Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1319 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 5 der AfD-Fraktion Drucksache 6/560 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Großen Anfrage 5 vom 04.02.2015: Mehr als 3.000 Windkraftanlagen (WKA) wurden auf 1 % der Landesfläche Branden- burgs installiert. Die Landesregierung plant in ihrer Energiestrategie 2030 dafür 2 % der Landesfläche zur Verfügung zu stellen. Für einen Ausbau der WKA müssen auch die Nachnutzungsphase der Grundstücke und die Rückbauphase betrachtet werden. Gemäß der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 6/334 auf die kleine An- frage Nr. 64 (DS 6/149) wurden bereits WKA zurückgebaut (siehe DS 6/334 vom 22.12.2014, Seite 4: „Die bisherigen Standorte wurden durch die Betreiber zurückge- baut.“). Die Nachnutzungsphase des Grundstücks ist nicht nur für Anwohner, son- dern besonders auch für die Grundstückseigentümer von Bedeutung, denn „[…] un- ter Umständen kann auch der Eigentümer des Grundstückes in Anspruch genommen werden.“ (Quelle: DS 6/334, Seite 5) Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele WKA wurden seit dem 3.Oktober 1990 im Land Brandenburg bis heute gebaut? Wie verteilen sich diese Neubauten auf die jeweiligen Jahre? 2. Gemäß §15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die Geneh- migungsinhaber verpflichtet, der zuständigen Behörde die beabsichtigte Einstellung des Betriebs der WKA anzuzeigen und mit der Anzeige ein Konzept für den Rückbau der Anlage vorzulegen. Wie viele dieser Anzeigen zur beabsichtigten Einstellung in welchen Jahren sind den zuständigen Behörden bisher zugegangen? 3. Für Investoren ist die Amortisationsdauer der WKA eine genauso wichtige Kenn- zahl, wie die geplante technische Lebensdauer der WKA. Existieren Daten bzw. Sta- tistiken, inwiefern die beabsichtigte Einstellung des Betriebs a) vor Ende der Amortisationsdauer, b) nach Ende der Amortisationsdauer, c) vor Ende der Subventionsdauer, d) nach Ende der Subventionsdauer, e) vor Ende der geplanten technischen Lebensdauer oder f) nach Ende der geplanten technischen Lebensdauer liegt? g) Welche Gründe liegen, bzw. lagen für die beabsichtigten Einstellungen vor? Existiert bezüglich aller o.a. Fragen eine Gesamtstatistik? Falls ja, bitte veröffentli- chen. 4. Gemäß der Antwort der Landesregierung vom 22.12.2014 (DS 6/334) ist das „Ziel […] dabei, den ursprünglichen Zustand mit der entsprechenden Bodenqualität wie- derherzustellen.“ Gibt es eine Statistik, inklusive Aufschlüsselung, wie oft dieses Ziel bei einem Rückbau erreicht wurde? In wie vielen Fällen gab es hierbei eine Abwei- chung und wie groß ist diese vom Ziel des „ursprünglichen Zustandes“ entfernt? 5. In wie vielen Fällen wurden die Fundamente vollständig zurückgebaut? In wie vie- len Fällen wurde nur ein Teil des Fundaments zurückgebaut? In wie vielen Fällen wurde kein Rückbau am Fundament vorgenommen? 6. Wie viele vollständige Rückbauten erfolgten auf bewirtschafteten Flächen? 7. „Repowering“ bezeichnet das Ersetzen alter Kraftwerksteile zur Stromerzeugung durch neue Anlagenteile, beispielsweise mit höherem Wirkungsgrad, wobei Teile schon vorhandener Anlagen und der Infrastruktur weiterverwendet werden. Wie viele WKA wurden mittels „Repowering“ im Land Brandenburg erneuert bzw. aufgerüstet? Wie viele Fälle sind es in einer Jahresübersicht seit 3. Oktober 1990? Hat sich die Nennleistung der betroffenen WKA durch das „Repowering“ erhöht? Wenn ja, gibt es Daten bzw. Statistiken dazu? 8. Wie viele WKA wurden durch die Betreiber bisher vollständig zurückgebaut? Wie ist die Aufschlüsselung nach Jahren? Wie viele WKA wurden im Zuge des „Repowering“ zurückgebaut? 