Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1329 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 504 des Abgeordneten Steffen Königer und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1091 Steuergelder für vollziehbar ausreisepflichtige Personen Wortlaut der Kleinen Anfrage 504 vom 10.04.2015: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 173 in der Drucksache 6/563 wurden für die Jahre 2011-2014 folgende Zahlen ausreisepflichtiger Personen genannt: 2011 2.100 2012 2.230 2013 2.492 2014 3.136 Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen haben in 2011 bis 2014 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten? 2. Welche Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind dem Land Brandenburg in den Jahren 2011 bis 2014 dadurch entstanden, dass die vollziehbar Ausreisepflichtigen nicht ausgereist sind bzw. nicht abgeschoben wurden? 3. Wie haben sich die Gesamtausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2011 bis 2014 entwickelt? 4. Wie hoch ist die Gesamtanzahl der Asylbewerber, Personen mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft, Personen mit subsidiärem Schutz sowie abgelehnte Asylbewerber , die auf einen Sachbearbeiter aller mit der Betreuung und Bearbeitung des Themas betrauten Behörden in den Jahren 2011-2014 entfielen? 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um zukünftig den Asylmissbrauch zu verhindern, die Unterbringungssituation zu entschärfen und den Steuerzahler nicht weiterhin entgegen gesetzlicher Grundlagen zu belasten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen haben in 2011 bis 2014 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten? zu Frage 1: Die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die in den Jahren 2011 bis 2013 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Statistischen Berichte zu den Leistungen an Asylbewerberinnen und -bewerber im Land Brandenburg erscheinen jährlich zur Mitte des darauffolgenden Kalenderjahres, daher liegen gegenwärtig noch keine Da- ten für das Jahr 2014 vor. Jahr 2011 2012 2013 Anzahl 279 236 458 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht zu den Leistungen an Asylbewerber im Land Brandenburg 2013 Frage 2: Welche Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind dem Land Brandenburg in den Jahren 2011 bis 2014 dadurch entstanden, dass die vollziehbar Ausreisepflichtigen nicht ausgereist sind bzw. nicht abgeschoben wurden? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor, weil diese Daten statis- tisch nicht erfasst werden. Frage 3: Wie haben sich die Gesamtausgaben nach dem Asylbewerberleistungsge- setz 2011 bis 2014 entwickelt? zu Frage 3: Die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Jahre 2011 bis 2013 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hinsichtlich der nicht vorliegenden Daten für das Jahr 2014 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Jahr 2011 2012 2013 Ausgaben in Euro 17.907.000 22.611.000 34.196.000 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht zu den Leistungen an Asylbewerber im Land Brandenburg 2013 Frage 4: Wie hoch ist die Gesamtanzahl der Asylbewerber, Personen mit zuerkann- ter Flüchtlingseigenschaft, Personen mit subsidiärem Schutz sowie abgelehnte Asyl- bewerber, die auf einen Sach-bearbeiter aller mit der Betreuung und Bearbeitung des Themas betrauten Behörden in den Jahren 2011-2014 entfielen? Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor, weil diese Daten statis- tisch nicht erfasst werden. Frage 5: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um zukünftig den Asylmissbrauch zu verhindern, die Unterbringungssituation zu entschärfen und den Steuerzahler nicht weiterhin entgegen gesetzlicher Grundlagen zu belasten? Zu Frage 5: Den Landkreisen und kreisfreien Städten ist laut Landesaufnahmegesetz die Aufga- be der Aufnahme und Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge als Pflichtaufga- be zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Schaffung der erforderlichen Unter- bringungsmöglichkeiten liegt daher sowohl bezüglich der Standortwahl als auch Auswahl der Unterbringungsart (Gemeinschaftsunterkunft, Wohnverbund oder Woh- nung) in der Zuständigkeit der Kommunen. Infolge des deutlichen Anstiegs der Flüchtlingszahlen haben sich die Herausforderungen zur Schaffung weiterer Unter- bringungsmöglichkeiten für die Kommunen weiter spürbar erhöht. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten für die Schaffung neuer Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften eine Investitionspauschale in Höhe von 2.300,81 Euro pro Platz. Um die Kommunen zu unterstützen, hat der Landtag als Sofortmaßnahme im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2013/2014 zusätzliche Mittel i.H.v. 5 Millionen Euro für das Jahr 2014 zur Finanzierung einer verbesserten Unterbringung von aus- ländischen Flüchtlingen veranschlagt. Sie sind als Ergänzung zu den gesetzlich vor- gesehenen Leistungen zur Finanzierung einer verbesserten Unterbringung vorgese- hen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört insbesondere die Schaffung von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen mit der Maßgabe, dass jeder Bewohnerin/jedem Bewohner mindestens eine Wohnfläche von 8 m² zusteht. In den Jahren 2015 und 2016 werden zusätzliche Mittel des Bundes bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbewerbern helfen. Die Land- kreise und kreisfreien Städte erhalten aus diesen Mitteln auf einfachem Wege nach Inkrafttreten des Landeshaushalts insgesamt pauschaliert 22,5 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016. Zu diesem Zweck wird das Brandenburgische Finanzaus- gleichsgesetz durch einen entsprechenden Sondertatbestand ergänzt. Die Mittel sind insbesondere für zusätzliche Unterkünfte und Wohnungen, damit verbundene Ver- sorgungs- und Betreuungsleistungen sowie für besondere Sprachförderungs- und Integrationsangebote bestimmt. Soweit mit der Formulierung „den Asylmissbrauch zu verhindern“ gemeint sein sollte, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden sollten, so wird in Bezug auf bestehende Hindernisse und Vollzugsdefizite auf die Antwort zu Frage 30 der Großen Anfrage 1 – Drucksache 6/614 – verwiesen. Im Übrigen fördert die Lan- desregierung die freiwillige Ausreise und die Zentrale Ausländerbehörde unterstützt die Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen. Zur Ent- schärfung der Unterbringungssituation baut die Landesregierung die Erstaufnahme- einrichtung weiter aus. Die Leistungen, die an vollziehbar Ausreisepflichtige gezahlt werden, deren Abschiebung aus den genannten Gründen noch nicht vollzogen wer- den kann, werden stets auf gesetzlicher Grundlage geleistet.