Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1328 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 502 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1089 Verpflegung in der brandenburgischen Vollzugsanstalt Wortlaut der Kleinen Anfrage 502 vom 10. April 2015: Das Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft im Land Brandenburg (Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz - BbgJVollzG) regelt in § 63 Absatz 1 die Verpflegung der Straftäter in einer Vollzugsanstalt . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten einer Vollverpflegung eines erwachsenen Straftäters in einer Vollzugsanstalt im Durchschnitt? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) 2. Wie hoch sind die Kosten einer Vollverpflegung eines Jugendstraftäters in ei- ner Jugendvollzugsanstalt im Durchschnitt? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) 3. Wie hoch sind die Kosten der Vollverpflegung eines erwachsenen Straftäters aufgeteilt nach verschieden Kostformen (Vollkost, Vegetarisch, Vegan, Halal, Diät/Schonkost)? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) 4. Wie hoch sind die Kosten der Vollverpflegung eines Jugendstraftäters aufge- teilt nach verschieden Kostformen (Vollkost, Vegetarisch, Vegan, Halal, Diät/ Schonkost)? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) 5. In welchem prozentualen Verhältnis stehen die o. g. Kostformen jeweils zu einander, unterteilt jeweils für einen erwachsenen Straftäter und einen Ju- gendstraftäter? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Kosten einer Vollverpflegung eines erwachsenen Straftäters in einer Vollzugsanstalt im Durchschnitt? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) zu Frage 1: Im Jahr 2014 betrugen die Sachkosten für die Verpflegung der Gefangenen in eige- ner Wirtschaft 2,98 EURO je Gefangenen und Tag. Diese Summe beinhaltet keine Personal- und Verwaltungskosten sowie sonstige, für die Verpflegung der Gefange- nen entstehenden Kosten, da deren Erhebung nicht erfolgt. In den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg, in denen die Verpflegung der Gefangenen von Dritten sichergestellt wird, betrugen im vergangenen Kalender- jahr die Gesamtkosten der Verpflegung durchschnittlich 5,10 EURO je Gefangenen und Tag. Mit diesem Betrag werden sämtliche anfallenden Kosten (also auch Perso- nal- und Verwaltungskosten etc.) beglichen. Ein Vergleich der beiden Werte ist daher nicht möglich. Eine differenzierte Erfassung nach Haftarten und Mahlzeiten erfolgt nicht. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten einer Vollverpflegung eines Jugendstraftäters in einer Ju- gendvollzugsanstalt im Durchschnitt? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie hoch sind die Kosten der Vollverpflegung eines erwachsenen Straftäters aufge- teilt nach verschieden Kostformen (Vollkost, Vegetarisch, Vegan, Halal, Di- ät/Schonkost)? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) zu Frage 3: Eine nach Kostformen differenzierte Kostenerhebung erfolgt nicht. Frage 4: Wie hoch sind die Kosten der Vollverpflegung eines Jugendstraftäters aufgeteilt nach verschieden Kostformen (Vollkost, Vegetarisch, Vegan, Halal, Diät/ Schonkost)? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: In welchem prozentualen Verhältnis stehen die o. g. Kostformen jeweils zu einander, unterteilt jeweils für einen erwachsenen Straftäter und einen Jugendstraftäter? zu Frage 5: Am 10. April 2015 wurden insgesamt 1.278 Gefangene in den Justizvollzugsanstal- ten des Landes Brandenburg verpflegt. Davon erhielten ca. 2 v.H. die leichte Voll- kost, ca. 3 v.H. die Sonderkost, 6 v.H. fleischlose Kost und 10 v.H. Kostformen, die Speisevorschriften von Religionsgemeinschaften befolgen. Zu weiteren Kostformen liegen keine Daten vor, da diese nur hinsichtlich der in der Verpflegungsordnung für die Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg vorgesehenen Kostformen er- hoben werden. Ebenso wenig erfolgt eine Aufschlüsselung nach erwachsenen Straf- tätern und Jugendstraftätern.