9. Wie hoch ist die Nennleistung der rückgebauten WKA, aufgeschlüsselt nach den Jahren? Wurde die rückgebaute Nennleistung durch „Repowering“ kompensiert? Wenn ja, wie hoch ist die Nennleistung der „Repowering“ WKA in Bezug auf die zu- rückgebauten WKA? 10. Gab es von Seiten der Behörden Bemängelungen beim Rückbau? Wenn ja, gibt es eine Statistik über die Dauer der Mängelbeseitigung? Gibt es eine Aufschlüsse- lung zu den Mängeln und deren Bezeichnung? Wenn ja, bei wie vielen ersatzlos und vollständig rückgebauten WKA traten diese auf? 11. Gibt es Studien bzw. Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der WKA im Land Brandenburg, welche nicht nur die Betriebsphase der WKA und die damit verbundene Verrechnung der Anfangsinvestitionen in Form von Abschrei- bungen berücksichtigen, sondern in der Rechnung die Anfangsinvestitionen in ihrer vollen Wirkung mit einbeziehen? Wenn ja, welche sind das? Gibt es von Seiten der Landesregierung eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, in wie weit die gebauten und geplanten WKA eine Wertschöpfung unter Berücksichtigung a) der Subventio- nen (beim Bau, Betrieb, Abnahme des produzierten Stromes, etc.) und b) ohne Sub- ventionen für das Land Brandenburg erzeugen? Wenn ja, was ist das Ergebnis der diesbezüglichen Berechnung? Wie viele Arbeitsplätze sind in Brandenburg direkt und indirekt mit den WKA verbunden? 12. Inwiefern werden bisherige Rückbaudaten systematisch ausgewertet und haben Eingang in die Planungen / Projektierungen von neuen WKA? Erfolgt dabei auch ei- ne Revision der zu leistenden Bürgschaften, Rückstellungen bzw. Sicherheitsleistun- gen durch die Betreiber von WKA? 13. Gibt es Daten und / oder Statistiken über die anschließende Verwendung / Wie- derverwertung rückgebauter Materialien von WKA, z.B. den Weiterverkauf von Teilen der WKA? Gibt es Daten zur Weiternutzung / Wiederaufbereitung / Entsorgung / Ent- sorgungskosten der Rotorblätter und der Kühl- und Schmiermittel von WKA? Falls ja, stellen Sie diese Daten zur Verfügung. 14. Liegen Daten und / oder Statistiken zum Export von rückgebauten WKA in euro- päische oder außereuropäische Länder vor? Wenn ja, aufgegliedert nach Anzahl, Zielland und Jahr? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass geltende Umwelt- schutzbestimmungen für anfallende Abfälle und Sonderabfälle von WKA bei einem Export im Zielland eingehalten werden? 15. Gemäß der Antwort der Landesregierung vom 22.12.2014 (DS 6/334), kann „[…], unter Umständen […] auch der Eigentümer des Grundstücks in Anspruch genommen werden.“ In wie vielen Fällen sind die Eigentümer bisher im Land Brandenburg bei der Rückbauphase von WKA auf ihrem Grundstück in Anspruch genommen worden? Wie verteilen sich diese Fälle auf die jeweiligen Jahre? Aus welchen Gründen wurde statt des WKA-Betreibers auf den Eigentümer des Grundstücks zurückgegriffen? 16. Gemäß der Antwort der Landesregierung vom 22.12.2014 (DS 6/334), erfolgt „Eine Anpassung der Sicherheitsleistungen […] nach Genehmigungserteilung nicht mehr. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen die Anlage geändert wird […]“. In wie weit werden die Rückstellungen, aufgegliedert nach den Gründen, durchschnitt- lich bei Änderungen angehoben? Liegen diesbezüglich erste Erfahrungswerte bzw. sogar Daten vor? Falls ja, bitte benennen Sie diese. Gibt es Fälle in denen die be- trieblichen Rückstellungen oder ggf. Sicherheitsleistungen beim Rückbau nicht aus- gereicht haben? Wenn ja, wer hat die zusätzlichen Mittel aufgebracht und wie groß waren diese im Vergleich zu den geplanten Mitteln? 17. Gibt es Daten bzw. Statistiken zu den anfallenden Transportkosten in der Rück- bauphase und den Sicherungskosten der Schwerlasttransporte? 18. Welche Unternehmen sind in Brandenburg mit dem Bau und dem Rückbau von WKA beschäftigt? 