die Finanzplanung dieses Projektes den üblichen Modalitäten bei kommunalen Bauvorhaben (auch Förderprojekten des Landes Brandenburg) entspricht (bitte ausführlich)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Korrespondenz (mündlich/schriftlich) mit welchem Ergebnis gab es zwischen der Landesregierung und der Landeshauptstadt Potsdam seit dem 08.01.2015 (Schreiben der Landesregierung an die Landeshauptstadt Potsdam) bis heute? zu Frage 1: Seit dem 08.01.2015 gab es bezüglich der beabsichtigten Bürgschaftsübernahme keine weitere Korrespondenz zwischen der Landesregierung und der Landeshauptstadt Potsdam. Frage 2: Liegt der Landesregierung inzwischen ein Antrag auf Genehmigung der Bürgschaftsübernahme in Höhe von 36 Mio. Euro (Schwimmbad) plus 22 Mio. Euro (Infrastruktur) vor? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Hält die Landesregierung die - durch die Stellung der Bürgschaft (Schwimmbad) zu erwartende - Zinsersparnis für die Stadtwerke Potsdam in angegebener Höhe von 1,3 Mio. Euro für realistisch? zu Frage 3: Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich Kredite, die kommunal verbürgt wurden, in der Regel um rd. 0,5 Prozentpunkte gegenüber den normalen Kreditzinskonditionen verbilligen. Diese Erfahrungen zu Grunde gelegt, scheint die Summe von rd. 1.3 Mio. € Zinsersparnis zumindest nicht unrealistisch zu sein. Ob allerdings die in der Frage genannte Summe auch für den vorliegenden Sachverhalt zu Grunde gelegt werden kann - und zwar auch für die gesamte Kreditlaufzeit -, kann von hier nicht beurteilt werden. Dies ist letztlich vom Angebot und den konkreten Darlehensvereinbarungen mit der kreditgebenden Bank abhängig. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass den Stadtwerken Potsdam von der Landeshauptstadt Potsdam für den Schwimmbadbau eine Bürgschaft in voller Investitionshöhe (36 Mio. Euro) gestellt werden soll, obwohl die Stadtwerke wie jeder andere private Darlehensnehmer Eigenkapital in angemessener Höhe aufbringen muss? zu Frage 4: Die beabsichtigte Bürgschaftsübernahme der Landeshauptstadt Potsdam richtet sich nicht auf die Investition als solche, sondern auf den von den Stadtwerken aufzunehmenden Kredit. Insoweit wird die maximal zulässige Höhe der Bürgschaftsübernahme auch nicht durch die Investitionssumme bestimmt, sondern durch die Kredithöhe, die nach bisherigem Kenntnisstand rd. 36 Mio. € betragen soll. Frage 5: Im Schreiben vom 08.01.2015 fordert die Landesregierung von der Landeshauptstadt den Darlehensvertrag der Stadtwerke Potsdam und die Bürgschaftserklärung der Landeshauptstadt Potsdam, um über die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme zu entscheiden. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt, Burkhard Exner, wiederum erklärt in der Presse, der Kredit würde „zum Beispiel auch erst nach Baubeginn ausgeschrieben“. Den Haushaltsetat und die Bürgschaft reiche er „demnächst“ bei der Kommunalaufsicht ein. Wie bewertet die Landesregierung den Vorgang, dass sie eine Bürgschaft ohne den dazugehörenden Darlehensvertrag genehmigen soll? zu Frage 5: Eine endgültige Entscheidung über die Bürgschaftsgenehmigung wird erst getroffen werden, wenn die erforderlichen Unterlagen – dazu gehört u. A. der Darlehensvertrag - vollständig eingereicht worden sind. Dies ist der Landeshauptstadt Potsdam bekannt. Sie hat auch nicht begehrt, dass eine Genehmigung ohne Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden soll. Frage 6: Inwiefern entspricht die Argumentation des Bürgermeisters Exner der Einschätzung der Landesregierung, dass kommunale Stadtwerke in privatrechtlicher Rechtsform ohne das Vorhandensein kommunaler Sicherheiten aktuell keine Investitionskredite in Millionenhöhe von den Banken erhalten? zu Frage 6: Ob die in der Frage wiedergegebene Einschätzung des Kämmerers der Landeshauptstadt Potsdam tatsächlich von diesem so vorgenommen worden ist, kann nicht verifiziert werden. Da weder Investitions- noch sonstige Kredite für kommunale Unternehmen gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde anzeige- oder genehmigungspflichtig sind, kann von hier auch nicht beurteilt werden, inwieweit Banken nicht bereit sind, auch ohne kommunale Sicherheiten Kredite an Stadtwerke auszureichen. Bisherige - informelle - Erfahrungen hierzu können eine solche pauschale Aussage nicht belegen. Frage 7: Der Spatenstich für den Schwimmbadneubau erfolgte am 05.12.2014, die Anfrage des Oberbürgermeisters bei der Kommunalaufsicht bezüglich einer Bürgschaft daraufhin am 11.12.2014. Die Kommunalaufsicht antwortete schriftlich am 08.01.2015 hierzu. Ein Bankdarlehen an die Stadtwerke ist - nach mehreren widersprüchlichen Pressemeldungen - laut jüngster Auskunft des Oberbürgermeisters von einer kommunalen Bürgschaft abhängig. Diese soll nach Angaben der Stadtverwaltung „demnächst“ - also Ende März/Anfang April 2015 - bei der Kommunalaufsicht eingereicht werden. Ist die Landesregierung aufgrund dieser Verfahrensweise der Stadtverwaltung Potsdam der Ansicht, dass die Finanzplanung dieses Projektes den üblichen Modalitäten bei kommunalen Bauvorhaben (auch Förderprojekten des Landes Brandenburg) entspricht (bitte ausführlich)? zu Frage 7: Grundsätzlich ist die Zusage einer Bürgschaft durch den kommunalen Träger nicht Voraussetzung für die Ausreichung eines Bankkredites an ein kommunales Unternehmen. Sollte eine Bürgschaftsgenehmigung tatsächlich nicht erteilt werden können, so kann nach der Sachverhaltsdarstellung des Fragestellers auch ein Kreditvertrag nicht zustande kommen, weil die Banken ohne eine solche Absicherung hierzu nicht bereit wären. In einem solchen Fall hat die Stadtwerke Potsdam GmbH lediglich den Schaden zu tragen, der durch die bisherigen Planungs- und Baukosten entstanden ist. Da das Land den Badneubau nicht mit Fördermitteln unterstützt, ist ein solcher Maßnahmebeginn durch das kommunale Unternehmen vor Kredit- bzw. Bürgschaftszusage auch nicht kommunalaufsichtlich zu beanstanden. Im Übrigen wird auf die ausführliche Antwort der Landesregierung auf die Frage 10 der Kleinen Anfrage 216, Landtagsdrucksache Nr. 6/672 verwiesen.