Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1321 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 465 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/1014 Kosten für BER nur netto kalkuliert Wortlaut der Kleinen Anfrage 465 vom 31.03.2015: In der Zeitschrift „Die Welt“ äußerte sich der scheidende Chef des Flughafens Berlin- Brandenburg, Herr Mehdorn, der sein Amt als Vorsitzender der Flughafengesell- schaft zum 15.03.2015 aufgegeben hat, sich in der 11. Kalenderwoche wie folgt: „Die aktuell kursierenden Kosten von 5,4 Milliarden € enthalten weder Zinsen, noch die Flughafenerweiterung“ Eine große deutsche Zeitschrift titelte: „5,4 Milliarden € sind nur Nettokosten Meh- dorn: BER wird noch viel teurer“ Die Presse schreibt, der scheidende BER-Chef Mehdorn hat für seinen Nachfolger noch eine Hiobsbotschaft parat: „Die Baukosten des neuen Berliner Großflughafens BER werden noch einmal deutlich teurer ausfal- len, als bisher angenommen. In der aktuell kursierenden Summe von 5,4 Milliarden € seien weder die Zinsen, noch der Finanzierungsaufwand, noch die Flughafenerweite- rung enthalten“, sagte Mehdorn im Inforadio des Hessischen Rundfunks. „Das sind die Nettokosten“, fügte Mehdorn hinzu. Die Landesregierung Brandenburg hat dem Landtag Brandenburg als einem der Mit- gesellschafter bisher dazu nichts mitgeteilt. Der Landtag verfügt aber über das Haushalts- und Budgetrecht und sollte darüber umfassend informiert werden. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass die bisherigen Kosten i.H.v. 5,4 Milliarden nur netto gerechnet sind? 2. Trifft es zu, was Herr Mehdorn ausführte, dass die Kosten für Zinsen, Finanzierungsaufwand und Flughafenerweiterung in den bisher dem Landtag offiziell mitgeteilten Kosten noch nicht enthalten sind? 3. Mit welchen weiteren Kosten muss die Landesregierung und der Landtag Brandenburg bei der Haushaltsplanung in den nächsten Jahren rechnen? 4. Sind weitere Zuschüsse an den Flughafen geplant? Wenn ja, wann und wie viele ? Ist ein entsprechendes Notifizierungsverfahren, wie seinerzeit 2012 mit dem PIT auf den Weg gebracht? 5. Wann gedenkt die Landesregierung den Landtag Brandenburg und die Öffentlichkeit über die zusätzlichen Kosten zu informieren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Entspricht es den Tatsachen, dass die bisherigen Kosten i.H.v. 5,4 Milliarden nur netto gerechnet sind? Frage 2: Trifft es zu, was Herr Mehdorn ausführte, dass die Kosten für Zinsen, Finanzierungs- aufwand und Flughafenerweiterung in den bisher dem Landtag offiziell mitgeteilten Kosten noch nicht enthalten sind? zu den Fragen 1 und 2: Der in Frage 1 genannte Betrag beinhaltet nach den Planungen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) Mehrkosten in Höhe von rund 1,1 Mrd. Euro für die bauli- che Fertigstellung des BER mit den bisher geplanten Abfertigungskapazitäten ein- schließlich der Kosten für Schallschutzmaßnahmen. Frage 3: Mit welchen weiteren Kosten muss die Landesregierung und der Landtag Branden- burg bei der Haushaltsplanung in den nächsten Jahren rechnen? Frage 4: Sind weitere Zuschüsse an den Flughafen geplant? Wenn ja, wann und wie viele? Ist ein entsprechendes Notifizierungsverfahren, wie seinerzeit 2012 mit dem PIT auf den Weg gebracht? zu den Fragen 3 und 4: Der von der Geschäftsführung der FBB vorgelegte aktuelle Businessplan - auf der Grundlage des Terminbandes für die Eröffnung des BER im 2. Halbjahr 2017 - weist für die Zeit bis einschließlich 2019 einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf aus. Darin enthalten sind die bekannten Mehrkosten in Höhe von rund 1,1 Mrd. Euro für die bauliche Fertigstellung des BER mit den bisher geplanten Abfertigungskapazitä- ten. Die weiteren Einzelheiten unterliegen als Geschäftsgeheimnisse der FBB der Vertraulichkeit. Im Hinblick auf die Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfra- ge als Landtagsdrucksache sieht die Landesregierung deshalb an dieser Stelle von weiteren Angaben zum Finanzierungsbedarf der FBB ab. Zur Finanzierung der Mehrkosten von rund 1,1 Mrd. Euro sind bedarfsgerechte Kapi- talzuführungen der Gesellschafter an die FBB vorgesehen. Der davon auf das Land Brandenburg nach seinem Geschäftsanteil von 37 v. H. entfallende Anteil würde bis zu 409,59 Mio. Euro in Form von Gesellschafterdarlehen betragen. Entscheidungen der Gesellschafter werden in jedem Fall nur unter Haushaltsvorbehalt und dem Vor- behalt der beihilferechtlichen Unbedenklichkeit getroffen. Eine Auszahlung von Ge- sellschaftermitteln des Landes an die FBB würde bedarfsgerecht und verteilt über mehrere Haushaltsjahre erfolgen. Für Fragen der Notifizierung weiterer Kapitalzuführungen an die FBB oder der Ver- bürgung für Fremdkapital durch die Gesellschafter ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zuständig. Nach Kenntnis der Landesregierung hat das BMVI einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Vorbereitung eines förmlichen Notifizierungsantrages bei der Europä- ischen Kommission gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Deckung des in dem Businessplan der FBB bis 2019 ausgewiesenen zusätzlichen Finanzierungsbedarfs. Entscheidungen der Gesellschafter über Kapitalzuführungen oder die Stellung von Bürgschaften sind damit jedoch nicht präjudiziert. Frage 5: Wann gedenkt die Landesregierung den Landtag Brandenburg und die Öffentlichkeit über die zusätzlichen Kosten zu informieren? zu Frage 5: Die Landesregierung wird den Landtag weiterhin zeitnah und umfassend über die Entwicklung der finanziellen Situation der FBB unterrichten und Entscheidungsvor- schläge an den Haushaltsgesetzgeber fundiert begründen.