19. In wie weit ist bekannt, dass Investoren kurz vor Auslaufen der Nutzungsdauer WKA an zuvor eigens gegründete Unternehmen veräußern, um die Rückbaukosten im eigenen Unternehmen zu umgehen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Genehmigungsrecht für Windkraftanlagen (WKA) war seit dem 03.10.1990 zahl- reichen Änderungen unterworfen, was bei der Einordnung der nachfolgenden Ant- worten zu berücksichtigen ist. Bis zum 31.05.1993 waren WKA mit einer Leistung von 300 Kilowatt oder mehr im- missionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Zwischen dem 01.06.1993 und dem 02.08.2001 bedurften WKA unabhängig von ihrer Höhe, Leistung und der Anzahl von WKA in einer Windfarm lediglich einer Baugenehmigung. Ab dem 03.08.2001 waren Windfarmen mit 1 und 2 WKA baurechtlich genehmigungspflichtig, Windfarmen mit 3 und mehr WKA mussten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ge- nehmigt werden. Ab dem 01.07.2005 war jede WKA ab einer Höhe von 50 m immis- sionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. WKA, für die eine Baugenehmigung er- teilt wurde, mussten als Altanlagen angezeigt werden, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig wurden. Neben den Änderungen der Vorschriften zur Genehmigungspflicht wurden auch die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Rückbau von WKA im Außenbereich geändert. Die Rückbauverpflichtung für WKA gem. § 35 Abs. 5 BauGB besteht seit dem Inkrafttreten des Europarecht-Anpassungs-Gesetzes Bau (EAG) zum 20. Juli 2004. Die Rückbauverpflichtung dient in erster Linie dem Schutz des Außenberei- ches. Frage 1: Wie viele WKA wurden seit dem 3.Oktober 1990 im Land Brandenburg bis heute ge- baut? Wie verteilen sich diese Neubauten auf die jeweiligen Jahre? Zu Frage 1: Die nachfolgende Tabelle enthält alle Genehmigungen für WKA, die immissions- schutzrechtlich genehmigt wurden oder als genehmigungspflichtige Altanlagen, für die eine Baugenehmigung erteilt worden war, angezeigt wurden. Daneben bestehen noch einzelne kleinere WKA, für die Baugenehmigungen erteilt wurden, die jedoch zu keiner Zeit dem Immissionsschutzrecht unterfielen. Für diese liegen keine voll- ständigen Daten vor, so dass eine Auflistung nicht möglich ist. Die nachfolgenden Daten wurden vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) aus dem dort geführten Anlagenkataster für immissionsschutzrechtlich ge- nehmigungspflichtige Anlagen bereitgestellt. Jahr Inbetriebnahme Genehmigung er- teilt 1990 0 0 1991 1 1 1992 0 7 1993 17 28 1994 16 28 1995 42 38 1996 17 36 1997 26 58 1998 53 148 1999 136 142 2000 104 101 2001 311 231 2002 320 533 2003 372 430 2004 217 290 2005 328 174 2006 288 230 2007 168 245 2008 104 139 2009 296 114 2010 155 102 2011 115 92 2012 80 149 2013 87 201 2014 108 202 3.361 3.719 Frage 2: Gemäß §15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die Genehmi- gungsinhaber verpflichtet, der zuständigen Behörde die beabsichtigte Einstellung des Betriebs der WKA anzuzeigen und mit der Anzeige ein Konzept für den Rückbau der Anlage vorzulegen. Wie viele dieser Anzeigen zur beabsichtigten Einstellung in wel- chen Jahren sind den zuständigen Behörden bisher zugegangen? Zu Frage 2: Die nachfolgende Tabelle führt die seit 1990 angezeigten Stilllegungen unter dem jeweiligen Jahr der tatsächlichen Stilllegung der WKA auf. Stilllegungsanzeigen wer- den im Anlagenkataster des LUGV erst übernommen, wenn die Stilllegung der Anla- ge tatsächlich erfolgt ist. Die Erstattung der Anzeige erfolgt i. d. R. längere Zeit vor der tatsächlichen Stilllegung der WKA. Im Jahr 2014 wurden 114 Anzeigen gem. § 15 Abs. 3 BImSchG für Stilllegungen in Folgejahren erstattet, die daher teilweise noch nicht erfasst sind. Daraus ergeben sich Unterschiede zwischen den Zahlen zu tatsächlich durchgeführten Stilllegungen und dem Rückbau von WKA in den nachfol- genden Fragen. Jahr Stilllegung 1990 0 1991 0 1992 0 1993 0 1994 0 1995 1 1996 0 1997 0 1998 0 1999 1 2000 0 2001 0 2002 2 2003 9 2004 22 2005 9 2006 7 2007 9 2008 7 2009 2 2010 6 2011 2 2012 17 2013 36 2014 33 163 Frage 3: Für Investoren ist die Amortisationsdauer der WKA eine genauso wichtige Kennzahl, wie die geplante technische Lebensdauer der WKA. Existieren Daten bzw. Statisti- ken, inwiefern die beabsichtigte Einstellung des Betriebs a) vor Ende der Amortisationsdauer, b) nach Ende der Amortisationsdauer, c) vor Ende der Subventionsdauer, d) nach Ende der Subventionsdauer, e) vor Ende der geplanten technischen Lebensdauer oder f) nach Ende der geplanten technischen Lebensdauer liegt? g) Welche Gründe liegen, bzw. lagen für die beabsichtigten Einstellungen vor? Existiert bezüglich aller o.a. Fragen eine Gesamtstatistik? Falls ja, bitte veröffentli- chen. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 4: Gemäß der Antwort der Landesregierung vom 22.12.2014 (DS 6/334) ist das „Ziel […] dabei, den ursprünglichen Zustand mit der entsprechenden Bodenqualität wie- derherzustellen.“ Gibt es eine Statistik, inklusive Aufschlüsselung, wie oft dieses Ziel bei einem Rückbau erreicht wurde? In wie vielen Fällen gab es hierbei eine Abwei- chung und wie groß ist diese vom Ziel des „ursprünglichen Zustandes“ entfernt? Zu Frage 4: In den unteren Bauaufsichtsbehörden (uBAB) gibt es keine Statistik oder sonstige Angaben über die Bodenqualität beim Rückbau. Lediglich eine uBAB gab an, dass beim Rückbau von 11 Anlagen die Bodenqualität wiederhergestellt wurde. Seitens der übrigen uBAB wurden keine Informationen hierzu übermittelt. Frage 5: In wie vielen Fällen wurden die Fundamente vollständig zurückgebaut? In wie vielen Fällen wurde nur ein Teil des Fundaments zurückgebaut? In wie vielen Fällen wurde kein Rückbau am Fundament vorgenommen? Zu Frage 5: Die uBAB teilten der Landesregierung mit, dass bei 39 Anlagen der Rückbau voll- ständig, inklusive der Fundamente erfolgte. Fälle, in denen kein Rückbau des Fun- daments vorgenommen wurde, sind nicht bekannt. Frage 6: Wie viele vollständige Rückbauten erfolgten auf bewirtschafteten Flächen? Zu Frage 6: Von den 39 von den uBAB mitgeteilten Anlagen, die vollständig zurückgebaut wur- den, befanden sich 21 auf bewirtschafteten Flächen und 4 Anlagen auf unbewirt- schafteten Flächen. Bei 13 Anlagen konnte darüber keine Aussage gemacht werden. Frage 7: „Repowering“ bezeichnet das Ersetzen alter Kraftwerksteile zur Stromerzeugung durch neue Anlagenteile, beispielsweise mit höherem Wirkungsgrad, wobei Teile schon vorhandener Anlagen und der Infrastruktur weiterverwendet werden. Wie viele WKA wurden mittels „Repowering“ im Land Brandenburg erneuert bzw. aufgerüstet? Wie viele Fälle sind es in einer Jahresübersicht seit 3. Oktober 1990? Hat sich die Nennleistung der betroffenen WKA durch das „Repowering“ erhöht? Wenn ja, gibt es Daten bzw. Statistiken dazu? Zu Frage 7: Bei WKA wird als Repowering der Rückbau bestehender Anlagen bei gleichzeitiger Neuerrichtung von i. d. R. höheren und leistungsstärkeren WKA, meist an einem an- deren Standort, bezeichnet. Für die WKA, die als Ersatz für bestehende WKA errich- tet werden, wird eine Neugenehmigung erteilt. Für die Außerbetriebnahme der be- stehenden WKA wird eine Stilllegungsanzeige gem. § 15 Abs. 3 BImSchG erstattet. Sofern es sich bei den neu zu errichtenden WKA und den zu beseitigenden WKA nicht um gemeinsame Anlagen handelt, sind keine entsprechenden Angaben im je- weils anderen Verwaltungsverfahren zu machen. Es ist der Landesregierung daher nicht in jedem Fall bekannt, ob es sich bei der Neuerrichtung einer WKA um ein Repowering handelt. Eine Statistik zur Erhöhung der Nennleistung wird nicht geführt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Vorhaben aufgeführt, bei denen bekannt ist, dass sie dem Repowering dienen. Anzahl WKA „Repowering“ 2006 1 2007 0 2008 0 2009 0 2010 0 2011 3 2012 6 2013 25 2014 47 Summe 82 Frage 8: Wie viele WKA wurden durch die Betreiber bisher vollständig zurückgebaut? Wie ist die Aufschlüsselung nach Jahren? Wie viele WKA wurden im Zuge des „Repowering“ zurückgebaut? Zu Frage 8 Die uBAB teilten der Landesregierung mit, dass außerhalb von Repowering Maß- nahmen insgesamt 26 Anlagen zurück gebaut wurden. 13 Anlagen wurden im Zuge des Repowerings zurückgebaut. Frage 9: Wie hoch ist die Nennleistung der rückgebauten WKA, aufgeschlüsselt nach den Jahren? Wurde die rückgebaute Nennleistung durch „Repowering“ kompensiert? Wenn ja, wie hoch ist die Nennleistung der „Repowering“ WKA in Bezug auf die zu- rückgebauten WKA? Zu Frage 9: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor (siehe Antwort zu Frage 7). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jedoch auf Grund der Anlagenregisterverord- nung vom 01.08.2014 ein Anlagenregister eingeführt, in dem die Anlagestammdaten erfasst und im Internet veröffentlicht werden. Dazu gehören erstmals auch die Daten von Repowering-Anlagen. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1421/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unt erneh- men_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Anlagenregister/Anlagenregister_node.html Aktuell sind dort die Daten erst ab dem zweiten Halbjahr 2014 eingepflegt. Daher ist der Verlauf der durch Repowering abgebauten WKA in Brandenburg in den letzten Jahren noch nicht vollständig erfasst. Ein Auszug aus diesem Anlagenregister mit Stand 03.03.2015 ergibt folgendes Bild: • Im Zeitraum 26.08.2014 bis 29.01.2015 wurden an die BNetzA insgesamt 210 Brandenburger WKA mit insgesamt 481 MW (brutto) gemeldet. • Unter diesen Anlagen befinden sich die, die in diesem Zeitraum endgültig still- gelegt wurden, die genehmigt aber noch nicht errichtetet wurden und die in diesem Zeitraum in Betrieb genommenen wurden. • Von den 210 gemeldeten Anlagen wurden 50 WEA mit insgesamt 64 MW Nennleistung als endgültig stillgelegt gemeldet. Es verbleiben 160 Anlagen mit 417 MW (netto) Nennleistung, die seit August 2014 neu errichtet wurden oder für die eine Genehmigung zur Errichtung vor- liegt. • Unter diesen 160 WKA sind 60 Anlagen mit 166,66 MW mit Repowering ge- kennzeichnet, d.h. für diese 60 Anlagen wurden mindestens 60 Altanlagen in Brandenburg oder in direkt angrenzenden Nachbarkreisen außerhalb Bran- denburgs abgebaut. • In der BNetzA Statistik wurden 50 WKA in Brandenburg als im angegebenen Zeitraum endgültig stillgelegt gemeldet. Da aber 60 neue Anlagen als repowert gemeldet wurden, ist davon ausgehen, dass mindestens 10 WKA in benach- barten Kreisen außerhalb Brandenburgs im Zuge des Repowering stillgelegt wurden und die Neuanlagen dafür in Brandenburg stehen. • Von den 160 WKA mit 417 MW sind 113 WKA mit 284 MW bereits errichtet. 47 WEA mit insgesamt 133 MW haben bereits eine Genehmigung, sind aber noch nicht errichtet bzw. in Betrieb. Das geplante Inbetriebnahmedatum dieser 47 Anlagen ist überwiegend mit Ende Dezember 2015 angegeben. Frage 10: Gab es von Seiten der Behörden Bemängelungen beim Rückbau? Wenn ja, gibt es eine Statistik über die Dauer der Mängelbeseitigung? Gibt es eine Aufschlüsselung zu den Mängeln und deren Bezeichnung? Wenn ja, bei wie vielen ersatzlos und voll- ständig rückgebauten WKA traten diese auf? Zu Frage 10: Bemängelungen beim Rückbau sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 11: Gibt es Studien bzw. Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der WKA im Land Brandenburg, welche nicht nur die Betriebsphase der WKA und die damit verbundene Verrechnung der Anfangsinvestitionen in Form von Abschreibun- gen berücksichtigen, sondern in der Rechnung die Anfangsinvestitionen in ihrer vol- len Wirkung mit einbeziehen? Wenn ja, welche sind das? Gibt es von Seiten der Landesregierung eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, in wie weit die gebauten und geplanten WKA eine Wertschöpfung unter Berücksichtigung a) der Subventio- nen (beim Bau, Betrieb, Abnahme des produzierten Stromes, etc.) und b) ohne Sub- ventionen für das Land Brandenburg erzeugen? Wenn ja, was ist das Ergebnis der diesbezüglichen Berechnung? Wie viele Arbeitsplätze sind in Brandenburg direkt und indirekt mit den WKA verbunden? Zu Frage 11: Die Studie „Die ökonomische Bedeutung der Windenergiebranche - Windenergie an Land in Brandenburg“ der DIW Econ GmbH betrachtet sowohl die Investitionen in neue Windenergieanlagen an Land und die Effekte, die durch den Betrieb bestehen- der Anlagen an Land entstehen. Dabei werden die Auswirkungen auf die Bruttowert- schöpfung und damit auf die Wirtschaftsleistung in Brandenburg berechnet. Darauf aufbauend werden die Beschäftigungseffekte und die Wirkung auf öffentliche Ein- nahmen analysiert. Demnach löste die Windenergiebranche 2012 einen Bruttowert- schöpfungseffekt zu Herstellungspreisen von 955,3 Millionen Euro in Brandenburg aus (direkte, indirekte und induzierte Effekte). Die Investitionen in Windenergieanla- gen führen zu weiteren 212,3 Millionen Euro an direkter, indirekter und induzierter Bruttowertschöpfung. Zudem löste die Windenergiebranche öffentliche Einnahmen in Höhe von insgesamt 134 Millionen Euro aus, davon verblieben 31,9 Millionen Euro im Land Brandenburg und den Gemeinden. Von Seiten der Landesregierung gibt es keine gesonderte volkswirtschaftliche Ge- samtrechnung zur Wertschöpfung von Windkraftanlagen unter Berücksichtigung von Subventionen. Ende 2013 waren 6.120 Beschäftigte direkt und indirekt im Bereich Windenergie tä- tig. (Quelle: Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener- gie: Erneuerbar beschäftigt in den Bundesländern: Bericht zur aktualisierten Ab- schätzung der Bruttobeschäftigung 2013 in den Bundesländern) Frage 12: Inwiefern werden bisherige Rückbaudaten systematisch ausgewertet und haben Ein- gang in die Planungen / Projektierungen von neuen WKA? Erfolgt dabei auch eine Revision der zu leistenden Bürgschaften, Rückstellungen bzw. Sicherheitsleistungen durch die Betreiber von WKA? Zu Frage 12: Die Landesregierung erstellt keine derartigen Statistiken. Es handelt sich dabei um unternehmerische Entscheidungen der Betreiber, die auf betriebswirtschaftlichen Be- rechnungen basieren. Derartige Informationen sind der Landesregierung nicht zu- gänglich. Frage 13: Gibt es Daten und / oder Statistiken über die anschließende Verwendung / Wieder- verwertung rückgebauter Materialien von WKA, z.B. den Weiterverkauf von Teilen der WKA? Gibt es Daten zur Weiternutzung / Wiederaufbereitung / Entsorgung / Ent- sorgungskosten der Rotorblätter und der Kühl- und Schmiermittel von WKA? Falls ja, stellen Sie diese Daten zur Verfügung. Zu Frage 13: Nein. Frage 14: Liegen Daten und / oder Statistiken zum Export von rückgebauten WKA in europäi- sche oder außereuropäische Länder vor? Wenn ja, aufgegliedert nach Anzahl, Ziel- land und Jahr? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass geltende Umweltschutz- bestimmungen für anfallende Abfälle und Sonderabfälle von WKA bei einem Export im Zielland eingehalten werden? Zu Frage 14: Nein, es liegen keine Daten vor. Die Einhaltung von örtlich geltenden Umweltschutz- vorschriften obliegt dem jeweiligen Land, in dem Anlagen errichtet werden. Die Lan- desregierung hat hierauf keinen Einfluss. Frage 15: Gemäß der Antwort der Landesregierung vom 22.12.2014 (DS 6/334), kann „[…], unter Umständen […] auch der Eigentümer des Grundstücks in Anspruch genommen werden.“ In wie vielen Fällen sind die Eigentümer bisher im Land Brandenburg bei der Rückbauphase von WKA auf ihrem Grundstück in Anspruch genommen worden? Wie verteilen sich diese Fälle auf die jeweiligen Jahre? Aus welchen Gründen wurde statt des WKA-Betreibers auf den Eigentümer des Grundstücks zurückgegriffen? Zu Frage 15: Es wurde bisher noch kein Eigentümer bei der Rückbauphase von Windkraftanlagen in Anspruch genommen. Frage 16: Gemäß der Antwort der Landesregierung vom 22.12.2014 (DS 6/334), erfolgt „Eine Anpassung der Sicherheitsleistungen […] nach Genehmigungserteilung nicht mehr. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen die Anlage geändert wird […]“. In wie weit werden die Rückstellungen, aufgegliedert nach den Gründen, durchschnittlich bei Änderungen angehoben? Liegen diesbezüglich erste Erfahrungswerte bzw. sogar Daten vor? Falls ja, bitte benennen Sie diese. Gibt es Fälle in denen die betrieblichen Rückstellungen oder ggf. Sicherheitsleistungen beim Rückbau nicht ausgereicht ha- ben? Wenn ja, wer hat die zusätzlichen Mittel aufgebracht und wie groß waren diese im Vergleich zu den geplanten Mitteln? Zu Frage 16: Einzelne untere Bauaufsichtsbehörden gaben an, dass die Sicherheitsleistungen bei Änderung der Anlage (Repowering) angepasst werden. Nähere Angaben darüber liegen nicht vor. Da bisher noch in keinem Fall eine Sicherheitsleistung beim Rück- bau einer WKA in Anspruch genommen werden musste, liegen keine Hinweise dafür vor, dass die Sicherheitsleistungen nicht ausreichen könnten. Frage 17: Gibt es Daten bzw. Statistiken zu den anfallenden Transportkosten in der Rückbau- phase und den Sicherungskosten der Schwerlasttransporte? Zu Frage 17: Nein. (Da alle Rückbaumaßnahmen bisher von den Anlageneigentümern direkt be- zahlt wurden, hat die Landesregierung hierzu keine Informationen.) Frage 18: Welche Unternehmen sind in Brandenburg mit dem Bau und dem Rückbau von WKA beschäftigt? Zu Frage 18: Eine Datenbank wird hierzu nicht geführt. Beispielhaft können die nachstehenden Unternehmen genannt werden, die sich zumindest mit dem Bau von Windenergiean- lagen beschäftigen.  blade care GmbH  bladework gmbh  Denker & Wulf AG  Energieanlagen Lauchhammer GmbH & Co. KG  Energiequelle GmbH  EnerKíte GmbH  ENERCON GmbH  ENERTRAG Aktiengesellschaft  GefuE GmbH & Co. Klinkenmühle Wind KG  Ingenieurbüro Teut  Notus energy Plan GmbH & Co. KG  Reuther GmbH  Senvion Deutschland GmbH  UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG  Windenergie Wenger-Rosenau GmbH  Windenergieanlage Lausitz GmbH & Co. KG  Windkraft Langeneichstädt GmbH & Co. KG  WINDPARKSERVICE GmbH  wpd onshore GmbH & Co. KG Frage 19: In wie weit ist bekannt, dass Investoren kurz vor Auslaufen der Nutzungsdauer WKA an zuvor eigens gegründete Unternehmen veräußern, um die Rückbaukosten im ei- genen Unternehmen zu umgehen? Zu Frage 19: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass Unternehmen kurz vor Einstellung des Betriebes einer Windenergieanlage ein neues Unternehmen gründen, um die Rück- baukosten der betreffenden Windenergieanlage zu umgehen. Diese Vorgehensweise würde im Übrigen ins Leere laufen. Bereits vor Baubeginn einer Windenergieanlage muss der Investor bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde eine Sicherheits- leistung in der von der Genehmigungsbehörde festgelegten Höhe in Form einer un- bedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft hinterlegen. Bei einem Eigentümerwechsel wird diese Bürgschaft erst herausgegeben, wenn der neue Eigentümer bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bürgschaft mit den gleichen Bedingungen hinterlegt hat.